• Link zu Mail
  • Link zu X
  • Link zu Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Berufung gegen Haftstrafe bei Einmietbetrug

Allgemein, Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Vermögensdelikte

Die Berufungskammer am Landgericht München I hat am Freitag begonnen, die Berufungen einer Angeklagten sowie der Staatsanwaltschaft zu verhandeln, die gegen ein Urteil des Schöffengerichts am Amtsgericht München vom November letzten Jahres eingelegt worden waren. Das Amtsgericht hatte damals eine Anklage der Staatsanwaltschaft München I gegen eine Endfünfzigerin aus München wegen des Vorwurfes des Einmietbetrugs in zwei Fällen zu verhandeln. Der selbständigen Kosmetikerin war vorgeworfen worden, in den Jahren 2010 und 2011 ein Ladengeschäft und eine Wohnung in München angemietet zu haben, ohne die Mieten bezahlen zu können, und bei den Räumungen dann einen hohen Schaden in Form der Mieten für viele Monate hinterlassen zu haben, der bis heute nicht wiedergutgemacht worden ist. Das Schöffengericht am Amtsgericht München zeigte sich am Ende der Hauptverhandlung überzeugt von der Richtigkeit der Anklage und verurteilte die Frau zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten.

Nach der Urteilsverkündung war nicht nur die Angeklagte mit dem Urteil unzufrieden, sondern auch die Staatsanwaltschaft, die knappe drei Jahre gefordert hatte. Die Angeklagte (Verteidiger RA Florian Schneider) konnte natürlich schon deshalb mit dem Urteil nicht leben, da sie davon ausgegangen war, dass sie nochmal mit einer Bewährung davon kommt. Da sie die beiden Betrugstaten jedoch innerhalb einer offenen Bewährung begangen hatte, die sie sich kurz zuvor ebenfalls wegen Einmietbetrugs eingefangen hatte, hatte das Schöffengericht keine Chance mehr für eine Bewährung mehr gesehen.

Die Berufungskammer am Landgericht München I hatte also über zwei Berufungen mit völlig gegensätzlicher Zielrichtung zu verhandeln und muß also entscheiden, ob es der Angeklagten doch gerade noch einmal eine Bewährung geben kann, oder ob die Strafe des Amtsgerichts angemessen oder gar zu niedrig bemessen ist. Da am Freitag keinen Weg gefunden werden konnte, zu einer Einigung zu kommen, mußte die Hauptverhandlung ausgesetzt werden, um Zeugen zu laden. Ein neuer Termin wird erst im März zu finden sein.

8. Februar 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-02-08 10:51:042020-01-28 12:05:42Berufung gegen Haftstrafe bei Einmietbetrug

Haftbefehl gegen Arbeitnehmerin wegen Pfeffersprayens auf Kolleginnen

Allgemein, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Die Staatsanwaltschaftt München I hat letztes Jahr im November gegen eine 48-jährige Arbeitnehmerin (Verteidiger RA Florian Schneider) Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben, der vorgeworfen wird, letztes Jahr im Juli in ihrer Firma in München zwei Arbeitskolleginnen mit Pfefferspray ins Gesicht gesprüht zu haben, als die sie in ihrem Büro zu einem Kündigungsgespräch mit dem Vorstand abholen wollten. Nachdem sie die Frau aufgefordert hätten, mitzukommen zum Chef, um ihr zu kündigen, habe sich die Frau geweigert und gesagt, sie gehe nirgendwohin. Als man ihr mit dem Sicherheitsdienst gedoht habe habe sie nach den Angaben der beiden Kolleginnen plötzlich und unvermittelt zu einer Dose neben ihrem PC gegriffen und beiden Kolleginnen jeweils eine volle Ladung ins Gesicht gesprüht, die eine der beiden habe sie sogar voll erwischt. Die beiden Frauen hätten seitdem große Probleme mit den Augen und ihrer Psyche.

Nachdem die beiden Kolleginnen um Hilfe schreiend herum gerannt seien sei die Angeklagte unbemerkt verschwunden. Erst fast ein halbes Jahr nach der Tat, nämlich erst im Dezember letzten Jahres, erließ das Amtsgericht gegen die Angeklagte Haftbefehl. Die Polizei fand sie in ihrer Wohnung, wo man sie verhaftete. Die Angeklagte befindet sich deshalb seit Mitte Januar in der Frauenabteilung der JVA München. Über die Anklage wird das Amtsgericht München Mitte März verhandeln.

