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Schlagwortarchiv für: strafverteidiger

900 Euro Geldstrafe fuer Diebstahl in Arbeit

Eigentumsdelikte, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Die Videoüberwachung des Lagers hatte es ans Tageslicht gebracht. Der Angeklagte hatte Waren seines Arbeitgebers gestohlen. Gekündigt hatte er selbst bereits, nun wurde er angeklagt wegen Diebstahl in Arbeit.

Der Angeklagte war ein besonders langjähriger und bewährter Mitarbeiter gewesen, von dem jeder nur das Beste sagen konnte.

Als das Lokal verkauft wurde war es der Angeklagte gewesen, der als Einziger vom neuen Inhaber übernommen wurde. Denn alle hatten ihn als besonders zuverlässig und vertrauenswürdig empfohlen. Als der Schwund im Lager immer größer geworden war wusste sich der neue Inhaber nicht mehr anders zu helfen. Denn auch das nachts sich vor der Lagertüre auf die Lauer legen hatte nix gebracht. Erst als eine Videokamera das Lager überwachte flog der Kellner auf, wie er im Dunkeln zusammen mit einem Anderen paketweise Kaffee, Fleisch und Säfte aus dem Keller hinaus trägt.

Durch die Anzeige des neuen Inhabers flog aber dummerweise auch auf, dass er Mitarbeiter schwarz beschäftigte und Essen schwarz verkaufte.

Der Gastronom hatte den Angeklagten noch verdächtigt, zuvor jede Menge weiterer Waren gestohlen zu haben. Hierfür blieb er jedoch Beweise schuldig. Denn auf der Videoüberwachung war nur die eine Tat zu sehen. Einen Tatnachweis konnte die Staatsanwaltschaft deshalb nur für den einen Diebstahl führen. Stattdessen fand der Angeklagte in der Hauptverhandlung eine Erklärung für den vermeintlich großen Schwund im Lager. Er berichtete dem Gericht von massenweise nicht bonierten Essen und Getränken und von schwarz beschäftigten Mitarbeitern.

Der Arbeitgeber hatte noch versucht, der Polizei den Mittäter auf dem Video als unbekannten Dritten zu verkaufen.

Der Angeklagte rächte sich für die Anzeige und informierte das Gericht darüber, dass es sich bei dem Mittäter um einen schwarz beschäftigten Kollegen handelt, der dem Anzeigeerstatter sehr wohl bekannt sei. Die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft schrieb eifrig mit und notierte die Angaben des Angeklagten zu den Gepflogenheiten in seinem früheren Lokal.

Das Amtsgericht München folgte dem Antrag der Verteidigung (Strafverteidiger RA Florian Schneider) und verhängte gegen den Kellner 900 Euro Geldstrafe für Diebstahl in Arbeit.

Die Staatsanwaltschaft hatte am Ende eine dicke Geldstrafe von vielen Tausend Euros gefordert. Der Kellner hatte vor vielen Jahren schon mal einen Diebstahl begangen. Das Amtsgericht sah dies jedoch als überzogen an. Nun prüft die Staatsanwaltschaft eine Berufung gegen das Urteil.

24. September 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-09-24 12:00:402017-09-25 11:15:23900 Euro Geldstrafe fuer Diebstahl in Arbeit

Freispruch in dubio pro reo

Eigentumsdelikte, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Der Freispruch in dubio pro reo kam eigentlich nicht überraschend. Der Münchner hatte sich aber vor der Verhandlung einer ganzen Phalanx von Zeugen gegenüber gesehen. Vor allem sein ehemaliger Chef hatte ihn belastet und alles getan, um ihn in die Pfanne zu hauen. Und die Anklage hatte es in sich:

Der Angeklagte soll die Tageseinnahmen seines früheren Arbeitgebers gestohlen haben.

Anzeigeerstatter und Angeklagter waren schon lange miteinander befreundet. Außerdem hatte der Angeklagte auch bis vor Kurzem im Lokal des Anzeigeerstatters gearbeitet. Bei einem freundschaftlichen Besuch an seiner früheren Arbeitsstätte im Juni diesen Jahres soll der Angeklagte die Tageseinnahmen aus dem Geheimversteck geklaut haben. Das Versteck kannten nur Eingeweihte, Gäste nicht. Das reichte seinem früheren Chef, seinen ehemaligen Mitarbeiter zu verdächtigen und anzuzeigen.

