Es war zu schön, um wahr zu sein: Einfach im Darknet ein paar Dutzend Geldscheine bestellen, die dann in Münchner Clubs unter die Leute bringen und am Schluß Geld auf der Seite für ein paar Anschaffungen zu haben. So dachte es sich wohl ein 19-Jähriger aus dem Großraum München. Ein Clubbetreiber in der Kultfabrik allerdings checkte einen der 50 € Scheine und rief die Polizei, die den Ausreden des Azubi keinen Glauben schenkte und ihn vorläufig festnahm. Der Azubi packte aus und gestand schließlich. Staatsanwalt beantragte beim Münchner Jugendgericht den Erlaß eines Haftbefehls, den er auch sofort bekam. Denn der Beschuldigte hatte im Internet insgesamt mehr als € 20.000 in € 50 – Scheinen bestellt und versucht, einzeln unter die Leute zu bringen, indem er Döner kaufen ging, Drinks in Clubs bestellte und Taxifahrten bezahlte und viele andere Aktionen dieser Art mehr. Da es keinerlei Entschädigung gibt, wenn man Falschgeld annimmt, sind alle, die auf den Beschuldigten reingefallen waren, Geschädigte, für die es keinerlei Wiedergutmachung gibt. Die Jugendrichterin des Münchner Amtsgerichts hatte trotz des hohen Schadens und trotz des hohen Falschgeldbetrages ein Einsehen mit dem Heranwachsenden (Verteidiger RA Florian Schneider), der gerade in der Abschlußprüfungsphase seiner Ausbildung steckt, und ließ ihn gegen Auflagen frei. In der bevorstehenden Hauptverhandlung wird sich der Beschuldigte trotzdem damit befassen müssen, dass eine Jugendstrafe auf Bewährung nicht einfach zu erreichen sein wird.
Das Amtsgericht Miesbach hat soeben gegen einen Lkw-Fahrer einen Strafbefehl erlassen, dem es vorwirft, er habe im Juni diesen Jahres beim Abladen von Ware vor der Hauptschule Holzkirchen eine 15-jährige Schülerin vorsätzlich verletzt. Nach der Erinnerung des Lkw-Fahrers hatte er vor der Hauptschule Baustoffe ausgeladen, als es hinter ihm hupte. Ein Bus, der die Schüler abholte, kam an seiner offenen Laderampe nicht vorbei. Der Angeklagte konnte jedoch nicht gleich wegfahren, da er zuerst seine Ladung sichern mußte. Einer Schülerin, die auf den Bus wartete, ging das jedoch nicht schnell genug und sie versuchte sich an dem Knopf, mit dem man die Ladeklappe betätigt, um die Rampe herunter zu lassen, damit der Bus vorbei kommt.
Da es dem Lkw-Fahrer nicht recht war, wenn Kinder die Ladeklappe betätigen, sprang er herunter und zog die Fünfzehnjährige am Arm vom Lkw weg, ohne sie dabei zu verletzen. Ohne dass klar war, warum, schrie das Mädchen auf und ließ sich theatralisch auf den Boden fallen. Der Lkw-Fahrer stieg wieder auf seine Ladefläche und sicherte weiter seine Ladung, um wegfahren und dem Bus Platz machen zu können. Für den Lkw-Fahrer unverständlicherweise wurde die Polizei gerufen und er wurde wegen Körperverletzung angezeigt.
Das Mädchen hatte bei der Polizei behauptet, der Angeklagte habe sie nicht nur am Arm vom Lkw weggezogen, sondern sie dann regelrecht gegen den Lkw geschleudert und damit am Gesicht verletzt, dann habe er sie auf den Boden geschmissen. Das Amtsgericht glaubte dem Mädchen und erließ gegen den Lkw-Fahrer einen Strafbefehl über eine Geldstrafe in Höhe von € 3.500, gegen den nun Einspruch eingelegt worden ist. Das Amtsgericht Miesbach muss sich nun in einer Hauptverhandlung ein Bild von dem Angeklagten (Verteidiger RA Florian Schneider) und dem Mädchen machen und dann entscheiden, ob der Vorwurf aufrechterhalten wird.
