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1 Woche Jugendarrest wegen vorsätzlicher Körperverletzung für 15-Jährigen

Allgemein, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Jugendliche - Heranwachsende, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Am vergangenen Donnerstag mussten sich ein 15-jähriger und ein 17-jähriger Jugendlicher vor dem Münchner Jugendgericht wegen vorsätzlicher Körperverletzung verantworten: Den Beiden wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, im vergangenen Juli in einem Münchner Club zwei anderen Jugendlichen völlig ohne Grund Kopfstöße versetzt und sie dabei verletzt zu haben. Nach den Aussagen der insgesamt 3 Zeugen soll zunächst der 17-Jährige einen anderen Jugendlichen um eine Zigarette gebeten haben. Als der Nein gesagt habe soll der 17-Jährige dem Jugendlichen einfach dessen Zigarette aus dem Mund genommen haben, als der sie sich gerade habe anstecken wollen. Als der Bestohlene den 17-Jährigen verärgert zur Rede gestellt habe habe der ihm einen Kopfstoß auf die Unterlippe gegeben. Als ein Freund des Jugendlichen sich eingemischt und versucht habe, die Beiden zu trennen, soll der 15-Jährige dazu gekommen sein und dem Schlichter einen Kopfstoß auf die Nase versetzt haben.

Die beiden Angeklagten waren noch im Club von den Türstehern zur Rede gestellt und der Polizei übergeben worden. Schon bei der Konfrontation mit den Tatvorwürfen vor dem Club bestritten die Beiden jegliche Tätlichkeit. Auch in der Hauptverhandlung bestritten sie weiterhin, die beiden Opfer geschlagen zu haben, sie vor der Konfrontation mit den Tatvorwürfen oben vor dem Club überhaupt schon einmal gesehen zu haben. Nach ihren Angaben seien sie Opfer einer Verwechslung, die im Dunkel des Clubs leicht geschehen könne.

Das Jugendgericht schenkte allerdings nicht den beiden Angeklagten Glauben, sondern den drei Zeugen, also den beiden Opfern und ihrem Freund und verurteilte die beiden Jungs wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Der 17-Jährige war bereits vorgeahndet, der 15-Jährige (Verteidiger Jungendstrafrechtsanwalt Florian Schneider) hatte jedenfalls nach Auffassung des Amtsgerichts den härteren Schlag geführt. Die beiden bekamen daher eine Woche Jugendarrest. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

16. November 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-11-16 10:38:372015-03-20 12:03:501 Woche Jugendarrest wegen vorsätzlicher Körperverletzung für 15-Jährigen

Anklage gegen drei Rumänen wegen bandenmäßigen Diebstahls

Allgemein, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Drei Rumänen hatten am Dienstagmorgen ein Date mit der Staatsanwältin vor dem Amtsgericht München: Den Dreien (einer von ihnen verteidigt von RA Florian Schneider) wird vorgeworfen, im Mai diesen Jahres mit einem Transporter nach Deutschland eingereist zu sein, um in München Fahrräder zu klauen und sie dann nach Rumänien zu bringen. Die 3 waren einem Anwohner aufgefallen, als sie spät in der Nacht in Giesing ihren Transporter am Straßenrand abgestellt und Fahrräder eingeladen hatten. Das rumänische Kennzeichen hatte den Mann mißtrauisch gemacht, als er nachts aus seinem Fenster auf die Straße geblickt hatte, deshalb hatte er sofort die Polizei verständigt. Die war zuerst mit Streifenwägen gekommen, hatte sich dann jedoch gleich wieder zurückgezogen, als sie den Transporter verschlossen vorgefunden hatte und kein Täter anwesend gewesen war. Die Polizei hatte zunächst den Transporter unbemerkt beobachten wollen, deshalb hatten sich Zivilbeamte in der Nähe versteckt.

