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32 Arbeitsstunden für Heranwachsende wegen Einbruchs

Allgemein, Eigentumsdelikte, Jugendliche - Heranwachsende

Das Münchner Jugendgericht hatte am Dienstag über eine Anklage der Staatsanwaltschaft München gegen zwei Heranwachsende zu verhandeln, denen vorgeworfen wurde, eines Nachts im Mai diesen Jahres in ein Münchner Café eingebrochen zu sein. Die Zwei waren spät in der Nacht auf dem Nachhauseweg von einem Fest und an einem Café vorbeigekommen, das natürlich noch geschlossen war. Die Beiden hatten sich, so die Überzeugung des Münchner Jugendgerichts, spontan dazu entschlossen, in das Café einzubrechen, um nach Stehlenswertem zu suchen. Der Ältere soll daraufhin eingestiegen sein, der Jüngere (Verteidiger RA Florian Schneider) soll draußen Schmiere gestanden und gepfiffen haben, als sich jemand näherte. Der Einbruch war nämlich nicht unbemerkt geblieben sein: Ein Paar, das einige Meter entfernt auf einer Parbank saß, beobachtete den Einbruch und rief die Polizei.

Die kam sofort und nahm den Einen, der draußen stand, genauso fest wie den Älteren, den sie irgendwo im Laden hinter der Theke versteckt auffand. Bei der Durchsuchung des Älteren wurden jede Menge Schlüssel und 50 Euro sichergestellt, die aus dem Laden stammten. Bei der Vernehmung der Zeugen stellte sich dann heraus, dass die Beiden Minuten vor dem Einbruch in das Café auch noch versucht hatten, in eine daneben liegende Bäckerei einzusteigen, was nur an der Vergitterung gescheitert war. Die Staatsanwaltschaft hatte daher Anklage wegen versuchten und vollendeten Diebstahls jeweils in einem besonders schweren Fall Anklage erhoben.

Die beiden Neunzehnjährigen hatten bei der polizeilichen Vernehmung noch jede Einbruchsabsicht bestritten, in der Hauptverhandlung am Dienstag aber alles zugegeben. Die Jugendrichterin verurteilte sie daher als geständige Ersttäter zu Sozialstunden, den Älteren, der als Azubi schon Geld verdient, zusätzlich auch zu einer kleinen Geldstrafe. Die Beiden nahmen das Urteil sofort an.

26. September 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-09-26 11:27:392015-03-20 10:46:4832 Arbeitsstunden für Heranwachsende wegen Einbruchs

Ermittlungsverfahren gegen 3 Studenten wegen des Vorwurfes des Abfalldiebstahls

Allgemein, Eigentumsdelikte, Jugendliche - Heranwachsende

Drei Münchner Studenten aus unterschiedlichen Fachbereichen (einer von ihnen verteidigt von Jugendstrafrechtsanwalt Florian Schneider) machen gerade die Erfahrung, dass auch durchaus sinnvolle und gut gemeinte Aktionen strafbar sein können: Die 3 waren vor Kurzem spät nachts in den Müllraum eines Supermarktes in München eingestiegen, um dort in den Müllcontainern nach Verwertbarem zu suchen, das den Weg in den Müll eigentlich noch gar nicht verdient hat. Sie beteiligen sich damit an dem inzwischen weit verbreiteten Trend, nicht länger zu akzeptieren, dass tonnenweise Lebensmittel weggeworfen werden, – zum Beispiel, weil das Haltbarkeitsdatum abgelaufen ist oder Obst und Gemüse einfach nicht mehr so gut aussehen, – obwohl sie durchaus noch zu genießen wären. Die weltweit übliche Verschwendung wertvoller Lebensmittel stößt auf immer größeren Widerspruch auch und gerade bei Menschen, die aufs Geld schauen und jeden Euro umdrehen müssen.

