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Anklage gegen den Fahrer eines Behindertenbusses wegen Vergewaltigung einer Behinderten

Allgemein, Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Sexualdelikte

Die Staatsanwaltschaft München I hat soeben gegen einen 35-jährigen Münchner Anklage wegen des Vorwurfes der Vergewaltigung einer 19-jährigen Behinderten erhoben. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft soll der Mann, der seit Jahren Behinderte zwischen ihren verschiedenen Einrichtungen hin und her fährt, eine Fahrt mit einer Behinderten dazu mißbraucht haben, die 19-Jährige, die neben ihm auf dem Beifahrersitz gesessen war, zum Oralverkehr gezwungen und ihr den Finger in die Scheide gesteckt zu haben. Der Angeschuldigte (Verteidiger RA Florian Schneider) bestreitet dies, er habe mit der Frau in keiner Weise sexuell zu tun gehabt, irgendeine Zwangausübung wäre ihm während des Fahrens sowieso nicht möglich gewesen, zumal die Frau auf der vorderen Sitzbank so weit weg hätte rutschen können, dass er ihr gar nix hätte tun können, selbst wenn er das gewollt hätte. Allerdings habe die Frau hoch sexualisiert auf ihn gewirkt und ihn angemacht und auf die Größe seines Glieds angesprochen.

Auffällig an der Geschichte ist, dass die 19-Jährige diese Geschichte nicht zum ersten Mal erzählt, sondern früher bereits andere Männer wegen vermeintlich gleichartiger Übergriffe belastet hatte, die Schilderungen wirken sehr ähnlich. Auch ein anderer Fahrer eines anderen Behindertenbusses sei nach Erinnerung des Angeschuldigten bereits Opfer ihrer Anschuldigungen geworden.

Die Staatsanwaltschaft hat die Anklage zur Großen Strafkammer am Landgericht München I erhoben, da nach ihrer Auffassung der Strafrahmen des Schöffengerichts von maximal 4 Jahren in diesem Fall nicht ausreichend ist. Die Hauptverhandlung wird daher vor zwei Berufsrichtern und zwei Schöffen stattfinden und zeigen, wer in seinen Angaben glaubhafter ist, ob die Frau wirklich so glaubhaft ist, wie die Staatsanwaltschaft behauptet, die sich bereits einer Aussagepsychologin bedient hat, die der Frau Glaubwürdigkeit in ihren Angaben attestiert hat. Sollte der Angeschuldigte wegen der Angeklagten Vergewaltigung für schuldig befunden werden drohen ihm 5 bis 6 Jahre Freiheitsstrafe, für die es naturgemäß keine Bewährung mehr geben kann.

11. Januar 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-01-11 10:45:582020-01-28 12:06:40Anklage gegen den Fahrer eines Behindertenbusses wegen Vergewaltigung einer Behinderten

Staatsanwaltschaft Regensburg bereitet Wiederaufnahmeantrag für Mollath vor

Allgemein, Strafvollzug

Nach Mitteilung der Medien kann der in der Psychiatrie in Bayreuth untergebrachte Gustl Mollath einen ersten Erfolg verbuchen: Auf Druck der Öffentlichkeit soll die Staatsanwaltschaft Regensburg jetzt Antrag auf Wiederaufnahme des Strafverfahrens vorbereiten. Im Gegensatz zu verschiedenen Meldungen in den Medien ist allerdings damit noch lange nicht bewiesen, dass Mollath tatsächlich das Opfer eines Justizirrtums ist, als das ihn die Medien so gerne sehen wollen. Zur Erinnerung: Mollath war 2001 von seiner Ehefrau angezeigt worden, er habe sie geschlagen und bis zur Bewußtlosigkeit gewürgt, außerdem soll er die Autoreifen der Freunde seiner Frau zerstochen haben. Der Ausgangspunkt des Strafverfahrens war also durchaus kein „Racheverfahren“ des Justiz, – wie zur Zeit so gerne und oft von den Medien behauptet, – weil M vermeintlich damals seiner Frau bei deren Steuerstraftaten auf die Schliche gekommen war, sondern eine ziemlich brutale Körperverletzung des Untergebrachten.

