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Haftbefehl gegen Arbeitnehmerin wegen Pfeffersprayens auf Kolleginnen

Allgemein, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Die Staatsanwaltschaftt München I hat letztes Jahr im November gegen eine 48-jährige Arbeitnehmerin (Verteidiger RA Florian Schneider) Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung erhoben, der vorgeworfen wird, letztes Jahr im Juli in ihrer Firma in München zwei Arbeitskolleginnen mit Pfefferspray ins Gesicht gesprüht zu haben, als die sie in ihrem Büro zu einem Kündigungsgespräch mit dem Vorstand abholen wollten. Nachdem sie die Frau aufgefordert hätten, mitzukommen zum Chef, um ihr zu kündigen, habe sich die Frau geweigert und gesagt, sie gehe nirgendwohin. Als man ihr mit dem Sicherheitsdienst gedoht habe habe sie nach den Angaben der beiden Kolleginnen plötzlich und unvermittelt zu einer Dose neben ihrem PC gegriffen und beiden Kolleginnen jeweils eine volle Ladung ins Gesicht gesprüht, die eine der beiden habe sie sogar voll erwischt. Die beiden Frauen hätten seitdem große Probleme mit den Augen und ihrer Psyche.

Nachdem die beiden Kolleginnen um Hilfe schreiend herum gerannt seien sei die Angeklagte unbemerkt verschwunden. Erst fast ein halbes Jahr nach der Tat, nämlich erst im Dezember letzten Jahres, erließ das Amtsgericht gegen die Angeklagte Haftbefehl. Die Polizei fand sie in ihrer Wohnung, wo man sie verhaftete. Die Angeklagte befindet sich deshalb seit Mitte Januar in der Frauenabteilung der JVA München. Über die Anklage wird das Amtsgericht München Mitte März verhandeln.

Das Sprayen mit einem Pfefferspray wird regelmäßig als gefährliche Körperverletzung gewertet, für die ein deutlich höherer Strafrahmen gilt als bei der einfachen KV: Der Strafrahmen beginnt hierbei erst bei 6 Monaten und reicht bis zu 10 Jahren Freiheitsst5rafe. Die Angeklagte hat bislang noch keinerlei Angaben zur Sache gamacht, was ihr bei der Hauptverhandlung sehr helfen wird.

1. Februar 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-02-01 10:50:212015-01-30 13:21:24Haftbefehl gegen Arbeitnehmerin wegen Pfeffersprayens auf Kolleginnen

Justizgroteske der besonderen Art bei der Strafverfolgung von Drogenhändlern

Allgemein, Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Betäubungsmittelgesetz, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Zum Hintergrund: Das AG Erding hat am Mittwoch einen dreißigjährigen Berliner (Verteidiger RA Florian Schneider) wegen Handeltreibens mit Marihuana in großem Stil zu 1 Jahr und 10 Monate auf Bewährung verurteilt: Nach den Ermittlungen der Kripo Erding hatte der aus Berlin stammende Angeklagte mit Drogenhändlern aus Freising und Erding in den Jahren 2006 und 2007 insgesamt 6 mal Marihuana in der Größenordnung von bis zu 1,5 kg von Berlin in den Großraum München gebracht und hier verkauft. Als sie im Februar 2007 250 Gramm und 1,5 Kilo an einen verdeckt ermittelnden Kripobeamten zu verkaufen versucht hatten flogen sie auf und wurden verhaftet: Zwei der Endverkäufer hatten bei ihrer Verhaftung sofort vollumfänglich gestanden und der Kripo dabei geholfen, den Berliner und seine beiden Helfer dingfest zu machen. Infolgedessen war die Sache schnell klar, damit flogen nicht nur die beiden Verkaufsversuche an die Ermittler auf, sondern gleich noch andere Verkäufe. Alle gingen in Haft.

