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Schlagwortarchiv für: haftbefehl

Haftbefehl gegen eine Mutter von 2 Kindern

Betäubungsmittelgesetz, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Mit manchen Vorgehensweisen von Polizei und Staatsanwaltschaft tut man sich als Verteidiger schon besonders schwer. Ein Haftbefehl gegen eine Mutter von 2 Kindern gehört dazu! Vor allem dann, wenn die Beweislage nicht gerade berauschend st.

Der Ermittlungsrichter erläßt einen Haftbefehl gegen eine Mutter von 2 Kindern wegen des Verdachts der Beihilfe zum Drogenhandel.

Im Rahmen von Telefonüberwachungen war eine Drogenhändlerbande aufgeflogen. Handeltreiben mit ganzen Bergen von Drogen. 20 Kilogramm Marihuana ebenso wie mehr als 2 Kilo Heroin. Festgenommen wurde unter Anderen auch ein Drogenkurier. Er hatte in seinem Auto mehr als 2 Kilo Heroin versteckt und aus Holland eingeführt. Und eine Münchner Verwaltungsangestellte von etwa 35 Jahren (Verteidiger RA Florian Schneider). Sie war mit Einem von denen liiert, die Kontakt zu dem Lieferanten gehabt haben sollen. 

Der Vorwurf an die Mittdreißigerin lautet auf Beihilfe zum Drogenhandel.

Letztlich gibt es an Beweisen wohl nicht mehr als ihre Beziehung zu einem der mutmaßlichen Mittäter. Alle Beweise, die die Staatsanwaltschaft haben will, beruhen auf einer sehr kurzen und wenig ergiebigen Telefonüberwachung des Handys ihres Lovers. Ausweislich dieses Telefonats hatten die Beiden im Auto der Frau Geld gezählt. Die Mittdreißigerin sagt, ihr Freund habe ihr nix Anderes als die Miete gezahlt. Nach Meinung des Landeskriminalamtes wurden Drogengelder gezählt. Beweise über die Höhe der gezählten Gelder fehlen aber in der Telefonüberwachung.

Bei der Durchsuchung der Wohnung der Frau wurden im Tresor etwa Euro 80.000 an Bargeld gefunden.

Nach Angabe der Beschuldigten Geld ihres Ex-Mannes, der noch in ihrer Wohnung lebt. Der hatte in seiner Heimat gerade ein Grundstück für Euro 60.000 verkauft und in Bar nach Deutschland mitgenommen. So belegt mit einem notariellen Kaufvertrag. Und Geld ihrer Tante aus Albanien, die sich in Deutschland ein Auto kaufen will. Nach der Meinung der Staatsanwaltschaft ganz klar Drogengeld aus verbrecherischem Drogenhandel. 

Das eigentliche Problem der Frau ist der Umstand, dass sich ihr Freund gerade noch rechtzeitig der drohenden Inhaftierung durch Flucht entziehen konnte.

Die Beschuldigte stammt zwar ursprünglich aus Albanien. Sie hat jedoch ihren gesamten Lebensmittelpunkt in Deutschland. Ihre Arbeit bei der Stadt München hat sie seit 18 Jahren. Und ihre beiden Kinder leben hier und gehen hier in die Schule. Welche Mutter würde sich da absetzen? Die Ermittlungsrichterin in Stadelheim argumentiert aber, dass sich die Frau bei einer Außervollzugsetzung des Haftbefehls sofort zu ihrem Freund nach Albanien absetzen würde. Eine schwer nachvollziehbare Vermutung! 

Der Beschuldigten wird letztlich nur noch eine Haftbeschwerde zum Landgericht München I helfen.

Ein Haftprüfungstermin vor dem Amtsgericht ist inzwischen bereits ohne Ergebnis verlaufen. Hier wird dem Umstand, dass seitens der Polizei nix als Vermutungen vorliegen, Rechnung getragen werden. Denn die Hauptvoraussetzung für einen Haftbefehl, der dringende Tatverdacht, ist hier definitiv nicht gegeben. 

14. Dezember 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/haft-festnahme-widerstand-gegen-polizei.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-12-14 17:32:352016-12-14 17:36:11Haftbefehl gegen eine Mutter von 2 Kindern

Haftbefehl ausser Vollzug gesetzt

Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Nach zwei Wochen in Untersuchungshaft hieß es für den jungen Mann endlich Haftbefehl außer Vollzug gesetzt!

Nach einer heftigen Auseinandersetzung mit Ladendetektiven hatte der Ermittlungsrichter Haftbefehl erlassen.