Die Polizei hatte in den letzten Wochen gleich mehrere Einsätze in einer der Umlandgemeinden Münchens wegen eines 19-jährigen Türken, der es um keinen Preis akzeptieren konnte, dass seine Freundin nichts mehr von ihm wissen will. Die 18-jährige Deutsche mit ausländischen Wurzeln hatte sich vor Kurzem von ihm getrennt, nachdem der Türke aufgrund sehr intensiven Alkohol- und Drogenkonsums eine regelrechte Wesensänderung vollzogen hatte und kaum mehr wiederzuerkennen war: Seine Eifersuchtsszenen und Kontrollversuche waren schon bald krankhaft und nicht mehr zu ertragen. Die Trennung führte dann jedoch zu noch mehr Gewalt: Nicht einmal die verschlossenen Türen des elterlichen Zuhauses konnten den gewalttätigen Türken aufhalten, letztes Wochenende wurde von ihm sogar die gut gesicherte Terrassentüre der elterlichen Wohnung aufgebrochen und die Exfreundin grün und blau geschlagen und ihre Nase gleich mehrfach gebrochen. Erst die Polizei konnte den 19-Jährigen bremsen. Da sie auf eine Inhaftierung verzichtete und nur ein 10-tägiges Kontaktverbot gegen ihn aussprach muß die 18-Jährige (Verteidiger RA Florian Schneider) nun Antrag nach dem Gewaltschutzgesetz stellen, um einigermaßen Sicherheit vor ihm zu haben: das Amtsgericht wird ihm verbieten, sich seiner Ex auf weniger als 50 Meter zu nähern und ihm jegliche Kontaktaufnahmeversuche zu ihr untersagen. Bis zu seiner Verurteilung wird sie daher Ruhe vor ihm haben.
Es kann wohl nur Gnade genannt werden, die einen sechzehnjährigen Münchner Schüler am Freitag ereilt hatte, als er sich vor dem Jugendgericht wegen zweimaliger Beamtenbeleidigung zu verantworten und trotz seiner Voreintragungen im Erziehungsregister keinen Arrest erhalten hatte. Der Schüler stand vor Gericht, weil er letztes Jahr ziemlich alkoholisiert in gleich zwei Fällen Polizisten mit einer ganzen Flut von Beleidigungen überschüttet hatte. Wohl vor allem deshalb, weil er so unverblümt und direkt alles zugegeben hatte, hatte er seine gnädige Richterin gefunden, die ihm am Ende des allfälligen Arrestes nur 100 Sozialstunden auferlegte und dabei noch eine vorangegangene Verurteilung einbezog, deren Sozialstunden er noch nicht abgearbeitet hatte.
Mal einen Joint probieren, das war wohl das Motto von drei Jugendlichen, als sie einen Freund fragten, ob der wüsste, wo man mal was kaufen kann. Der Freund, der was wußte, empfahl eine Handynummer und riet dazu, dem Verkäufer per WhatsApp eine Mail zu schicken. Die Sache klappte und der Verkäufer traf sich mit den Dreien in der Stadt, wo er drei Gramm Gras für € 45 übergab. Als der Verkäufer aufflog und wegen Drogenhandels in den Knast ging fand sich bei der Auswertung seines Handys neben vielen anderen Kontakten auch die Mail der drei Jugendlichen. Die Polizei hatte es nun nicht schwer, sich über die Ermittlung der Handynummer den Besitzer des Handys herauszufinden und ihn zur Vernehmung vorzuladen. Glücklicherweise ließ sich der jugendliche Besitzer des Handys nicht einschüchtern, sondern kontaktierte zunächst einmal einen Anwalt (RA Florian Schneider), der ihm natürlich riet, nicht zur Vernehmung zu gehen und keine Angaben zu machen.
Soeben hat das Amtsgericht Starnberg gegen einen Zweiundzwanzigjährigen aus dem Münchner Umland einen Strafbefehl wegen des Besitzes verbotener Waffen sowie wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz erlassen. Hintergrund des Ganzen war eine Bestellung des Mannes im letzten Jahr im Internet, wo er bei einem tschechischen Anbieter Feuerwerkskörper bestellt hatte. da dieser Anbieter auf seiner Website versichert hatte, alles sei legal und innerhalb der EU zugelassen hatte er vertraut und bestellt. Die Lieferungen dieses Anbieters nach Deutschland waren aber alle abgefangen worden, daher auch die an den Beschuldigten, der daraufhin unliebsamen Besuch der Polizei bei seinen Eltern bekam, wo er derzeit noch wohnt. Bei der Durchsuchung seines Zimmers wurden dann nicht nur die Bestellungen aus Tschechien gefunden, sondern auch noch einige andere Dinge, für die der Mann nun ebenfalls Ärger mit der Justiz bekam: So fanden die Beamten auch noch zwei Platzpatronen aus dem Besitz der Bundeswehr, einen Gürtel mit einem Schlagring als Gürtelschnalle und ein Butterflymesser, die allesamt verboten sind und deren Besitz bereits strafbar ist. Der Zweiundzwanzigjährige hatte sich um diese Dinge keinen großen Kopf gemacht, er hatte sie entweder in seiner Kindheit von anderen Kindern geschenkt bekommen oder sie gefunden und seitdem irgendwo in seinem Kinderzimmer aufbewahrt, ohne daran zu denken. Hätte sich ja auch keiner darum gekümmert, wäre da nicht die Bestellung in Tschechien gewesen und die darauf folgende Durchsuchung seines Zimmers! Am Ende stellte sich die Sache dann doch als halb so schlimm heraus: Das Amtsgericht verhängte eine moderate Geldstrafe von 40 Tagessätzen, mit denen der Mann als nicht vorbestraft gilt.