Da sich dieser Trend, „Containern“ genannt, immer weiter verbreitet sind inzwischen erste Reaktionen seitens der betroffenen Unternehmen und der Polizei feststellbar: Supermärkte sichern ihre Müllräume inzwischen mit schweren Türen und Videokameras, – als gäbe es hier keinen Müll, – den der Supermarkt ja schließlich selbst weggeworfen hat, – sondern Goldschmuck. Die Polizei wiederum läßts auch nicht mehr gut sein, sondern kommt tatsächlich sofort vorbei, wenn sie gerufen wird, und leitet gegen die Mülldiebe Strafverfahren ein. Der Supermarkt selbst legt sogar großen Wert auf die Strafverfolgung und hat Strafantrag gestellt.

Die Drei können also nicht damit rechnen, dass die Justiz ihren Einstieg in den Müllraum als sinnvolle Verwertung von Müll ansieht. Sie müssen im Gegenteil damit rechnen, dass sie eine Strafe erhalten, denn ihre Handlungsweise erfüllt zumindest den Tatbestand des Hausfriedensbruchs, der üblicherweise mit einer Geldstafe geahndet wird. Je nach Konstellation des Falles wäre es sogar möglich, dass ihnen auch eine Verurteilung wegen Diebstahls droht, wenn der Supermarkt behauptet, die in den Containern befindlichen Lebensmittel seien gar nicht weggeworfen worden, sondern hätten noch einem weiteren Zweck zugeführt werden sollen. Diese Behauptung des Supermarktes, – sollte sie wirklich erfolgen, – wird aus Verteidigersicht einer besonders genauen Prüfung zu unterziehen sein, da den Beschuldigten hier eine besonders hohe Geldstrafe drohen würde. Es wird also Sache der Strafverfolger sein, nachzuweisen, dass der Müll letztlich doch keiner war.

13. Juni 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-06-13 11:20:512015-03-20 10:52:43Ermittlungsverfahren gegen 3 Studenten wegen des Vorwurfes des Abfalldiebstahls

Ermittlungsverfahren gegen 60-Jährigen und gegen 5 Jugendliche wegen Körperverletzung

Allgemein, Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Eigentumsdelikte, Jugendliche - Heranwachsende, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, etc., Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Die Starnberger Polizei hat vor Kurzem gegen einen 60-jährigen Starnberger Handwerker, gegen dessen Frau sowie gegen 5 Jugendliche aus Starnberg Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung zu Beginn der Pfingstferien in der Ortsmitte von Starnberg eingeleitet. Hintergrund dieser Verfahren ist eine ziemlich aus allen Fugen geratene Sauferei von 5 Jugendlichen in Starnberg in der Nacht vor den Pfingst-Schulferien: Mitten in der Nacht wurde das Handwerker-Ehepaar jäh aus dem Bett gerissen, als es im Hof ihres Hauses, das direkt an der Hauptstrasse in Starnberg liegt, und an ihrem Zaun krachte und schepperte. Als sie aus dem Fenster sahen bemerkten sie fünf Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren, die randalierten, grölten, Zaunlatten aus ihrem Zaun heraus rissen und Bretter mit Veranstaltungshinweisen, die am Zaun befestigt waren, abrissen und wie Frisbeescheiben in den Hof des Ehepaares schleuderten, wo die Fahrzeuge der Handwerksfirma parkten.

Die Ehelaute, die Ärger wie diesen schon von früher kannten und die Beschädigung ihrer Autos befürchtete, rannten hinunter und stellten die 5 auf der Strasse vor dem Haus, wo die Jugendlichen auf das Ehepaar los gingen und die Beiden ihre zahlenmäßige Überlegenheit spüren ließen. Erst die hinzu gerufene Polizei konnte weitere Eskalationen stoppen. Eine sofort von der Polizei an Ort und Stelle durchgeführte Alkoholkontrolle bei allen Beteiligten ergab bei den Jugendlichen eine ganz erhebliche Alkoholisierung, bei dem Handwerker-Ehepaar dagegen 0 Promille. Gegen die Jugendlichen wurden sofort Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet und trotz der offenkundigen Notwehrsituation des Ehepaares zeigten die eigentlichen Täter das Ehepaar ebenfalls wegen Körperverletzung an.

