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Geldstrafe f. Besitz eines Butterflymessers

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Jugendliche - Heranwachsende, Waffengesetze

Soeben hat das Amtsgericht Starnberg gegen einen Zweiundzwanzigjährigen aus dem Münchner Umland einen Strafbefehl wegen des Besitzes verbotener Waffen sowie wegen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz erlassen. Hintergrund des Ganzen war eine Bestellung des Mannes im letzten Jahr im Internet, wo er bei einem tschechischen Anbieter Feuerwerkskörper bestellt hatte. da dieser Anbieter auf seiner Website versichert hatte, alles sei legal und innerhalb der EU zugelassen hatte er vertraut und bestellt. Die Lieferungen dieses Anbieters nach Deutschland waren aber alle abgefangen worden, daher auch die an den Beschuldigten, der daraufhin unliebsamen Besuch der Polizei bei seinen Eltern bekam, wo er derzeit noch wohnt. Bei der Durchsuchung seines Zimmers wurden dann nicht nur die Bestellungen aus Tschechien gefunden, sondern auch noch einige andere Dinge, für die der Mann nun ebenfalls Ärger mit der Justiz bekam: So fanden die Beamten auch noch zwei Platzpatronen aus dem Besitz der Bundeswehr, einen Gürtel mit einem Schlagring als Gürtelschnalle und ein Butterflymesser, die allesamt verboten sind und deren Besitz bereits strafbar ist. Der Zweiundzwanzigjährige hatte sich um diese Dinge keinen großen Kopf gemacht, er hatte sie entweder in seiner Kindheit von anderen Kindern geschenkt bekommen oder sie gefunden und seitdem irgendwo in seinem Kinderzimmer aufbewahrt, ohne daran zu denken. Hätte sich ja auch keiner darum gekümmert, wäre da nicht die Bestellung in Tschechien gewesen und die darauf folgende Durchsuchung seines Zimmers! Am Ende stellte sich die Sache dann doch als halb so schlimm heraus: Das Amtsgericht verhängte eine moderate Geldstrafe von 40 Tagessätzen, mit denen der Mann als nicht vorbestraft gilt.

1. Mai 2015/von Florian Schneider
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