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Schlagwortarchiv für: strafverteidiger

Keine Kündigung bei Strafverfahren

Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Arbeitnehmer machen schon mal die Erfahrung. Leitet die Polizei ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen einen Arbeitnehmer ein kann es ganz schnell zusätzlich auch noch die Kündigung des Arbeitgebers geben! Es gilt aber in diesem Falle für den Arbeitnehmer die folgende Regel.

Keine Kündigung bei einem Strafverfahren akzeptieren!

Denn ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren bedeutet durchaus nicht automatisch, dass ein Arbeitgeber auch gleich noch einen Anspruch auf Beendigung des Arbeitsverhältnisses hätte!

Strafverfahren und Arbeitsverhältnis sind zunächst einmal völlig getrennte Dinge.

Das gilt vor allem dann, wenn die Straftat keinerlei Bezug zum Arbeitsplatz hat. Denn gerade dann kann sich der Arbeitnehmer darauf berufen, dass das Ermittlungsverfahren nur sein Privatleben betrifft.

Hat der Arbeitgeber zufällig davon Kenntnis erlangt, dass gegen seinen Arbeitnehmer ein Strafverfahren läuft, muss der Arbeitnehmer auf die Unschuldsvermutung pochen.

Leider passiert es viel zu oft, dass die Polizei ohne ersichtlichen Grund den Arbeitgeber davon verständigt, dass gegen seinen Mitarbeiter ermittelt wird. Und es passiert auch, dass Arbeitnehmer plötzlich vom schlechten Gewissen geplagt werden und ohne jede Not ihrem Chef von Ermittlungen beichten. 

Aber selbst dann, wenn die Straftat einen direkten Bezug zum Arbeitsplatz hat, ist hier noch lange keine Berechtigung zu einer fristlosen Kündigung gegeben!

Wenn die Polizei plötzlich und ohne Vorwarnung in der Arbeit auftaucht ist der Ärger beim Arbeitgeber groß. Es gibt dann eine Menge unangenehmer Fragen. Vor allem dann, wenn Arbeitsmittel wie PC, Laptop, u.ä. mehr sichergestellt werden. Spätestens dann erfährt die Arbeit ja auch von dem Strafverfahren.

Den größten Fehler machen Beschuldigte dann, wenn sie sich dazu nötigen lassen, eine Vertragsaufhebung zu unterschreiben!

Besser wäre es, sich vorher ausgiebig beraten zu lassen. Denn die bloße Einleitung eines Strafverfahrens bedeutet ja noch nicht, dass man zwangsläufig auch verurteilt wird. Der Beschuldigte gilt bis zu seiner rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig. Diesen Grundsatz haben auch Arbeitgeber zu beachten.

Schickt der Arbeitgeber eine fristlose Verdachts- oder Tatkündigung kann der Arbeitnehmer innerhalb von 3 Wochen das Arbeitsgericht anrufen. 

Das sollte er unbedingt auch tun. Denn der Arbeitgeber muss dann die Voraussetzungen seiner Kündigung vor dem Arbeitsgericht darlegen und beweisen. Das kann er ganz oft nicht! Also Nerven bewahren und sich erstmal in Ruhe beraten lassen!

23. Dezember 2018/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/vergewaltigung-zeuge-entfuehrung.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2018-12-23 16:29:162019-02-20 16:05:38Keine Kündigung bei Strafverfahren

Bewährung für Schleuser

Allgemein, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Als die Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht München vorüber war war der etwa 30-Jährige aus Ghana (Verteidiger RA Florian Schneider) nur knapp an einer Haftstrafe vorbei geschrammt.

Der Angeklagte hatte im Mai mit seinem Auto zwei Landsleute, deren Baby und einen Pakistani von Italien nach Deutschland gebracht.

Er hatte nicht die stark kontrollierte Autobahn Kufstein – München genommen, sondern hatte nach dem Brenner die Landstraße über Scharnitz genommen. Seine Hoffnung war natürlich, dass er hier nicht so sehr auffällt. Doch die Polizei kennt inzwischen auch diese Art der Ausweichrouten über die Landstraßen.

Sein Kleinstwagen vollbesetzt mit 3 Schwarzen, einem Pakistani und einem Baby sprang der Polizei sofort ins Auge.