Die Jugendlichen werden sich nach Lage der Dinge im Sommer oder Herbst vor dem Starnberger Jugendrichter wiederfinden und hier erklären müssen, weshalb sie zunächst fremdes Eigentum zerstören und dann auch noch auf einen 60-Jährigen (Verteidiger Jugendstrafrechtsanwalt Florian Schneider) losgehen, der unbestreitbar in Notwehr sein Eigentum verteidigt. Interessant wird auch die Beantwortung der Frage, was 15-Jährige mitten in der Nacht alkoholisiert auf der Straße verloren haben und dies wird wohl eine Sache für das Jugendamt.

30. Mai 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-05-30 11:20:292020-01-28 12:03:18Ermittlungsverfahren gegen 60-Jährigen und gegen 5 Jugendliche wegen Körperverletzung

3 Jahre und 2 Monate für Handtaschenraub und Handeltreiben mit Drogen

Allgemein, Betäubungsmittelgesetz, Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Jugendliche - Heranwachsende

Das Schöffengericht am Amtsgericht München hat am Mittwoch einen 23-Jährigen für schuldig befunden, letztes Jahr zwei alten Ladys die Handtaschen geklaut bzw geraubt zu haben, mit Marihuana Handel getrieben zu haben und drei 15-Jährigen einen Joint verabreicht zu haben, und ihn deshalb zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten verurteilt. Die Besonderheit des Falles lag darin, dass der Angeklagte letztes Jahr im Sommer gerade erst aus der Strafhaft entlassen worden, wo er eine andere Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten verbüßt hatte. 2 Monate nach Entlassung aus der Strafhaft hatte er ohne Schwierigkeiten überstanden und hatte sogar eine gute Arbeit gefunden. Dann war er jedoch wieder mit Drogen in Kontakt gekommen, die vorher schon die Ursache für Straftaten gewesen waren, weshalb er wieder dazu gezwungen war, erneut einen geradezu gigantischen Konsum von gleichzeitig Kokain, Marihuana, LSD und Heroin finanzieren zu müssen.

Da sein Arbeitslohn bei Weitem für diesen enormen Drogenbedarf nicht ausreichte, verfiel er wieder, wie auch früher schon, auf die schlechte Idee, seinen Konsumdruck mit dem Verkauf von Drogen und mit Handtaschendiebstählen und dieses Mal sogar mit dem Raub einer Handtasche zu finanzieren. Da er bei der Polizei in seiner Heimat, dem Münchner Hasenbergl, bereits als Intensivtäter geführt wurde, war schnell klar, wer den alten Damen die Handtaschen geklaut hatte, und fand er sich noch nicht einmal ein halbes Jahr nach seiner Haftentlassung in Stadelheim wieder.

Ein Gutachter hatte ihn noch vor der Verhandlung darauf untersucht, inwieweit bei ihm der Hang zur Begehung schwerer Straftaten aus seiner Drogensucht gegeben ist und er deshalb in einer Entziehungsanstalt (also zum Beispiel im BKH Haar) unterzubringen ist, verneinte dies aber. Vom Schöffengericht wurde ihm aber zugute gehalten, dass er nicht nur geständig war, sondern sich auch therapiewillig gezeigt hat, und verhängte deshalb die Freiheitsstrafe so, dass er von der Vorschrift des 35 BtmG Gebrauch machen konnte, also Therapie statt Strafe, und damit seine Haftzeit nun erstmals für eine Therapie nutzen kann. Sollte er jetzt also eine Drogentherapie erfolgreich absolvieren würde ihm die Strafhaft erspart bleiben und die Strafe auf Bewährung ausgesetzt werden.

