• Link zu Mail
  • Link zu X
  • Link zu Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Entlassung aus der Untersuchungshaft nach 2 Monaten

Betäubungsmittelgesetz, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage
Festnahme, Handschellen

Die Mutter von zwei Kindern hatte die Schnauze gestrichen voll, als am Donnerstag die Entlassung aus der Untersuchungshaft nach zwei Monaten anstand.

Endlich hieß es: Sie sind frei!

Fast auf den Tag zwei Monate hatte sie in der Untersuchungshaft in der Frauenabteilung von Stadelheim ausharren müssen. Draußen drohte derweil ihr ganzes Leben den Bach hinunter zu gehen . Erst die mehr als auffällige Durchsuchung ihres Arbeitsplatzes,die jeder ihrer Kollegen mitkriegte. Dann eine ebenso auffällige Durchsuchung ihrer Wohnung, von der auch alle Nachbarn etwas mitbekommen haben mußten. Schließlich die Verhaftung. Bedeutete, dass sie zwei Monate komplett von der Bildfläche verschwunden war. Ohne Urlaubsantrag von der Arbeit verschwunden. Keine Bezahlung von Miete und Darlehenszinsen mehr. Die Kinder irgendwie beim Exmann und der Mutter. Untersuchungshaft, wie sie in Deutschland alltäglich unzählige Male vollstreckt wird. Einfach mal so!

Wegen dringendem Tatverdacht, so die Begründung! Und wegen Fluchtgefahr!

Das bedeutete, dass sie beim Drogenhandel mitgemacht haben soll. Wirklich Handel getrieben hatte aber nur ihr Freund und dessen Kumpels. Sie wußte noch nicht einmal das Allergeringste von den dunklen Geschäften ihres Freundes. Da ihr Freund es nämlich geschickt angestellt hatte für seine Geschäfte mit 20 Kilogramm Marihuana und über 2 Kilo Heroin hatte sie nie etwas gemerkt. Wenn er sie um die Aufbewahrung von Schlüsseln gebeten hatte hatte sie sich nix dabei gedacht. Auch wenn er an ihren Roller wollte oder in ihre Garage. Genau das aber sollte ihr jetzt zum Verhängnis werden, als man im Herbst die ganze Bande Drogendealer hoch nahm. Die Schlüssel waren nämlich die für den Bunker! Und der befand sich nach der derzeitigen Beweissituation auch in ihrem Roller und in ihrer Garage. So jedenfalls das Landeskriminalamt.

Plötzlich sah es so aus, als habe sie Drogendealern Beihilfe geleistet.

Ihr Freund hatte sich noch ganz geschickt ins Ausland abgesetzt, bevor man ihn verhaften konnte. So gab es auch keine Möglichkeit, ihn zu befragen und den Irrtum aufzuklären. Nach einigen Haftprüfungsterminen und einigen Schriftsätzen des Verteidigers (RA Florian Schneider) wurde der Justiz wohl klar, dass es sich durchaus auch um eine Unschuldige handeln könnte. Die Ermittlungsrichterin in Stadelheim jedenfalls sah keinen Haftgrund mehr und setze die Beschuldigte am Donnerstag auf freien Fuß.

Jetzt geht’s erst mal ans Reparieren der größten Schäden, die während der Haftzeit entstanden waren.

Für die Frau ist nun die größte Frage, ob sie ihr unentschuldigtes Fernbleiben vom Arbeitsplatz ihrem Arbeitgeber erklären kann. Wenn nicht ist die Arbeit futsch. Auch bei der Bank droht Ungemach. Kredite, die so lange nicht bedient werden, können gekündigt werden. Auch eine Mietwohnung, für die zwei Monate lang keine Miete gezahlt wurde, kann gekündigt werden. Fristlos, wegen Zahlungsverzugs.

Das Ermittlungsverfahren gegen sie geht trotzdem weiter.

Die Entlassung aus der Untersuchungshaft bedeutet nämlich nicht, dass der Nachweis ihrer Unschuld schon geführt wäre! Es könnte also durchaus auch sein, dass sie sich noch einem längeren Ermittlungsverfahren stellen muß. Für die Beschuldigte und ihren Verteidiger steht aber außer Frage, dass die sogenannten Beweise ihrer Beihilfe als Irrtümer aufgeklärt werden können.

20. Januar 2017/von Florian Schneider
Schlagworte: Betäubungsmittel, Drogenhandel, Fluchtgefahr, haftbefehl, Tatverdacht, Untersucuhungshaft
Eintrag teilen
  • Per E-Mail teilen
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2016/11/haft-festnahme-widerstand-gegen-polizei.png 300 750 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2017-01-20 13:51:282017-01-20 13:51:28Entlassung aus der Untersuchungshaft nach 2 Monaten
Das könnte Dich auch interessieren
betaebungsmittel drogen verkauf Exfreund der getöteten Giesingerin droht Haftbefehl wegen Mordes
betaebungsmittel drogen verkauf Strafanwalt verteidigt bei Drogendelikten
Jugendstrafrecht Anwalt München Pflichtverteidigerwechsel
Strafrecht Anwalt München, Fachanwalt Strafrecht Haftgrund Vergewaltigung
Festnahme, Handschellen Erfolg bei der Haftprüfung
betaebungsmittel drogen verkauf Nur 7 Jahre Haft für Serienräuber
Search Search

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Widerspruch gegen Gewaltschutzanordnung 6. Mai 2025
  • Führerscheinentzug bei Kokainkonsum 3. März 2025
  • Nach Fristversäumung Ladung zum Haftantritt 21. Februar 2025
  • Anklage gegen 15-Jährigen wegen Drogenhandels 26. Januar 2025
  • Jugendgerichtsweisung wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Scooter 21. Januar 2025
  • Strafanzeige und Unterlassungsklage wegen Beleidigung 28. November 2024
  • Verteidigung gegen Strafbefehl wegen Unfallflucht 22. Oktober 2024
  • Anklage wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Roller 7. Oktober 2024
  • Bewährung für gefährliche Körperverletzung 31. Mai 2024
  • Strafverteidiger in Führerscheinsachen 17. Mai 2024

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt anzeige beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung BtmG diebstahl Drogen ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein Führerscheinentzug Giesing Haft haftbefehl Haftstrafe Hauptverhandlung körperverletzung landgericht Mord Nebenklage opfer Opferanwalt polizei raub Revision Staatsanwalt Strafantrag Strafanwalt strafanzeige Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Dachauer Straße 201 / EG, 80637 München
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

Link to: Haftbefehl gegen eine Mutter von 2 Kindern Link to: Haftbefehl gegen eine Mutter von 2 Kindern Haftbefehl gegen eine Mutter von 2 KindernFestnahme, Handschellen Link to: Haft für Sex mit 13-Jähriger Link to: Haft für Sex mit 13-Jähriger Verhandlung, Gericht, GerichtsverfahrenHaft für Sex mit 13-Jähriger
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen