Das Jugendschöffengericht am Amtsgericht München hat vor Kurzem einen 17-Jährigen wegen Vergewaltigung zu 40 Sozialstunden verurteilt. Der Verurteilung liegt ein nicht sehr alltäglicher Sachverhalt zugrunde, der sich vor etwa 2 Jahren abspielte: eine 16-Jährige hatte den damals 15-Jährigen Angeklagten angezeigt, sie vergewaltigt zu haben. Die Aussage des vermeintlichen Opfers war skurril, zudem hatte sich die vermeintlich Geschädigte immer wieder mit dem Angeklagten getroffen und nach der Tat geäußert, sie wolle sich eigentlich nur an dem Angeklagten rächen, weil der nix mehr von ihr wollte. Statt freizusprechen, wie es das Gesetz für so unklare Fälle vorsieht, entschloß sich das Jugendschöffengericht dazu, eine banale Strafe wie 40 Sozialstunden zu verhängen, was natürlich bei einer „echten“ Vergewaltigung viel zu wenig wäre. Der Angeklagte wechselte den Verteidiger (nun RA Florian Schneider) und ging in Berufung. Vor dem Landgericht wird der Fall nun noch einmal aufgerollt werden mit dem Ziel, den Freispruch nun endlich zu erreichen, denn sich der Angeklagte bereits in der I. Instanz verdient hätte.
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