22. Mai 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-05-22 11:19:342015-02-05 11:02:403 Jahre und 2 Monate für Handtaschenraub und Handeltreiben mit Drogen

Haftbefehl für versuchten Wohnungseinbruch gegen 3 Rumänen

Allgemein, Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Jugendliche - Heranwachsende

Der Versuch von drei jungen Rumänen vor vier Wochen, in eine Münchner Wohnung einzubrechen, hat die Drei nicht zu Bargeld, sondern direkt in die JVA München-Stadelheim gebracht. Die Männer waren, – wie eine Menge andere vor ihnen, – einem eher unsicheren Arbeitsangebot aus Deutschland gefolgt und hatten ihre ganze Barschaft in die Reise nach München investiert. Hier angekommen stellte sich jedoch heraus, dass das Arbeitsangebot eher unseriös war und es für sie nix zu arbeiten gab. Sie standen also ohne Arbeit, ohne jegliche Deutschkenntnisse und vor allem ohne einen Cent in der Tasche in München auf der Straße und verfielen auf die glorreiche Idee, sich durch einen Einbruch in die nächstgelegene Wohnung die Mittel für ihre Heimreise nach Deutschland zu verschaffen. Mit nicht mehr als einem Schraubenzieher ausgerüstet drangen sie in den Hausflur ein und versuchten, das Türschloß einer der in diesem Haus gelegenen Wohnungen aufzuhebeln, was jedoch nicht gelang.

Denn die Türe war so gut gesichert, deshalb klappten ihre Versuche nicht, stattdessen stand plötzlich die Polizei vor ihnen, die sie wohl schon eine ganze Weile beobachtet hatte, und nahm sie sofort fest. Der Emittlungsrichter im Münchner Polizeipräsidium erließ sofort gegen sie Haftbefehl und verfrachtete sie nach Stadelheim.

Hier werden sie nun zumindest die nächsten vier bis fünf Monate verbringen müssen, denn vor Erhebung der Anklage und vor der Hauptverhandlung vor dem Münchner Amtsgericht werden sie keine Chance haben, den Knast wieder zu verlassen. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet auf Bandendiebstahl, der mit einer Mindeststrafe von 6 Monaten geahndet wird, der Strafrahmen reicht bis zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren. Praktisch jedoch werden sie wohl, – sofern sie nicht vorbestraft sind, was noch nicht klar ist, – sich in der Hauptverhandlung eine Bewährungsstrafe von maximal 2 Jahren einfangen, sodass sie nach der Verhandlung wohl nach Hause werden fahren können.

29. April 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-04-29 11:17:392015-01-28 17:50:10Haftbefehl für versuchten Wohnungseinbruch gegen 3 Rumänen

Ermittlungsverfahren gegen 14-jährige Schüler wegen Sachbeschädigung

Allgemein, Eigentumsdelikte, Jugendliche - Heranwachsende, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, etc.

Die Rache an ihrem Direktor hat einigen 13- und 14-jährigen Schülern ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft München I eingebracht. Die Jugendlichen hatten letztes Jahr in Sommer beschlossen, ihrem Direktor klarzumachen, dass sie ihn nicht mögen. Deshalb entschieden sechs von ihnen, sich zusammenzutun und unter Einsatz von Sekundenkleber die Türschlösser in ihrer Schule zu verkleben. Die großen Mengen an Kleber sollten im Supermarkt organisiert werden, wobei klar war, dass man vom seinem Taschengeld nicht alles kaufen kann, sondern einen erheblichen Teil klauen muß. Mitte Juli letzten Jahres schlugen sie dann zu und verklebten zunächst 10 Türschlösser so gründlich, dass eine Reparatur nicht mehr möglich war. Als diese Aktion zu ihrer Zufriedenheit verlaufen war drängte sich eine Wiederholung förmlich auf. 4 Tage später wurde ein weiterer Mittäter organisiert und weiterer Sekundenkleber. Diesmal allerdings wurden nicht nur 15 weitere Schlösser demoliert.

Nach dem Eindringen in ihr abendlich leeres Gymnasium fand sich zur großen Freude eine Spraydose, mit der der neu angeworbene Mitschüler (Verteidiger RA Florian Schneider) Schmähparolen auf eine Hauswand und einen Container sprühte, zusammen mit Penissymbolen und dem Namen des Schulleiters.

