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Haftbefehl gegen Arbeitnehmerin wegen Pfeffersprayens auf Kolleginnen

Allgemein, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Die Staatsanwaltschaftt München I hat letztes Jahr im November gegen eine 48-jährige Arbeitnehmerin (Verteidiger RA Florian Schneider) Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben, der vorgeworfen wird, letztes Jahr im Juli in ihrer Firma in München zwei Arbeitskolleginnen mit Pfefferspray ins Gesicht gesprüht zu haben, als die sie in ihrem Büro zu einem Kündigungsgespräch mit dem Vorstand abholen wollten. Nachdem sie die Frau aufgefordert hätten, mitzukommen zum Chef, um ihr zu kündigen, habe sich die Frau geweigert und gesagt, sie gehe nirgendwohin. Als man ihr mit dem Sicherheitsdienst gedoht habe habe sie nach den Angaben der beiden Kolleginnen plötzlich und unvermittelt zu einer Dose neben ihrem PC gegriffen und beiden Kolleginnen jeweils eine volle Ladung ins Gesicht gesprüht, die eine der beiden habe sie sogar voll erwischt. Die beiden Frauen hätten seitdem große Probleme mit den Augen und ihrer Psyche.

Nachdem die beiden Kolleginnen um Hilfe schreiend herum gerannt seien sei die Angeklagte unbemerkt verschwunden. Erst fast ein halbes Jahr nach der Tat, nämlich erst im Dezember letzten Jahres, erließ das Amtsgericht gegen die Angeklagte Haftbefehl. Die Polizei fand sie in ihrer Wohnung, wo man sie verhaftete. Die Angeklagte befindet sich deshalb seit Mitte Januar in der Frauenabteilung der JVA München. Über die Anklage wird das Amtsgericht München Mitte März verhandeln.

Das Sprayen mit einem Pfefferspray wird regelmäßig als gefährliche Körperverletzung gewertet, für die ein deutlich höherer Strafrahmen gilt als bei der einfachen KV: Der Strafrahmen beginnt hierbei erst bei 6 Monaten und reicht bis zu 10 Jahren Freiheitsst5rafe. Die Angeklagte hat bislang noch keinerlei Angaben zur Sache gamacht, was ihr bei der Hauptverhandlung sehr helfen wird.

1. Februar 2013/von Florian Schneider
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