Es gab aber keinen einzigen Tatzeugen für den Diebstahl.

In der Hauptverhandlung des Amtsgerichts München gab sich der ehemalige Arbeitgeber alle Mühe, den Angeklagten als einzig möglichen Täter hinzustellen. Seine Begründung war, dass es seiner Meinung nach niemand Anderes gewesen sein kann. Alle anderen Mitarbeiter seien zuverlässig. Nur der Angeklagte habe den ganzen Abend über versucht, sich von anderen Angestellten Geld auszuleihen. Auch habe keiner solche Geldprobleme wie der Angeklagte. Und schließlich sei er immer wieder in der Nähe des Verstecks gewesen. Der Staatsanwaltschaft hatte die Beweislage für die Erhebung der Anklage ausgereicht.

Erst auf die beharrlichen Nachfragen von Gericht und Verteidigung (Strafverteidiger RA Florian Schneider) zeigte sich, dass es doch mengenweise andere Möglichkeiten gab für eine Täterschaft.

Das Amtsgericht kam am Schluß der Beweisaufnahme nämlich zu dem Ergebnis, dass auch Andere als Täter in Frage kamen. Einige der Mitarbeiter des Lokals hatten nämlich ausgesagt, dass das sogenannte Geheimversteck auch Andere kannten, die dort gearbeitet haben. Außerdem seien alle Türe unkontrolliert offen gestanden und alles sei frei zugänglich gewesen. 

Der Freispruch erfolgte daher nach dem Grundsatz im Zweifel für den Angeklagten (in dubio pro reo).

Die Staatsanwältin beantragte trotzdem Schuldspruch und Geldstrafe. Der Angeklagte war nämlich vorbestraft wegen eines Diebstahls. Das Amtsgericht konnte jedoch nur noch freisprechen. Offen bleibt, ob die Staatsanwaltschaft das Urteil akzeptiert oder Berufung einlegt. Dann würde die Sache von der Berufungskammer des Landgerichts München I erneut verhandelt und alle Zeugen nochmals gehört werden.

20. September 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2014/08/florian-schneider-anwalt-fuer-strafrecht.jpg 417 616 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-09-20 16:47:152017-09-22 07:58:46Freispruch in dubio pro reo

Bei Unfallflucht keine Aussage ohne Strafverteidiger

Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt, Straßenverkehrsdelikte

Die Unfallflucht war schnell passiert. Nach einigen Gläsern zuviel beim Weggehen und einem Ausweichmanöver wegen Gegenverkehrs waren die Außenspiegel der am rechten Straßenrand geparkten Autos nur so weggeflogen. Angesichts der Preise für vollelektrische und vollautomatisierte Außenspiegel mehrere Tausend Euro Schadenssumme.

Nach kurzem Stopp und kurzem Nachdenken Gas gegeben

Der Beschuldigte war durch das laute Scheppern der Blech- und Glasteile schlagartig nüchtern geworden. Er hatte sofort realisiert, dass er an Ort und Stelle bleiben und die Polizei rufen müsste. Als ihm sein Alkoholpegel aber einfiel kam das für ihn nicht in Frage. 

Der Straftatbestand der Unfallflucht ist vollendet in dem Moment, wo man sich von der Unfallstelle wegbewegt.

Der Beschuldigte (Fachanwalt für Strafrecht Florian Schneider) redete sich in dem Moment ein, er könnte ja am nächsten Tag immer noch die Polizei verständigen. Und zwar dann, wenn er seinen Blutalkohol wieder los war. Das funktioniert aber nicht. Die vorabendliche Blutalkoholkonzentration kann noch viele Stunden später exakt festgestellt werden. 

Bei Unfallflucht gilt, keine Aussage ohne Strafverteidiger.

Die Sache brannte dem Beschuldigten natürlich den ganzen nächsten Tag auf den Nägeln. Es drängte ihn förmlich, sich bei der Polizei zu melden, um sein Gewissen zu erleichtern. Was ihn zusätzlich belastete war natürlich auch, dass die Polizei ihn schnell verdächtigte und ihn suchte. Er hatte deshalb sein Auto und sich selbst versteckt. 

Über die Notrufnummer ist ein Strafverteidiger auch abends und am Wochenende erreichbar.