Da der geistige Zustand des damaligen Angeklagten M. aus Sicht des damaligen Gerichts Anlaß zu Zweifeln gegeben hatte hatte das Gericht seine psychiatrische Untersuchung angeordnet, was immer dann auch in vielen anderen Verfahren üblich ist, wenn überprüft werden muß, ob der Angeklagte überhaupt schuldfähig ist. Also auch das nichts weiter Besonderes! Da sich Mollath allerdings geweigert haben soll, mit dem Gutachter zu sprechen war die Einweisung in die Psychiatrie in Bayreuth erfolgt. Auch hier soll sich Mollath geweigert haben, mit einem Gutachter zu sprechen. Inzwischen haben drei von fünf Gutachter dem M attestiert, gemeingefährlich zu sein, zwei nicht.

Unabhängig davon, ob das für das Wiederaufnahmeverfahren zuständige Gericht in Regensburg überhaupt den Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg als begründet ansehen und die Wiederaufnahme des Verfahrens anordnen wird, ist es also völlig unklar, ob das eigentliche Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung u.a., – das ja dann als Folge der Zulassung der Wiederaufnahme durchgeführt werden muß, – von Erfolg für Mollath gekrönt sein wird. Denn auch hier wird wieder die Frage zu prüfen sein, ob Mollath zurechnungsfähig ist oder nicht, ob man ihn strafrechtlich also überhaupt zur Rechenschaft ziehen kann oder nicht. Angesichts der insgesamt drei sehr negativen Gutachten für Mollath stehen die Vorzeichen nicht sehr günstig! Opfer eines Justizirrtums ist er jedenfalls vor dem Hintergrund der derzeitigen Aktenlage, – wie sie jedenfalls von den Medien berichtet wird, – wohl kaum, auch wenn ihn Teile der Öffentlichkeit gerne zu einem solchen hochstilisieren wollen.

4. Dezember 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-12-04 10:45:122015-03-23 19:40:49Staatsanwaltschaft Regensburg bereitet Wiederaufnahmeantrag für Mollath vor

2 Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung für bandenmäßigen Fahrraddiebstahl

Allgemein, Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts München mußten sich am Dienstagnachmittag drei Rumänen wegen des Vorwurfs des bandenmäßigen Fahrraddiebstahl in München verantworten. Die Drei waren von der Polizei im Mai diesen Jahres dabei erwischt worden, wie sie nachts in Giesing mehrere Fahrräder in einen Transporter mit rumänischem Kennzeichen einluden. Ein Anwohner, der nicht schlafen konnte, hatte aus Langeweile aus dem Fenster geguckt und vor seinem Mietshaus einen Transporter an der Straße stehen sehen, in den drei Männer Fahrräder einluden, dann wieder weggingen, wiederkamen und erneut Fahrräder einluden. Als er die Polizei rief kam die zunächst mit einem Polizeiauto, fand den Transporter aber verschlossen am Straßenrand stehen und keinen Rumänen weit und breit. Die Polizei verschwand wieder und kehrte mit Zivilbeamten zurück, die sich in der Nähe im Gebüsch versteckten. Tatsächlich tauchten die Rumänen wieder auf und verluden erneut Fahrräder. Dann klickten die Handschellen.

Bei der Festnahme der Drei und nach Öffnung des Transporters stellten die Beamten fest, dass der Transporter voll war mit Rädern. Eine Überprüfung der Rahmennummern zeigte auch, dass sechs der Räder kurz zuvor von Münchnern aus der Umgebung des Standortes des Transporters als vermißt gemeldet worden waren. Die Herkunft der großen Mehrheit der Räder konnte nicht geklärt werden, nach Angaben der Rumänen hatten sie die Tage zuvor in Hamburg als Schrotträder gekauft, wofür sie auch eine Quittung vorlegen konnten.

Alle Drei wanderten noch am selben Tag in Haft, wo sie sich seitdem auch aufhielten. In der Hauptverhandlung zeigten sie sich dann vollumfänglich geständig. Zwei von ihnen erhielten daraufhin Bewährung (einer von ihnen verteidigt von RA F. Schneider), der Dritte erhielt allerdings keine Bewährung, da er zwei Jahre zuvor bereits eine Bewährung in München erhalten hatte und damit innerhalb offener Bewährung erneut straffällig geworden ist. Die Zwei, die Bewährung erhielten, konnten sofort heim gehen und wollten noch am selben Tag nach Rumänien zurück.

4. Dezember 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-12-04 10:44:472016-08-31 11:29:042 Jahre Freiheitsstrafe auf Bewährung für bandenmäßigen Fahrraddiebstahl

Lebenslang mit besonderer Schwere der Schuld für den Mörder eines Staatsanwalts in Dachau

Allgemein, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Straftaten gegen das Leben, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, Waffengesetze

Das Schwurgericht am Landgericht München II hat am Donnerstag einen 55-Jährigen Unternehmer aus der Umgebung von Dachau wegen vollendeten Mordes und versuchten Mordes in drei weiteren Fällen schuldig gesprochen und zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Dem Angeklagten lag zur Last, in einer Hauptverhandlung am Amtsgericht Dachau am 11.1.12, in der er sich wegen Veruntreuung ebenfalls als Angeklagter zu verantworten hatte, nach seiner Verurteilung eine Pistole gezogen und mehrere Schüsse auf den Richter, den Protokollführer, den Staatsanwalt sowie seine Verteidigerin abgegeben zu haben. Während Richter, Protokollführer und Verteidigerin sich gerade noch unter den Richtertisch hatten retten können hatten die Kugeln des Angeklagten den 31 Jahre jungen Staatsanwalt Turck ungeschützt getroffen und tödlich verletzt. Wegen völlig fehlender Einlaßkontrollen hatte der Angeklagte seine Waffe unbemerkt ins Amtsgericht einschleusen können.

Nach den Feststellungen des Münchner Schwurgerichts war das Motiv des Angeklagten ein unbändiger Haß auf die Justiz, der darauf gründet, vermeintlicherweise jahrelang ungerecht behandelt worden zu sein. Ganz offenkundig hatte der Angeklagte die Waffe in die damalige Hauptverhandlung in der Absicht mitgenommen, sie gegen die Strafjuristen einzusetzen, falls er erneut verurteilt werden sollte. Obwohl das damalige Urteil zwar auf Verurteilung, gleichzeitig aber auf eine Bewährung gelautet hatte, hatte er nach der Urteilverkündung seinen Plan sofort in die Tat umgesetzt und auf alles gefeuert, was an dem damaligen Strafprozeß beteiligt gewesen war, auch auf den Protokollführer und die Verteidigerin.

Nach der Auffassung des Landgerichts München II hat der Angeklagte mit seiner Tat gleich mehrere Mordmerkmale (u.a. Heimtücke und niedrige Beweggründe) verwirklicht, weshalb es auch die besondere Schwere der Schuld bejaht hat, was eine Entlassung auf Bewährung nach der Verbüßung von 15 Jahren verhindern wird. Der Angeklagte wird sich nun auf zumindest 20 Jahre Haft in der JVA Straubing einstellen müssen. Ob der schwer an Diabetes erkrankte Angeklagte das Haftende überhaupt erleben wird ist völlig unklar. Bereits während der Untersuchungshaft in der JVA Stadelheim hatte er angekündigt, sich das Leben nehmen zu wollen.

30. November 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-11-30 10:44:262015-01-30 13:44:12Lebenslang mit besonderer Schwere der Schuld für den Mörder eines Staatsanwalts in Dachau

Angeklagte erhält Geldstrafe für Tritte gegen Ordner in Kultfabrik

Allgemein, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Eine 23-jährige Frau aus dem Münchner Umland stand am Mittwoch vor dem Strafgericht des Amtsgerichts München. Der Vorwurf der Strafverfolger lautete auf gefährliche Körperverletzung vor etwa einem Jahr in der Münchner Kultfabrik, die sie zusammen mit einigen (eher entfernt) Bekannten besucht hatte. Einer dieser Bekannten stellte sich im Laufe des Abends dann allerdings eher als Problem denn als guter Weggehbegleiter dar, denn im Laufe des Abends gabs zwischen ihm und einem Türsteher der Tempel Bar eine Schlägerei. Die Angeklagte hatte den Eindruck, ihrem Bekannten helfen zu müssen, da der unter einem sehr kräftigen Typen lag, der mit beiden Knien auf ihm kniete. Deshalb nahm sie Anlauf und versuchte den, der auf ihrem Bekannten kniete, mit dem Fuß ins Gesicht zu treten, was ihr zumindest einmal nach Auffassung des Gerichts auch gelungen war, ihre beiden weiteren Anläufe hatte der Mann mit seinem Arm abwehren können.

Was für die Angeklagte nach eigenen Angaben nicht erkennbar war: Bei dem Mann auf ihrem Bekannten handelte es sich um einen Security der Kultfabrik, der gerade versuchte, ihren völlig außer Rand und Band geratenen Bekannten in den Griff zu kriegen. Was ihr auch entgangen war: Der Bekannte hatte wohl noch eine Rechnung mit den Securities der Tempel Bar (oder auch der Kultfabrik) offen und die Schlägerei im Club angefangen, was die Angeklagte deshalb nicht mitbekommen hatte, weil sie eigentlich nicht wirklich mit diesem Bekannten weggegangen war, sondern mit einer Freundin, und die ganze Zeit bei dieser Freundin war. Den Bekannten hatte sie eher zufällig getroffen, man kannte sich aus Teenagertagen aus der Heimatstadt.

Dass sie trotzdem zu seinen Gunsten einzugreifen versucht hatte lag vor allem daran, dass ihre Wahrnehmungsfähigkeiten an diesem Abend aufgrund erheblichen Alkoholkonsums sehr eingeschränkt waren. Das Amtsgericht konnte daher ebensowenig wie der Staatsanwalt eine Nothilfesituation erkennen und verurteilte die Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung in einem minder schweren Fall zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen a Euro 20, was einem Betrag von Euro 2.800 entspricht. Dass die Strafe so niedrig ausfiel lag daran, dass die Angeklagte sich schon im Ermittlungsverfahren dazu bekannt hatte, überreagiert zu haben, und sich entschuldigt hatte bei dem Security, der außerdem zugab, kaum nennenswert verletzt worden zu sein, da er die Tritte mit seinem gut gepolsterten Arm hatte abfangen können. Die Angeklagte hatte daher das Urteil sofort sehr zufrieden angenommen.

28. November 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-11-28 10:41:192015-01-30 13:46:10Angeklagte erhält Geldstrafe für Tritte gegen Ordner in Kultfabrik

6 Monate Bewährung für Flaschenwurf auf Weinfest in München

Allgemein, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Das Amtsgericht München hatte am Dienstag über eine Anklage der Staatsanwaltschaft gegen einen 36-Jährigen (Verteidiger RA Florian Schneider) zu verhandeln, dem gefährliche Körperverletzung im Sommer des letzten Jahres zur Last gelegt worden ist. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte zusammen mit seiner Firma am Vatertag 2011 ein Weinfest besucht und hier beim Wein kräftig zugegriffen. Aus völlig nichtigem Grund kam es zu einer Diskussion mit dem Nachbartisch wegen des Pfandes für eine Likörflasche, die sich einer der Besucher am Nachbartisch angeblich unter den Nagel reißen wollte, obwohl sie dem Angeklagten gehört hatte. Der Angeklagte, der in den Abendstunden schon schwer alkoholisiert war, hatte sich dermaßen darüber aufgeregt, dass einer am Nachbartisch sich seine Likörflasche unter den Nagel reißen wollte, dass er dem Opfer zunächst eine runter haute. Als alle davon ausgingen, dass der Ärger mit dem Angeklagten überstanden war, kam es extra dick:

Der Angeklagte packte die Likörflasche und warf sie aus etwa eineinhalb Metern Entfernung dem Opfer, einem Studenten, mit lautem Knall an den Hinterkopf. Der Student spürte zwar den Aufprall und ärgerte sich über die neuerliche Aggression, spürte aber keine offene Verletzung am Kopf und verließ deshalb einfach das Weinfest, ohne die Polizei zu rufen, weil er weiterem Ärger aus dem Weg gehen wollte. Zu Hause wurde es ihm dann richtig übel und schwindelig und er verständigte eine Freundin, dass es ihm schlecht ginge. Im Krankenhaus kam er sofort ins CT und wurde geröntgt und wurde sofort auf die Intensivstation verlegt, da sich mehrere Einblutungen im Gehirn fanden.

Der Sachverständige vom Institut für Rechtsmedizin in München erklärte dazu in der Hauptverhandlung, dass derartige Verletzungen ganz leicht auch tödlich ausgehen können, wenn es dumm für das Opfer kommt. Glücklicherweise war aber doch keine OP nötig und der Angeklagte nach 5 Tagen Bettruhe wieder wohlauf, die Einblutungen im Gehirn verschwanden von alleine. wohl nur deshalb hatte die Staatsanwaltschaft auf die Erhebung einer Anklage wegen versuchten Totschlags zum Schwurgericht verzichtet und die Anklage zum Amtsgericht erhoben. In diesem Falle hätten dem Angeklagten mehrere Jahr Haft gedroht. Da der Angeklagte aber sich schon sehr frühzeitig bei seinem Opfer entschuldigt und einen erheblichen Geldbetrag gezahlt hatte und außerdem sehr schuldeinsichtig war kam er mit der sehr maßvollen Strafe von 6 Monaten zur Bewährung davon.

27. November 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-11-27 10:40:552015-01-30 13:49:096 Monate Bewährung für Flaschenwurf auf Weinfest in München

2 Wochen Dauerarrest für 21-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung

Allgemein, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Jugendliche - Heranwachsende, Schadensersatz und Schmerzensgeld, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Der Jugendrichter am Amtsgericht München hat am Montag einen einundzwanzigjährigen Münchner (Verteidiger RA Florian Schneider) der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen und zu verschiedenen Weisungen sowie 2 Wochen Dauerarrest verurteilt. Der Auszubildende zum Industriekaufmann war im Sommer von der Staatsanwaltschaft angeklagt worden, noch zwanzigjährig im Februar diesen Jahres auf einer Faschingsparty nach kräftigem Alkoholkonsum einen 17-jährigen, der ebenfalls feiern war, ohne jeden Grund mit der Faust ins Gesicht geschlagen und dann, als er am Boden lag, mit den Füssen getreten zu haben. Einzig nachvollziehbarer Anlaß war eine Drängelei in der Schlange vor dem WC. Der Jugendliche hat glücklicherweise kaum nennenswerte Verletzungen davon getragen mit Ausnahme eines demolierten Schneidezahns. Trotz der Tritte ins Gesicht hatte der Junge vor allem keinerlei Gesichtsfrakturen erlitten, sondern lediglich eine geschwollene Backe und Nase.

Eine Lebensgefahr für das Opfer war also zu keiner Zeit gegeben. Dies war natürlich der Grund, warum die Staatsanwaltschaft nicht von einem versuchten Totschlag ausgegangen ist und weder einen Haftbefehl beantragt noch die Sache zur Jugendkammer angeklagt hat. Der Angeklagte konnte also bis zur Hauptverhandlung auf freiem Fuß bleiben.

Dass also keine Jugendstrafe, sondern nur Arrest herausgekommen sind und das Urteil so sehr niedrig ausgefallen ist, lag aber auch daran, dass der Angeklagte von Anfang an geständig war und sich frühzeitig entschuldigt hat bei dem Jungen und Wiedergutmachung geleistet hat. Auch der Umstand, dass der Angeklagte einen guten Schulabschluss vorzuweisen hat und in seiner Lehre kurz vor der Prüfung steht, war natürlich sehr günstig für ihn. Eine erheblichen Teil der Strafe allerdings konnte der Richter nicht verkünden, nämlich die zivilrechtliche Haftung des Angeklagten für sämtlichen Schadensersatz und das Schmerzensgeld für das Opfer, was in der Zukunft wohl noch viel Geld ausmachen wird, da die Krankenkasse des Opfers sämtliche Zahnrechnungen an den Angeklagten weiterleiten wird. Diesen Forderungen kann der Angeklagte nicht entgehen.

26. November 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-11-26 10:40:372017-07-31 11:23:022 Wochen Dauerarrest für 21-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung

Zweieinhalb Jahre Freiheitsstrafe wegen Einmietbetrugs

Allgemein, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Vermögensdelikte

Die Amtsgericht München hatte am Donnerstag über eine Anklage der Staatsanwaltschaft München I gegen eine 55-jährige Münchnerin wegen des Vorwurfes des Einmietbetruges in zwei Fällen zu verhandeln. Die Strafverfolger warfen der gelernten Kosmetikerin (Verteidiger RA Florian Schneider) vor, 2010 ein (zu) großes Ladengeschäft in einer (zu) teuren Münchner Lage für ein Kosmetikstudio angemietet zu haben, ohne die Miete bezahlen zu können. Nach den Berechnungen der Staatsanwaltschaft blieb hier nahezu der gesamte Mietzins von über Euro 20.000 offen. Und obwohl der Laden nicht gelaufen war hatte sie sich 2011 auch noch eine Wohnung ebenfalls in einer (zu) teuren Wohnlage angemietet und blieb auch hier die gesamte Miete bis heute schuldig. Nachdem der Vermieter des Ladens gegen die Frau Anzeige erstattet und gerichtliche Räumung des Ladens erwirkt hatte hatte auch der Vermieter der Wohnung gleichgezogen und hatte die Frau angezeigt.

