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Strafanzeige aus Rache für Kündigung

Jugendliche - Heranwachsende, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Der Ärger mit dem anderen Kindergartenkind geht schon lange und eine Lösung rückte in immer weitere Ferne: Immer wieder war der sechsjährige Sohn der Beschuldigen nach Hause gekommen und hatte sich darüber beschwert, dass er von dem anderen Jungen in den Bauch geschlagen worden sei. Immer wieder war die Beschuldigte im Kindergarten vorstellig geworden mit der Bitte, den anderen Jungen besser zu beaufsichtigen. Keine überzogene Mutterliebe einer Helikoptermama (wie so oft in Anderern Fällen), sondern eine sehr berechtigte Sorge: Der Sechsjährige hatte eine schwere OP an der Bauchdecke nach der Geburt hinter sich, als es Probleme mit der Nabelschnur gegeben hatte, und zeigt eine große OP-Narbe quer über den ganzen Bauch. Die Schläge des anderen Jungen in seinen Bauch mögen nicht böse gemeint gewesen sein, – sicher waren sie nur derbe Späße unter kleinen Jungs, – sie waren trotzdem nicht nur sehr schmerzhaft, sondern auch gefährlich für die operierte Bauchdecke. Als sich die Beschuldigte jedoch nicht durchsetzen konnte bei den Kindergärtnerinnen mit ihrer Sorge um ihr Kind und deshalb ihren Sohn aus dem Kindergarten nahm, um ihn nun bis zur Einschulung im September selbst zu beaufsichtigen, lag aus heiterem Himmel die Nachricht der nächstgelegenen Polizeiinspektion in der Post, dass gegen sie ermittelt werde wegen des Verdachts der vorsätzlichen Körperverletzung des anderen Jungen, den sie geschlagen haben soll. Die plötzlich Beschuldigte (Verteidiger RA Florian Schneider) hatte das andere Kind nicht einziges Mal angefaßt, sondern sich stets nur an den Kindergarten gewandt. Die Anzeige ist deshalb nichts Anderes als eine ganz durchsichtige Racheaktion des Kindergartens, der sich damals bei ihr über die Kündigung beschwert hatte, dass der Platz nun nicht mehr neu vergeben werden könne bis Herbst und der Kindergarten dadurch einen finanziellen Schaden erleiden müsse. Dabei war der Frau letztlich nichts Anderes übriggeblieben, da es nicht gelungen war, das andere Kind besser zu kontrollieren, und hatte wegen der Kündigung des Kindergartenplatzes auch große Opfer bringen müssen: Sie hatte ihre Arbeit kündigen müssen, denn mitten unterm Jahr war es ihr nicht möglich gewesen, einen anderen Kindergartenplatz zu finden, und der Ehemann arbeitet Vollzeit und ernährt die Familie. Man könnte nun meinen, dass sie dann ja nix zu befürchten hat und dass das Ganze sich als Irrtum herausstellen wird. Als Erstes muss nun die Ermittlungsakte organisiert werden, um zu sehen, wie die Gemengelage bei der Anzeige aussieht und woher die Anzeige genau stammt, und dann im Rahmen einer Verteidigungsschrift dagegen vorgegangen werden.

23. März 2016/von Florian Schneider
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