Was sich ein Mensch in der Situation des Beschuldigten unbedingt ersparen sollte ist eine kopflose Aktion ohne anwaltliche Begleitung. Sicherlich erleichtert eine Selbstanzeige bei der Polizei schlagartig das Gewissen. Die Reue über diesen kopflosen Stunt folgt jedoch auf dem Fuße. Dann nämlich, wenn ein Strafbefehl mit einer dicken Geldstrafe und einem langem Führerscheinentzug im Briefkasten liegt. 

Das Gesetz verpflichtet den Beschuldigten bei Unfallflucht nicht dazu, sich selbst zu überführen.

Die Straftat ist ja eben genau in dem Moment vollendet, wo man abgehauen ist. Eine Verurteilung nebst Führerscheinentziehung erfolgt also trotz der Selbstanzeige. Sie würde nur dazu führen, dass der Beschuldigte etwas Rabatt bei der Geldstrafe erhalten würde. Nicht wirklich viel. Das Argument der Staatsanwaltschaft lautet dann ja stets, dass man den Beschuldigten sowieso gefunden hätte. 

15. August 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-08-15 12:46:012017-08-15 16:49:42Bei Unfallflucht keine Aussage ohne Strafverteidiger

Strafverteidiger berät auch über Zeugenrechte

Opfervertretung – Nebenklage, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Der Streit zwischen ihnen war Anfang des Jahres eskaliert. Nach dem Konsum von ziemlich viel Wein kam es zu gegenseitigen Vorwürfen und zum Rausschmiß der Frau aus der Wohnung ihres Lebensgefährten. Die revanchierte sich umgehend. Nachdem der erwachsene Sohn der Frau und ein gemeinsamer Bekannter informiert waren rief sie die Polizei. Der erzählte sie dann dramatische Geschichten von Schlägen und Würgereien.

Plötzlich wurde ihr Freund nun als Beschuldigter (Strafverteidiger RA Florian Schneider) einer Körperverletzung geführt.

Als ein paar Tage vergangen waren und man den nächsten gemeinsamen Urlaub plante tat ihr ihre Anzeige leid. Als sie nun versuchte, ihre Anzeige zurückzunehmen, erfuhr sie, dass das gar nicht geht. Zurücknehmen kann man nur einen Strafantrag. Nicht aber die Strafanzeige selbst. Die läuft weiter.

Im Falle einer Rücknahme des Strafantrages bejaht die Staatsanwaltschaft oft einfach das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung und ermittelt weiter.

Nachdem die Frau vergeblich versucht hatte, ihre Strafanzeige zurückzunehmen, probierte sie es nun mit der Rücknahme ihres Strafantrages. Den hatte sie gleichzeitig mit ihrer Anzeige Anfang des Jahres gestellt. Die Staatsanwaltschaft interessierte das nicht so besonders. Sie ermittelte einfach weiter. Nun wurden der Umkreis um die Beiden befragt und Zeugen vernommen, die den Streit mitbekommen hatten. Der erwachsene Sohn der Frau sowie der gemeinsame Bekannte erhielten Ladungen der Polizei zur Vernehmung als Zeugen. Auch die Polizeibeamten vor Ort notierten ihre Beobachtungen.

Am Ende der Ermittlungen stand eine Anklage gegen den beschuldigten Lebensgefährten sowie eine Ladung der Frau als Zeugin zur Hauptverhandlung.

In dieser Situation gilt für die Anzeigeerstatterin dasselbe wie für alle Zeugen. Sie muß genauso aussagen wie alle anderen Zeugen. Als Geschädigte steht ihre kein Auskunftsverweigerungrecht zur Seite. Der Frau blieb nur der Weg zur Beratung durch einen Strafrechtsanwalt.

Denn der Strafverteidiger berät auch über Zeugenrechte.

Da das Paar sowieso zusammen bleiben will bot sich ihnen eine gute Lösung an. Ihr Strafrechtsanwalt riet ihr, die sowieso anstehende Verlobung vorzuziehen. Durch ihr Verlöbnis gelang es, der Frau eine sie belastende Aussage vor Gericht zu ersparen. Denn wegen ihrer Übertreibungen vor der Polizei hatte sie sich auch selbst strafbar gemacht wegen falscher Verdächtigung.

Als Verlobte oder als Ehefrau erhält eine Zeugin ein Auskunftsverweigerungsrecht vor Polizei und Gericht.

Da nun die Hauptbelastungszeugin wegfällt und die damals involvierten Bekannten und Verwandten nur bruchstückhafte Erkenntnisse hatten wird es für die Strafverfolger schwierig. Weder der Angeklagte noch die Anzeigeerstatterin können jetzt wohl noch strafrechtlich belangt werden.

