• Mail
  • Twitter
  • Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Suche
  • Menü Menü

Strafbefehl wegen Verletzung einer Schülerin

Jugendliche - Heranwachsende, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Das Amtsgericht Miesbach hat soeben gegen einen Lkw-Fahrer einen Strafbefehl erlassen, dem es vorwirft, er habe im Juni diesen Jahres beim Abladen von Ware vor der Hauptschule Holzkirchen eine 15-jährige Schülerin vorsätzlich verletzt. Nach der Erinnerung des Lkw-Fahrers hatte er vor der Hauptschule Baustoffe ausgeladen, als es hinter ihm hupte. Ein Bus, der die Schüler abholte, kam an seiner offenen Laderampe nicht vorbei. Der Angeklagte konnte jedoch nicht gleich wegfahren, da er zuerst seine Ladung sichern mußte. Einer Schülerin, die auf den Bus wartete, ging das jedoch nicht schnell genug und sie versuchte sich an dem Knopf, mit dem man die Ladeklappe betätigt, um die Rampe herunter zu lassen, damit der Bus vorbei kommt.

Da es dem Lkw-Fahrer nicht recht war, wenn Kinder die Ladeklappe betätigen, sprang er herunter und zog die Fünfzehnjährige am Arm vom Lkw weg, ohne sie dabei zu verletzen. Ohne dass klar war, warum, schrie das Mädchen auf und ließ sich theatralisch auf den Boden fallen. Der Lkw-Fahrer stieg wieder auf seine Ladefläche und sicherte weiter seine Ladung, um wegfahren und dem Bus Platz machen zu können. Für den Lkw-Fahrer unverständlicherweise wurde die Polizei gerufen und er wurde wegen Körperverletzung angezeigt.

Das Mädchen hatte bei der Polizei behauptet, der Angeklagte habe sie nicht nur am Arm vom Lkw weggezogen, sondern sie dann regelrecht gegen den Lkw geschleudert und damit am Gesicht verletzt, dann habe er sie auf den Boden geschmissen. Das Amtsgericht glaubte dem Mädchen und erließ gegen den Lkw-Fahrer einen Strafbefehl über eine Geldstrafe in Höhe von € 3.500, gegen den nun Einspruch eingelegt worden ist. Das Amtsgericht Miesbach muss sich nun in einer Hauptverhandlung ein Bild von dem Angeklagten (Verteidiger RA Florian Schneider) und dem Mädchen machen und dann entscheiden, ob der Vorwurf aufrechterhalten wird.

20. September 2015/von Florian Schneider
Eintrag teilen
  • Per E-Mail teilen
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2015-09-20 19:35:592015-09-21 10:03:23Strafbefehl wegen Verletzung einer Schülerin

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Schmerzensgeld für Tatopfer 13. Januar 2023
  • Gewahrsam nach BayPAG 30. Dezember 2022
  • Rat vom Verteidiger bei Btm 22. Dezember 2022
  • Führerschein weg bei Kokain 24. November 2022
  • Haft für Steuerhinterziehung 9. November 2022
  • Ohne Führerschein geblitzt 28. Oktober 2022
  • Anwalt für Opfervertretung 29. September 2022
  • Freispruch wegen KV 16. August 2022
  • Maßregel statt Haft 8. August 2022
  • 4 Jahre für versuchten Totschlag 17. Juni 2022

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung BtmG Cannabis diebstahl Drogen durchsuchung ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein Führerscheinentzug Giesing Haft haftbefehl Haftstrafe körperverletzung landgericht Mord Nebenklage opfer Opferanwalt Opfervertretung polizei raub Revision Staatsanwalt Strafantrag strafanzeige Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Prälat-Zistl-Straße 6, 80331 München (Direkt am Viktualienmarkt, Ecke Schrannenhalle/Rosental – 4. OG)
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

Strafverfahren gegen Ehemann, der gegen Lover der Ehefrau vorgehtHaftbefehl wegen Nichtzahlung von Rechnungen
Nach oben scrollen