Die sofort eingeschaltete Polizei hatte in den folgenden Tagen leichtes Spiel. Während der Älteste der Truppe, der neu Angeworbene, alles richtig machte und die Aussage verweigerte fing einer der 13-Jährigen sofort nach einer entsprechenden Ansprache durch die Polizei an, ausgiebig zu texten und die anderen Mitverschwörer zu benennen. Schnell waren alle Täter aufgespürt. Nun droht allen, die schon 14 Jahre alt waren zur Tatzeit und damit strafmündig, eine Anklage und eine Verhandlung vor dem Münchner Jugendgericht. Hauptärgernis für diese älteren Beschuldigten dürfte vor allem die Schadenswiedergutmachung werden, da viele Tausend Euros an Schaden zusammengekommen sind, die der Jugendrichter sicherlich den Jugendlichen auferlegen wird. Die 13-Jährigen dagegen kommen ungeschoren davon, obwohl sie voll mitgemacht hatten. Außerdem wirds wohl Sozialstunden geben.

3. April 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-04-03 11:18:002015-01-28 17:55:22Ermittlungsverfahren gegen 14-jährige Schüler wegen Sachbeschädigung

60 Tagessätze Geldstrafe für Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch

Allgemein, Eigentumsdelikte, Jugendliche - Heranwachsende, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, etc.

Als sie sich letztes Jahr von ihrem Freund trennte und überstürzt aus seiner Wohnung in der Nähe von München auszog dachte die 21-jährige Angeklagte nicht daran, dass sich alle ihre Sachen noch in seiner Wohnung befanden. Ihr einziger Gedanke war, nix wie weg. Prompt entwickelte sich aber aus dieser Eile ein Problem, das in eine Hauptverhandlung am Mittwoch vor dem Strafrichter des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck mündete. Als sie nämlich nach ihrem Auszug immer wieder versuchte, ihren Ex telefonisch zu erreichen und ihn zu einer Herausgabe ihrer Sachen zu bewegen, scheiterte sie. Entweder war der Ex nicht da oder hatte keine Zeit für ein Treffen. Als die 21-Jährige merkte, dass sie nur hingehalten wurde und eine Rückgabe ihrer Habseligkeiten in weite Ferne rückte, entschloß sie sich, die Sache selbst in die Hand zu nehmen und den Ex zuhause aufzusuchen. Als der schon wieder nicht da war platzte ihr der Kragen und sie begab sich rechtlich gesehen auf Abwege.

Sie schlug einfach ein Fenster im Flur ein, – die Örtlichkeiten kannte sie ja lange genug, – und öffnete so von innen das Fenster. Dann stieg sie ein und gelangte ohne weitere Schwierigkeiten zur Wohnungstüre, die üblicherweise nicht verschlossen war. So konnte sie ohne Probleme aus der Wohnung ihre Sachen herausholen. Allerdings konnte sie beim Verlassen der Wohnung ihr Temperament nicht zügeln und es sich nicht verkneifen, der ziemlich schlecht und billig konstruierten Wohnungstüre einen heftigen Tritt zu versetzen, der die Türe komplett zerstörte. Genau dieser Krach war, es, der einen Nachbarn aufmerksam machte, – der zufällig natürlich auch noch Polizist war, – und der dann dem Ex die Sache meldete, sodaß die 21-Jährige (Verteidiger RA Florian Schneider) mit ihrem Einbruch aufflog.

Da sie geständig war und wirklich gar nix Anderes fehlte, als ihre eigenen Sachen, lag einige Monate in der Post ein Strafbefehl des Amtsgerichts Fürstenfeldbruck, der eine Geldstrafe enthielt. In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Fürstenfeldbruck wirkte es sich allerdings etwas negativ aus, dass sie sich bis zu ihrem 21. Lebensjahr schon ein paar Jugendverfehlungen geleistet hatte, sonst wäre das Verfahren wohl eingestellt worden. Da sie aber den von ihr verursachten Schaden wiedergutgemacht hat verurteilte sie der Strafrichter wegen Sachbeschädigung in Tateinheit mit Hausfriedensbruch tatmehrheitlich mit Sachbeschädigung nur zu einer Geldstrafe in Höhe von Euro 500. Die Angeklagte nahm das Urteil sofort an.