3. August 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/strafrecht-polizeieinsatz.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-08-03 14:28:552017-08-03 14:28:55Strafverteidiger berät auch über Zeugenrechte

Privatklage ist Aufgabe eines Strafrechtsanwaltes

Allgemein, Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Opfervertretung – Nebenklage, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Die Privatklage ist ein weithin unterschätzter Teil der Opfervertretung. Gerade bei den Delikten, die Geschädigte oft besonders belasten, hilft die Justiz den Opfern nicht weiter. Dies sind die sogenannten Bagatelldelikte. Zum Beispiel Beleidigung, Verleumdung, üble Nachrede, Sachbeschädigung und andere mehr. Bei den Geschädigten ruft dies oft Wut und Empörung hervor. Die Staatsanwaltschaften berufen sich aber oft darauf, dass sie für solch vermeintlichen Kleinkram keine Zeit haben. 

Dann werden die Geschädigten von der Staatsanwaltschaft oft auf den Privatklageweg verwiesen.

Die Staatsanwaltschaft hat das Strafverfahren wegen fehlendem öffentlichem Interesse eingestellt. Zweite Voraussetzung ist, dass die bei den oben genannten Bagatelldelikten regelmäßig erforderlichen Strafanträge fristgemäß gestellt worden sind. Dann kann der Geschädigte jetzt selbst eine Anklage bei Gericht einreichen und wird damit zum Privatkläger.

Privatklage ist jedoch Aufgabe eines Strafrechtsanwaltes.

Der Geschädigte tritt gewissermaßen in die Rolle des Anklägers ein. Seine Privatklage wird nun vom Amtsgericht als Anklage behandelt. Privatkläger und Privatbeklagter, – der Angeklagte, – werden geladen. Es findet eine  Hauptverhandlung statt. Auch eventuelle Zeugen werden geladen. Da es sich um Strafrecht und Strafprozessrecht handelt befindet man sich auf dem Feld des reinsten Strafrechts. Ein nicht spezialisierter Anwalt ist mit diesem Terrain oft überfordert.

Der Geschädigte muss zunächst mit den Kosten für seinen Strafrechtsanwalt in Vorleistung gehen.

Wenn das Amtsgericht den Privatbeklagten (oder Angeklagten) verurteilt muss es ihm nach dem Gesetz auch die Kosten des Verfahrens auferlegen. Dann muss der verurteilte Privatbeklagte auch den gesetzlichen Anteil der Anwaltskosten tragen. 

Der große Vorteil ist, dass der Geschädigte sein Recht selbst in die Hand nimmt.

Der Geschädigte ist nicht mehr länger der Abwartende und Zuschauer des Verfahrens. Er kann selbst aktiv werden. Die Verurteilung des Täters stellt dann oft den Rechtsfrieden wieder her. Denn der Geschädigte muss sich nicht länger als das eigentliche Opfer ansehen, dem die Justiz nicht helfen will. Das Strafurteil stellt eine normale strafrichterliche Verurteilung zu einer Geldstrafe dar.

29. Juli 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/vergewaltigung-zeuge-entfuehrung.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-07-29 15:14:432020-01-28 11:52:42Privatklage ist Aufgabe eines Strafrechtsanwaltes

Nebenklage ist Aufgabe eines Strafverteidigers

Allgemein, Opfervertretung – Nebenklage, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Die Nebenklage ist ein immer noch unterschätzter Teil der Opfervertretung. Bei einem erheblichen Teil von Straftaten kann die oder der Geschädigte Nebenklage einreichen. Das sind die Delikte, die Opfer oft besonders stark belasten, wie zum Beispiel Körperverletzung oder andere Gewaltdelikte mehr. Bei den Geschädigten herrscht hier immer noch weithin Ahnungslosigkeit. Polizei und Staatsanwaltschaften haben anscheinend keine Zeit, Geschädigte auf ihre Rechte hinzuweisen. 

Geschädigte wissen oft nicht, dass die Staatsanwaltschaft Anklage erhoben hat.

Die Staatsanwaltschaft hat die Anzeige nicht eingestellt, sondern angeklagt. Jetzt kann sich der Geschädigte im Wege einer Nebenklage an die Anklage anschließen und wird damit zum Nebenkläger. Der hat alle die Rechte, die die Strafverfolger auch haben. Er kann nun Akteneinsicht beantragen, über seinen Anwalt Fragen stellen und auch Rechtsmittel einlegen.