In der Hauptverhandlung vor dem Münchner Schöffengericht räumte die Angeklagte jedenfalls teilweise ein, die finanziellen Risiken ihrer Geschäftstätigkeit unterschätzt zu haben. Sie habe allerdings zu keinem Zeitpunkt vorgehabt, ihre beiden Vermieter zu schädigen und um den Mietzins zu prellen. Im Gegenteil sei sie davon ausgegangen, dass sie mit ihrer Arbeit so viel verdienen könne, dass sie ihre beiden Mieten würde zahlen können. Sofort nach Eingang der ersten Anzeige hatte die Staatsanwaltschaft im Sommer diesen Jahres beim Ermittlungsrichter den Erlaß eines Haftbefehls beantragt, der auch sofort vollzogen wurde, die Angeklagte befindet sich daher seitdem in Untersuchungshaft in der Münchner Frauenhaftanstalt. Die Räumung ihrer Wohnung mußte sie tatenlos aus der Haft mitverfolgen. Der Haftbefehl war allein deshalb so zügig erlassen worden, da sich die Frau in ihrer Wohnung nicht angemeldet hatte und damit zunächst nicht auffindbar war für die Polizei. Der Verdacht der Polizei war nämlich, dass sie durch das Nicht-Anmelden versucht haben soll, sich den Strafanzeigen und den Zahlungsklagen der Vermieter zu entziehen und der Strafverfolgung zu entgehen.

In Übereinstimmung mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft verurteilte das Amtsgericht die Angeklagte wegen Betrugs in 2 Fällen zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten. Stark straferschwerend hatte sich ausgewirkt, dass die Angeklagte die beiden Betrugstaten innerhalb einer offenen Bewährung begangen hatte, die sie sich vor 3 Jahren wegen eines anderen Einmietbetrugs eingehandelt hatte. Eine große Rolle hatte auch gespielt, dass (nach der korrigierenden Berechnung der Verteidigung) immerhin ein Gesamtschaden von etwa Euro 26.500 in Form ausstehender Miete entstanden ist, von dem sie bislang keinen Euro hatte zurückzahlenn können. Ganz klar ist natürlich, dass ihre offene Bewährung von 11 Monaten widerrufen werden wird und sie damit wohl eine lange Haftstrafe wird absitzen müssen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

22. November 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-11-22 10:40:062015-01-30 13:52:14Zweieinhalb Jahre Freiheitsstrafe wegen Einmietbetrugs

90 Tagessätze Geldstrafe gegen 31-Jährigen wegen Widerstands gegen Polizeibeamte

Allgemein, Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Das Amtsgericht München hatte am Montag über eine Anklage der Staatsanwaltschaft gegen einen 31-jährigen Münchner (Verteidiger RA Florian Schneider) wegen des Vorwurfs des Widerstands gegen Polizeibeamte und Körperverletzung zu verhandeln. Dem Mann wurde vorgeworfen, sich vor einigen Monaten am Hauptbahnhof mit vier Polizeibeamten angelegt und eine Beamtin dabei verletzt zu haben. Der Angeklagte hatte in den frühen Morgenstunden eines Samstags im Sommer an seinem Kiosk gearbeitet und Brotzeit an das Samstagmorgen-Weggehpublikum verkauft. Nach Angabe des Angeklagten waren zwei Griechen mit ihrem Auto auf den Bürgersteig direkt vor den Kiosk gefahren, sodass sie vor dem Seiteneingang des Hauptbahnhofs standen, und hatten sich im Kiosk eine Currywurst gekauft. Als der Angeklagte sie aufforderte, woanders zu parken, bekam er grobe Sprüche zu hören. Als sich sein Kollege einschaltete und sie ebenfalls zum Wegfahren aufforderte, wurde es so laut, dass die Polizei vier Mann hoch auftauchte.