Der junge Mann hatte sich mit einem Bekannten in der Münchner Innenstadt in ein großes Bekleidungsgeschäft begeben. Die Beiden wollten etwas trinken, in diesem Laden gab es Getränke umsonst. Die Beiden blieben dann an einem Stand für Sonnenbrillen in der Herrenabteilung hängen und sahen sich Brillen an. 

Als die jungen Männer sich zum Ausgang begaben ging der Ärger los. 

Der Begleiter hatte sich eine der Sonnenbrillen in die Jackentasche geschoben, als sich der junge Mann gerade umgedreht hatte. Die Ladendetektive hatten sie wohl im Auge gehabt und auch Videoaufzeichnungen angefertigt. Als sie sich der Ausgangstüre näherten wurden sie gestellt. Es ging sofort eine wüste Schlägerei los. Dem Begleiter, der die Brille in der Tasche hatte, gelang es zu fliehen, da ein Passant eingriff und ihm half. Der junge Mann wurde allerdings festgehalten und der Polizei übergeben. 

Es traf prompt den, der viele Vorstrafen hatte und sogar schon in Haft war.

Bei der Vorführung vor dem Ermittlungsrichter war nicht lange gefackelt worden. Der Richter im Münchner Polizeipräsidium hatte keinen Zweifel aufkommen lassen, dass der junge Münchner für ihn schuldig war und in Haft gehört. Trotz seines jungen Alters von gerade einmal 23 Jahren war er schon mehrfach in Gefängnis gewesen und nur auf Bewährung draußen. Alle seine  Beteuerungen, er habe nix geklaut, halfen nicht. Denn unter den gegebenen Umständen hatte es für den Richter keine Diskussion gegeben.

Dem jungen Beschuldigten wurde gemeinschaftlicher räuberischer Diebstahl zusammen mit dem flüchtigen Begleiter vorgeworfen.

Sein Begleiter hatte erfolgreich Land gewonnen, nur seine Jacke mit der gestohlenen Brille hatte er verloren. Die Ladendetektive hatten also nur einen der beiden Verdächtigen festhalten können. Der eigentliche Täter war aber weg! Dafür ging der in Haft, der mit einem Ladendiebstahl tatsächlich gar nichts zu tun hatte gehabt hatte. 

Nach zwei Wochen in Untersuchungshaft hieß es dann aber endlich Haftbefehl außer Vollzug gesetzt!

Erst die Ermittlungsrichterin in Stadelheim hatte 14 Tage später ein Einsehen mit dem jungen Beschuldigten und setzte den Hafbefehl gegen Auflagen außer Vollzug (Verteidiger RA Florian Schneider). Der Müchner muß sich aber nun weiter mit dem Vorwurf befassen, er habe gemeinschaftlich mit dem unbekannten flüchtigen Dieb eine Sonnenbrille zu klauen versucht! Besonders schwer wiegt angesichts seiner vielen Vorstrafen der Vorwurf des räuberischen Diebstahls. Denn das Thema Haft droht dadurch in der Verhandlung erneut zum Problem zu werden!

 

11. Dezember 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/haft-festnahme-widerstand-gegen-polizei.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-12-11 20:44:482016-12-11 21:38:21Haftbefehl ausser Vollzug gesetzt

Haft für Drogenhandel

Betäubungsmittelgesetz, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Der Staatsanwalt konnte beim besten Willen nicht mehr viel Gutes an dem Angeklagten finden. Der Angeklagte ihm gegenüber hatte es so richtig verbockt! Am Montag ging es vor dem Amtsgericht München ums Ganze.

Erwerb, Besitz, Abgabe und Handeln mit Drogen

Die Anklagebehörde warf dem Asylanten das halbe Spektrum der Straftatbestände des Betäubungsmittelgesetzes vor. Es ging um Erwerb, Besitz, Abgabe und vor allem Handeltreiben mit Marihuana. 

Beim Drogenhandel in München ertappt

Der Endzwanziger aus Nigeria war von der Polizei auf frischer Tat ertappt worden: Er hatte in der Umgebung des Münchner Hauptbahnhofes Marihuana verkauft. Im Alten Botanischen Garten klickten die Handschellen im richtigen Moment: Der Angeklagte übergab gerade sechs Portionsbeutel mit jeweils 1 Gramm für € 100 an einen Kunden.