Nebenklage ist jedoch Aufgabe eines Strafverteidigers.

Der Geschädigte tritt gewissermaßen mit ein in die Rolle des Anklägers. Da es sich um Strafrecht und Strafprozessrecht handelt befindet man sich auf dem Feld der reinsten Strafverteidigung. Ein nicht spezialisierter Anwalt ist mit diesem Terrain oft überfordert.

Wenn das Amtsgericht den Nebenbeklagten verurteilt muss es ihm nach dem Gesetz auch die Kosten des Nebenklägers und seines Anwaltes auferlegen.

Dann muss der verurteilte Angeklagte auch den gesetzlichen Anteil der Anwaltskosten tragen sowie die Auslagen des Nebenklägers. Ergänzt werden kann die Nebenklage durch die Einreichung eines sogenannten Adhäsionsantrages. Hier kann der Geschädigte direkt in der Hauptverhandlung vom Angeklagten Schadensersatz und Schmerzensgeld einklagen.Er braucht also kein eigenes neues Zivilverfahren anzustrengen.

Der große Vorteil ist, dass der Geschädigte sein Recht selbst in die Hand nimmt.

Der Geschädigte ist nicht mehr länger der Abwartende und Zuschauer des Verfahrens. Er kann selbst aktiv werden. Denn der Geschädigte muss sich nicht länger als das eigentliche Opfer betrachten, das nur von außen das Verfahren mitansehen darf, in dem er als der eigentlich Hauptbetroffene keine Rechte hat.

29. Juli 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/ra-florian-schneider.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-07-29 13:00:412017-08-01 09:38:08Nebenklage ist Aufgabe eines Strafverteidigers

Strafverteidiger hilft auch bei Schmerzensgeldklage

Allgemein, Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Der Einsatz eines Strafverteidigers ist so schnell nicht beendet. Denn trotz der Einstellung des Strafverfahrens gegen den Beschuldigten ist eine Klage auf Schmerzensgeld bzw. Schadensersatz vor dem Zivilgericht noch möglich.

Obwohl das strafrechtliche Verfahren wegen Körperverletzung eingestellt worden ist kann das Opfer den oder die Beschuldigte verklagen.

In einem Münchner Club war es zwischen Besuchern zunächst zu einer verbalen Auseinandersetzung darüber gekommen, wer sich wo neben der Tanzfläche hinstellen darf. Kurze Zeit später gab dann eine Rangelei. Als die Gruppe, die behauptete, sich auf einem reservierten Platz zu befinden, beleidigte und handgreiflich wurde und die spätere Beschuldigte am Arm packte, biss die Beschuldigte zu. Die Angreiferin erlitt einen großen blauen Fleck am Oberarm. 

Das strafrechtliche Verfahren wegen der Körperverletzung wurde eingestellt, da sich ein Tatnachweis nicht führen ließ.

Aufgrund sich widersprechender Angaben der Beteiligten konnte die Polizei nicht feststellen, was sich wirklich zugetragen hat. Andere Beweismittel wie etwa eine Videoaufzeichnung gab es nicht. Der Staatsanwalt stellte das das Verfahren gegen die beschuldigte Studentin (Strafverteidiger RA Florian Schneider) ein.

Das hinderte die Angreiferin nicht daran, die Studentin wegen des Bisses in ihren Oberarm auf Schmerzensgeld zu verklagen.

Für den Laien mag es widersinnig klingen. Obwohl das Strafverfahren eingestellt worden ist kann ein Anzeigeerstatter den Beschuldigten vor dem Zivilgericht auf Schadensersatz und Schmerzensgeld verklagen. So ist unsere Rechtsordnung. Die strafrechtliche Verfahrenseinstellung hindert nicht daran, den Zivilrechtsweg zu beschreiten. Beide Verfahrensarten haben streng genommen nichts miteinander zu tun. 

Der Strafverteidiger hilft dann auch bei der Schmerzensgeldklage.

Die Rechtsschutzversicherung machts möglich. Mit völlig überzogenen Forderungen zieht die Anzeigeerstatterin gegen die Beschuldigte vor Gericht. Ihre Klage lautet gleich auf  6.000 Schmerzensgeld. Völlig überhöht, sagt das Gericht, – selbst wenn man der Anspruchstellerin dem Grunde nach recht geben würde.