6. März 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-03-06 10:59:252015-01-28 18:08:5060 Tagessätze Geldstrafe für Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch

2 Wochen Dauerarrest für 21-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung

Allgemein, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Jugendliche - Heranwachsende, Schadensersatz und Schmerzensgeld, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Der Jugendrichter am Amtsgericht München hat am Montag einen einundzwanzigjährigen Münchner (Verteidiger RA Florian Schneider) der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen und zu verschiedenen Weisungen sowie 2 Wochen Dauerarrest verurteilt. Der Auszubildende zum Industriekaufmann war im Sommer von der Staatsanwaltschaft angeklagt worden, noch zwanzigjährig im Februar diesen Jahres auf einer Faschingsparty nach kräftigem Alkoholkonsum einen 17-jährigen, der ebenfalls feiern war, ohne jeden Grund mit der Faust ins Gesicht geschlagen und dann, als er am Boden lag, mit den Füssen getreten zu haben. Einzig nachvollziehbarer Anlaß war eine Drängelei in der Schlange vor dem WC. Der Jugendliche hat glücklicherweise kaum nennenswerte Verletzungen davon getragen mit Ausnahme eines demolierten Schneidezahns. Trotz der Tritte ins Gesicht hatte der Junge vor allem keinerlei Gesichtsfrakturen erlitten, sondern lediglich eine geschwollene Backe und Nase.

Eine Lebensgefahr für das Opfer war also zu keiner Zeit gegeben. Dies war natürlich der Grund, warum die Staatsanwaltschaft nicht von einem versuchten Totschlag ausgegangen ist und weder einen Haftbefehl beantragt noch die Sache zur Jugendkammer angeklagt hat. Der Angeklagte konnte also bis zur Hauptverhandlung auf freiem Fuß bleiben.

Dass also keine Jugendstrafe, sondern nur Arrest herausgekommen sind und das Urteil so sehr niedrig ausgefallen ist, lag aber auch daran, dass der Angeklagte von Anfang an geständig war und sich frühzeitig entschuldigt hat bei dem Jungen und Wiedergutmachung geleistet hat. Auch der Umstand, dass der Angeklagte einen guten Schulabschluss vorzuweisen hat und in seiner Lehre kurz vor der Prüfung steht, war natürlich sehr günstig für ihn. Eine erheblichen Teil der Strafe allerdings konnte der Richter nicht verkünden, nämlich die zivilrechtliche Haftung des Angeklagten für sämtlichen Schadensersatz und das Schmerzensgeld für das Opfer, was in der Zukunft wohl noch viel Geld ausmachen wird, da die Krankenkasse des Opfers sämtliche Zahnrechnungen an den Angeklagten weiterleiten wird. Diesen Forderungen kann der Angeklagte nicht entgehen.

26. November 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-11-26 10:40:372017-07-31 11:23:022 Wochen Dauerarrest für 21-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung

1 Woche Jugendarrest wegen vorsätzlicher Körperverletzung für 15-Jährigen

Allgemein, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Jugendliche - Heranwachsende, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Am vergangenen Donnerstag mussten sich ein 15-jähriger und ein 17-jähriger Jugendlicher vor dem Münchner Jugendgericht wegen vorsätzlicher Körperverletzung verantworten: Den Beiden wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, im vergangenen Juli in einem Münchner Club zwei anderen Jugendlichen völlig ohne Grund Kopfstöße versetzt und sie dabei verletzt zu haben. Nach den Aussagen der insgesamt 3 Zeugen soll zunächst der 17-Jährige einen anderen Jugendlichen um eine Zigarette gebeten haben. Als der Nein gesagt habe soll der 17-Jährige dem Jugendlichen einfach dessen Zigarette aus dem Mund genommen haben, als der sie sich gerade habe anstecken wollen. Als der Bestohlene den 17-Jährigen verärgert zur Rede gestellt habe habe der ihm einen Kopfstoß auf die Unterlippe gegeben. Als ein Freund des Jugendlichen sich eingemischt und versucht habe, die Beiden zu trennen, soll der 15-Jährige dazu gekommen sein und dem Schlichter einen Kopfstoß auf die Nase versetzt haben.