Nach den Aussagen der Polizeibeamten soll einer der zwei Griechen den beiden Kioskangestellten gedroht haben, dass man sich bald wiedersehen werde, was den Angeklagten, der sich angesichts des unentwegt provokativen Verhaltens der Griechen wohl schon länger kaum mehr hatte beherrschen konnte, nun so auf die Palme gebracht hatte, dass er seine Nerven verloren haben und in Gegenwart der vier Polizisten auf einen der beiden Griechen losgegangen War. Da die Polizisten ihn aber festhielten hatte es zu keiner körperlichen Konfrontation zwischen den Beiden kommen können. Allerdings hatte sich der Angeklagte ziemlich aufgeregt, dass er sich gegen die vier Polizisten so heftig gewehrt hatte, dass er eine der Beamtinnen am Finger verletzt hatte.

Ds Ergebnis des ganzen Ärgers am frühen Samstagmorgen war, dass sich der Angeklagte eine Anzeige wegen Widerstands gegen Polizeibeamte und wegen Körperverletzung eingehandelt hatte und sich daher vor dem Amtsgericht verantworten musste. Die Verurteilung, – die unvermeidlich war, weil gegen den Angeklagten gleich mehrere Zeugenaussagen standen, – lautete gemäß Anklage auf Widerstand und Körperverletzung und auf eine Geldstrafe in Höhe von Euro 1.350. Da die größte Sorge des Angeklagten war, dass ihm ein Widerruf seiner letzten Bewährung droht, da die Tat kurz vor dem erfolgreichen Ende der Bewährung passiert war, war er sehr zufrieden mit der Geldstrafe. Sie war letztlich nur deshalb möglich geworden, da er geständig war. Des Urteil wurde sofort rechtskräftig.

19. November 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-11-19 10:39:442020-01-28 12:07:2290 Tagessätze Geldstrafe gegen 31-Jährigen wegen Widerstands gegen Polizeibeamte

1 Woche Jugendarrest wegen vorsätzlicher Körperverletzung für 15-Jährigen

Allgemein, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Jugendliche - Heranwachsende, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Am vergangenen Donnerstag mussten sich ein 15-jähriger und ein 17-jähriger Jugendlicher vor dem Münchner Jugendgericht wegen vorsätzlicher Körperverletzung verantworten: Den Beiden wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, im vergangenen Juli in einem Münchner Club zwei anderen Jugendlichen völlig ohne Grund Kopfstöße versetzt und sie dabei verletzt zu haben. Nach den Aussagen der insgesamt 3 Zeugen soll zunächst der 17-Jährige einen anderen Jugendlichen um eine Zigarette gebeten haben. Als der Nein gesagt habe soll der 17-Jährige dem Jugendlichen einfach dessen Zigarette aus dem Mund genommen haben, als der sie sich gerade habe anstecken wollen. Als der Bestohlene den 17-Jährigen verärgert zur Rede gestellt habe habe der ihm einen Kopfstoß auf die Unterlippe gegeben. Als ein Freund des Jugendlichen sich eingemischt und versucht habe, die Beiden zu trennen, soll der 15-Jährige dazu gekommen sein und dem Schlichter einen Kopfstoß auf die Nase versetzt haben.

Die beiden Angeklagten waren noch im Club von den Türstehern zur Rede gestellt und der Polizei übergeben worden. Schon bei der Konfrontation mit den Tatvorwürfen vor dem Club bestritten die Beiden jegliche Tätlichkeit. Auch in der Hauptverhandlung bestritten sie weiterhin, die beiden Opfer geschlagen zu haben, sie vor der Konfrontation mit den Tatvorwürfen oben vor dem Club überhaupt schon einmal gesehen zu haben. Nach ihren Angaben seien sie Opfer einer Verwechslung, die im Dunkel des Clubs leicht geschehen könne.

Das Jugendgericht schenkte allerdings nicht den beiden Angeklagten Glauben, sondern den drei Zeugen, also den beiden Opfern und ihrem Freund und verurteilte die beiden Jungs wegen vorsätzlicher Körperverletzung. Der 17-Jährige war bereits vorgeahndet, der 15-Jährige (Verteidiger Jungendstrafrechtsanwalt Florian Schneider) hatte jedenfalls nach Auffassung des Amtsgerichts den härteren Schlag geführt. Die beiden bekamen daher eine Woche Jugendarrest. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

16. November 2012/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2012-11-16 10:38:372015-03-20 12:03:501 Woche Jugendarrest wegen vorsätzlicher Körperverletzung für 15-Jährigen
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