Der Strafverteidiger ist aus der vorangegangenen Strafverteidigung in die Sache gut eingearbeitet und damit auch der richtige Ansprechpartner für die Abwehr der zivilrechtlichen Forderungen.

Damit kann der maßlosen Klage gerade in diesem fall mit dem entscheidenden Argument begegnet werden. Die Klägerin war diejenige, die die Auseinandersetzung damit begonnen hatte, dass sie die vorherige Beschuldigte und jetzige Beklagte am Arm gepackt hatte. Damit kann die Studentin für sich ein Notwehrrecht in Anspruch nehmen. Die Klage wird daher keine Chance haben.

 

28. Juli 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/gerichtsverfahren-verhandlung-.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-07-28 15:11:412020-01-28 11:53:03Strafverteidiger hilft auch bei Schmerzensgeldklage

Kreditkartenbetrug im Internet

Internetstrafrecht, Vermögensdelikte

Das Angebot auf Facebook klang doch zu gut für die 26-jährige Britin. Hotels überall in Europa, auch in Deutschland, zum halben Preis. Die Londonerin schlug zu und buchte einen 5-Tagestrip nach Deutschland für sie und ihre 3 Freundinnen zum Preis von gerade einmal 320 britische Pfund. Ein Schnäppchen! Als der Vermittler den Preis forderte zahlte sie sofort. Und als sie mit ihren 3 Freundinnen in den beiden Hotels ankamen klappte auch alles und sie hatten einen guten Aufenthalt.

Das böse Erwachen kam später.

Als sie im Jahr darauf von einem anderen Städtetrip nach Berlin zurück kehren wollte nach London wurde sie von der Polizei aufgehalten. Ihre Personalien wurden gecheckt und sie wurde befragt. Es gebe eine Anzeige gegen sie, die den Hotelaufenthalt im Jahr zuvor betreffe.

Der Vorwurf lautete auf Kreditkartenbetrug im Internet.

Folgendes war passiert: Eine Münchnerin hatte Anzeige gegen sie erstattet wegen betrügerischem Gebrauch ihrer gestohlenen Kreditkarte! Die Engländerin war sich keiner Schuld bewußt und wies die Vorwürfe weit von sich. Sie ging davon aus, dass das alles ein großes Missverständnis war. Sie hatte ja alles pünktlich an den Vermittler überwiesen und mit Kreditkarten in diesem Zusammenhang nix zu tun. Der Ärger ging jedoch weiter, aufgeklärt hatte sich gar nichts!

Einige Monate später lag ein Strafbefehl des Münchner Amtsgerichts in der Post.

Die Britin konnte es nicht fassen: Ihr wurde nun auch von der Justiz vorgeworfen, eine gestohlene Kreditkarte missbraucht zu haben! Gleichzeitig wurde gegen sie eine Geldstrafe verhängt. Die Engländerin glaubte jedoch immer noch an einen Irrtum und legte zwar Einspruch ein, unternahm aber nichts weiter.

Erst als die Terminsladung des Amtsgerichts München bei ihr eintraf wurde sie aktiv.

Zusammen mit ihrem Cousin, der in München lebt, fing sie an zu recherchieren. Sie forschte nach, wer hinter dem Facebook-Profil stand, bei dem sie gebucht hatte. Ein Riesen-Zufall kam ihr zu Hilfe. Es zeigte sich nämlich, dass ihr Bruder das Gesicht schon mal irgendwo gesehen hatte. Und tatsächlich stellte sich heraus, dass es sich bei dem Hotelvermittler ebenfalls um einen Londoner handelte, den ihr Bruder flüchtig kannte.

Der eigentliche Missetäter gab sofort alles zu. als man ihn sich vorknöpfte.

Der Brite hatte in der Tat eine gestohlene Kreditkarte verwendet zur Buchung der Hotels, die er auf Facebook anbot. So war auch der günstige Preis zu erklären. Er zeigte sich sofort bereit dazu, ein notarielles Geständnis zu unterschreiben. Dies konnte nun in München vorgelegt werden. Die Terminierung der Hauptverhandlung wurde daraufhin aufgehoben.

Der Brite hat sich wegen Kreditkartenbetrug im Internet strafbar gemacht und braucht nun seinerseits einen Strafverteidiger.

