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Ermittlungsverfahren gegen 14-jährige Schüler wegen Sachbeschädigung

Allgemein, Eigentumsdelikte, Jugendliche - Heranwachsende, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, etc.

Die Rache an ihrem Direktor hat einigen 13- und 14-jährigen Schülern ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft München I eingebracht. Die Jugendlichen hatten letztes Jahr in Sommer beschlossen, ihrem Direktor klarzumachen, dass sie ihn nicht mögen. Deshalb entschieden sechs von ihnen, sich zusammenzutun und unter Einsatz von Sekundenkleber die Türschlösser in ihrer Schule zu verkleben. Die großen Mengen an Kleber sollten im Supermarkt organisiert werden, wobei klar war, dass man vom seinem Taschengeld nicht alles kaufen kann, sondern einen erheblichen Teil klauen muß. Mitte Juli letzten Jahres schlugen sie dann zu und verklebten zunächst 10 Türschlösser so gründlich, dass eine Reparatur nicht mehr möglich war. Als diese Aktion zu ihrer Zufriedenheit verlaufen war drängte sich eine Wiederholung förmlich auf. 4 Tage später wurde ein weiterer Mittäter organisiert und weiterer Sekundenkleber. Diesmal allerdings wurden nicht nur 15 weitere Schlösser demoliert.

Nach dem Eindringen in ihr abendlich leeres Gymnasium fand sich zur großen Freude eine Spraydose, mit der der neu angeworbene Mitschüler (Verteidiger RA Florian Schneider) Schmähparolen auf eine Hauswand und einen Container sprühte, zusammen mit Penissymbolen und dem Namen des Schulleiters.

Die sofort eingeschaltete Polizei hatte in den folgenden Tagen leichtes Spiel. Während der Älteste der Truppe, der neu Angeworbene, alles richtig machte und die Aussage verweigerte fing einer der 13-Jährigen sofort nach einer entsprechenden Ansprache durch die Polizei an, ausgiebig zu texten und die anderen Mitverschwörer zu benennen. Schnell waren alle Täter aufgespürt. Nun droht allen, die schon 14 Jahre alt waren zur Tatzeit und damit strafmündig, eine Anklage und eine Verhandlung vor dem Münchner Jugendgericht. Hauptärgernis für diese älteren Beschuldigten dürfte vor allem die Schadenswiedergutmachung werden, da viele Tausend Euros an Schaden zusammengekommen sind, die der Jugendrichter sicherlich den Jugendlichen auferlegen wird. Die 13-Jährigen dagegen kommen ungeschoren davon, obwohl sie voll mitgemacht hatten. Außerdem wirds wohl Sozialstunden geben.

3. April 2013/von Florian Schneider
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