Bei der Kontrolle der vier erwachsenen Insassen zeigte sich dann auch gleich, dass nur der Fahrer einen Aufenthaltstitel für die EU hatte, die anderen aber noch nicht einmal über einen Pass verfügten. Wie in vielen anderen Fällen auch hatten die Mitfahrer Ihre Pässe absichtlich im Heimatland gelassen. Sie hofften so, die Herkunft verschleiern zu können. Und damit leichter Asylgründe geltend zu machen.

Gegen den Fahrer wurde sofort Haftbefehl erlassen, er ging sofort nach Stadelheim. Der Pakistani ging sofort in Abschiebehaft.

Damit saß der Angeklagte gut zwei Monate in Untersuchungshaft, als die Hauptverhandlung letzte Woche stattfand. Dieser Umstand einer sozusagen vorweggenommenen Haft kam dem Angeklagten dann ebenso zugute wie sein umfangreiches Geständnis. Eine echtes Plus bei der Strafzumessung stellte auch der Umstand dar, dass er seit Jahren nachweisbar einer regulären Arbeit in Italien nachging und die Schleuserei ein einmaliger Ausrutscher war.

Am Ende erkannte das Amtsgericht München auf Bewährung für den Schleuser aus Ghana.

Er wurde sofort nach der Verhandlung auf freien Fuß gesetzt, muss Deutschland aber sofort verlassen. Der Angeklagte verfügt in Italien über eine befristete Aufenthaltserlaubnis, die er schnellstens verlängern muss. Seine Verurteilung in Deutschland kann ihm allerdings bei der Beantragung der Verlängerung zum Verhängnis werden, 

5. August 2018/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2018/08/bewaehrung-fuer-schleuser.jpg 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2018-08-05 22:05:222019-09-05 15:25:51Bewährung für Schleuser

Keine Strafe bei Drogenbesitz

Betäubungsmittelgesetz, Jugendliche - Heranwachsende

Der Vorwurf des Jugendstaatsanwalts gegen den 16-jährigen Schüler lautete auf unerlaubten Drogenerwerb, Drogenbesitz sowie Weitergabe von Marihuana in geringer Menge.

Am Ende hieß es dann aber trotzdem keine Strafe bei Drogenbesitz.

Der Jugendliche hatte sich sofort nach Einleitung des Strafverfahrens gegen ihn an einen Strafverteidiger (RA Florian Schneider) gewandt. Vor allem hat er auf Anraten seines Verteidigers keine Aussage bei der Polizei gemacht. Stattdessen erklärte er sich auf Betreiben seines Anwalts dazu bereit, an dem Drogenberatungsprogramm „FED“ teilzunehmen. Dies ist gerade für junge Beschuldigte gedacht, bei denen noch am Ehesten eine positive Beeinflußbarkeit gegeben ist.

Nehmen Jugendliche freiwillig an dem Programm FED teil wird das Strafverfahren oft eingestellt.

Entscheidend hierfür ist die Überlegung der Jugendstaatsanwälte, dass im Falle einer Anklage und Verurteilung nach dem JGG (Jugendgerichtsgesetz) auch nichts Anderes als Urteil herauskommt. Jedenfalls dann nicht, wenn der Jugendliche einsichtig und vor allem nicht einschlägig vorbestraft ist. Denn auch einem Jugendrichter fällt als Sanktion meist nix Anderes ein als das Programm FED.

Im Jugendstrafverfahren steht nämlich nicht die Bestrafung

des Täters im Vordergrund, sondern die Erziehung.

So kommen Jugendliche oft mit der zeitlich sehr überschaubaren Teilnahme an einem Beratungsprogramm davon, obwohl sie ja nach unserem rechtlichen Wertesystem mit Drogen hantiert hatten. Hat sich der Beschuldigte aber schon von alleine und freiwillig der Drogenberatung FED unterzogen sieht der Staatsanwalt keine Notwendigkeit mehr für eine Anklage. Deshalb steht in diesen Fällen dann am Ende also eine unerwartete Einstellung.

