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WhatsApp-Mail überführt Drogen-Käufer

Betäubungsmittelgesetz, Jugendliche - Heranwachsende

Mal einen Joint probieren, das war wohl das Motto von drei Jugendlichen, als sie einen Freund fragten, ob der wüsste, wo man mal was kaufen kann. Der Freund, der was wußte, empfahl eine Handynummer und riet dazu, dem Verkäufer per WhatsApp eine Mail zu schicken. Die Sache klappte und der Verkäufer traf sich mit den Dreien in der Stadt, wo er drei Gramm Gras für € 45 übergab. Als der Verkäufer aufflog und wegen Drogenhandels in den Knast ging fand sich bei der Auswertung seines Handys neben vielen anderen Kontakten auch die Mail der drei Jugendlichen. Die Polizei hatte es nun nicht schwer, sich über die Ermittlung der Handynummer den Besitzer des Handys herauszufinden und ihn zur Vernehmung vorzuladen. Glücklicherweise ließ sich der jugendliche Besitzer des Handys nicht einschüchtern, sondern kontaktierte zunächst einmal einen Anwalt (RA Florian Schneider), der ihm natürlich riet, nicht zur Vernehmung zu gehen und keine Angaben zu machen.

23. Mai 2015/von Florian Schneider
Schlagworte: Beschuldigtenvernehmung, Cannabis
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https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2015-05-23 20:57:342015-05-23 20:57:34WhatsApp-Mail überführt Drogen-Käufer
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