Offene Bewährung wegen Drogenhandels

Der Nigerianer hatte nicht nur weitere 5 Portionsbeutel in seiner Unterhose dabei. Auffällig waren für den Staatsanwalt auch mehrere Fahrkarten von seiner Flüchtlingsunterkunft im Umland nach München. Schwer wogen auch zwei weitere offene Verfahren wegen Erwerbs. Der Ermittlungsrichter erließ sofort Haftbefehl. Nach der Inhaftierung stellte sich dann noch etwas heraus: Der Nigerianer stand bei Tatbegehung unter Bewährung. Die war wegen einer völlig gleichgelagerten Drogenhandels-Aktion im letzten Jahr verhängt worden.

Weitere Strafverfahren in Italien

Doch damit immer noch nicht genug: Die Polizei hatte den Weg des Nigerianers nach Deutschland nachverfolgt. Prompt zeigte sich, dass der Angeklagte durch Italien hindurch gleich noch drei Ermittlungsverfahren wegen Drogenhandels angehäuft hatte.

An der Haftstrafe führte kein Weg vorbei 

Sein Geständnis half ihm dannn auch nix mehr: Am Ende wollte den Angeklagten nicht nur der Staatsanwalt im Knast sehen, sondern auch die Richterin! Am Schersten wog natürlich die offene Bewährung: Buchstäblich nur zwei Monate nach der Rechtskraft seiner ersten Verurteilung war er schon wieder straffällig geworden!

Ausweisung und Abschiebung nach Verbüßung der Hälfte 

So lautete das Urteil am Schluß der Hauptverhandlung auf 1 Jahr und 9 Monate ohne Bewährung wegen Drogenhandel. Zusätzlich droht der Widerruf seiner Bewährung von 1 Jahr. Der Angeklagte wird sich also auf 2 Jahre und 9 Monate in deutscher Strafhaft einrichten müssen. Am Schlimmsten aber für ihn: Mit der zweiten Verurteilung ist für ihn jede Hoffnung auf einen weiteren Aufenthalt in Deutschland gestorben. Nach Verbüßung von etwas mehr als der Hälfte seiner Strafe drohen ihm Ausweisung und Abschiebung nach Nigeria.

 

 

20. September 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-09-20 18:11:412016-09-23 07:53:22Haft für Drogenhandel

Keine Untersuchungshaft für Falschgeld-Täter

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Der 35-jährige Umschüler aus München hatte ziemlich getankt beim Feiern von Samstag auf Sonntag in verschiedenen Münchner Clubs. Annähernd 3 Promille könnten es schließlich geworden sein, als die Handschellen dann klickten. Möglicherweise hatte er gar nicht mehr so recht realisiert, was er dann tat:  Er nahm 6 falsche 50-Euro-Scheine an und brachte sie gleich wieder unter die Leute. Er zahlte Cocktails und andere Getränke in diversen Clubs mit den falschen Fünfzigern. Neben den Getränken bekam er natürlich vor allem sauberes Wechselgeld ausgehändigt. Schließlich flog die Sache auf: Einer der Securities verfolgte den Umschüler auf seinem Weg in die nächsten Clubs. Als der Beschuldigte auch hier wieder mit Falschgeld zahlte kam die Polizei. Der 35-Jährige mußte daraufhin den Rest der Nacht zum Sonntag in der Haftzelle verbringen. Auch die nächste Nacht zum Montag noch.

Haftbefehl wegen Verbreitung von Falschgeld

Die Staatsanwaltschaft wollte jedoch mehr: Sie beantragte Haftbefehl. Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht München erließ den auch, setzte ihn aber außer Vollzug: der Beschuldigte (Verteidiger RA Florian Schneider) hatte einen festen Wohnsitz. Das rettete ihn schließlich vor der Haft.

Inverkehrbringen von Falschgeld ist ein Verbrechen

Der Beschuldigte hat sich da auf ein riskantes Spiel eingelassen: Das Strafgesetzbuch sieht für jede einzelne Tat des Inverkehrbringens eines falschen Geldscheines einen Strafrahmen von mindestens 1 Jahr bis zu maximal 10 Jahren vor. Der Beschuldigte muß sich daher auf eine erhebliche Freiheitsstrafe einrichten, die sein Führungszeugnis komplett ruinieren wird. 

