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Anklage wegen Butterflymesser

Jugendliche - Heranwachsende, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Ein 18-Jähriger aus München wunderte sich nicht schlecht, als er letzten Samstag eine Anklage der Staatsanwaltschaft in Händen hielt: Der Schüler hatte den Vorfall vom letzten September, der jetzt zur Anklage geführt hat, zunächst als gar nicht so gravierend angesehen, womit er sich aber unübersehbar verschätzt hatte! Was war passiert: Der Schüler der Münchner FOS soll vor Kurzem eine kleine Auseinandersetzung vor einem Lokal mit einem anderen Jugendlichen gehabt haben, den er um eine Zigarette angehauen haben soll. Als der Nein gesagt haben soll soll eine Schubserei begonnen haben, in deren Verlauf der Schüler ein Butterflymesser gezogen und damit gedroht haben soll. Angeblich soll er das Messer dem Anderen sogar drohend an die Kehle gehalten haben. Die Staatsanwaltschaft hat die Anklage zum Jugendschöffengericht erhoben, das zumindest theoretisch einen Strafrahmen von bis zu 4 Jahren Jugendstrafe hat. Der Schüler (Verteidiger RA Florian Schneider), der wegen Erreichens des 18. Lebensjahres im vergangenen Frühjahr nicht mehr als Jugendlicher durchgeht, sondern nach dem  Jugendgerichtsgesetz als Heranwachsender gilt, kann zwar trotzdem mit der Anwendung des Jugendstrafrechts auf seinen Fall rechnen, muß sich aber gut verteidigen, da das Jugendschöffengericht bei ihm Jugendstrafe zur Bewährung oder auch Jugendarrest verhängen könnte. 

26. November 2015/von Florian Schneider
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