Das Sprayen mit einem Pfefferspray wird regelmäßig als gefährliche Körperverletzung gewertet, für die ein deutlich höherer Strafrahmen gilt als bei der einfachen KV: Der Strafrahmen beginnt hierbei erst bei 6 Monaten und reicht bis zu 10 Jahren Freiheitsst5rafe. Die Angeklagte hat bislang noch keinerlei Angaben zur Sache gamacht, was ihr bei der Hauptverhandlung sehr helfen wird.

1. Februar 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-02-01 10:50:212015-01-30 13:21:24Haftbefehl gegen Arbeitnehmerin wegen Pfeffersprayens auf Kolleginnen

Justizgroteske der besonderen Art bei der Strafverfolgung von Drogenhändlern

Allgemein, Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Betäubungsmittelgesetz, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Zum Hintergrund: Das AG Erding hat am Mittwoch einen dreißigjährigen Berliner (Verteidiger RA Florian Schneider) wegen Handeltreibens mit Marihuana in großem Stil zu 1 Jahr und 10 Monate auf Bewährung verurteilt: Nach den Ermittlungen der Kripo Erding hatte der aus Berlin stammende Angeklagte mit Drogenhändlern aus Freising und Erding in den Jahren 2006 und 2007 insgesamt 6 mal Marihuana in der Größenordnung von bis zu 1,5 kg von Berlin in den Großraum München gebracht und hier verkauft. Als sie im Februar 2007 250 Gramm und 1,5 Kilo an einen verdeckt ermittelnden Kripobeamten zu verkaufen versucht hatten flogen sie auf und wurden verhaftet: Zwei der Endverkäufer hatten bei ihrer Verhaftung sofort vollumfänglich gestanden und der Kripo dabei geholfen, den Berliner und seine beiden Helfer dingfest zu machen. Infolgedessen war die Sache schnell klar, damit flogen nicht nur die beiden Verkaufsversuche an die Ermittler auf, sondern gleich noch andere Verkäufe. Alle gingen in Haft.

Ab diesem Zeitpunkt verwandelt sich der Fall in eine eigentlich beispiellose deutsche Justizgroteske zwischen Bayern und Berlin: Obwohl die Beweislage schon im Jahr 2007 gegen alle Beteiligten als mehr als eindeutig zu bezeichnen war und alle Haftbefehle mit Fluchtgefahr begründet worden waren mußten alle Tatbeteiligte im Herbst 2007 aus der Untersuchungshaft entlassen werden, und zwar alleine aus dem einzigen Grund, dass es die Staatsanwaltschaft trotz der klaren Beweislage innerhalb von 6 Monaten Ermittlungsverfahren nicht geschafft hatte, Anklage gegen die Beschuldigten zu erheben. Alle Beschuldigte tauchten natürlich sofort unter, was wiederum dazu führte, dass die Justiz nun endgültig jedes Interesse an dem Fall verloren zu haben scheint, denn keiner suchte mehr intensiv nach den Dreien, die Sache schien endgültig erledigt, obwohl es ja eigentlich um Drogenhandel in ganz besonders großem Umfang gegangen war! Die bayerische Justiz brüstet sich bekanntermaßen gerade bei Drogendelikten mit ihrem ganz besonderen Strafverfolgungsinteresse und legt in diesen Dingen angeblich besonderen Wert auf strenge Sanktionen. Der Angeklagte hatte übrigens nichts Anderes gemacht, als dahin zu gehen, wo er auch vor seiner Verhaftung schon immer gewesen war, nämlich bei seiner Mutter, wo er schon seit Jahren lebt. Trotzdem war er aus unerfindlichen Gründen für die Polizei seit seiner Haftentlassung irgendwie unauffindbar. Sein schlichtes Mittel: Er hatte sich in seiner Wohnung bei seiner Mutter einfach nicht mehr angemeldet! Erst Anfang 2012 wurden seine beiden Mittäter vom Amtsgericht Erding verurteilt, der Angeklagte selbst als der eigentliche Haupttäter wurde erst jetzt im Januar 2013 und damit nach über 5 Jahre nach seiner Entlassung aus der Stadelheim zuhause bei seiner Mutter verhaftet und nach Bayern überstellt. Erst jetzt also mußte er sich vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Erding wegen der Vorfälle 2006 und 2007 verantworten, nach seinen eigenen Angaben war er nur noch froh, dass die Sache nach so langer Zeit endlich zur Verhandlung gekommen war, die lange Ungewißheit habe ihn total fertig gemacht. Unklar bleibt, ob hier mehr die Berliner oder mehr die bayerische Justiz diese extrem lange Verfahrensdauer zu verantworten hat, man muß aber davon ausgehen, dass beide sich hier nicht mit Ruhm bekleckert haben und schlichtweg Arbeitsverweigerung betreiben haben.