Ab diesem Zeitpunkt verwandelt sich der Fall in eine eigentlich beispiellose deutsche Justizgroteske zwischen Bayern und Berlin: Obwohl die Beweislage schon im Jahr 2007 gegen alle Beteiligten als mehr als eindeutig zu bezeichnen war und alle Haftbefehle mit Fluchtgefahr begründet worden waren mußten alle Tatbeteiligte im Herbst 2007 aus der Untersuchungshaft entlassen werden, und zwar alleine aus dem einzigen Grund, dass es die Staatsanwaltschaft trotz der klaren Beweislage innerhalb von 6 Monaten Ermittlungsverfahren nicht geschafft hatte, Anklage gegen die Beschuldigten zu erheben. Alle Beschuldigte tauchten natürlich sofort unter, was wiederum dazu führte, dass die Justiz nun endgültig jedes Interesse an dem Fall verloren zu haben scheint, denn keiner suchte mehr intensiv nach den Dreien, die Sache schien endgültig erledigt, obwohl es ja eigentlich um Drogenhandel in ganz besonders großem Umfang gegangen war! Die bayerische Justiz brüstet sich bekanntermaßen gerade bei Drogendelikten mit ihrem ganz besonderen Strafverfolgungsinteresse und legt in diesen Dingen angeblich besonderen Wert auf strenge Sanktionen. Der Angeklagte hatte übrigens nichts Anderes gemacht, als dahin zu gehen, wo er auch vor seiner Verhaftung schon immer gewesen war, nämlich bei seiner Mutter, wo er schon seit Jahren lebt. Trotzdem war er aus unerfindlichen Gründen für die Polizei seit seiner Haftentlassung irgendwie unauffindbar. Sein schlichtes Mittel: Er hatte sich in seiner Wohnung bei seiner Mutter einfach nicht mehr angemeldet! Erst Anfang 2012 wurden seine beiden Mittäter vom Amtsgericht Erding verurteilt, der Angeklagte selbst als der eigentliche Haupttäter wurde erst jetzt im Januar 2013 und damit nach über 5 Jahre nach seiner Entlassung aus der Stadelheim zuhause bei seiner Mutter verhaftet und nach Bayern überstellt. Erst jetzt also mußte er sich vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts Erding wegen der Vorfälle 2006 und 2007 verantworten, nach seinen eigenen Angaben war er nur noch froh, dass die Sache nach so langer Zeit endlich zur Verhandlung gekommen war, die lange Ungewißheit habe ihn total fertig gemacht. Unklar bleibt, ob hier mehr die Berliner oder mehr die bayerische Justiz diese extrem lange Verfahrensdauer zu verantworten hat, man muß aber davon ausgehen, dass beide sich hier nicht mit Ruhm bekleckert haben und schlichtweg Arbeitsverweigerung betreiben haben.

Angesichts der großen Menge von Marihuana und der großen Zahl von Einzeltaten hätte dem Berliner bei regelmäßigem Verlauf der Sache natürlich eine ganz unangenehme Freiheitsstrafe von annähernd vier Jahren gedroht, die wegen ihrer Höhe logischerweise auch nicht mehr zur Bewährung hätte ausgesetzt werden können. So allerdings blieb dem Schöffengericht am Amtsgericht Erding nichts mehr Anderes übrig, als dem voll geständigen Angeklagten am Mittwoch die ungewöhnlich lange Verfahrensdauer von bis dato insgesamt 6 Jahren zugutehalten und ihn zu der äußerst milden Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 10 Monaten zu verurteilen, die auch zur Bewährung ausgesetzt werden konnte.

23. Januar 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-01-23 10:50:012020-01-28 12:05:59Justizgroteske der besonderen Art bei der Strafverfolgung von Drogenhändlern

5 Monate auf Bewährung für Münchner wegen fahrlässigen Vollrauschs

Allgemein, Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Betäubungsmittelgesetz, Sexualdelikte