Die Observation hatte dann tatsächlich die Mitteilung des Bewohners bestätigt, dass hier Fahrräder eingeladen wurden: Als die Zivilbeamten den Transporter öffneten stellten sie fest, dass der voll war mit Rädern. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft stammten die meisten Räder aus Hamburg, von wo zumindest zwei der drei Angeklagten nach München gekommen waren. Die Angeklagten gaben an, sie hätten die Räder in Hamburg als Schrotträder gekauft, um sie nach Rumänien zu exportieren. Problem nur: Ausweislich der Anklage waren aber 6 der Räder am Tag zuvor in München abgestellt und am nächsten Tag, – dem Tag der Festnahme der drei Angeklagten, – von ihren Besitzern als gestohlen gemeldet worden. Anhand der Rahmennummern hatten die Räder, die zum Teil sehr hochwertig waren, zweifelsfrei als gestohlen identifiziert werden können.

Die Drei wurden sofort festgenommen und befinden sich damit seit Mitte Mai in Stadelheim in Untersuchungshaft. In der Hauptverhandlung am Dienstag konnte die Sache erst anverhandelt werden können, da das Verfahren sich doch als etwas umfangreicher darstellte, als erwartet. Nur zwei der Drei machten überhaupt Angaben in dem Prozeß und räumen den Tatvorwurf auch nur zum Teil ein. Das Verfahren wird im November fortgesetzt.

30. Oktober 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-10-30 10:36:522016-08-31 11:28:48Anklage gegen drei Rumänen wegen bandenmäßigen Diebstahls

Anklage gegen 23-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung in Kultfabrik 2011

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Die Staatsanwaltschaft München I hat soeben gegen eine 23-jährige Frau aus der Umgebung von München (Verteidiger RA Florian Schneider) Anklage wegen des Vorwurfes der gefährlichen Körperverletzung erhoben. Der jungen Frau wird vorgeworfen, letztes Jahr im November beim Besuch eines Clubs in der Münchner Kultfabrik zusammen mit ihren Freunden vor dem Club einem Security zweimal mit vollem Schwung mit ihrem Fuß ins Gesicht getreten zu haben, als der in eine Schlägerei mit einem ihrer Begleiter verwickelt war und auf ihrem Begleiter gekniet war. Der Grund der Auseinandersetzung zwischen dem Security und ihrem Begleiter ist nicht mehr genau zu ermitteln, jedenfalls hatte die Angeschuldigte dringend Bedarf gesehen, ihrem Begleiter zu helfen. Der Security soll von den Tritten allerdings lediglich eine Platzwunde am Mund davon getragen haben, mehr war auch nach Anklage nicht passiert.

Der Angeschuldigten wird nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft damit vorsätzliches Handeln ohne jede Rechtfertigung, – wie Notwehr, etc., – vorgeworfen, da nach der Auffassung der Staatsanwaltschaft die Schlägerei zwischen ihrem Begleiter und dem Security der Angeschuldigten keinerlei Recht zum Eingreifen gegeben hatte und damit der Tatbestand der vorsätzlichen gefährlichen Körperverletzung verwirklicht war. Da davon auszugehen ist, dass die Anklage zugelassen werden wird muss sich die Angeschuldigte im Laufe des Oktobers einer Hauptverhandlung vor dem STrafrichter des Amtsgerichts München stellen.

Sollte die junge Frau dann auch tatsächlich wegen des Tatvorwurfs schuldig gesprochen werden würde auf sie Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommen, da der Vorfall passiert war, als sie 22 Jahre alt war und damit die 21 schon überschritten hatte. Es würde daher der volle Strafrahmen zur Anwendung kommen, der eine Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten bis 10 Jahre vorsieht. Der Richter hat allerdings die Möglichkeit, einen minder schweren Fall anzunehmen und damit eine Strafrahmenverschiebung nach unten zu erreichen, so dass die Mindeststrafe nur noch 3 Monate beträgt. In diesem Falle wäre sogar noch eine Geldstrafe drin, da kurze Freiheitsstrafen in Geldstrafen umgewandelt werden können.

16. September 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-09-16 10:29:032015-01-31 23:43:26Anklage gegen 23-Jährige wegen gefährlicher Körperverletzung in Kultfabrik 2011

Anklage zum Amtsgerichts wegen Kokainerwerbs in 136 Fällen

Betäubungsmittelgesetz, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Die Staatsanwaltschaft München I hat soeben Anklage wegen des Vorwurfes des Ewerbs von Kokain in insgesamt 136 Einzelfällen gegen einen etwa Vierzigjährigen aus der Umgebung von München erhoben. Dem Koch wird vorgeworfen, über Jahre hinweg alle paar Wochen ein bis zwei Gramm Kokain von eher mäßiger Qualität bei einem Albaner erworben zu haben, um es selbst zu konsumieren. Die Sache war dadurch aufgeflogen, dass der Lieferant des Angeschuldigten bei seinen Telefonaten mit seinen Abnehmern abgehört wurde und festgenommen wurde. Er sitzt seitdem in Untersuchungshaft. Für ihn geht es nun um viele Jahre Freiheitsstrafe. Da dem Angeschuldigten selbst aber in keinem einzigen Fall eine Weitergabe bzw. ein Verkauf nachzuweisen ist ist bei ihm Gegenstand der Anklage nur der Erwerb für sich selbst und kein Handeltreiben. Da es jedesmal nur ein bis zwei Gramm Kokain waren werden ihm jetzt nur 136 Erwerbstatbestände in jeweils geringer Menge und damit nur Vergehen zur Last gelegt.

Daher hat die Staatsanwaltschaft die Anklage auch nur zum Strafrichter des Amtsgerichts München erhoben, dessen Strafgewalt nur bis zu einer Freiheitsstrafe von maximal 2 Jahren reicht. Bei größeren Einzelmengen wäre der Angeschuldigte schnell in den Bereich der nicht geringen Menge geraten und hätte sich damit wegen Verbrechenstatbeständen strafbar gemacht mit entsprechend höherem Strafrahmen von mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe pro einzelnem Erwerb.

Der Angeschuldigte ist nicht vorbestraft und war sofort bei seiner Verhaftung voll geständig. Da er außerdem nur für den Eigenkonsum erworben hatte muss er zwar von der Verhängung einer Freiheitsstrafe ausgehen, die aber wohl zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Der Angeschuldigte kann zudem für sich ins Feld führen, dass er schon Monate bevor die Sache aufflog mit dem Konsum aus eigenen Stücken aufgehört hatte und nun eine Drogentherapie macht.

21. August 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-08-21 10:30:252015-01-31 23:44:33Anklage zum Amtsgerichts wegen Kokainerwerbs in 136 Fällen

Anklage wegen Körperverletzung

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Ein knapp dreißigjähriger Münchner mit kurdischen Wurzeln (Verteidiger RA Florian Schneider) erhielt soeben eine Anklage des Amtsgerichts München wegen des Vorwurfs der vorsätzlichen Körperverletzung. Dem Mann wird vorgeworfen, seine Exfreundin, eine Polin, und deren neuen Freund, ebenfalls Pole, vor deren Wohnung abgewartet und grundlos angegriffen, bedroht und beleidigt zu haben. Selbst die Staatsanwaltschaft München geht in ihrer Anklage davon aus, dass die Körperverletzung nur in einer Schubserei, einem Rempler und ein paar Kratzern bestanden hatte. Allerdings seien nach der Anklage von Seiten des Angeschuldigten auch Sprüche wie „Ich bring dich um“ und Beleidigungen gefallen. Der Münchner hat eine ganz andere Erinnerung an die Sache: Nachdem er (und nicht seine Frendin) Schluß gemacht hatte sei sie stinksauer auf ihn gewesen. Als er auf dem Heimweg von seinem Fitnessstudio an ihrer Wohnung vorbei gekommen sei sei er zufällig seiner Exfreundin und deren neuem Freund begegnet.

Er habe gerade noch mitbekommen, wie sie ihm etwas ins Ohr geflüstert habe, da habe sich ihr neuer Freund, – der deutlich größer und kräftiger sei als er, – auf ihn gestürzt und ihm ohne Vorwarnung und ohne jeden Grund mit seinem Pfefferspray mehrere Spritzer direkt in die Augen gesprüht. Fast blind habe er daraufhin versucht, den Polen festzuhalten, um die Polizei rufen zu können. Seine Exfreundin habe es aber geschafft, ihren Freund zu befreien, indem sie an ihm gezerrt und gezogen habe. Dann hätten die Beiden der Polizei eine Version von dem Hergang der Sache erzählt, die man bestenfalls als „leicht getunt“ bezeichnen könnte, besser aber als reine Lügerei.

Da der Angeschuligte alleine unterwegs war und kein neutraler Zeuge die Szene beobachtet hatte hat nun ihn und nivht die beiden Polen die Anklage getroffen: Obwohl der Angeschuldigte unbestreitbar wegen der Pfeffersprayattacke sogar ins Krankenhaus eingeliefert worden war, so stark war er besprüht worden, glaubt die Staatsanwaltschaft den beiden vermeintlichen Opfern: Nach deren Darstellung hätten sie das Pfefferspray nämlich erst dann eingesetzt, als der Angeschuldigte sie vor ihrer Wohnng angegriffen habe, also nur zu ihrer Verteidigung, keineswegs habe man von sich aus den Angeschuldigten zuerst angegriffen.

8. Juli 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-07-08 17:55:522015-01-31 23:50:21Anklage wegen Körperverletzung

Haft für viele Betrügereien

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Vermögensdelikte

Ein achtundzwanzigjähriger KFZ-Mechaniker (Verteidiger RA Florian Schneider) aus der Umgebung von Erding mußte sich am Mittwoch vor dem Amtsgericht Erding wegen einer umfangreichen Anklage der Staatsanwaltschaft Landshut verantworten: Dem Mann wurde vorgeworfen, im letzten Jahr buchstäblich zahllose Bestellungen übers Internet vorwiegend bei Autoteilezulieferern, Tankstellen, etc. getätigt zu haben, ohne sie zu bezahlen. Stattdessen verkaufte er nach eigenen Angaben die bestellten Teile wiederum übers Internet an Dritte oder verbaute sie in Autos, die er in Reparatur genommen hatte. Letztlich habe er nach seinen eigenen Angaben mit diesen Verkäufen seinen sehr aufwändigen Lebensstil finanziert. Aus der großen Zahl von Internetbetrügereien waren von der Staatsanwaltschaft eine vergleichsweise überschaubare Zahl von nur 5 Geschädigten herausgepickt worden und nur 66 Einzeltaten angeklagt worden, der Rest wurde eingestellt, um das Verfahren überschaubar zu halten.

Das große Problem des Angeklagten besteht aber nicht nur darin, daß er mit einer großen Zahl von Anklagepunkten durch das Gericht konfrontiert wird, sondern auch darin, daß derzeit bereits ein weiteres zusätzliches Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Landshut geführt wird, das ebenfalls wieder zahlreiche Bestellungen von Autoteilen übers Internet betrifft, die allesamt nicht bezahlt worden sind. Vor allem aber ist der Angeklagte bereits einschlägig wegen Betrugs vorbestraft und war bereits zweimal in Haft.

Der Angeklagte ist vollumfänglich geständig und hat alle Tavorwürfe eingeräumt. Dies wurde dem Angeklagten erheblich zugute gehalten, allerdings fehlt bislang jegliche Schadenswiedergutmachung. Deshalb hat ihn das Amtgsericht Erding zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren verurteilt, die wegen der Höhe der Strafe nicht mehr zur Bewährung ausgesetztwerden konnten.

18. April 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-04-18 17:38:322015-02-01 00:08:15Haft für viele Betrügereien

Anklage wegen vieler Betrügereien

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Vermögensdelikte

Die Staatsanwaltschaft Landshut hat soeben gegen einen Achtundzwanzigjährigen aus der Umgebung von Erding wegen einer Vielzahl von Betrügereien Anklage zum Schöffengericht am Amtsgericht Erding erhoben. Sie wirft dem Mann vor, er habe letztes Jahr in einer Vielzahl von Fällen Gegenstände im Internet angeboten und das Geld hierfür kassiert, ohne die Ware zu liefern. Außerdem soll er selbst Bestellungen getätigt haben, obwohl im klar gewesen sei, daß er sie gar nicht bezahlen konnte. Teilweise soll er hierfür auch die Namen seiner Geschwister und seiner Freundin verwendet haben, da er selbst durch seinen Schufa-Eintrag längst nichts mehr bestellen konnte. Die Einnahmen aus seinen Betrügereien soll er für seinen aufwendigen Lebensstil benötigt haben, da ihm sein Gehalt nicht gereicht habe. Aus diesem Grund ist von dem Geld auch nichts mehr übrig, die Geschädigten bleiben auf ihrem Schaden komplett sitzen. Der beläuft sich nach vorläufiger Berechnung auf deutlich über Euro 10.000.

Der Angeschuldigte ist geständig und räumt die gegen ihn erhobenen Vorwürfe im Wesentlichen ein. Dies wird ihm in der bevorstehenden Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Erdng sehr helfen.

Er ist jedoch auch erheblich und vor allem einschlägig vorbestraft und war wegen gleichartiger Delikte bereits in Haft. Derzeit ist sogar noch eine Bewährung des Amtsgerichts Erding offen. Die Aussichten für eine erneute Bewährung stehen also nicht wirklich gut.

20. März 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-03-20 17:30:292015-02-01 00:15:15Anklage wegen vieler Betrügereien

Anklage wegen Wohnungseinbrüchen

Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Jugendliche - Heranwachsende

Die Staatsanwaltschaft München I hat soeben gegen drei junge Männer ausländischer Herkunft wegen zahlreicher Fälle von Diebstahl, Wohnungseinbruch, Betrug, Kreditkarten- und Computerbetrug, Urkundenfälschung, Körperverletzung, Beleidigung, etc. Anklage zum Jugendschöffengericht erhoben. Den jungen Männern wird vorgeworfen, im letzten Jahr mehrere Einbrüche in Häuser und Wohnungen verübt zu haben. Ihre Einbruchslokalitäten kannten sie teilweise aus ihrer eigenen Nachbarschaft, teilweise kannten sie sie über ihre Freunde, von denen sie wußten, daß die Eltern verreist waren. Die aufgefundenen Wertstücke verschepperten sie sofort in der Umgebung des Münchner Hauptbahnhofs, die Kreditkarten der Besitzer verwendeten sie für ihre Einkäufe und für Besuche in Bordellen oder fürs Essengehen. Die mit den Kreditkarten erworbenen Gegenstände wie Handys, iPads, Digitalkameras, etc. wurden ebenfalls sofort zu Geld gemacht, das Geld sofort ausgegeben.

Wegen der sehr einfachen Ausführung kam ihnen die Polizei zwar vergleichsweise schnell auf die Schliche, allerdings waren sämtliche Wertgegenstände längst unersetzbar verloren und die Geldbeträge ausgegeben. Die Geschädigten bleiben allesamt auf ihren Verlusten sitzen, sofern sie keine Hausratversicherung abgeschlossen hatten. Immerhin liegen von allen ausführliche Geständnisse vor. Die Angeklagten waren bei der Begehung ihrer Taten zwischen 18 und 20 Jahre alt, sie müssen also möglicherweise als Heranwachsende behandelt werden mit der Folge, daß auf sie das Jugendstrafrecht gemäß Jugendgerichtsgesetz (JGG) angewendet werden muß.

Nur einer der Beteiligten, der diese Einbrüche und Wohnungsdiebstähle schon öfter verübt hatte, sitzt seit letztem Herbst in Untersuchungshaft. Er hat jedoch bereits einige Vorstrafen und war auch schon mehrfach in Jugendarrest. Deshalb muß er nun mit einer langen Jugendstrafe rechnen. Die entscheidende Frage für ihn wird natürlich sein, ob es noch eine Bewährung geben wird, gerade er wird also möglicherweise von seinem sehr ausgiebigen Geständnis profitieren.

17. März 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-03-17 17:29:272015-02-01 00:16:55Anklage wegen Wohnungseinbrüchen

Bewährung für räuberische Erpressung

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Ein über 60-Jähriger ist am Donnerstag vom Amtsgericht München wegen räuberischer Erpessung in einem minder schweren Fall, Pfandkehr und Verstrickungsbruch zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr auf Bewährung und 120 Sozialstunden verurteilt worden. Dem Münchner war von der Staatsanwaltschaft München I vorgeworfen worden, letztes Jahr bei einer Pfändungsmaßnahme wegen rückständiger Steuern in seiner Wohnung gegenüber drei Vollstreckungsbeamten des Münchner Finanzamtes ausgerastet zu sein. Nach Angabe der drei Beamten soll er zunächst behauptet haben, dass es keine Geld bei ihm zuhause gebe. Als die Beamten im Schlafzimmer doch 600 Euros fanden und an sich nahmen soll er ihnen den bereits gepfändeten Bargeldbetrag aus der Hand gerissen haben und sie aus dem Haus geworfen haben. Der Angeklagte hatte dies stets bestritten und angegeben, das Geld gehöre seiner Frau und er habe nur den auf dem Tisch liegenden Betrag an sich genommen. Die Beamten blieben jedoch bei ihren Angaben.

Das Amtsgericht glaubte jedoch nicht dem Angeklagten, sondern den 3 Herrn vom Amt und verurteilte den Angeklagten anklagegemäß wegen räuberischer Erpressung in einem minder schweren Fall. Da der Bargeldbetrag zu dem Zeitpunkt, als der Angeklagte ihn an sich genommen hatte, bereits der Pfändung unterlegen war, wurde er auch wegen Pfandkehr und Verstrickungsbruch verurteilt.

Der entscheidende Tatvorwurf war natürlich die räuberische Erpressung, da hierfür bereits eine Mindeststrafe von 1 Jahr gilt. Da der Angeklagte sich nach durchgeführter Beweisaufnahme noch zu einem Geständnis entschloß war das Gericht bereit zur Annahme eines minder schweren Falles, was die Mindeststrafe auf 6 Monate reduzierte. Trotz zahlreicher Vorstrafen war somit noch 1 Jahr auf Bewährung möglich.

16. März 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-03-16 17:29:052015-02-01 00:17:51Bewährung für räuberische Erpressung

Haftbefehl gegen russisches Paar wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall

Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Der Versuch, eine sündhaft teure Handtasche ohne Bezahlung besitzen zu können, hat ein Paar aus Moskau direkt nach Stadelheim gebracht. Die Beiden sollen nach der Auffassung der Münchner Staatsanwaltschaft Ende Februar einen schicken Laden auf der Münchner Maximilianstraße in der Absicht, betreten haben, teure Accessoires ohne den Gegenwert zu entrichten zu entwenden. Objekt der Begierde war eine Handtasche mit einem Verkaufspreis von sage und schreibe Euro 17.900 (siebzehntausendneunhundert), so jedenfalls der Anfangsverdacht der Polizei. Die Sache soll jedoch gescheitert sein, die Beiden wurden verhaftet und in die Haftanstalt des Münchner Polizeipräsidiums verbracht, wo der Ermittlungsrichter anstandslos dem Antrag der Staatsanwaltschaft München I Folge leistete und Haftbefehl erließ.

Der Haftbefehl erging also gegen Beide, der Mann landete daraufhin in der JVA München-Stadelheim, seine Freundin (Verteidiger RA Florian Schneider) in der Frauenabteilung von Stadelheim. Den Beiden wird Diebstahl in einem besonders schweren Fall vorgeworfen, der Haftbefehl wird mit Fluchtgefahr nicht nur wegen des fehlenden Wohnsitzes in Deutschland, – beiden leben in Moskau, – sondern auch mit der hohen Straferwartung begründet.

Im Falle einer Verurteilung wegen des im Raum stehenden Tatvorwurfs eines Diebstahls in einem besonders schweren Fall droht den Beiden nämlich ein Strafrahmen von bis zu 10 Jahren. Ob sich der Verdacht der Staatsanwaltschaft aber wirklich so bestätigt, wie jetzt behauptet, werden die Ermittlungen zeigen. Sollte Anklage erhoben werden müßten die Beiden bis zur Hauptverhandlung in etwa einem halben Jahr in Haft bleiben müssen, angesichts des fehlenden Wohnsitzes sieht es im Moment mit einer Außervollzugsetzung des Haftbefehls schlecht aus.

11. März 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-03-11 11:13:042015-02-01 00:19:18Haftbefehl gegen russisches Paar wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall
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