Angesichts der großen Menge von Marihuana und der großen Zahl von Einzeltaten hätte dem Berliner bei regelmäßigem Verlauf der Sache natürlich eine ganz unangenehme Freiheitsstrafe von annähernd vier Jahren gedroht, die wegen ihrer Höhe logischerweise auch nicht mehr zur Bewährung hätte ausgesetzt werden können. So allerdings blieb dem Schöffengericht am Amtsgericht Erding nichts mehr Anderes übrig, als dem voll geständigen Angeklagten am Mittwoch die ungewöhnlich lange Verfahrensdauer von bis dato insgesamt 6 Jahren zugutehalten und ihn zu der äußerst milden Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten zu verurteilen, die auch zur Bewährung ausgesetzt werden konnte.

23. Januar 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-01-23 10:50:012020-01-28 12:05:59Justizgroteske der besonderen Art bei der Strafverfolgung von Drogenhändlern

Zwei Anklagen gegen Münchnerin wegen Ladendiebtählen trotz offener Bewährung

Allgemein, Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Eine 36-jährige Münchnerin hat soeben ihre insgesamt 5. Anklage vom Amtsgericht München erhalten, die wiederum den Vorwurf des Ladendiebstahls betrifft. Die alleinerziehende Mutter von drei Kindern (Verteidiger RA Florian Schneider) war Anfang November letzten Jahres in einem Supermarkt in München dabei erwischt worden, wie sie Hausbedarf wie Spülmittel und Toilettenpapier im Wert von Euro 23,19 zu klauen versucht hatte. Kurz zuvor hatte sie bereits eine andere Anklage erhalten, die darauf gründet, dass ein Ladendetektiv sie genau einen Monat zuvor in einem anderen Supermarkt, einem großen Bioladen, dabei ertappt hatte, wie sie Esssachen im Wert von Euro 85,17 in ihre Einkaufstaschen zu stopfen versucht hatte, ohne sie zu bezahlen. Die Angeklagte hatte die Diebstähle jeweils den Ladendetektiven gegenüber sofort eingeräumt und mit ihrer Notlage aufgrund engster finanzieller Verhältnisse begründet:

Hintergrund dieser wiederholten Straffälligkeit ist nämlich im Grunde nichts Anderes als eine echte Tragödie: Der Ehemann der Angeklagten und Vater der 3 Kinder hatte sich vor gut vier Jahren von seiner Familie getrennt, nachdem die Angeklagte mit ihren drei Kindern 2008 vor seinen Gewalttätigkeiten ins Frauenhaus geflüchtet war und ihm der Umgang mit seiner Familie verboten worden war: Der Alkoholkonsum des Ehemannes war so maßlos geworden, dass er jede Kontrolle über sich verloren hatte und nur noch jeden verprügelt hatte, der ihm zuhause über den Weg gelaufen war. Damit sah er keinerlei Grund mehr, mehr als das Existenzminimum zu verdienen und deshalb dann auch für seine Familie Unterhalt zahlen zu müssen. Vom Erzeuger der Kinder und Exmann ist daher seit der Trennung für die Angeklagte kein Euro zu holen, und um das Maß voll zu machen hatte der ehemalige Göttergatte seiner Frau gleich auch noch seine gesamten Schulden hinterlassen, für die sie damals mitunterzeichnet hatte, als er glaubte, sich Geld hatte leihen zu müssen für seinen Lebensstil. Nach der Schuldentilgung bleiben der Angeklagten und ihren Kindern monatlich noch nicht einmal Euro 700, die Miete zahlt die Stütze. Da die beiden ältesten Jungs schon im Gymnasium sind und einiges kosten, weiß die Angeklagte Monat für Monat nicht, wie sie ihre Kinder ernähren soll. Eine Zeitlang hatte sie sich mit dem Verkauf ihrer Möbel gerade noch so über Wasser gehalten, da es jetzt aber nix mehr zu verkaufen gibt, hilft auch das nicht mehr. Da der Jüngste keine Hortplatz findet kann sie nur sporadisch arbeiten, um ein bisl nebenher zu verdienen.