Der Strafverteidiger in Jugendsachen wird regelmäßig mit folgender Frage konfrontiert: Welche Folgen hat eine Verurteilung nach dem Jugendgerichtsgesetz z.B. für den Einstieg ins Berufsleben? Gibt es Anderes zu beachten, was in späteren Jahren an Folgen daher kommen kann?
Bekannt ist ja auch in der Breite der Bevölkerung, dass Verurteilungen nach dem Jugendgerichtsgesetz JGG grundsätzlich nur in das Erziehungsregister eingetragen werden, die für Privatpersonen und Firmen nicht einsehbar sind: Denn bei Abfragen für das Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister werden Verurteilungen gemäß JGG (außer Urteile wegen Mord und Totschlag) nicht in Führungszeugnisse eingetragen.
Und trotzdem sind diese Fragen nach eventuellen Spätfolgen mehr als berechtigt, denn auch Verurteilungen nach dem JGG können später ganz unerwartete und erhebliche Auswirkungen haben.
Das Problem sind dabei nicht die ganz und gar weißen Führungszeugnisse, sondern die Behörden, die mühelos ins Bundeszentralregister Einsicht nehmen können.
Z.B. bei Bewerbungen bei der Polizei werden Fragen gestellt nach früheren Verurteilungen, die Angaben werden überprüft durch die Personalabteilung der Polizei, die mühelos Einsicht in alle Register nehmen kann. Denn grundsätzlich scheitert eine erfolgreiche Bewerbung bei der Polizei, sobald auch nur eine kleine Verurteilung im Jugendalter vorliegt!
Auch sollte man sich klar darüber sein, dass es Ärger mit der Führerscheinstelle geben wird, wenn man mit einer Verurteilung nach dem BtmG seinen Führerscheinantrag einreicht und die Führerscheinstelle Nein sagt und womöglich erst einmal ein Drogenscreening will oder gar eine MPU, obwohl es eigentlich ursprünglich nur eine kleine Sanktion nach dem JGG wegen irgendeines Cannabis-Erwerbs oder -Verkaufs gegeben hatte.
Schließlich wird der Jugendliche erhebliche Probleme mit der Behörde bekommen, wenn er die Absicht hat, später mal einen Waffenschein zu erwerben, – z.B. weil er in einem Sportschützenverein beitreten will, Jäger werden will oder sich bei einer Sicherheitsfirma bewirbt, – denn bei Verurteilungen z.B. wegen Körperverletzungen oder Ähnlichem ist die Beantragung eines Waffenscheines ziemlich aussichtslos .
Auch bei Einreiseanträgen in außereuropäische Länder wie die USA wird danach gefragt, ob es früher schon einmal eine Verurteilung gegeben hat.
Zu denken ist auch an Ärger mit ausländischen Unis, die bei Studienbewerbern manchmal nach früheren Verurteilungen fragen.
Auch für ausländische Mitbürger können Verurteilungen Auswirkungen auf einen eventuellen Einbürgerungsantrag oder auch für eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis haben, vor allem dann, wenn schon mehrere Verurteilungen vorliegen.
Ein mit der Handykamera selbst gedrehtes Video im Internet schlägt in der Öffentlichkeit hohe Wellen: Zu sehen sind Jugendliche, die sich selbst dabei filmen, wie sie auf ein auf einer Treppe zusammengekauert liegendes Mädchen mit Füßen eintreten. Auffallend ist die Brutalität, mit der sich besonders ein Mädchen an der Treterei beteiligt und mehrfach mit den Füßen gegen den Kopf der am Boden Liegenden eintritt. Nach den Meldungen in den Medien hatten die an der Treterei beteiligten Jugendlichen das Video mit ihren Handykameras selbst gefilmt und dann ins Netz gestellt. Unklar ist nach diesem Video, welche Verletzungen das Opfer davongetragen hat (das Ob ist nach den Aufnahmen kein Thema) und warum die Schlägerei stattgefunden hat. Es erscheint nicht ganz unwahrscheinlich, dass der einzige Grund darin liegen könnte, dass die Jugendlichen einfach ein spektakuläres Video posten wollten bei Youtube oder ähnlichem.
Gegen die Jugendlichen wird nun wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung ermittelt, gegen einen der Jugendlichen ist Haftbefehl erlassen und Untersuchungshaft angeordnet worden. Das Opfer ist nach den Meldungen in den Medien inzwischen aus dem Krankenhaus entlassen.
Die an der Treterei Beteiligten gehen mit solchen Aktionen ein hohes Risiko ein: Zwar können sie sich wohl alle sicher sein, nach dem (gegenüber dem Erwachsenenstrafrecht deutlich milderen) Jugendstrafrecht abgeurteilt zu werden, andererseits kann solch eine Treterei gegen den Kopf eines am Boden liegenden Opfers ganz schnell auch als versuchtes Tötungsdelikt bewertet und angeklagt werden, dann nämlich, wenn ein medizinischer Sachverständiger zu dem Ergebnis kommt, dass für das Opfer Lebensgefahr bestanden hatte. Im Falle einer Verurteilung wegen versuchten Totschlags wird es dann nichts mehr mit einer Bewährung, dann droht eine mehrjährige Jugendstrafe.
Ein 22-jährige Beamter auf Probe mit untadeligem Vorleben erhält vom Amtsgericht München eine Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung und muß nun um seinen Job fürchten: Das AG München hat am Mittwoch einen 22-Jährigen aus Dachau wegen einer sehr körperlichen Auseinandersetzung letztes Jahr auf der Wiesn verurteilt, wo der Mann einen anderen Wiesnbesucher mit seinem halb vollen Maßkrug ins Gesicht geschlagen hatte. Der Dachauer war selbst ganz erheblich unter Alkoholeinfluß stehend von einem ebenfalls alkoholisierten Tischnachbarn, einem 28-jährigen sehr kräftigen Spargelbauern, provoziert worden und hatte sich zunächst den Provokationen entziehen und woanders hinsetzen können. Allerdings hatte der Tischnachbar seine Ankündigung von kurz zuvor, er werde ihn schon noch erwischen, wahr gemacht und war dem Angeklagten an seinen neuen Sitzplatz gefolgt. Als er auf ihn zuging ging der Angeklagte in die Offensive, und schlug ihm seinen Maßkrug ins Gesicht.
Die Ermittlungen der Polizei hatten einige Zeugen sowohl aus den jeweiligen Begleiterkreisen der Beiden ergeben als auch gänzlich Unbeteiligte, die zwar den Maßkrugschlag bestätigten, aber auch die vorangegangenen Auseinandersetzungen. Dennoch hatte die Staatsanwaltschaft nur gegen den Dachauer Anklage wegen völlig grundlosen Angriffs mit einem Maßkrug und damit wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben.
Der gänzlich vorstrafenfreie Angeklagte, ein Beamter auf Probe (Verteidiger RA Florian Schneider), hatte den Maßkrugschlag unumwunden eingeräumt, aber auch dargestellt, warum er angesichts des drohenden Angriffs des Spargelbauern keine Alternative zu seiner Handlungsweise gesehen hatte. Das Amtsgericht folgte dem jedoch nicht, monierte dafür aber die fehlende Entschuldigung beim Geschädigten und verurteilte den Angeklagten trotz der sehr geringen Verletzung (lediglich ein kleiner Cut über der Augenbraue) zu einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung, was bedeuten würde, dass Angeklagte gekündigt würde. Er muss nun in der Berufungsinstanz sein Glück weiter versuchen und hoffen, dass er hier ein milderes Urteil erhält.
Aufgeflogen soll die Sache dadurch sein, dass die Polizei die 5 Angeschuldigten bei deren Taten angeblich mittels Nachtsichtgeräten beobachtet haben will. Auffällig ist jedoch, dass die Polizei zumindest einen der 5, den Zweitältesten aus der Gruppe (Verteidiger Jugendstrafrechtsanwalt Florian Schneider) gar nicht an beiden Tattagen beobachtet haben kann, da der für den ersten Tattag ein Alibi hat. Frägt sich also, wie beweissicher die Überwachung wirklich ist!
Alle 5 Angeschuldigte werden sich daher im Laufe des April oder Mai vor dem Münchner Jugendgericht wegen des Vorwurfes des schweren Bandendiebstahls verantworten müssen. Da alle 5 bei Tatausführung unter 18 Jahre alt waren kommt glücklicherweise der hohe Strafrahmen des § 244a Strafgesetzbuch(StGB) nicht zur Anwendung, der bei Erwachsenen Freiheitsstrafen von nicht unter 1 Jahr bis zu 10 Jahren vorsieht, sondern die wesentlich günstigeren Vorschriften des Jugendgerichtsgesetzes (JGG): Im Falle einer Verurteilung müssen sich die 5 daher nur mit dem Gedanken anfreunden, dass sie womöglich einen Jugendarrest werden verbüßen müssen.