22. Juli 2018/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/haft-festnahme-widerstand-gegen-polizei.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2018-07-22 12:59:132018-07-22 13:11:45Keine Strafe bei Drogenbesitz

Straffreiheit für Cannabiserwerb

Betäubungsmittelgesetz, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Langsam reichts. Die Zeichen der Zeit stehen schon lange auf Straffreiheit für Cannabiserwerb. Es sind nicht alle Betäubungsmittel gleich. Es wird Zeit, zwischen den verschiedenen Betäubungsmitteln strafrechtlich stärker zu differenzieren.

Drogen sind nicht gleich Drogen.

Die jahrzehntelange Kriminalisierung von jeder Art Umgang mit Cannabis ist nicht mehr zu rechtfertigen. Zahllose Menschen wurden in den letzten Jahrzehnten für nichts Anderes verurteilt als dafür, Cannabis ge- oder verkauft zu haben. Die Strafen reichten oft bis hin zu Gefängnisstrafen. Ein Pflanzenmaterial, das für weit weniger gesundheitliche Schäden verantwortlich ist als Alkohol, der frei verkäuflich ist.Und vor allem eine Droge. die die Menschen nach dem Konsum nicht so aggressiv macht wie Alkohol.

Die jahrzehntelange Strafverfolgung hat nichts erreicht.

Die jahrzehntelange Kriminalisierung von Käufern und Verkäufern hat nur Polizeibeamte und Vertreter der Strafjustiz in Lohn und Brot gebracht. Für Strafverteidiger wurden in den letzten Jahrzehnten die Kriminalisierung des Marihuanahandels zum alltäglichen Geschäft. Und trotzdem hatte jeder, der Cannabis erwerben wollte, immer üppig Mittel und Wege gefunden, sich sein Zeug zu kaufen. Egal, wie stark der Verfolgungsdruck war.

Die Ursache für die geradezu bodenlose Erfolglosigkeit der Strafverfolger bei der Bekämpfung des Cannabishandels ist darin zu sehen, dass letztlich nie eine echte gesellschaftliche Überzeugung von der Notwendigkeit für die Kriminalisierung auch der weichen Drogen vorgelegen hat.

Jeder mit dem Thema Befaßte war sich darüber im Klaren, dass es es kaum begründbar war, einerseits Cannabis zu kriminalisieren und andererseits Alkohol frei verkaufen zu lassen. Die gesundheitlichen Gefahren von übermäßigem Alkoholkonsum sind mindestens genauso groß wie die von übermäßigem Cannabiskonsum. Trotzdem kann man jederzeit und an jeder Ecke Alkohol in beliebigen Mengen erwerben, ohne Strafe fürchten zu müssen.  

Die Einmischung der Strafjustiz in die Privatsphäre der Menschen, die gerne Cannabis konsumieren wollen (zum Beispiel, um sich zu entspannen), ist schon lange unerträglich.

Die deutschen Strafgesetze zum Umgang mit Cannabis stellen eine unglaubliche Bevormundung dar. Es wird Zeit für Schritte in eine neue Richtung. Einige amerikanische Bundesstaaten sind diese Schritte gerade gegangen, ohne im Chaos versunken zu sein. Sogar die Strafverfolger selbst plädieren inzwischen für eine Entkriminalisierung. Vielleicht geben sich die Damen und Herren in Berlin jetzt endlich mal einen Ruck. Drogen und Drogen sind eben nicht das Gleiche. Wer den Umgang mit Cannabis freigibt legalisiert noch lange nicht die harten Drogen wie Amphetamine und Co.

 

5. Februar 2018/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2014/08/florian-schneider-anwalt-fuer-strafrecht2.png 417 616 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2018-02-05 21:52:022018-02-07 14:03:53Straffreiheit für Cannabiserwerb

Opfervertretung durch Strafverteidiger

Opfervertretung – Nebenklage, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Opfervertretung wird vor allem durch einen Strafverteidiger geleistet. Denn nur ein Anwalt kann dem einundzwanzigjährigen Münchner dabei behilflich sein, dass er zu seinem Recht kommt. Der hatte mit nichts Schlimmem gerechnet, als er vor einigen Tagen seine Wohnung verlassen wollte, um in den Keller zu gehen.

Beim Öffnen der Wohnungstüre erwarteten ihn zwei Schläger, die ihm im Hausflur aufgelauert hatten.

Nachdem ihn einer in den Schwitzkasten genommen und der andere ihn verprügelt und ihm die Nase gebrochen hatte zerrten ihn die Schläger zurück in die Wohnung. Dort fingen die Schläger an, seine Wohnung nach Wertsachen zu durchsuchen. Sie fanden über zweitausend Euro und Anderes. 

Die zwei Täter zwangen den jungen Mann dazu, ihnen zum Auto zu folgen, um ihn zu entführen.

Der junge Mann hatte es in einem unbeobachteten Moment geschafft, seinem Bruder eine Mail zu schreiben. Der hatte sofort die Polizei alarmiert. Als die eintraf standen die beiden Täter gerade ratlos vor dem Haus am Straßenrand neben dem jungen Mann, der einen epileptischen Anfall erlitten hatte und am Boden lag.

Als die Polizisten die Täter ansprachen gaben die sich als seine Freunde aus.

Sie hatten ihn angeblich nur ins Krankenhaus bringen wollen. Die Polizisten glaubten das zunächst und ließen die Räuber entkommen. Erst als ein Zeuge die Polizei ansprach realisierten die Beamten, dass da etwas nicht stimmt. Im Krankenhaus konnte der junge Mann dann endlich mit den Polizisten sprechen und eine Aussage machen.

Obwohl die Polizisten die Täter identifiziert hatten wurde kein Haftbefehl beantragt.

Die Schläger laufen immer noch frei herum. Aus unerfindlichen Gründen ermittelt die Polizei gegen die Täter immer noch nur wegen Körperverletzung, nicht jedoch wegen gemeinschaftlichen Raubes und wegen versuchter Freiheitsberaubung.

Der Fall zeigt, dass eine effektive Opfervertretung letztlich nur durch einen Strafverteidiger möglich ist.

Denn wohl nur das Eingreifen eines auf Strafrecht spezialisierten Anwaltes bietet die Gewähr, dass die Strafverfolger ihre Arbeit korrekt verrichten. Der Strafrechtsanwalt kann sich durch Akteneinsicht einen Überblick über den Stand der Ermittlungen verschaffen. Er kann auch in die Ermittlungen eingreifen und den Staatsanwalt auf Versäumnise hinweisen. 

Sollte es zur Anklage gegen die Täter kommen kann der Verteidiger dem Tatopfer dazu verhelfen, sich am Strafverfahren aktiv zu beteiligen.

Damit kann das Tatopfer als Nebenkläger an der Hauptverhandlung teilnehmen. Es kann über seinen Anwalt Zeugen befragen und Beweisanträge stellen. Fällt das Gericht ein fehlerhaftes Urteil kann das Tatopfer auch Rechtsmittel einlegen. Damit könnte das Opfer die Sache in die nächste Instanz bringen.

27. Januar 2018/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2014/08/logo4.png 227 1140 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2018-01-27 18:02:162018-01-28 12:11:35Opfervertretung durch Strafverteidiger

Verteidiger rät immer zu Aussageverweigerung

Sexualdelikte, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Erst bei einem Beratungsgespräch bei einem Verteidiger (Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht Florian Schneider) ist dem Beschuldigten sein Fehler klar geworden. Hätte er bei der Polizei den Mund gehalten wäre alles problemlos verlaufen. Denn Eines ist immer von Vorneherein klar.

Ein Verteidiger rät immer zu Aussageverweigerung!

Die Beweislage gegen den Beschuldigten war beim Eintreffen der Polizei mehr als dünn gewesen. Eine Arbeitskollegin hatte angetrunken und vor allem mit Medikamenten intus bei dem Mittdreißiger im Wohnheim an Silvester übernachtet. Als sie plötzlich aus dem Zimmer läuft und Hilfe bei einer Kollegin sucht und die Polizei kommt verliert er die Nerven.

Ohne jede Not macht er bei der Polizei eine Aussage, die ihn belastet.

Er war davon ausgegangen, dass sie ihn anzeigen will, und hatte deshalb schon mal selbst die Polizei gerufen. Und damit sie ihm auch damit nicht zuvorkommen kann erzählt er auch gleich noch, was vorgefallen war. Er hatte nämlich die angetrunkene 18-jährige Auszubildende auf den Mund geküsst. Als die vor ihm davon gelaufen war war er panisch geworden und nicht nur die Polizei gerufen, sondern gleich auch noch alles erzählt.

Wie sich beim Eintreffen der Polizei jedoch zeigte hatte das Mädchen gar keine Anzeige erstattet und auch keine Aussage gemacht.

Das bedeutet, dass das Mädchen den Mann gar nicht in die Pfanne hatte hauen wollen. Im Ergebnis hatte er also gegen sich selbst Anzeige erstattet und der Polizei auch gleich den Sachverhalt mitgeteilt. Denn ohne die Aussage des Mädchens wäre eine Anzeige gegen den Mann gar nicht zustande gekommen! Nur durch seine eigene Anzeige wird nun gegen ihn ermittelt.

Gegen den Beschuldigten wird nun ermittelt wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs Widerstandsunfähiger.

Der Kuss auf den Mund des angetrunkenen Mädchens, das zudem gleichzeitig auch Medikamente wegen ihrer Depressionen eingenommen hatte, begründet diesen Tatverdacht gegen den Mann. Da er selbst eine Aussage gemacht und alles zugegeben hatte benötigt die Polizei gar keine Aussage des Mädchens mehr. Der Mann hatte sich also ohne jede Not selbst in das Strafverfahren hinein geritten.

8. Januar 2018/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/betaeubungsmittel-drogen-verkauf.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2018-01-08 14:59:222018-01-08 15:03:12Verteidiger rät immer zu Aussageverweigerung

Strafrechtsanwalt hilft bei Vergewaltigungsanzeige

Sexualdelikte, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Der 38-jährige Spediteur hätte nicht gedacht, dass es auch ihn mal treffen könnte. Dass auch er sich mal gegen eine Vergewaltigungsanzeige wehren muss. Er lag friedlich schlafend in seinem Bett, als die Polizei auftauchte und ihn festnahm. Nach der Version der Ehefrau habe er sie in der gemeinsamen Ehewohnung überfallen und vergewaltigt. Und damit es auch wirklich knallt hatte sie ihn auch gleich noch wegen einer anderen angeblichen Vergewaltigung einige Wochen vorher angezeigt und zudem behauptet, dass er das gemeinsame Kind mißhandelt habe.

Die Version des Mannes hörte sich dann deutlich anders an.

Der Beschuldigte machte umfangreiche Angaben bei der Polizei und stellte einiges richtig. Wie sich zeigte befindet sich das Paar in Trennung und diskutiert derzeit die Trennungsformalitäten. Dabei geht es vor allem um das Sorgerecht für das gemeinsame Kind, aber auch ums Geld. Der Hauptstreitpunkt ist aber das Kind. Der Beschuldigte war bereits ausgezogen und nur noch selten in der Ehewohnung, um Sachen zu holen.

Die Anzeige erscheint als von langer Hand geplante Aktion der Frau, sich das Sorgerecht zu sichern.

Nach der Version des Mannes hatte sie trotz der Trennung nämlich ganz plötzlich und überraschend wieder Sex gewollt. Das war in der aktuellen Trennungs-Situation und angesichts des aktuellen Streits sicher kein Zufall. Denn sofort, nachdem der Mann ihrem Wunsche gefolgt war und danach eingeschlafen war, hatte sie die Polizei gerufen. Durch die Anzeige versucht sie, eine Handhabe gegen den Ehemann zu bekommen, um ihn vom Kind fernzuhalten.

Ein Strafrechtsanwalt hilft bei Vergewaltigungsanzeige.

Da der Mann vorläufig festgenommen und in die Haftanstalt des Polizeipräsidiums verbracht worden war benötigte er Hilfe. Mit einer Vergewaltigungsanzeige ist nicht zu spaßen. Üblicherweise gehen die Beschuldigten nämlich sofort in Haft und müssen sich sehr lange darum bemühen, wieder freizukommen. In diese Falle war der Strafrechtsanwalt (Fachanwalt für Strafrecht und Strafverteidiger Rechtsanwalt Florian Schneider) sofort und auch am Samstagmorgen im Polizeipräsidium zur Stelle.

Im Gegensatz zu den meisten sonstigen Fällen dieser Art kam der Beschuldigte sofort wieder frei.

Angesichts der ausgiebigen und sehr glaubhaften Aussage des Beschuldigten verzichtete die Staatsanwaltschaft München darauf, einen Haftbefehl zu beantragen. Das bedeutet aber natürlich nicht, dass das Strafverfahren gegen den Mann nun schon wieder zu Ende ist. Er wird sich jetzt nicht nur gegen den Versuch der Ehefrau wehren müssen, ihm das Kind wegzunehmen. Er muss auch noch gegen die Frau und ihre falsche Verdächtigung strafrechtlich vorgehen und die Bestrafung der Frau betreiben. Das Ergebnis dieser üblen Vorgehensweise seiner Exfrau wird deshalb nicht nur sein, dass der Beschuldigte keine Verurteilung bekommt. Am Ende wird sie selbst den Weg ins Gefängnis antreten müssen wegen falscher Verdächtigung und mittelbarer Freiheitsberaubung.

24. Dezember 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/haft-festnahme-widerstand-gegen-polizei.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-12-24 15:18:182018-01-03 11:52:43Strafrechtsanwalt hilft bei Vergewaltigungsanzeige

Keine Strafe für Faustschlag gegen Rivalin

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Keine Strafe für Faustschlag gegen die Rivalin. Stattdessen Einstellung des Strafverfahrens nach 153a der Strafprozeßordnung. So lautete der Beschluß eines Amtsgerichts im Münchner Umland gegen eine 22-jährige Angeklagte.

Die hatte ihren Lebensgefährtin beim Seitensprung erwischt, als sie überraschend nachts heimgekommen war.

Als die Haustüre von innen versperrt war und sie um 2.00 Uhr nachts in ihre Wohnung nicht aufsperren konnte schwante ihr schon Böses. Durch die verschlossene Türe hörte sie, wie sich ihr Freund mit einer Frau unterhielt, anstatt ihr aufzusperren. Die hektischen Aktivitäten der Beiden beim Anziehen und Aufräumen und die Flucht der Nebenbuhlerin in den Speicher zeigten ihr, welch schlechtes Gewissen die Beiden hatten.

Sie erwischte ihre Nebenbuhlerin dann in einem Schrank.

Die ganze Heimlichtuerei und die alberne Flucht in den Schrank hatten sie so sauer gemacht, dass sie ohne Vorwarnung zuschlug. Am Ärgerlichsten war jedoch für die Angeklagte, dass es die Rivalin schon länger gab und ihr Freund schon länger fremd ging. Obwohl er ihr versprochen hatte, von der Anderen abzulassen, und sie mit ihm deshalb zusammen gezogen war, hatte er doch wieder ihre Abwesenheit ausgenutzt. 

Die gleichaltrige Rivalin hatte einen blauen Fleck im Gesicht davongetragen. Deshalb hatte es zunächst einen Strafbefehl

wegen Körperverletzung gegen die Angeklagte gegeben .

Gegen den hatte sie Einspruch eingelegt, denn eine Verurteilung hätte bedeutet, dass sie ihren Beruf im Sicherheitsgewerbe nicht mehr hätte ausüben können. Hier wird nach den Grundsätzen des Gewerberechts nach der Zuverlässigkeit gefragt, die im Falle einer Verurteilung nicht mehr gegeben ist. In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht konnte die junge Angeklagte (Strafverteidiger RA Florian Schneider) das Gericht von sich überzeugen. 

Eine Entschuldigung und eine kleine Wiedergutmachung führten schließlich zur gewünschten Einstellung des Strafverfahrens.

Die Rivalin, die als Zeugin erschienen war, lieferte natürlich wieder ein für alle Beteiligten sattsam bekanntes Bild der reinen Unschuld. Natürlich hatte sie nie eine Affäre mit dem Ex der Angeklagten gehabt.Wohl deshalb lehnte sie jede Entschuldigung der Angeklagten ab. Das Geld der Angeklagten nahm sie aber trotzdem an. Auch deshalb würdigte das Gericht das Bemühen der Angeklagten um eine Wiedergutmachung. Da auch die Staatsanwaltschaft mit einer Einstellung einverstanden war entging die Angeklagte einer Verurteilung. Durch die Einstellung des Verfahrens kann die Frau weiter in ihrem erlernten Beruf arbeiten.

Eine Einstellung wird nicht ins Führungszeugnis eingetragen und ist deshalb von Vorteil.

Die ist aber für die Angeklagte mit einer Zahlung von zweitausend Euro an einen gemeinnützigen Verein als Auflage verbunden. Eine derartige Zahlung stellt damit die Strafe für sie dar, ebenso wie die Anwaltskosten, die sie alleine tragen muss.

20. Oktober 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/haft-festnahme-widerstand-gegen-polizei.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-10-20 21:34:562017-10-25 11:51:30Keine Strafe für Faustschlag gegen Rivalin

Freispruch im Beziehungskrieg

Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, etc., Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Die Runde vor dem Berliner Kriminalgericht ging an die Frau (Strafverteidiger RA und Fachanwalt für Strafrecht Florian Schneider). 

Die Affäre zwischen dem Deutschen und der Jamaicanerin hatte zu einer Schwangerschaft geführt. 

Ab dann gab‘s aber nur noch Beziehungskrieg. Die Jamaicanerin wollte das Kind austragen, aber keine Beziehung. Der Deutsche hatte keine Lust auf Vaterschaft und Unterhaltszahlungen und zweifelte alles an. Los ging’s mit seinem Zweifel an seiner Vaterschaft. Für ihn war klar, dass seine Kurzzeitfreundin nur durch Sex querbeet durch die Karibik schwanger geworden sein konnte.

Seine Vaterschaft mußte erst vor einem deutschen Gericht unzweifelhaft geklärt werden. 

Als es da nix mehr zu deuteln gab kämpfte der Deutsche weiter. Er weigerte sich.  Unterhalt zu zahlen. Erst durch einen Anwalt in Deutschland ließ er sich zu bislang unregelmäßigen Zahlungen bewegen.

Höhepunkt war schließlich eine Anzeige gegen seine Ex wegen Urkundenfälschung und Betrug.

Als sie ihre Entbindungskosten und die ärztliche Behandlung ihres Kindes von ihm bezahlt haben wollte fing er an zu recherchieren. Er bekam den Eindruck, er werde betrogen. Sein Vorwurf lautete, seine Ex habe Arztrechnungen der Kliniken auf Jamaica in Höhe von mehreren Tausend Euro gefälscht. Ziel von ihr sei, ihn zu betrügen. Die Jamaicanerin war wegen der ständig ins Stocken geratenen Unterhaltszahlungen und wegen des Strafverfahrens inzwischen nach München umgesiedelt. Anders konnte sie ihren Ex nicht zum Zahlen bewegen und konnte sich auch anders nicht der Polizei stellen.

Die Berliner Staatsanwaltschaft glaubte dem Mann und beantragte einen Strafbefehl gegen die Frau.

Die Angeklagte legte gegen den Strafbefehl Einspruch ein. Deshalb mußte sie sich in einer Hauptverhandlung den bohrenden Fragen des Kriminalgerichts und der Staatsanwaltschaft stellen. Nach der Anhörung beider Parteien sprach das Amtsgericht Berlin-Moabit die Frau frei.

Der Freispruch erfolgte nach dem Zweifelsgrundsatz in dubio pro reo.

Die Richterin äußerte Zweifel an der Schuld der angeklagten Jamaicanerin. Aber keine Zweifel an der Tatsache, dass das Strafverfahren derart schlecht ermittelt worden war, dass nur ein Freispruch vertretbar war. Nach diesem eindeutigen Urteil zugunsten der Mutter geht der Beziehungskrieg nun in die nächste Runde.

Der Freispruch im Beziehungskrieg hat das Kräfteverhältnis zwischen den beiden Beteiligten maßgeblich verändert.

Fraglich ist, ob die Staatsanwaltschaft Berlin den Freispruch akzeptiert. Legt sie keine Berufung ein würde der Freispruch rechtskräftig werden. Die Frau kann ab diesem Moment die nächste Runde im gerichtlich ausgefochtenen Beziehungskrieg einläuten.  Sie wird nun den Vater ihres Kindes auf Zahlung der Arzt- und Entbindungskosten verklagen. 

8. Oktober 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-10-08 14:20:492017-10-09 20:07:40Freispruch im Beziehungskrieg

Einstellung des Verfahrens wegen sexuellen Missbrauchs

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Schadensersatz und Schmerzensgeld, Sexualdelikte, Strafverteidiger, Strafverteidigung, Strafrechtsanwalt

Einstellung des Verfahrens wegen sexuellen Missbrauchs. So lautete der Bescheid der Staatsanwaltschaft München für einen beschuldigten Musiklehrer. Dem etwa 70-jährigen Münchner war vorgeworfen worden, einen zehnjährigen Musikschüler während der Musikstunden sexuell belästigt zu haben.

Der Vorwurf lautete auf sexueller Missbrauch von Kindern wegen Auslegens von Comics mit sexuellem Inhalt im Wartezimmer.

Der Beschuldigte hatte sich in einem Laden am Münchner Rosental am Viktualienmarkt Comics gekauft, in denen es auch sexuelle Witze gab. Die hatte er dann zusammen mit anderen Zeitschriften im Wartezimmer seiner Musikschule ausgelegt. Der zehnjährige Junge hatte sich diese Comics natürlich sofort aus dem Stapel gefischt und zu Hause behauptet, in der Musikschule lägen Pornos aus.

Außerdem behauptete der Junge, der Beschuldigte habe sich ihm während der Musikstunden in sexueller Weise angenähert.

Der Junge hatte Keyboardunterricht genommen. Um ihm die Griffe zeigen zu können hatte ihn sein Lehrer auf sein Knie setzen lassen. Dieses auf dem Knie sitzen lassen stellte für die Eltern des Jungen ebenfalls einen sexuellen Missbrauch dar. Der Junge hatte jedoch mit keinem Wort verbale oder tätliche Annäherungsversuche schildern können. Nicht einmal die ausgiebige Vernehmung des Jungen durch eine Ermittlungsrichterin hatte Hinweise auf unzulässige Annäherungsversuche erbracht. Ein Betatschen oder Befummeln oder verbale Anmachversuche konnte auch der sehr phantasiereiche Junge nicht schildern.

Die Polizei nahm die Sache trotzdem ernst und leitete ein Verfahren ein.

Weder der Junge selbst noch die Eltern des Jungen hatten zunächst das Gespräch mit dem Beschuldigten gesucht. Dies wäre sicher der Weg gewesen, vor einer Anzeige eine Stellungnahme des Musiklehrers zu den Vorwürfen zu erhalten. Stattdessen erstatten sie sofort Strafanzeige. Die Polizei durchsuchte daraufhin als Erstes die ganze Musikschule des Beschuldigten und beschlagnahmte die „Pornos“.

Sexueller Missbrauch von Kindern, diesem schwerwiegenden Vorwurf sah sich der etwa siebzigjährige Musiklehrer unversehens ausgesetzt.

Der alte Herr hatte sich sein ganzes Leben nichts zuschulden kommen lasen und war immer gänzlich straffrei geblieben. Nun wurden die achtzehn Monate dauernden Ermittlungen eingestellt. Die Einstellung des Verfahrens erfolgte nach dem Grundsatz Im Zweifel für den Beschuldigten gemäß § 170 Absatz II der Strafprozessordnung.

Beharrliches Ankämpfen gegen den üblen Verdacht durch umfangreiche Verteidigungsschriften (Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht RA Florian Schneider) hatten den Erfolg nach eineinhalb Jahren gebracht.

Dem Münchner wird es damit nun auch möglich sein, die Schadensersatz- und Schmerzensgeldforderungen der Eltern des Jungen erfolgreich abzuwehren. Die Eltern hatten nämlich sofort nach Anzeigeerstattung einen Anwalt damit beauftragt, Geldforderungen gegen den Beschuldigten zu erheben mit derselben Behauptung, es läge sexueller Missbrauch von Kindern vor. Diesen Forderungen ist nun ebenfalls und endgültig jegliche Grundlage entzogen.

2. Oktober 2017/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/strafrecht-polizeieinsatz.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-10-02 12:44:092017-10-02 13:50:25Einstellung des Verfahrens wegen sexuellen Missbrauchs
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Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt anzeige beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung BtmG Cannabis diebstahl Drogen ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein Führerscheinentzug Giesing Haft haftbefehl Haftstrafe Hauptverhandlung jugendstrafe körperverletzung landgericht Mord opfer Opfervertretung polizei raub Staatsanwalt Strafantrag Strafanwalt strafanzeige Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

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Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

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