Die beiden Angeklagten waren noch im Club von den Türstehern zur Rede gestellt und der Polizei übergeben worden. Schon bei der Konfrontation mit den Tatvorwürfen vor dem Club bestritten die Beiden jegliche Tätlichkeit. Auch in der Hauptverhandlung bestritten sie weiterhin, die beiden Opfer geschlagen zu haben, sie vor der Konfrontation mit den Tatvorwürfen oben vor dem Club überhaupt schon einmal gesehen zu haben. Nach ihren Angaben seien sie Opfer einer Verwechslung, die im Dunkel des Clubs leicht geschehen könne.

Das Jugendgericht schenkte allerdings nicht den beiden Angeklagten Glauben, sondern den drei Zeugen, also den beiden Opfern und ihrem Freund und verurteilte die beiden Jungs wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Der 17-Jährige war bereits vorgeahndet, der 15-Jährige (Verteidiger Jungendstrafrechtsanwalt Florian Schneider) hatte jedenfalls nach Auffassung des Amtsgerichts den härteren Schlag geführt. Die beiden bekamen daher eine Woche Jugendarrest. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

16. November 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-11-16 10:38:372015-03-20 12:03:501 Woche Jugendarrest wegen vorsätzlicher Körperverletzung für 15-Jährigen

Anklage gegen 15-jährigen Schüler wegen Körperverletzung

Allgemein, Jugendliche - Heranwachsende

Die Staatsanwaltschaft München I hat soeben gegen zwei Jugendliche, einen 17-Jährigen und einen 15-Jährigen (Verteidiger RA Florian Schneider) erhoben. Den Beiden wird vorgeworfen, im Juli diesen Jahres zwei anderen Jugendlichen in einer Bar am Harras Kopfstöße versetzt zu haben und dem einen der Beiden die Nase gebrochen zu haben. Der Grund dieser Auseinandersetzung bleibt schon nach Anklage ebenso im Dunkeln wie die Identifikation der beiden Angeschuldigten durch die Geschädigten und weitere Zeugen. Beide Beschuldigten bestreiten die Tätlichkeiten vehement: Sie kennen die beiden Opfer gar nicht und haben mit ihnen auch an dem Abend überhaupt nix zu tun gehabt. Sie hätten auch gar keine Auseinandersetzung mit irgend jemandem an diesem Abend gehabt und seine völlig überraschend angesprochen worden, sie hätten zwei andere Jugendliche verletzt. Eine Überprüfung der Aussagen aller Zeugen zeigt nur eine Aussage, die behauptet, der 15-Jährige sei es gewesen.

Die in diesem Verfahren entscheidende Frage wird also sein, wie die Polizei überhaupt die Erkenntnis gewonnen hatte, dass die beiden Geschädigten von den beiden Angeschuldigten verletzt worden sind. DIe Akte enthält keinerlei Wahllichtbildvorlage oder Wahlgegenüberstellung, die eine Täteridentifikation nachvollziehbar machen würde, da sich Täter und Opfer nicht kennen, sich also noch nie gesehen hatten. Ziel der Verteidigung wird also ein Freispruch der beiden Angeschuldigten sein.

Sollten die beiden Angeschuldigten vor Gericht doch überführt werden kann auf jeden Fall konstatiert werden, dass die Verletzungen der beiden Opfer glücklicherweise sehr überschaubar geblieben sind. Nach Aktenlage ist nämlich auch gar nicht bestätigt, dass tatsächlich das Nasenbein gebroche war. Da die Beiden zur Tatzeit auch noch unter 18 Jahre alt waren muß das Münchner Jugendgericht ihren Fall nach Jugendrecht verhandeln, das bedeutet, daß für sie wesentlich mildere Strafrahmen gelten als für Erwachsene. Trotzdem laufen beide ein gewisses Risiko, sich zumindest einen Arrest einzufangen, was ein paar Tage bis ein paar Wochen in der Münchner Jugendarrestanstalt in der Stadelheimer Straße bedeuten würde, – sofern sie wirklich verurteilt werden sollten!

19. Oktober 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-10-19 10:35:072015-01-31 23:37:07Anklage gegen 15-jährigen Schüler wegen Körperverletzung
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