Das Strafverfahren gegen die Londonerin (Strafverteidiger RA Florian Schneider) dagegen wird nun eingestellt werden. Sie hat aber nun zusätzlich zu dem Ärger auch jede Menge Kosten gehabt, die der eigentliche Straftäter aber natürlich tragen muß. Ihn wird also zusätzlich auch noch eine Schadensersatzklage treffen.

28. Juni 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/vergewaltigung-zeuge-entfuehrung.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-06-28 12:41:272017-07-29 16:11:49Kreditkartenbetrug im Internet

Haftbefehl gegen eine Mutter von 2 Kindern

Betäubungsmittelgesetz, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Mit manchen Vorgehensweisen von Polizei und Staatsanwaltschaft tut man sich als Verteidiger schon besonders schwer. Ein Haftbefehl gegen eine Mutter von 2 Kindern gehört dazu! Vor allem dann, wenn die Beweislage nicht gerade berauschend st.

Der Ermittlungsrichter erläßt einen Haftbefehl gegen eine Mutter von 2 Kindern wegen des Verdachts der Beihilfe zum Drogenhandel.

Im Rahmen von Telefonüberwachungen war eine Drogenhändlerbande aufgeflogen. Handeltreiben mit ganzen Bergen von Drogen. 20 Kilogramm Marihuana ebenso wie mehr als 2 Kilo Heroin. Festgenommen wurde unter Anderen auch ein Drogenkurier. Er hatte in seinem Auto mehr als 2 Kilo Heroin versteckt und aus Holland eingeführt. Und eine Münchner Verwaltungsangestellte von etwa 35 Jahren (Verteidiger RA Florian Schneider). Sie war mit Einem von denen liiert, die Kontakt zu dem Lieferanten gehabt haben sollen. 

Der Vorwurf an die Mittdreißigerin lautet auf Beihilfe zum Drogenhandel.

Letztlich gibt es an Beweisen wohl nicht mehr als ihre Beziehung zu einem der mutmaßlichen Mittäter. Alle Beweise, die die Staatsanwaltschaft haben will, beruhen auf einer sehr kurzen und wenig ergiebigen Telefonüberwachung des Handys ihres Lovers. Ausweislich dieses Telefonats hatten die Beiden im Auto der Frau Geld gezählt. Die Mittdreißigerin sagt, ihr Freund habe ihr nix Anderes als die Miete gezahlt. Nach Meinung des Landeskriminalamtes wurden Drogengelder gezählt. Beweise über die Höhe der gezählten Gelder fehlen aber in der Telefonüberwachung.

Bei der Durchsuchung der Wohnung der Frau wurden im Tresor etwa Euro 80.000 an Bargeld gefunden.

Nach Angabe der Beschuldigten Geld ihres Ex-Mannes, der noch in ihrer Wohnung lebt. Der hatte in seiner Heimat gerade ein Grundstück für Euro 60.000 verkauft und in Bar nach Deutschland mitgenommen. So belegt mit einem notariellen Kaufvertrag. Und Geld ihrer Tante aus Albanien, die sich in Deutschland ein Auto kaufen will. Nach der Meinung der Staatsanwaltschaft ganz klar Drogengeld aus verbrecherischem Drogenhandel. 

Das eigentliche Problem der Frau ist der Umstand, dass sich ihr Freund gerade noch rechtzeitig der drohenden Inhaftierung durch Flucht entziehen konnte.

Die Beschuldigte stammt zwar ursprünglich aus Albanien. Sie hat jedoch ihren gesamten Lebensmittelpunkt in Deutschland. Ihre Arbeit bei der Stadt München hat sie seit 18 Jahren. Und ihre beiden Kinder leben hier und gehen hier in die Schule. Welche Mutter würde sich da absetzen? Die Ermittlungsrichterin in Stadelheim argumentiert aber, dass sich die Frau bei einer Außervollzugsetzung des Haftbefehls sofort zu ihrem Freund nach Albanien absetzen würde. Eine schwer nachvollziehbare Vermutung! 

Der Beschuldigten wird letztlich nur noch eine Haftbeschwerde zum Landgericht München I helfen.

Ein Haftprüfungstermin vor dem Amtsgericht ist inzwischen bereits ohne Ergebnis verlaufen. Hier wird dem Umstand, dass seitens der Polizei nix als Vermutungen vorliegen, Rechnung getragen werden. Denn die Hauptvoraussetzung für einen Haftbefehl, der dringende Tatverdacht, ist hier definitiv nicht gegeben. 