Bewährung trotzdem unter Umständen möglich

Der Beschuldigte kann sich trotzdem einige Hoffnung auf Bewährung machen: Er ist  nicht vorbestraft und lebt in geregelten Verhältnissen. Ob das aber dann wirklich für eine Bewährung reicht wird entscheidend von dem weiteren Verhalten des Umschülers abhängen: Bei Freiheitsstrafen von mehr als 1 Jahr braucht ein Gericht nämlich schon sehr gute Argumente, um eine Strafe noch zur Bewährung auszusetzen. In diesem Zusammenhang wird vor allem auch eine Frage von großer Bedeutung sein: Nämlich, ob er den Schaden wiedergutgemacht hat, den er den Clubs durch die Bezahlung mit Falschgeld verursacht hat

13. September 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-09-13 22:18:472016-09-14 07:23:28Keine Untersuchungshaft für Falschgeld-Täter

Exfreund der getöteten Giesingerin droht Haftbefehl wegen Mordes

Straftaten gegen das Leben

Die intensive Fahndung der Polizei nach dem Münchner Architekten, der im Verdacht steht, seine Exfreundin, – ebenfalls eine Architektin, – vergangene Woche mit mehreren Messerstichen vor ihrer Wohnung in München-Giesing getötet zu haben, droht im Falle seiner Verhaftung ein Haftbefehl wegen Mordes. Dieser Vorwurf hat damit zu tun, dass die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass der Exfreund bei seinem mutmaßlichen Messerangriff nicht nur sein Opfer getötet hatte, sondern zusätzlich Mordmerkmale wie Heimtücke verwirkt hat. Da es (jedenfalls nach den Meldungen in den Medien) keine Tatzeugen gab sind alleinige Grundlage für den Verdacht gegen den Architekten wahrscheinlich ausschließlich Indizien.

Der Tatverdächtige tut also gut daran, bei seiner Festnahme von seinem Recht Gebrauch zu machen, jegliche Angaben zu vermeiden, und stattdessen zu schweigen: dieses Recht hat ein jeder, der als Beschuldigter ins Visier der Ermittler gerät, und der Ratschlag eines jeden Strafverteidigers geht grundsätzlich dahin, zunächst einmal von diesem Recht Gebrauch zu machen, zumindest so lange, bis Rücksprache mit einem Strafverteidiger genommen werden konnte.

Aussagen kann man nämlich immer machen, auch noch Tage und Wochen nach der Festnahme.

24. August 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-08-24 21:08:002016-09-06 17:08:05Exfreund der getöteten Giesingerin droht Haftbefehl wegen Mordes

Exfreund der getöteten Giesingerin droht Haftbefehl wg. Mordes

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Straftaten gegen das Leben

Die intensive Fahndung der Polizei nach dem Münchner Architekten, der im Verdacht steht, seine Exfreundin, – ebenfalls eine Architektin, – vergangene Woche mit mehreren Messerstichen vor ihrer Wohnung in München-Giesing getötet zu haben, droht im Falle seiner Verhaftung ein Haftbefehl wegen Mordes.

Dieser Vorwurf hat damit zu tun, dass die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass der Exfreund bei seinem mutmaßlichen Messerangriff nicht nur sein Opfer getötet hatte, sondern zusätzlich Mordmerkmale wie Heimtücke verwirkt hat. Da es (jedenfalls nach den Meldungen in den Medien) keine Tatzeugen gab sind alleinige Grundlage für den Verdacht gegen den Architekten wahrscheinlich ausschließlich Indizien.

Angaben vermeiden und stattdessen schweigen!

Der Tatverdächtige tut also gut daran, bei seiner Festnahme von seinem Recht Gebrauch zu machen, jegliche Angaben zu vermeiden, und stattdessen zu schweigen. Dieses Recht hat ein jeder, der als Beschuldigter ins Visier der Ermittler gerät, und der Ratschlag eines jeden Strafverteidigers geht grundsätzlich dahin, zunächst einmal von diesem Recht Gebrauch zu machen, zumindest so lange, bis Rücksprache mit einem Strafverteidiger genommen werden konnte. Aussagen kann man nämlich immer machen, auch noch Tage und Wochen nach der Festnahme, – nicht nur sofort! 

21. August 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-08-21 19:23:332016-08-31 11:27:31Exfreund der getöteten Giesingerin droht Haftbefehl wg. Mordes

Haftprüfungstermin wiederholbar

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Strafvollzug

Die große Hoffnung eines jeden Untersuchungsgefangenen, der Haftprüfungstermin. Er kann prinzipiell jederzeit und während jeder Phase der Untersuchungshaft gestellt werden. Binnen zwei Wochen nach Antragstellung muß der Termin zur mündlichen Haftprüfung stattfinden. Wurde der Antrag auf Außervollzugsetzuing vom Gericht abgelehnt so kann erst zwei Monate nach dem letzten Termin zur Haftprüfung ein neuer Termin stattfinden. Wurde dagegen der Antrag im Termin zurückgenommen kann ohne Einhaltung einer Frist ein neuer Haftprüfungstermin beantragt werden. 

