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Angeklagte erhält Geldstrafe für Tritte gegen Ordner in Kultfabrik

Allgemein, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Eine 23-jährige Frau aus dem Münchner Umland stand am Mittwoch vor dem Strafgericht des Amtsgerichts München. Der Vorwurf der Strafverfolger lautete auf gefährliche Körperverletzung vor etwa einem Jahr in der Münchner Kultfabrik, die sie zusammen mit einigen (eher entfernt) Bekannten besucht hatte. Einer dieser Bekannten stellte sich im Laufe des Abends dann allerdings eher als Problem denn als guter Weggehbegleiter dar, denn im Laufe des Abends gabs zwischen ihm und einem Türsteher der Tempel Bar eine Schlägerei. Die Angeklagte hatte den Eindruck, ihrem Bekannten helfen zu müssen, da der unter einem sehr kräftigen Typen lag, der mit beiden Knien auf ihm kniete. Deshalb nahm sie Anlauf und versuchte den, der auf ihrem Bekannten kniete, mit dem Fuß ins Gesicht zu treten, was ihr zumindest einmal nach Auffassung des Gerichts auch gelungen war, ihre beiden weiteren Anläufe hatte der Mann mit seinem Arm abwehren können.

Was für die Angeklagte nach eigenen Angaben nicht erkennbar war: Bei dem Mann auf ihrem Bekannten handelte es sich um einen Security der Kultfabrik, der gerade versuchte, ihren völlig außer Rand und Band geratenen Bekannten in den Griff zu kriegen. Was ihr auch entgangen war: Der Bekannte hatte wohl noch eine Rechnung mit den Securities der Tempel Bar (oder auch der Kultfabrik) offen und die Schlägerei im Club angefangen, was die Angeklagte deshalb nicht mitbekommen hatte, weil sie eigentlich nicht wirklich mit diesem Bekannten weggegangen war, sondern mit einer Freundin, und die ganze Zeit bei dieser Freundin war. Den Bekannten hatte sie eher zufällig getroffen, man kannte sich aus Teenagertagen aus der Heimatstadt.

Dass sie trotzdem zu seinen Gunsten einzugreifen versucht hatte lag vor allem daran, dass ihre Wahrnehmungsfähigkeiten an diesem Abend aufgrund erheblichen Alkoholkonsums sehr eingeschränkt waren. Das Amtsgericht konnte daher ebensowenig wie der Staatsanwalt eine Nothilfesituation erkennen und verurteilte die Angeklagte wegen gefährlicher Körperverletzung in einem minder schweren Fall zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen a Euro 20, was einem Betrag von Euro 2.800 entspricht. Dass die Strafe so niedrig ausfiel lag daran, dass die Angeklagte sich schon im Ermittlungsverfahren dazu bekannt hatte, überreagiert zu haben, und sich entschuldigt hatte bei dem Security, der außerdem zugab, kaum nennenswert verletzt worden zu sein, da er die Tritte mit seinem gut gepolsterten Arm hatte abfangen können. Die Angeklagte hatte daher das Urteil sofort sehr zufrieden angenommen.

28. November 2012/von Florian Schneider
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