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Haftbefehl für versuchten Wohnungseinbruch gegen 3 Rumänen

Allgemein, Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Jugendliche - Heranwachsende

Der Versuch von drei jungen Rumänen vor vier Wochen, in eine Münchner Wohnung einzubrechen, hat die Drei nicht zu Bargeld, sondern direkt in die JVA München-Stadelheim gebracht. Die Männer waren, – wie eine Menge andere vor ihnen, – einem eher unsicheren Arbeitsangebot aus Deutschland gefolgt und hatten ihre ganze Barschaft in die Reise nach München investiert. Hier angekommen stellte sich jedoch heraus, dass das Arbeitsangebot eher unseriös war und es für sie nix zu arbeiten gab. Sie standen also ohne Arbeit, ohne jegliche Deutschkenntnisse und vor allem ohne einen Cent in der Tasche in München auf der Straße und verfielen auf die glorreiche Idee, sich durch einen Einbruch in die nächstgelegene Wohnung die Mittel für ihre Heimreise nach Deutschland zu verschaffen. Mit nicht mehr als einem Schraubenzieher ausgerüstet drangen sie in den Hausflur ein und versuchten, das Türschloß einer der in diesem Haus gelegenen Wohnungen aufzuhebeln, was jedoch nicht gelang.

Denn die Türe war so gut gesichert, deshalb klappten ihre Versuche nicht, stattdessen stand plötzlich die Polizei vor ihnen, die sie wohl schon eine ganze Weile beobachtet hatte, und nahm sie sofort fest. Der Emittlungsrichter im Münchner Polizeipräsidium erließ sofort gegen sie Haftbefehl und verfrachtete sie nach Stadelheim.

Hier werden sie nun zumindest die nächsten vier bis fünf Monate verbringen müssen, denn vor Erhebung der Anklage und vor der Hauptverhandlung vor dem Münchner Amtsgericht werden sie keine Chance haben, den Knast wieder zu verlassen. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet auf Bandendiebstahl, der mit einer Mindeststrafe von 6 Monaten geahndet wird, der Strafrahmen reicht bis zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren. Praktisch jedoch werden sie wohl, – sofern sie nicht vorbestraft sind, was noch nicht klar ist, – sich in der Hauptverhandlung eine Bewährungsstrafe von maximal 2 Jahren einfangen, sodass sie nach der Verhandlung wohl nach Hause werden fahren können.

29. April 2013/von Florian Schneider
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