14. Dezember 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/haft-festnahme-widerstand-gegen-polizei.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-12-14 17:32:352016-12-14 17:36:11Haftbefehl gegen eine Mutter von 2 Kindern

Revision nur durch Anwalt

Allgemein, Eigentumsdelikte
Festnahme, Handschellen

In der Revision steht’s jetzt Spitz auf Knopf. Die Mutter eines kleinen Kindes hatte es einfach übertrieben. Zum soundsovielten Male war sie erwischt worden. Immer wieder war sie in einen Laden gegangen und hatte beim Hinausgehen vergessen, zu bezahlen.

Auf die Dauer kann es nicht immer nur Geldstrafen geben

Es waren ja nie große Werte gewesen, die sie geklaut hatte. Deshalb hatte es bei den ersten Malen vor Gericht immer nur Geldstrafen gegeben. Auch später gab’s nur eine Bewährung, weil es ja wieder nur Kleinbeträge gewesen waren. Irgendwann Anfang diesen Jahres war aber dann einer Richterin am Amtsgericht München der Geduldsfaden mit der notorischen Angeklagten gerissen. Auch wenn der Wert des Diebesgutes weniger als dreißig Euro betragen hatte zog die Richterin die Rote Karte. Sie verhängte einen Monat Haft ohne Bewährung. Das wohl entscheidende Problem: Die Angeklagte war trotz der drohenden Haftstrafe ohne Verteidiger.

Auch in der Berufung gab’s keine Rettung.

Daran lag’s wohl auch, dass auch der Berufungsrichter kein Einsehen haben wollte: Die Angeklagte hatte immerhin eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt. Danach ist die Frau infolge einer Hirnverletzung geistig eindeutig eingeschränkt. Auch dies interessierte die Berufungskammer jedoch nicht weiter. Auch die II. Instanz verurteilte sie zu einer Haftstrafe. Sie war auch in dieser Instanz ohne Rechtsbeistand geblieben.

Trotz der drohenden Haftstrafe legte die Angeklagte ohne Anwalt Revision ein

In der dafür zuständigen Stelle des Landgerichts nahm man dann ihre Revision entgegen. Die Angeklagte war weiterhin ohne Verteidiger unterwegs. Sie legte ihre Revision nur zu Protokoll eines Urkundsbeamten ein. Wie nicht anders zu erwarten droht nun auch das Revisionsverfahren verloren zu gehen. Denn dem Oberlandesgericht als Revisionsinstanz liegt keinerlei anwaltliche Revisionsbegründung vor. Das bedeutet, dass keine von einem Verteidiger gefertigte Begründung für die Revision abgegeben wurde! Die vielen Fehler in dem Strafverfahren gegen die Frau bleiben damit ohne Folgen!

Kurz vor Ablauf der letzten Frist ging es dann doch zum Anwalt

Als die Generalstaatsanwaltschaft die Verwerfung der Revision der Frau beantragte kapierte sie es endlich. Ohne Anwalt geht in diesem Rechtssystem einfach gar nix! Weder ihr Antrag auf Beiordnung eines Pflichtverteidigers noch ihre ärztliche Bescheinigung hatten ihr aber geholfen. Beide Instanzen hatten sie verurteilt, obwohl es jede Veranlassung gegeben hätte, sie ärztlich auf ihre Zurechnungsfähigkeit zu untersuchen. Nun ist es wohl zu spät. Auch die Revisionsinstanz wird ihr nicht helfen.

Bei Verurteilung zu einer Haftstrafe wird auch die vorangegangene Bewährung widerrufen

Die Angeklagte wird sich deshalb auf insgesamt 4 Monate Strafhaft einrichten müssen. Sie bringt immerhin 3 Monate auf Bewährung aus der vorangegangenen Verurteilung mit. 

Die Lehr‘ aus der Geschicht: Ohne Anwalt läuft es nicht!

Mit Angeklagten, die ohne Verteidiger vor Gericht erscheinen, haben Richter ein leichtes Spiel. Nur ein Strafverteidiger weiß, wie man welche Anliegen in ein Verfahren einbringt. Wer schon meint, es in den Tatsacheninstanzen unbedingt alleine versuchen zu müssen, soll sich wenigstens für die Revision einen Strafverteidiger suchen. 

8. November 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/haft-festnahme-widerstand-gegen-polizei.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-11-08 14:11:032016-11-08 18:25:18Revision nur durch Anwalt
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Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

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