• Mail
  • Twitter
  • Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Suche
  • Menü Menü

Ermittlungsverfahren gegen 3 Studenten wegen des Vorwurfes des Abfalldiebstahls

Allgemein, Eigentumsdelikte, Jugendliche - Heranwachsende

Drei Münchner Studenten aus unterschiedlichen Fachbereichen (einer von ihnen verteidigt von Jugendstrafrechtsanwalt Florian Schneider) machen gerade die Erfahrung, dass auch durchaus sinnvolle und gut gemeinte Aktionen strafbar sein können: Die 3 waren vor Kurzem spät nachts in den Müllraum eines Supermarktes in München eingestiegen, um dort in den Müllcontainern nach Verwertbarem zu suchen, das den Weg in den Müll eigentlich noch gar nicht verdient hat. Sie beteiligen sich damit an dem inzwischen weit verbreiteten Trend, nicht länger zu akzeptieren, dass tonnenweise Lebensmittel weggeworfen werden, – zum Beispiel, weil das Haltbarkeitsdatum abgelaufen ist oder Obst und Gemüse einfach nicht mehr so gut aussehen, – obwohl sie durchaus noch zu genießen wären. Die weltweit übliche Verschwendung wertvoller Lebensmittel stößt auf immer größeren Widerspruch auch und gerade bei Menschen, die aufs Geld schauen und jeden Euro umdrehen müssen.

Da sich dieser Trend, „Containern“ genannt, immer weiter verbreitet sind inzwischen erste Reaktionen seitens der betroffenen Unternehmen und der Polizei feststellbar: Supermärkte sichern ihre Müllräume inzwischen mit schweren Türen und Videokameras, – als gäbe es hier keinen Müll, – den der Supermarkt ja schließlich selbst weggeworfen hat, – sondern Goldschmuck. Die Polizei wiederum läßts auch nicht mehr gut sein, sondern kommt tatsächlich sofort vorbei, wenn sie gerufen wird, und leitet gegen die Mülldiebe Strafverfahren ein. Der Supermarkt selbst legt sogar großen Wert auf die Strafverfolgung und hat Strafantrag gestellt.

Die Drei können also nicht damit rechnen, dass die Justiz ihren Einstieg in den Müllraum als sinnvolle Verwertung von Müll ansieht. Sie müssen im Gegenteil damit rechnen, dass sie eine Strafe erhalten, denn ihre Handlungsweise erfüllt zumindest den Tatbestand des Hausfriedensbruchs, der üblicherweise mit einer Geldstafe geahndet wird. Je nach Konstellation des Falles wäre es sogar möglich, dass ihnen auch eine Verurteilung wegen Diebstahls droht, wenn der Supermarkt behauptet, die in den Containern befindlichen Lebensmittel seien gar nicht weggeworfen worden, sondern hätten noch einem weiteren Zweck zugeführt werden sollen. Diese Behauptung des Supermarktes, – sollte sie wirklich erfolgen, – wird aus Verteidigersicht einer besonders genauen Prüfung zu unterziehen sein, da den Beschuldigten hier eine besonders hohe Geldstrafe drohen würde. Es wird also Sache der Strafverfolger sein, nachzuweisen, dass der Müll letztlich doch keiner war.

13. Juni 2013/von Florian Schneider
Eintrag teilen
  • Per E-Mail teilen
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-06-13 11:20:512015-03-20 10:52:43Ermittlungsverfahren gegen 3 Studenten wegen des Vorwurfes des Abfalldiebstahls

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Schmerzensgeld für Tatopfer 13. Januar 2023
  • Gewahrsam nach BayPAG 30. Dezember 2022
  • Rat vom Verteidiger bei Btm 22. Dezember 2022
  • Führerschein weg bei Kokain 24. November 2022
  • Haft für Steuerhinterziehung 9. November 2022
  • Ohne Führerschein geblitzt 28. Oktober 2022
  • Anwalt für Opfervertretung 29. September 2022
  • Freispruch wegen KV 16. August 2022
  • Maßregel statt Haft 8. August 2022
  • 4 Jahre für versuchten Totschlag 17. Juni 2022

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung BtmG Cannabis diebstahl Drogen durchsuchung ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein Führerscheinentzug Giesing Haft haftbefehl Haftstrafe körperverletzung landgericht Mord Nebenklage opfer Opferanwalt Opfervertretung polizei raub Revision Staatsanwalt Strafantrag strafanzeige Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Prälat-Zistl-Straße 6, 80331 München (Direkt am Viktualienmarkt, Ecke Schrannenhalle/Rosental – 4. OG)
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

Ermittlungsverfahren gegen 60-Jährigen und gegen 5 Jugendliche wegen Körp...3 Monate Haft für alleinerziehende Mutter von 3 Kindern wegen Ladendiebsta...
Nach oben scrollen