Die Staatsanwaltschaft München I hat soeben gegen eine Frau aus München mit ausländischer Herkunft Anklage wegen des Verdachts des Ladendiebstahls zum Amtsgericht München erhoben. Der verheirateten Mutter eines zweijährigen Kindes wird vorgeworfen, zum inzwischen dritten Mal in einem Münchner Geschäft versucht zu haben, Waren zu entwenden. Die Frau soll vom Amtsgericht München mittels Strafbefehl bereits zwei Mal zu kleinen Geldstrafen verurteilt worden sein und im Frühherbst gleich nach Erhalt des 2. Strafbefehls zum dritten Mal in einem Münchner Kaufhaus straffällig geworden sein. Aus diesem Grunde gabs nun keinen Strafbefehl mehr, sondern eine Anklage mit der Folge, dass sie sich vor dem Strafrichter verantworten muß. Hier droht ihr als Konsequenz sicher noch keine unbedingte Freiheitsstrafe, wohl aber eine kurze Freiheitsstrafe zur Bewährung. Die Angeschuldigte wird dann einiges an Argumenten auffahren müssen, um dem Strafrichter zu erläutern, warum sie innerhalb so kurzer Zeit erneut klauen gegangen ist, obwohl sie kurz zuvor einen Strafbefehl wegen exakt desselben Deliktes erhalten hatte. Da sie und ihr Ehemann berufstätig sind und über ein normales Einkommen verfügen ist diese Art von wiederholter Delinquenz besonders erklärungsbedürftig: Denn sie hätte sich die entwendeten Gegenstände auch ohne Weiteres leisten können.
Ein zwanzigjähriger Heranwachsender mußte am Mittwoch im Rahmen seines Haftprüfungsverfahrens vor dem Amtsgericht München die Erfahrung machen, dass auch eine Ausbildungsstelle und geregelte familiäre Verhältnisse mit fester Freundin, die ein Kind erwartet, nicht vor dem Vollzug von Untersuchungshaft bewahren können. Der Beschuldige (Verteidiger RA Florian Schneider) steht allerdings auf dem denkbar schwierigsten Posten mit seinem Wunsch nach Außervollzugsetzung: Er war kurz nach Entlassung aus der Jugendstrafanstalt, – in der er eine dreijährige Jugendstrafe verbüßt hatte wegen Einbruchsdiebstahls, – auf frischer Tat bei einem neuen Einbruch erwischt worden. Da er sich damit erneut und einschlägig strafbar gemacht hat und in einer weiteren Hauptverhandlung absehbarerweise wohl wieder nur eine Haftstrafe zu erwarten hat konnte er bei der Jugendrichterin auf keinerlei Gnade hoffen. Er wird daher zumindest bis zur Hauptverhandlung in etwa drei bis vier Monaten in Untersuchungshaft bleiben müssen.
Das Amtsgericht München hat letzten Montag einen etwa fünfundzwanzigjährigen Münchner (Verteidiger RA Florian Schneider) vom Vorwurf des Besitzes von Betäubungsmitteln freigesprochen. Dem Angestellten war vorgeworfen worden, etwa 40 Gramm Marihuana in besonders guter Qualität besessen zu haben. Aufgekommen war der Vorwurf gegen den Münchner auf sehr absonderliche Weise, die typisch ist für die Btm-Szene: der Angeklagte hatte die Geschichte ins Rollen gebracht, als er einen entfernten Bekannten seines Mitbewohners dabei ertappt hatte, dass er die Abwesenheit der Bewohner ausgenutzt hatte und hier eingebrochen war, weil er wußte, dass hier die Reisekasse des Angeklagten lagerte, der am nächsten Tag in Urlaub fahren wollte. Das Geld konnte er gut gebrauchen, da er täglich kiffte und für diesen hohen Konsum zu wenig verdiente. Als der Angestellte den Einbrecher kurz nach dem Einbruch ertappte bot er ihm noch an, ihm freiwillig das Geld zurück zu geben und dafür auf eine Anzeige zu verzichten. Der Bekannte stritt jedoch alles ab, obwohl die Sache offensichtlich war und der Einbrecher sogar auf einer Videokamera festgehalten worden war. Als die Polizei zu dem Einbrecher nach Hause kam und dessen Wohnung durchsuchte fand sich jedoch kein Geld, sondern nur ein kleiner Haufen Gras. Da der Einbrecher schon angekündigt hatte, sich rächen zu wollen, wenn der Angestellte ihn anzeigen würde, tat er dies nun und behauptete bei der Polizei, gar kein Geld in der Wohnung geklaut zu haben, sondern nur 40 Gramm Gras, die er auf dem Wohnzimmertisch gefunden habe. Da er den Einbruch damitzugegeben hatte wurde er zwar verurteilt, aber der Angestellte bekam nun auch eine Anklage wegen Btm-Besitzes. In der Hauptverhandlung von Montag war der Einbrecher als Zeuge genauso geladen wie sein Freund, der ihm bei dem Einbruch geholfen hatte. Die Beiden machten allerdings als Zeugen einen so schlechten Eindruck, dass der Strafrichter den Münchner freisprach.
Die etwa vierzigjährige Angestellte aus der Modebranche dachte schon, alles sei überstanden, als sie vor dem Münchner Arbeitsgericht ihren Rechtsstreit wegen zu wenig gezahltem Gehalt verloren hatte und sie das äußerst unerfreuliche Arbeitsverhältnis in einer Münchner Boutique innerlich bereits ausgebucht hatte. Da erreichte sie eine Einladung der Polizei zu einer Beschuldigtenvernehmung: ihr Arbeitgeber konnte die Sache trotz seines Siegs vor dem Arbeitsgericht nicht gut sein lassen und hatte sie im Wege des Nachtretens wegen Unterschlagung von Kleidung aus dem Geschäft angezeigt. Ihr Ärger mit dem schlecht zahlenden und betrügerisch auftretenden Arbeitgeber geht also in die nächste Runde und die Angestellte kann sich nun auch noch mit einer falschen Anschuldigung auseinandersetzen. Sie hat jedoch gleich den ersten Schritt zu einer erfolgreichen Verteidigung richtig gemacht und ist zuerst zu einem Strafverteidiger (RA Florian Schneider) und nicht zur Polizei zu Vernehmung. Es kann nun zuerst die Ermittlungsakte eingesehen werden und erst dann vor dem Hintergrund der Aktenkenntnis eine Verteidigungsschrift an den Staatsanwalt geschickt werden, in der die Dinge gerade gerückt werden können und eine Einstellung des Verfahrens ermöglicht wird. Gerade in diesem Fall wäre aus der Sicht der Beschuldigten natürlich der Gedanke nahe gelegen, sich sofort bei der Polizei zu melden und in ihrem verständlichen Ärger über das Nachtarocken des Arbeitgebers mit einer Aussage den falschen Vorwurf gerade zu rücken zu versuchen. Klüger ist es aber, sich in seinem Ärger nicht zu einer schnellen Aussage bei der Polizei ohne anwaltliche Begleitung hinreißen zu lassen, sondern zunächst die Aussage zu verweigern und sich erst nach Einsichtnahmemöglichkeit in die Strafakte über seinen Verteidiger zu äußern!
Als vergangenen August in der Kultfrabrik 5 junge Männer vor ihn hintraten, sich als Polizeibeamte ausgaben und ihn aufforderten, sich durchsuchen zu lassen, dachte sich der 24-jährige Senegalese nichts Besonderes und ließ es geschehen. Auch als sein Handy, sein Bargeld und sein Ausweis mit dem Aufenthaltsvermerk plötzlich vor ihm auf den Boden lagen, fiel ihm noch nix auf. Als aber plötzlich einer der 5 vermeintlichen Polizisten mit seinen ganzen Sachen stiften ging und plötzlich auch die anderen vier Land gewinnen wollten schwante ihm Übles und er hielt gerade noch einen der Vieren fest und rief die Polizei. Die schaute sofort nach dem Quintett und sah sie sich näher an. Natürlich war keiner der Fünfen ein echter Polizist, allerdings waren auch die ganzen Wertsachen des Senegalesen verschwunden. Keiner der Fünfen hatte etwas von den Habseligkeiten des 24-Jährigen dabei. Dafür fand sich bei einem aus dem Quintett tatsächlich ein Ausweis, den der Geschädigte als den wiedererkannte, der ihm vorgezeigt worden war. Alle wurden vernommen und entlassen. Der Schaden ist nicht unerheblich, denn der Geschädigte hatte sowohl sein altes Handy als auch sein neues und teures Smartphone ausgehändigt sowie sein Bargeld und seinen Ausweis mit dem wichtigen Aufenthaltsvermerk. Es folgten Vernehmungen der Verdächtigen und des Opfers und Versuche des Kriminalkommissariats, Licht ins Dunkel zu bringen und vor allem herauszufinden, wer der Haupttäter war, der den sogenannten Polizei-Ausweis hergezeigt hatte. Denn zwei aus der Gruppe, ein Brüderpaar aus München mit pakistanischen Wurzeln, wurden verdächtigt, dass sie die Haupttäter waren und das Wort geführt hatten. Allerdings zeigte sich, dass der, der als Erster mit den Sachen des Opfers weggegangen war, auch der war, der den Ausweis hergezeigt und das Wort geführt hatte. Er hatte wohl das Diebesgut unmittelbar nach der Flucht so gut versteckt, dass es seitdem buchstäblich unauffindbar ist. Selbst Hausdurchsuchungen bei dem Brüderpaar brachte nix von den Sachen ans Tageslicht. Da das Opfer allerdings alle 5 Verdächtige zweifelsfrei als Täter identifiziert hatte war nun Anklage zum Amtsgericht München erhoben worden. Der Bruder des Haupttäters, ein 21-Jähriger, (Verteidiger RA Florian Schneider) steht nicht zum ersten Mal vor Gericht. Da er bereits verheiratet ist und zwei Kinder hat würde ihn eine Verurteilung besonders hart treffen. Denn in diesem Falle müßte er mit einer Freiheitsstrafe rechnen, denn seine letzte Verurteilung vor dem Jugendgericht liegt erst kurz zurück und er hatte aus dieser Verurteilung eine Weisungsbetreuung davongetragen. Für alle Angeschuldigten liegt das Risiko einer Verurteilung naturgemäß in den ausländerrechtlichen Folgen, denn ein Ausländer kann seine Aufenthaltserlaubnis auch wieder verlieren, wenn er sich eine hohe Freiheitsstrafe einfängt.
Letzten Sonntagmorgen hat ein Jugendrichter des Amtsgerichts München gegen einen 20-Jährigen auf Antrag der Staatsanwaltschaft Haftbefehl erlassen und den Münchner in Untersuchungshaft in Stadelheim geschickt. Der Azubi war in der späten Nacht von Freitag auf Samstag mit einem Mittäter dabei erwischt worden, wie er in eine Metzgerei in München eingebrochen war und nach Stehlenswertem abgesucht hatte. Nach der Aussage des Hauseigentümers hatte dieser gegen 3 Uhr morgens am vergangenen Samstag Geräusche aus der Metzgerei gehört, die unmöglich von einem in der Metzgerei Beschäftigten stammen konnten, da es dafür einfach zu früh war. Er rief daher sofort die Polizei. Der kam nach Angaben der Beamten der beschuldigte Azubi entgegen, als sie gerade das Haus betreten wollte. Der mutmaßliche Mittäter wurde nach kurzer Flucht festgenommen. Für die beiden Jungs könnte sich diese Sache äußerst verhängnisvoll auswirken: Beide waren erst vor Kurzem aus der Jugendstrafanstalt nach Verbüßung von zwei Dritteln einer dreijährigen Jugendstrafe wegen anderer Einbruchsdiebstähle entlassen worden. Sie waren deshalb beide gerade erst auf freien Fuß gesetzt worden und befinden sich innerhalb offener Bewährung. Obwohl der Azubi durchaus in geordneten Verhältnissen lebt und gerade eine Ausbildung absolviert hatte der Ermittlungsrichter vergangenen Sonntag kein Einsehen und setzte den Haftbefehl in Vollzug, zumal der Azubi jede Beteiligung an dem Einbruch bestritt. Der Azubi (Verteidiger RA Florian Schneider) muß nun auf seinen Haftprüfungstermin hoffen, um seine Ausbildungsstelle nicht zu gefährden. Im Falle einer Verurteilung blüht ihm nicht nur der Widerruf seiner Reststrafaussetzungddr Bewährung seiner letzten Verurteilung wegen Wohnungseinbruchs, sondern auch eine neue lange Jugendstrafe, wo er ebenfalls nicht mehr auf eine Bewährung hoffen kann.
Die Staatsanwaltschaft hat soeben ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Betrugs zu Lasten der Bundesagentur für Arbeit gegen einen 38-Jährigen aus dem Oberland (Verteidiger RA Florian Schneider) eingestellt. Der Mann bezog seit einiger Zeit Unterstützung nach ALG II, nachdem er zunächst arbeitslos geworden war und dann mit seiner Selbständigkeit gescheitert war. Als er während des Bezugs von ALG II wieder erste Schritte in eine neue Selbständigkeit versuchte wurde von der Bundesagentur für Arbeit sofort vermutet, er beziehe Einkünfte, die er nicht unverzüglich an die Arbeitsagentur gemeldet habe, und erstattete Anzeige wegen Sozialbetrugs. Als eine Durchsuchung seiner Wohnung keinerlei Belege für verschleierte Einnahmen erbrachte und seitens der Verteidigung nachgewiesen werden konnte, dass er keinerlei Einkünfte bezogen hatte, wurde das Ermittlungsverfahren nach 170.II der Strafprozeßordnung eingestellt.
Bei der Rückkehr aus seinem Urlaub mit seiner Familie stellte ein etwa 40-jähriger Münchner (Verteidiger RA Florian Schneider) gerade fest, dass seine Wohnung durchsucht worden ist. Die Polizei hatte alles auf den Kopf gestellt und gleich noch Notebook, Handy und iPad mitgenommen sowie jede Menge Unterlagen. Im Briefkasten fand er eine Nachricht der Beamten vor, die den Bericht über die Durchsuchung und eine Verzeichnis der sichergestellten Gegenstände enthielt. Ausweislich des Durchsuchungsberichts lautete der Tatvorwurf auf Urkundenfälschung. Der Familienvater ist einer der wohl nicht so ganz wenigen Betroffenen der nun strenger werdenden Überprüfung der vielen Mitglieder (etwa 251.000) des an Mitgliedern zweitstärksten Fußballvereins der Welt, des FC Bayern München: Der Verein gewährt (wie wohl alle Vereine) seinen Mitgliedern vergleichsweise großzügig Zugang zu verbilligten Ticktes zu seinen Spielern und hat damit das Problem, dass diese Mitgliedschaften mißbraucht werden für den Erwerb der sehr gefragten Tickets, die auf dem Markt gut zu verkaufen sind. Wie der Beschuldigte aufgeflogen ist, ist noch nicht ganz klar, er muss sich jetzt jedenfalls dafür vor der Polizei verantworten. Haupttatvorwurf ist natürlich Urkundenfälschung (im Hinblick auf gefälschte Mitgliedsanträge) in einer größeren Zahl von Fällen, auf die pro Einzeltat Geldstrafe oder bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe steht. Ein weiterer Tatvorwurf könnte sich noch ergeben durch den Weiterverkauf der Tickets, da der FC Bayern München in seinen Regularien den Verkauf der über die Mitgliedschaft erworbenen Tickets verbietet und dies zu unterbinden versucht dadurch, dass er auf das Ticket den Inhabernamen aufdruckt, so dass bei einer der stichporbenartigen Einlaßkontrollen vor der Allianz-Arena der auffliegt, der gar nicht der Inhaber des Tickets ist. Da der Erwerber eines solchen Tickets den Kaufpreis umsonst ausgegeben hat läge zusätzlich auch ein Betrug vor, sofern der Erwerber des Tickets tatsächlich getäuscht worden ist (und nicht genau wußte, was er tut, was wohl in den meisten Fällen gegeben sein dürfte).
Sorgt regelmäßig für jede Menge Verwirrung, was einem manchmal so zu unerwarteter Zeit an der Wohnungstüre begegnet: Eine Angestellte aus Mitteldeutschland, die vor zwei Jahren wegen eines neuen Jobs nach München gezogen war, staunte nicht schlecht, als sie beim Öffnen des Briefkastens feststellte, dass sie soeben den Gerichtsvollzieher verpaßt hatte, der einen Haftbefehl für sie dabei hatte. Eine Nachricht des Gerichtsvollziehers teilte ihr dies mit. Erst ein Besuch bei ihrem Anwalt (RA Florian Schneider) lüftete das Geheimnis: Sie hatte viele Monate ihre Post nicht geöffnet, weil der neue Job sie zu hundert Prozent in Anspruch genommen hatte und sie nur kurz zum Schlafen nach Hause gekommen war. Eine Recherche unter ihren ungeöffneten Briefen zu Hause förderte dann jede Menge Schreiben zu Tage, in denen sich der für sie zuständige Gerichtsvollzieher bei ihr gemeldet hatte mit einer uralten Forderung aus der Zeit vor ihrem Umzug, die sie längst vergessen hatte und um die sie sich deshalb auch nicht gekümmert hatte. Die unangenehme Folge dieses Vergessens war nun nicht nur, dass die Forderung schon vor langer Zeit rechtskräftig geworden ist, – so dass nun nix mehr dagegen zu machen ist, – sondern auch, dass sie per Gerichtsvollzieher nebst hohen Kosten für die Zwangsvollstreckung nun sogar per Haftbefehl beigetrieben wird. Denn ein Gläubiger kann, wenn er über eine rechtskräftige und titulierte Forderung verfügt, gegen seinen Schuldner sogar einen Haftbefehl beantragen, wenn der Schuldner sich nicht meldet und die Abgabe der Vermögensauskunft verweigert. In dieser Situation hilft dann nur noch schnellstes Zahlen der Forderung, wenn man vermeiden will, vom Gerichtsvollzieher und seinen Polizeibeamten verhaftet zu werden ud zur Abgabe der Vermögensauskunft gezwungen zu werden.
Zwei junge Männer mußten sich am Donnerstag vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts München wegen des Vorwurfs des gemeinschaftlichen und zweifachen versuchten Wohnungseinbruchsdiebstahls verantworten, den sie nach Meinung der Staatsanwaltschaft angeblich Ende vorletzten und Anfang letzten Jahres verübt haben sollten. Die Beiden waren verdächtigt worden, als sie sich in der Nähe eines großen Mietshauses in München aufgehalten hatten, in dem kurz zuvor zwei Einbrüche in Wohnungen angezeigt worden waren. Da Beide trotz ihres jungen Alters von etwa 25 Jahren schon lange Vorstrafenregister hatten und sogar einer der Beiden (Verteidiger RA Florian Schneider) wegen mehrerer Einbrüche in Wohnungen in genau demselben Anwesen ein paar Jahre zuvor schon mal verurteilt worden war und eine lange Jugendstrafe abgesessen hatte hielten sowohl Polizei als auch Staatsanwaltschaft die Beiden für die Täter. SIe bestritten jedoch jede Täterschaft und gaben an, in dem für alle öffentlich zugänglichen Haus durchaus einige Male gewesen zu sein, da sie die öffentliche Sauna sowie die großartige Dachterrasse öfters mal besucht hätten. In der Hauptverhandlung zeigte sich dann, dass es außer dem Verdacht buchstäblich keinen einzigen Beweis gegen die Beiden gab: DIe zwei Wohnungsbesitzer schieden als Zeugen aus, denn der eine war aufgrund seines hohen Alters kurz vor der Verhandlung verstorben, der andere hatte keine genaue Erinnerung an ein Tätergesicht. Da es auch keine Spuren und erst recht kein Geständnis gab mußte das Amtsgericht das Verfahren am Donnerstag einstellen bzw. freisprechen.