10. Januar 2016/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2016-01-10 22:39:082016-01-10 22:39:08Haftprüfungstermin wiederholbar

Haftbefehl wegen 12 falscher Kreditkarten

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Vermögensdelikte

Es sollte eigentlich nur ein kurzer Overstop in München sein, den ein 37-Jähriger aus Malaysia am Dienstagabend im Münchner Flughafen absolvieren wollte, bevor es weiter gehen sollte nach Nizza. Nach einigen Besuchen in den feinsten Shops des Flughafens klickten die Handschellen und die Reise fand ein jähes Ende in der Flughafenpolizei. Die Beamten fanden bei dem Mann aus Asien gleich 12 falsche Kreditkarten von American Express und MasterCard, die auf alle möglichen Leute aus den Staaten ausgestellt schienen, tatsächlich aber komplett gefälscht waren. Gleich mehrere Geschäfte hatten die Polizei darüber informiert, dass der Beschuldigte Großeinkäufe über jeweils mehrere Tausend Euro versucht habe, die jedoch teilweise an den Kartengeräten gescheitert seien, weil einige der Karten nicht angenommen worden seien. Der Beschuldigte habe jedoch einfach nicht aufgeben wollen und habe immer wieder mit anderen Karten immer wieder neue Versuche gestartet, die immer wieder gescheitert seien, so die Angestellten von Nobelmarken wie Hermes, Louis Vuitton und anderen im Flughafen. Als der Beschuldigte unverdrossen immer weiter immer neue Kreditkarten zückte, die auf immer neue Namen lauteten, kam bei den Geschäftsbesitzern Skepsis auf und sie verständigten die Polizei. Am Mittwochmittag endete seine Reise dann endgültig vor der Ermittlungsrichterin in Erding und in der Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft hatte angesichts der vielen versuchten  (und immerhin einiger erfolgreicher) Kreditkartenbetrügerein und des hohen Schadens-Potentials kein Einsehen mit dem an sich einsichtigen Beschuldigten (Verteidiger RA Florian Schneider), der keinen Wohnsitz in Deutschland hatte, aber zuhause in Malaysia pflegebedürftige Eltern. In der bevorstehenden Haftprüfung in den nächsten zwei Wochen muß der Mann nun erneut sein Glück versuchen, andernfalls droht Haft zumindest bis zur Hauptverhandlung in zwei bis drei Monaten. Seitens der Staatsanwaltschaft wird die Sache dann wohl als gewerbsmäßiger Betrug zum Schöffengericht am Amtsgericht Erding angeklagt werden und der Mann muß zumindest mit einer Freiheitsstrafe zur Bewährung rechnen. 

30. Dezember 2015/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2015-12-30 21:08:452016-01-07 22:27:11Haftbefehl wegen 12 falscher Kreditkarten

Freispruch bzw. 3 Jahre 9 Monate für zwei Angeklagte

Allgemein, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Die Große Strafkammer am Landgericht München I hat am Montag einen etwa 25-Jährigen aus dem bayerischen Oberland wegen schwerer räuberischer Erpressung in einem minder schweren Fall schuldig gesprochen und zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Der junge Mann war für schuldig befunden worden, letztes Jahr zusammen mit einem Mittäter und unter Verwendung eines Klappmessers im Münchner Lehel ein Waxing Studio überfallen und Beute gemacht zu haben. Da die Täter damals hatten entkommen können stocherte die Polizei bei der Suche nach den Beiden zunächst im Nebel. Eine verwertbare DNA-Spur führte schließlich zum Ziel und zur Verhaftung des 25-Jährigen. Der gestand sofort und nannte auch seinen Mittäter, der kurz darauf nach seiner Einreise aus der Türkei nach Deutschland festgenommen werden konnte. In der Hauptverhandlung von Montag wiederholte der 25-Jährige sein Geständnis, der Andere bestritt jedoch jede Tatbeteiligung. Da die einzige vorhandene DNA-Spur nur den 25-Järhigen überführte, nicht aber den Anderern, sprach das Landgericht den ursprünglich als Haupttäter gehandelten Mitangeklagten frei und verurteilte nur den 25-Jährigen wegen schwerer räuberischer Erpressung in einem minder schweren Fall. Der 25-Jährige ist mit diesem Urteil ganz gut gefahren, denn nach dem Gesetz gilt bei schwerem Raub eine Mindeststrafe von 5 Jahren.

14. Dezember 2015/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2015-12-14 21:33:262016-01-07 22:42:06Freispruch bzw. 3 Jahre 9 Monate für zwei Angeklagte
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