Das Amtsgericht München hat am Dienstag einen etwa dreißigjährigen Handwerker wegen unerlaubten Erwerbs von Cannabis und fahrlässigen Vollrauschs zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 5 Monaten verurteilt. Dem Mann aus dem Münchner Umland lag zur Last, an einem warmen Sommerabend letztes Jahr auf der Terrasse einer älteren Dame aufgetaucht zu sein, die Hose herunter gelassen zu haben, ohne dass ganz klar wurde, was er wollte. Der Angeklagte hatte keinerlei nennenswerte Erinnerung an den weiteren Verlauf des Abends, sein Erinnnerungsfaden reißt im weiteren Verlauf des Abends ab, er hat keinerlei Ahnung was er auf der Terrasse einer älteren Dame gewollt haben könnte. In der Beweisaufnahme wurde folgendes rekonstruiert: Der Mann hatte sich am frühen Abend mit einigen Freunden im Freien getroffen, um Bier zu trinken und einen Joint zu rauchen. Am Schluß wurden es aber doch ziemlich viele Bier, hinzu kamen mehrere Schlucke aus einer Wodkaflasche, auch hier verliert sich die Erinnerung.

Das über die Zeugenaussagen nächste rekonstruierbare Ereignis des weiteren Abends war der panische Anruf einer älteren Dame, die, als sie gerade zu Bett gehen wollte, plötzlich auf ihrer Terrasse einen völlig geistesabwesend wirkenden Mann entdeckte, der die Hose heruntergelassen hatte und Onanierbewegungen machte. Die sehr schnell auftauchende Polizei nahm den Mann fest, der dann irgendwie aus seiner Trance erwachte und sich plötzlich heftig gegen die Beamten wehrte und die Polizisten wüst beleidigte. Im Polizeiauto war er dann wieder völlig geistesabwesend, bis er in die Ausnüchterungszelle mußte und sich wieder heftig wehrte. Danach schlief er einfach ein in seiner Zelle. Als er am Morgen entlassen wurde wußte er rein gar nix mehr von den Vorfällen des Vorabends und wandte sich drei Tage später wieder an die Polizei, um zu erfragen, warum ihm alles weh täte und was los gewesen sei. Als ihm die Polizisten von den Vorfällen erzählten war ihm das Ganze total peinlich. Erklären konnte er sich das Ganze trotzdem nicht.

Die Staatsanwaltschaft klagte ihn jedoch an wegen exhibitionistischer Handlungen und unerlaubten Erwerbs von Cannabis. In der Hauptverhandlung vor der Strafrichterin am Dienstag mußte ein Sachverständiger vom Institut für Rechtsmedizin aber zunächst klären, ob der Angeklagte (Verteidiger RA Florian Schneider) überhaupt schuldfähig war, nicht nur, weil der Angeklagte rein gar nichts mehr wußte, sondern auch deshalb, weil alle Berichte der älteren Dame sowie der Polizeibeamten darauf hindeuteten, daß der Mann voll neben der Kappe gewesen sein mußte und womöglich einen Filmriß gehabt hatte. Und in der Tat bestätigte der Sachverständige, dass der Angeklagte nicht ausschließbar schuldunfähig war an dem Abend und damit eine Verurteilung wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte und wegen der exhibitionistischer Handlung nicht mehr in Frage kam. Die Staatsanwaltschaft beantragte darauf eine Verurteilung des Angeklagten wegen fahrlässigen Vollrausches, da er sich betrunken habe, obwohl er aufgrund seiner Vorstrafen wußte, dass er im Rausch dazu neigt, Straftaten zu begehen, die Verteidigung beantragte Freispruch. Das Amtsgericht folgte aber dem Antrag der StA und verurteilte den Mann wegen fahrlässigen Vollrausches und unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln zu 5 Monaten auf Bewährung und verpflichtete ihn zu einem regelmäßigen Drogenscreening. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

22. Januar 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-01-22 10:48:122020-01-28 12:06:215 Monate auf Bewährung für Münchner wegen fahrlässigen Vollrauschs

Zwei Anklagen gegen Münchnerin wegen Ladendiebtählen trotz offener Bewährung

Allgemein, Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Eine 36-jährige Münchnerin hat soeben ihre insgesamt 5. Anklage vom Amtsgericht München erhalten, die wiederum den Vorwurf des Ladendiebstahls betrifft. Die alleinerziehende Mutter von drei Kindern (Verteidiger RA Florian Schneider) war Anfang November letzten Jahres in einem Supermarkt in München dabei erwischt worden, wie sie Hausbedarf wie Spülmittel und Toilettenpapier im Wert von Euro 23,19 zu klauen versucht hatte. Kurz zuvor hatte sie bereits eine andere Anklage erhalten, die darauf gründet, dass ein Ladendetektiv sie genau einen Monat zuvor in einem anderen Supermarkt, einem großen Bioladen, dabei ertappt hatte, wie sie Esssachen im Wert von Euro 85,17 in ihre Einkaufstaschen zu stopfen versucht hatte, ohne sie zu bezahlen. Die Angeklagte hatte die Diebstähle jeweils den Ladendetektiven gegenüber sofort eingeräumt und mit ihrer Notlage aufgrund engster finanzieller Verhältnisse begründet:

Hintergrund dieser wiederholten Straffälligkeit ist nämlich im Grunde nichts Anderes als eine echte Tragödie: Der Ehemann der Angeklagten und Vater der 3 Kinder hatte sich vor gut vier Jahren von seiner Familie getrennt, nachdem die Angeklagte mit ihren drei Kindern 2008 vor seinen Gewalttätigkeiten ins Frauenhaus geflüchtet war und ihm der Umgang mit seiner Familie verboten worden war: Der Alkoholkonsum des Ehemannes war so maßlos geworden, dass er jede Kontrolle über sich verloren hatte und nur noch jeden verprügelt hatte, der ihm zuhause über den Weg gelaufen war. Damit sah er keinerlei Grund mehr, mehr als das Existenzminimum zu verdienen und deshalb dann auch für seine Familie Unterhalt zahlen zu müssen. Vom Erzeuger der Kinder und Exmann ist daher seit der Trennung für die Angeklagte kein Euro zu holen, und um das Maß voll zu machen hatte der ehemalige Göttergatte seiner Frau gleich auch noch seine gesamten Schulden hinterlassen, für die sie damals mitunterzeichnet hatte, als er glaubte, sich Geld hatte leihen zu müssen für seinen Lebensstil. Nach der Schuldentilgung bleiben der Angeklagten und ihren Kindern monatlich noch nicht einmal Euro 700, die Miete zahlt die Stütze. Da die beiden ältesten Jungs schon im Gymnasium sind und einiges kosten, weiß die Angeklagte Monat für Monat nicht, wie sie ihre Kinder ernähren soll. Eine Zeitlang hatte sie sich mit dem Verkauf ihrer Möbel gerade noch so über Wasser gehalten, da es jetzt aber nix mehr zu verkaufen gibt, hilft auch das nicht mehr. Da der Jüngste keine Hortplatz findet kann sie nur sporadisch arbeiten, um ein bisl nebenher zu verdienen.

Das eigentlich Schlimme an ihrer Situation ist aber, dass die Angeklagte die beiden aktuellen Diebstähle im Oktober und November innerhalb offener Bewährung begangen hat, die sie sich im Juli letzten Jahres beim Amtsgericht München eingefangen hatte für einen Diebstahl im Mai letzten Jahres. Vorher hatte sie bereits zwei Geldstrafen wegen Diebstahls und Betrug im Jahre 2010 erhalten. Ihr droht damit jetzt wegen ihrer einschlägigen Voreintragungen nicht nur eine Verurteilung zu einer unbedingten Freiheitsstrafe, sondern auch der Widerruf der Bewährung aus dem letzten Jahr. In diesem Fall muß sie damnit rechnen, dass man ihr die Kinder wegnimmt, da sie im Knast für sie nicht mehr sorgen kann.

21. Januar 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-01-21 10:47:532015-01-30 13:30:10Zwei Anklagen gegen Münchnerin wegen Ladendiebtählen trotz offener Bewährung

Strafbefehl in Höhe von Euro 1.220 wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung

Allgemein, Eigentumsdelikte, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, etc.

Das Amtsgericht Fürstenfeldbruck hat soeben gegen eine 22-jährige Münchnerin (Verteidiger RA Florian Schneider) einen Strafbefehl in Höhe von Euro 1.220 wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung erlassen. Hintergrund dieses Strafbefehls ist die Trennung eines Paares im letzten Jahr. Die angeklagte Münchnerin hatte sich letztes Jahr von ihrem Partner getrennt und war im Streit ziemlich überstürzt aus dessen Wohnung ausgezogen. Als sie ihn anrief und aufforderte, ihr ihre Sachen auszuhändigen teilte ihr der Ex mit, das könne sie sich in die Haare schmieren, sie käme nie wieder in seine Wohnung. Die Angeklagte ärgerte sich nicht lange, sondern fuhr zu ihrem Ex, um ihre Sachen herauszubekommen. Als sie feststellte, dass der nicht zuhause war, schlug sie kurzerhand eine Glasscheibe im Flur ein, öffnete die Türe und gelangte so ins Treppenhaus. Die Wohnungstüre selbst öffnete sie durch Eintreten der Türe. Als sie ihre Sachen hatte verschwand sie wieder.

Aufgrund des Umstandes, dass die Angeklagte geständig und nicht vorbestraft war, – sie hatte lediglich eine Eintragung wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz als Jugendliche im Erziehungsregister, – verzichtete die Staatsanwaltschaft München II auf die Erhebung einer Anklage, sondern beantragte den Erlaß eines Strafbefehls über 35 Tagessätze, was das Amtsgericht Fürstenfeldbruck auch tat.

Da die junge Frau der Meinung ist, dass sie anders gar nicht an ihre Sachen hatte herankommen können als durch den Einbruch bei ihrem Ex, ist nicht bereit, den Strafbefehl zu akzeptieren und hat deshalb Einspruch eingelegt. Es wird deshalb nun zu einer Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Fürstenfeldbruck kommen, in der der Richter sich ihre Argumente anhören wird.

14. Januar 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-01-14 10:47:302015-01-30 13:35:09Strafbefehl in Höhe von Euro 1.220 wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung

Anklage gegen den Fahrer eines Behindertenbusses wegen Vergewaltigung einer Behinderten

Allgemein, Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Sexualdelikte

Die Staatsanwaltschaft München I hat soeben gegen einen 35-jährigen Münchner Anklage wegen des Vorwurfes der Vergewaltigung einer 19-jährigen Behinderten erhoben. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft soll der Mann, der seit Jahren Behinderte zwischen ihren verschiedenen Einrichtungen hin und her fährt, eine Fahrt mit einer Behinderten dazu mißbraucht haben, die 19-Jährige, die neben ihm auf dem Beifahrersitz gesessen war, zum Oralverkehr gezwungen und ihr den Finger in die Scheide gesteckt zu haben. Der Angeschuldigte (Verteidiger RA Florian Schneider) bestreitet dies, er habe mit der Frau in keiner Weise sexuell zu tun gehabt, irgendeine Zwangausübung wäre ihm während des Fahrens sowieso nicht möglich gewesen, zumal die Frau auf der vorderen Sitzbank so weit weg hätte rutschen können, dass er ihr gar nix hätte tun können, selbst wenn er das gewollt hätte. Allerdings habe die Frau hoch sexualisiert auf ihn gewirkt und ihn angemacht und auf die Größe seines Glieds angesprochen.

Auffällig an der Geschichte ist, dass die 19-Jährige diese Geschichte nicht zum ersten Mal erzählt, sondern früher bereits andere Männer wegen vermeintlich gleichartiger Übergriffe belastet hatte, die Schilderungen wirken sehr ähnlich. Auch ein anderer Fahrer eines anderen Behindertenbusses sei nach Erinnerung des Angeschuldigten bereits Opfer ihrer Anschuldigungen geworden.

Die Staatsanwaltschaft hat die Anklage zur Großen Strafkammer am Landgericht München I erhoben, da nach ihrer Auffassung der Strafrahmen des Schöffengerichts von maximal 4 Jahren in diesem Fall nicht ausreichend ist. Die Hauptverhandlung wird daher vor zwei Berufsrichtern und zwei Schöffen stattfinden und zeigen, wer in seinen Angaben glaubhafter ist, ob die Frau wirklich so glaubhaft ist, wie die Staatsanwaltschaft behauptet, die sich bereits einer Aussagepsychologin bedient hat, die der Frau Glaubwürdigkeit in ihren Angaben attestiert hat. Sollte der Angeschuldigte wegen der Angeklagten Vergewaltigung für schuldig befunden werden drohen ihm 5 bis 6 Jahre Freiheitsstrafe, für die es naturgemäß keine Bewährung mehr geben kann.

11. Januar 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-01-11 10:45:582020-01-28 12:06:40Anklage gegen den Fahrer eines Behindertenbusses wegen Vergewaltigung einer Behinderten

Staatsanwaltschaft Regensburg bereitet Wiederaufnahmeantrag für Mollath vor

Allgemein, Strafvollzug

Nach Mitteilung der Medien kann der in der Psychiatrie in Bayreuth untergebrachte Gustl Mollath einen ersten Erfolg verbuchen: Auf Druck der Öffentlichkeit soll die Staatsanwaltschaft Regensburg jetzt Antrag auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens vorbereiten. Im Gegensatz zu verschiedenen Meldungen in den Medien ist allerdings damit noch lange nicht bewiesen, dass Mollath tatsächlich das Opfer eines Justizirrtums ist, als das ihn die Medien so gerne sehen wollen. Zur Erinnerung: Mollath war 2001 von seiner Ehefrau angezeigt worden, er habe sie geschlagen und bis zur Bewußtlosigkeit gewürgt, außerdem soll er die Autoreifen der Freunde seiner Frau zerstochen haben. Der Ausgangspunkt des Strafverfahrens war also durchaus kein „Racheverfahren“ des Justiz, – wie zur Zeit so gerne und oft von den Medien behauptet, – weil M vermeintlich damals seiner Frau bei deren Steuerstraftaten auf die Schliche gekommen war, sondern eine ziemlich brutale Körperverletzung des Untergebrachten.

Da der geistige Zustand des damaligen Angeklagten M. aus Sicht des damaligen Gerichts Anlaß zu Zweifeln gegeben hatte hatte das Gericht seine psychiatrische Untersuchung angeordnet, was immer dann auch in vielen anderen Verfahren üblich ist, wenn überprüft werden muß, ob der Angeklagte überhaupt schuldfähig ist. Also auch das nichts weiter Besonderes! Da sich Mollath allerdings geweigert haben soll, mit dem Gutachter zu sprechen war die Einweisung in die Psychiatrie in Bayreuth erfolgt. Auch hier soll sich Mollath geweigert haben, mit einem Gutachter zu sprechen. Inzwischen haben drei von fünf Gutachter dem M attestiert, gemeingefährlich zu sein, zwei nicht.

Unabhängig davon, ob das für das Wiederaufnahmeverfahren zuständige Gericht in Regensburg überhaupt den Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg als begründet ansehen und die Wiederaufnahme des Verfahrens anordnen wird, ist es also völlig unklar, ob das eigentliche Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung u.a., – das ja dann als Folge der Zulassung der Wiederaufnahme durchgeführt werden muß, – von Erfolg für Mollath gekrönt sein wird. Denn auch hier wird wieder die Frage zu prüfen sein, ob Mollath zurechnungsfähig ist oder nicht, ob man ihn strafrechtlich also überhaupt zur Rechenschaft ziehen kann oder nicht. Angesichts der insgesamt drei sehr negativen Gutachten für Mollath stehen die Vorzeichen nicht sehr günstig! Opfer eines Justizirrtums ist er jedenfalls vor dem Hintergrund der derzeitigen Aktenlage, – wie sie jedenfalls von den Medien berichtet wird, – wohl kaum, auch wenn ihn Teile der Öffentlichkeit gerne zu einem solchen hochstilisieren wollen.

4. Dezember 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-12-04 10:45:122015-03-23 19:40:49Staatsanwaltschaft Regensburg bereitet Wiederaufnahmeantrag für Mollath vor

2 Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung für bandenmäßigen Fahrraddiebstahl

Allgemein, Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts München mußten sich am Dienstagnachmittag drei Rumänen wegen des Vorwurfs des bandenmäßigen Fahrraddiebstahl in München verantworten. Die Drei waren von der Polizei im Mai diesen Jahres dabei erwischt worden, wie sie nachts in Giesing mehrere Fahrräder in einen Transporter mit rumänischem Kennzeichen einluden. Ein Anwohner, der nicht schlafen konnte, hatte aus Langeweile aus dem Fenster geguckt und vor seinem Mietshaus einen Transporter an der Straße stehen sehen, in den drei Männer Fahrräder einluden, dann wieder weggingen, wiederkamen und erneut Fahrräder einluden. Als er die Polizei rief kam die zunächst mit einem Polizeiauto, fand den Transporter aber verschlossen am Straßenrand stehen und keinen Rumänen weit und breit. Die Polizei verschwand wieder und kehrte mit Zivilbeamten zurück, die sich in der Nähe im Gebüsch versteckten. Tatsächlich tauchten die Rumänen wieder auf und verluden erneut Fahrräder. Dann klickten die Handschellen.

Bei der Festnahme der Drei und nach Öffnung des Transporters stellten die Beamten fest, dass der Transporter voll war mit Rädern. Eine Überprüfung der Rahmennummern zeigte auch, dass sechs der Räder kurz zuvor von Münchnern aus der Umgebung des Standortes des Transporters als vermißt gemeldet worden waren. Die Herkunft der großen Mehrheit der Räder konnte nicht geklärt werden, nach Angaben der Rumänen hatten sie die Tage zuvor in Hamburg als Schrotträder gekauft, wofür sie auch eine Quittung vorlegen konnten.

Alle Drei wanderten noch am selben Tag in Haft, wo sie sich seitdem auch aufhielten. In der Hauptverhandlung zeigten sie sich dann vollumfänglich geständig. Zwei von ihnen erhielten daraufhin Bewährung (einer von ihnen verteidigt von RA F. Schneider), der Dritte erhielt allerdings keine Bewährung, da er zwei Jahre zuvor bereits eine Bewährung in München erhalten hatte und damit innerhalb offener Bewährung erneut straffällig geworden ist. Die Zwei, die Bewährung erhielten, konnten sofort heim gehen und wollten noch am selben Tag nach Rumänien zurück.

4. Dezember 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-12-04 10:44:472016-08-31 11:29:042 Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung für bandenmäßigen Fahrraddiebstahl

Lebenslang mit besonderer Schwere der Schuld für den Mörder eines Staatsanwalts in Dachau

Allgemein, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Straftaten gegen das Leben, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, Waffengesetze

Das Schwurgericht am Landgericht München II hat am Donnerstag einen 55-Jährigen Unternehmer aus der Umgebung von Dachau wegen vollendeten Mordes und versuchten Mordes in drei weiteren Fällen schuldig gesprochen und zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Dem Angeklagten lag zur Last, in einer Hauptverhandlung am Amtsgericht Dachau am 11.1.12, in der er sich wegen Veruntreuung ebenfalls als Angeklagter zu verantworten hatte, nach seiner Verurteilung eine Pistole gezogen und mehrere Schüsse auf den Richter, den Protokollführer, den Staatsanwalt sowie seine Verteidigerin abgegeben zu haben. Während Richter, Protokollführer und Verteidigerin sich gerade noch unter den Richtertisch hatten retten können hatten die Kugeln des Angeklagten den 31 Jahre jungen Staatsanwalt Turck ungeschützt getroffen und tödlich verletzt. Wegen völlig fehlender Einlaßkontrollen hatte der Angeklagte seine Waffe unbemerkt ins Amtsgericht einschleusen können.

Nach den Feststellungen des Münchner Schwurgerichts war das Motiv des Angeklagten ein unbändiger Haß auf die Justiz, der darauf gründet, vermeintlicherweise jahrelang ungerecht behandelt worden zu sein. Ganz offenkundig hatte der Angeklagte die Waffe in die damalige Hauptverhandlung in der Absicht mitgenommen, sie gegen die Strafjuristen einzusetzen, falls er erneut verurteilt werden sollte. Obwohl das damalige Urteil zwar auf Verurteilung, gleichzeitig aber auf eine Bewährung gelautet hatte, hatte er nach der Urteilverkündung seinen Plan sofort in die Tat umgesetzt und auf alles gefeuert, was an dem damaligen Strafprozeß beteiligt gewesen war, auch auf den Protokollführer und die Verteidigerin.

Nach der Auffassung des Landgerichts München II hat der Angeklagte mit seiner Tat gleich mehrere Mordmerkmale (u.a. Heimtücke und niedrige Beweggründe) verwirklicht, weshalb es auch die besondere Schwere der Schuld bejaht hat, was eine Entlassung auf Bewährung nach der Verbüßung von 15 Jahren verhindern wird. Der Angeklagte wird sich nun auf zumindest 20 Jahre Haft in der JVA Straubing einstellen müssen. Ob der schwer an Diabetes erkrankte Angeklagte das Haftende überhaupt erleben wird ist völlig unklar. Bereits während der Untersuchungshaft in der JVA Stadelheim hatte er angekündigt, sich das Leben nehmen zu wollen.

30. November 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-11-30 10:44:262015-01-30 13:44:12Lebenslang mit besonderer Schwere der Schuld für den Mörder eines Staatsanwalts in Dachau

Angeklagte erhält Geldstrafe für Tritte gegen Ordner in Kultfabrik

Allgemein, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Eine 23-jährige Frau aus dem Münchner Umland stand am Mittwoch vor dem Strafgericht des Amtsgerichts München. Der Vorwurf der Strafverfolger lautete auf gefährliche Körperverletzung vor etwa einem Jahr in der Münchner Kultfabrik, die sie zusammen mit einigen (eher entfernt) Bekannten besucht hatte. Einer dieser Bekannten stellte sich im Laufe des Abends dann allerdings eher als Problem denn als guter Weggehbegleiter dar, denn im Laufe des Abends gabs zwischen ihm und einem Türsteher der Tempel Bar eine Schlägerei. Die Angeklagte hatte den Eindruck, ihrem Bekannten helfen zu müssen, da der unter einem sehr kräftigen Typen lag, der mit beiden Knien auf ihm kniete. Deshalb nahm sie Anlauf und versuchte den, der auf ihrem Bekannten kniete, mit dem Fuß ins Gesicht zu treten, was ihr zumindest einmal nach Auffassung des Gerichts auch gelungen war, ihre beiden weiteren Anläufe hatte der Mann mit seinem Arm abwehren können.

Was für die Angeklagte nach eigenen Angaben nicht erkennbar war: Bei dem Mann auf ihrem Bekannten handelte es sich um einen Security der Kultfabrik, der gerade versuchte, ihren völlig außer Rand und Band geratenen Bekannten in den Griff zu kriegen. Was ihr auch entgangen war: Der Bekannte hatte wohl noch eine Rechnung mit den Securities der Tempel Bar (oder auch der Kultfabrik) offen und die Schlägerei im Club angefangen, was die Angeklagte deshalb nicht mitbekommen hatte, weil sie eigentlich nicht wirklich mit diesem Bekannten weggegangen war, sondern mit einer Freundin, und die ganze Zeit bei dieser Freundin war. Den Bekannten hatte sie eher zufällig getroffen, man kannte sich aus Teenagertagen aus der Heimatstadt.

Dass sie trotzdem zu seinen Gunsten einzugreifen versucht hatte lag vor allem daran, dass ihre Wahrnehmungsfähigkeiten an diesem Abend aufgrund erheblichen Alkoholkonsums sehr eingeschränkt waren. Das Amtsgericht konnte daher ebensowenig wie der Staatsanwalt eine Nothilfesituation erkennen und verurteilte die Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung in einem minder schweren Fall zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen a Euro 20, was einem Betrag von Euro 2.800 entspricht. Dass die Strafe so niedrig ausfiel lag daran, dass die Angeklagte sich schon im Ermittlungsverfahren dazu bekannt hatte, überreagiert zu haben, und sich entschuldigt hatte bei dem Security, der außerdem zugab, kaum nennenswert verletzt worden zu sein, da er die Tritte mit seinem gut gepolsterten Arm hatte abfangen können. Die Angeklagte hatte daher das Urteil sofort sehr zufrieden angenommen.

28. November 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-11-28 10:41:192015-01-30 13:46:10Angeklagte erhält Geldstrafe für Tritte gegen Ordner in Kultfabrik
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