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Haftbefehl gegen russisches Paar wegen Diebstahls in einem besonders schweren Fall

Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Der Versuch, eine sündhaft teure Handtasche ohne Bezahlung besitzen zu können, hat ein Paar aus Moskau direkt nach Stadelheim gebracht. Die Beiden sollen nach der Auffassung der Münchner Staatsanwaltschaft Ende Februar einen schicken Laden auf der Münchner Maximilianstraße in der Absicht, betreten haben, teure Accessoires ohne den Gegenwert zu entrichten zu entwenden. Objekt der Begierde war eine Handtasche mit einem Verkaufspreis von sage und schreibe Euro 17.900 (siebzehntausendneunhundert), so jedenfalls der Anfangsverdacht der Polizei. Die Sache soll jedoch gescheitert sein, die Beiden wurden verhaftet und in die Haftanstalt des Münchner Polizeipräsidiums verbracht, wo der Ermittlungsrichter anstandslos dem Antrag der Staatsanwaltschaft München I Folge leistete und Haftbefehl erließ.

Der Haftbefehl erging also gegen Beide, der Mann landete daraufhin in der JVA München-Stadelheim, seine Freundin (Verteidiger RA Florian Schneider) in der Frauenabteilung von Stadelheim. Den Beiden wird Diebstahl in einem besonders schweren Fall vorgeworfen, der Haftbefehl wird mit Fluchtgefahr nicht nur wegen des fehlenden Wohnsitzes in Deutschland, – beiden leben in Moskau, – sondern auch mit der hohen Straferwartung begründet.

Im Falle einer Verurteilung wegen des im Raum stehenden Tatvorwurfs eines Diebstahls in einem besonders schweren Fall droht den Beiden nämlich ein Strafrahmen von bis zu 10 Jahren. Ob sich der Verdacht der Staatsanwaltschaft aber wirklich so bestätigt, wie jetzt behauptet, werden die Ermittlungen zeigen. Sollte Anklage erhoben werden müßten die Beiden bis zur Hauptverhandlung in etwa einem halben Jahr in Haft bleiben müssen, angesichts des fehlenden Wohnsitzes sieht es im Moment mit einer Außervollzugsetzung des Haftbefehls schlecht aus.

11. März 2012/von Florian Schneider
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