Das eigentlich Schlimme an ihrer Situation ist aber, dass die Angeklagte die beiden aktuellen Diebstähle im Oktober und November innerhalb offener Bewährung begangen hat, die sie sich im Juli letzten Jahres beim Amtsgericht München eingefangen hatte für einen Diebstahl im Mai letzten Jahres. Vorher hatte sie bereits zwei Geldstrafen wegen Diebstahls und Betrug im Jahre 2010 erhalten. Ihr droht damit jetzt wegen ihrer einschlägigen Voreintragungen nicht nur eine Verurteilung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe, sondern auch der Widerruf der Bewährung aus dem letzten Jahr. In diesem Fall muß sie damnit rechnen, dass man ihr die Kinder wegnimmt, da sie im Knast für sie nicht mehr sorgen kann.

21. Januar 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-01-21 10:47:532015-01-30 13:30:10Zwei Anklagen gegen Münchnerin wegen Ladendiebtählen trotz offener Bewährung

Anklage gegen den Fahrer eines Behindertenbusses wegen Vergewaltigung einer Behinderten

Allgemein, Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Sexualdelikte

Die Staatsanwaltschaft München I hat soeben gegen einen 35-jährigen Münchner Anklage wegen des Vorwurfes der Vergewaltigung einer 19-jährigen Behinderten erhoben. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft soll der Mann, der seit Jahren Behinderte zwischen ihren verschiedenen Einrichtungen hin und her fährt, eine Fahrt mit einer Behinderten dazu mißbraucht haben, die 19-Jährige, die neben ihm auf dem Beifahrersitz gesessen war, zum Oralverkehr gezwungen und ihr den Finger in die Scheide gesteckt zu haben. Der Angeschuldigte (Verteidiger RA Florian Schneider) bestreitet dies, er habe mit der Frau in keiner Weise sexuell zu tun gehabt, irgendeine Zwangausübung wäre ihm während des Fahrens sowieso nicht möglich gewesen, zumal die Frau auf der vorderen Sitzbank so weit weg hätte rutschen können, dass er ihr gar nix hätte tun können, selbst wenn er das gewollt hätte. Allerdings habe die Frau hoch sexualisiert auf ihn gewirkt und ihn angemacht und auf die Größe seines Glieds angesprochen.

Auffällig an der Geschichte ist, dass die 19-Jährige diese Geschichte nicht zum ersten Mal erzählt, sondern früher bereits andere Männer wegen vermeintlich gleichartiger Übergriffe belastet hatte, die Schilderungen wirken sehr ähnlich. Auch ein anderer Fahrer eines anderen Behindertenbusses sei nach Erinnerung des Angeschuldigten bereits Opfer ihrer Anschuldigungen geworden.

Die Staatsanwaltschaft hat die Anklage zur Großen Strafkammer am Landgericht München I erhoben, da nach ihrer Auffassung der Strafrahmen des Schöffengerichts von maximal 4 Jahren in diesem Fall nicht ausreichend ist. Die Hauptverhandlung wird daher vor zwei Berufsrichtern und zwei Schöffen stattfinden und zeigen, wer in seinen Angaben glaubhafter ist, ob die Frau wirklich so glaubhaft ist, wie die Staatsanwaltschaft behauptet, die sich bereits einer Aussagepsychologin bedient hat, die der Frau Glaubwürdigkeit in ihren Angaben attestiert hat. Sollte der Angeschuldigte wegen der Angeklagten Vergewaltigung für schuldig befunden werden drohen ihm 5 bis 6 Jahre Freiheitsstrafe, für die es naturgemäß keine Bewährung mehr geben kann.

11. Januar 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-01-11 10:45:582020-01-28 12:06:40Anklage gegen den Fahrer eines Behindertenbusses wegen Vergewaltigung einer Behinderten

Haftbefehl gegen Deutschen in den USA wegen Betrugs vor 3 Jahren

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Vermögensdelikte

Die Staatsanwaltschaft München II hat, wie sich vor Kurzem erst zeigte, gegen einen 45-jährigen deutschen Geschäftsmann und seine 42-jährige Ehefrau Haftbefehl wegen des Vorwurfs des gemeinschaftlichen Betrugs in 8 Fällen erlassen. Der Deutsche war 2009 zusammen mit seiner Frau und seinen Kindern aus beruflichen Gründen von Tutzing bei Starnberg in die USA umgezogen und lebt und arbeitet seitdem dort. Erst als er im März des vergangenen Jahres mit seiner Frau und seinen Kindern zum Skifahren für eine Woche in die Schweiz geflogen war und von den Schweizer Zollbehörden festgehalten worden war mit der Begründung, es geben gegen ihn und seine Frau einen deutschen und einen internationalen Haftbefehl, hatte er davon erfahren, dass nach seiner Ausreise in die USA gegen ihn ein Strafverfahren in Deutschland eingeleitet worden war. Erst durch die Einschaltung eines Verteidigers in Deutschland (RA Florian Schneider) war langsam klar geworden, worum es geht:

Der Beschuldigte und seine Frau hatten damals 2009 in Tutzing ein Haus angemietet und waren im Streit mit dem Vermieter ausgezogen, als sich die Arbeitsstelle in den USA angeboten hatte. Obwohl das beschuldigte Ehepaar aus den USA in Starnberg einen Anwalt eingeschaltet hatte, um die Sache mit dem Vermieter zu regeln und vor dem Starnberger Mietgericht sogar ein Vergleich abgeschlossen worden war, der den Vermieter berechtigt hatte, die gesamte Mietkaution von fast Euro 10.000 einzubehalten, hatte der Vermieter die beiden Eheleute bei der Staatsanwaltschaft München II angezeigt wegen Betruges.

Die sofort angeforderte Ermittlungsakte zeigte dann auch, dass der Vermieter sich gleichzeitig ordentlich Mühe gegeben hatte, die beiden Beschuldigte in Tutzing anzuschwärzen, um weitere Leute dazu zu bewegen, ebenfalls Anzeigen zu erstatten. Obwohl es sich bei dem Beschuldigten um einen sehr gutverdienenden Angestellten in der IT-Branche in San Francisco handelt, der seine Rechnungen mühelos bezahlen kann, war sich die Staatsanwaltschaft nicht zu schade, gegen das Ehepaar einen Haftbefehl wegen Fluchtgefahr zu erlassen, obwohl völlig unklar ist, ob es sich bei den Vorwürfen der Anzeigeerstatter nicht einfach nur um Streitereien um Geld und damit um rein zivilrechtlichen Ärger gehandelt hat.

3. Januar 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-01-03 10:45:362020-01-28 12:07:00Haftbefehl gegen Deutschen in den USA wegen Betrugs vor 3 Jahren

2 Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung für bandenmäßigen Fahrraddiebstahl

Allgemein, Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts München mußten sich am Dienstagnachmittag drei Rumänen wegen des Vorwurfs des bandenmäßigen Fahrraddiebstahl in München verantworten. Die Drei waren von der Polizei im Mai diesen Jahres dabei erwischt worden, wie sie nachts in Giesing mehrere Fahrräder in einen Transporter mit rumänischem Kennzeichen einluden. Ein Anwohner, der nicht schlafen konnte, hatte aus Langeweile aus dem Fenster geguckt und vor seinem Mietshaus einen Transporter an der Straße stehen sehen, in den drei Männer Fahrräder einluden, dann wieder weggingen, wiederkamen und erneut Fahrräder einluden. Als er die Polizei rief kam die zunächst mit einem Polizeiauto, fand den Transporter aber verschlossen am Straßenrand stehen und keinen Rumänen weit und breit. Die Polizei verschwand wieder und kehrte mit Zivilbeamten zurück, die sich in der Nähe im Gebüsch versteckten. Tatsächlich tauchten die Rumänen wieder auf und verluden erneut Fahrräder. Dann klickten die Handschellen.

Bei der Festnahme der Drei und nach Öffnung des Transporters stellten die Beamten fest, dass der Transporter voll war mit Rädern. Eine Überprüfung der Rahmennummern zeigte auch, dass sechs der Räder kurz zuvor von Münchnern aus der Umgebung des Standortes des Transporters als vermißt gemeldet worden waren. Die Herkunft der großen Mehrheit der Räder konnte nicht geklärt werden, nach Angaben der Rumänen hatten sie die Tage zuvor in Hamburg als Schrotträder gekauft, wofür sie auch eine Quittung vorlegen konnten.

Alle Drei wanderten noch am selben Tag in Haft, wo sie sich seitdem auch aufhielten. In der Hauptverhandlung zeigten sie sich dann vollumfänglich geständig. Zwei von ihnen erhielten daraufhin Bewährung (einer von ihnen verteidigt von RA F. Schneider), der Dritte erhielt allerdings keine Bewährung, da er zwei Jahre zuvor bereits eine Bewährung in München erhalten hatte und damit innerhalb offener Bewährung erneut straffällig geworden ist. Die Zwei, die Bewährung erhielten, konnten sofort heim gehen und wollten noch am selben Tag nach Rumänien zurück.

4. Dezember 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-12-04 10:44:472016-08-31 11:29:042 Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung für bandenmäßigen Fahrraddiebstahl

Lebenslang mit besonderer Schwere der Schuld für den Mörder eines Staatsanwalts in Dachau

Allgemein, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Straftaten gegen das Leben, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, Waffengesetze

Das Schwurgericht am Landgericht München II hat am Donnerstag einen 55-Jährigen Unternehmer aus der Umgebung von Dachau wegen vollendeten Mordes und versuchten Mordes in drei weiteren Fällen schuldig gesprochen und zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Dem Angeklagten lag zur Last, in einer Hauptverhandlung am Amtsgericht Dachau am 11.1.12, in der er sich wegen Veruntreuung ebenfalls als Angeklagter zu verantworten hatte, nach seiner Verurteilung eine Pistole gezogen und mehrere Schüsse auf den Richter, den Protokollführer, den Staatsanwalt sowie seine Verteidigerin abgegeben zu haben. Während Richter, Protokollführer und Verteidigerin sich gerade noch unter den Richtertisch hatten retten können hatten die Kugeln des Angeklagten den 31 Jahre jungen Staatsanwalt Turck ungeschützt getroffen und tödlich verletzt. Wegen völlig fehlender Einlaßkontrollen hatte der Angeklagte seine Waffe unbemerkt ins Amtsgericht einschleusen können.

Nach den Feststellungen des Münchner Schwurgerichts war das Motiv des Angeklagten ein unbändiger Haß auf die Justiz, der darauf gründet, vermeintlicherweise jahrelang ungerecht behandelt worden zu sein. Ganz offenkundig hatte der Angeklagte die Waffe in die damalige Hauptverhandlung in der Absicht mitgenommen, sie gegen die Strafjuristen einzusetzen, falls er erneut verurteilt werden sollte. Obwohl das damalige Urteil zwar auf Verurteilung, gleichzeitig aber auf eine Bewährung gelautet hatte, hatte er nach der Urteilverkündung seinen Plan sofort in die Tat umgesetzt und auf alles gefeuert, was an dem damaligen Strafprozeß beteiligt gewesen war, auch auf den Protokollführer und die Verteidigerin.

Nach der Auffassung des Landgerichts München II hat der Angeklagte mit seiner Tat gleich mehrere Mordmerkmale (u.a. Heimtücke und niedrige Beweggründe) verwirklicht, weshalb es auch die besondere Schwere der Schuld bejaht hat, was eine Entlassung auf Bewährung nach der Verbüßung von 15 Jahren verhindern wird. Der Angeklagte wird sich nun auf zumindest 20 Jahre Haft in der JVA Straubing einstellen müssen. Ob der schwer an Diabetes erkrankte Angeklagte das Haftende überhaupt erleben wird ist völlig unklar. Bereits während der Untersuchungshaft in der JVA Stadelheim hatte er angekündigt, sich das Leben nehmen zu wollen.

30. November 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-11-30 10:44:262015-01-30 13:44:12Lebenslang mit besonderer Schwere der Schuld für den Mörder eines Staatsanwalts in Dachau

2 Wochen Dauerarrest für 21-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung

Allgemein, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Jugendliche - Heranwachsende, Schadensersatz und Schmerzensgeld, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Der Jugendrichter am Amtsgericht München hat am Montag einen einundzwanzigjährigen Münchner (Verteidiger RA Florian Schneider) der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen und zu verschiedenen Weisungen sowie 2 Wochen Dauerarrest verurteilt. Der Auszubildende zum Industriekaufmann war im Sommer von der Staatsanwaltschaft angeklagt worden, noch zwanzigjährig im Februar diesen Jahres auf einer Faschingsparty nach kräftigem Alkoholkonsum einen 17-jährigen, der ebenfalls feiern war, ohne jeden Grund mit der Faust ins Gesicht geschlagen und dann, als er am Boden lag, mit den Füssen getreten zu haben. Einzig nachvollziehbarer Anlaß war eine Drängelei in der Schlange vor dem WC. Der Jugendliche hat glücklicherweise kaum nennenswerte Verletzungen davon getragen mit Ausnahme eines demolierten Schneidezahns. Trotz der Tritte ins Gesicht hatte der Junge vor allem keinerlei Gesichtsfrakturen erlitten, sondern lediglich eine geschwollene Backe und Nase.

Eine Lebensgefahr für das Opfer war also zu keiner Zeit gegeben. Dies war natürlich der Grund, warum die Staatsanwaltschaft nicht von einem versuchten Totschlag ausgegangen ist und weder einen Haftbefehl beantragt noch die Sache zur Jugendkammer angeklagt hat. Der Angeklagte konnte also bis zur Hauptverhandlung auf freiem Fuß bleiben.

Dass also keine Jugendstrafe, sondern nur Arrest herausgekommen sind und das Urteil so sehr niedrig ausgefallen ist, lag aber auch daran, dass der Angeklagte von Anfang an geständig war und sich frühzeitig entschuldigt hat bei dem Jungen und Wiedergutmachung geleistet hat. Auch der Umstand, dass der Angeklagte einen guten Schulabschluss vorzuweisen hat und in seiner Lehre kurz vor der Prüfung steht, war natürlich sehr günstig für ihn. Eine erheblichen Teil der Strafe allerdings konnte der Richter nicht verkünden, nämlich die zivilrechtliche Haftung des Angeklagten für sämtlichen Schadensersatz und das Schmerzensgeld für das Opfer, was in der Zukunft wohl noch viel Geld ausmachen wird, da die Krankenkasse des Opfers sämtliche Zahnrechnungen an den Angeklagten weiterleiten wird. Diesen Forderungen kann der Angeklagte nicht entgehen.

26. November 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-11-26 10:40:372017-07-31 11:23:022 Wochen Dauerarrest für 21-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung

Zweieinhalb Jahre Freiheitsstrafe wegen Einmietbetrugs

Allgemein, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Vermögensdelikte

Die Amtsgericht München hatte am Donnerstag über eine Anklage der Staatsanwaltschaft München I gegen eine 55-jährige Münchnerin wegen des Vorwurfes des Einmietbetruges in zwei Fällen zu verhandeln. Die Strafverfolger warfen der gelernten Kosmetikerin (Verteidiger RA Florian Schneider) vor, 2010 ein (zu) großes Ladengeschäft in einer (zu) teuren Münchner Lage für ein Kosmetikstudio angemietet zu haben, ohne die Miete bezahlen zu können. Nach den Berechnungen der Staatsanwaltschaft blieb hier nahezu der gesamte Mietzins von über Euro 20.000 offen. Und obwohl der Laden nicht gelaufen war hatte sie sich 2011 auch noch eine Wohnung ebenfalls in einer (zu) teuren Wohnlage angemietet und blieb auch hier die gesamte Miete bis heute schuldig. Nachdem der Vermieter des Ladens gegen die Frau Anzeige erstattet und gerichtliche Räumung des Ladens erwirkt hatte hatte auch der Vermieter der Wohnung gleichgezogen und hatte die Frau angezeigt.

In der Hauptverhandlung vor dem Münchner Schöffengericht räumte die Angeklagte jedenfalls teilweise ein, die finanziellen Risiken ihrer Geschäftstätigkeit unterschätzt zu haben. Sie habe allerdings zu keinem Zeitpunkt vorgehabt, ihre beiden Vermieter zu schädigen und um den Mietzins zu prellen. Im Gegenteil sei sie davon ausgegangen, dass sie mit ihrer Arbeit so viel verdienen könne, dass sie ihre beiden Mieten würde zahlen können. Sofort nach Eingang der ersten Anzeige hatte die Staatsanwaltschaft im Sommer diesen Jahres beim Ermittlungsrichter den Erlaß eines Haftbefehls beantragt, der auch sofort vollzogen wurde, die Angeklagte befindet sich daher seitdem in Untersuchungshaft in der Münchner Frauenhaftanstalt. Die Räumung ihrer Wohnung mußte sie tatenlos aus der Haft mitverfolgen. Der Haftbefehl war allein deshalb so zügig erlassen worden, da sich die Frau in ihrer Wohnung nicht angemeldet hatte und damit zunächst nicht auffindbar war für die Polizei. Der Verdacht der Polizei war nämlich, dass sie durch das Nicht-Anmelden versucht haben soll, sich den Strafanzeigen und den Zahlungsklagen der Vermieter zu entziehen und der Strafverfolgung zu entgehen.

In Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft verurteilte das Amtsgericht die Angeklagte wegen Betrugs in 2 Fällen zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten. Stark straferschwerend hatte sich ausgewirkt, dass die Angeklagte die beiden Betrugstaten innerhalb einer offenen Bewährung begangen hatte, die sie sich vor 3 Jahren wegen eines anderen Einmietbetrugs eingehandelt hatte. Eine große Rolle hatte auch gespielt, dass (nach der korrigierenden Berechnung der Verteidigung) immerhin ein Gesamtschaden von etwa Euro 26.500 in Form ausstehender Miete entstanden ist, von dem sie bislang keinen Euro hatte zurückzahlenn können. Ganz klar ist natürlich, dass ihre offene Bewährung von 11 Monaten widerrufen werden wird und sie damit wohl eine lange Haftstrafe wird absitzen müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

22. November 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-11-22 10:40:062015-01-30 13:52:14Zweieinhalb Jahre Freiheitsstrafe wegen Einmietbetrugs
Seite 11 von 13«‹910111213›»
Search Search

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Dreieinhalb Jahre für Sechzehnjaehrigen wegen Raubes 21. Mai 2025
  • Widerspruch gegen Gewaltschutzanordnung 6. Mai 2025
  • Führerscheinentzug bei Kokainkonsum 3. März 2025
  • Nach Fristversäumung Ladung zum Haftantritt 21. Februar 2025
  • Anklage gegen 15-Jährigen wegen Drogenhandels 26. Januar 2025
  • Jugendgerichtsweisung wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Scooter 21. Januar 2025
  • Strafanzeige und Unterlassungsklage wegen Beleidigung 28. November 2024
  • Verteidigung gegen Strafbefehl wegen Unfallflucht 22. Oktober 2024
  • Anklage wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Roller 7. Oktober 2024
  • Bewährung für gefährliche Körperverletzung 31. Mai 2024

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt anzeige beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung BtmG Cannabis diebstahl Drogen ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein Führerscheinentzug Giesing Haft haftbefehl Haftstrafe Hauptverhandlung jugendstrafe körperverletzung landgericht Mord opfer Opfervertretung polizei raub Staatsanwalt Strafantrag Strafanwalt strafanzeige Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Dachauer Straße 201 / EG, 80637 München
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen