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Durchsuchung wegen Urkundenfälschung

Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, etc.

Bei der Rückkehr aus seinem Urlaub mit seiner Familie stellte ein etwa 40-jähriger Münchner (Verteidiger RA Florian Schneider) gerade fest, dass seine Wohnung durchsucht worden ist. Die Polizei hatte alles auf den Kopf gestellt und gleich noch Notebook, Handy und iPad mitgenommen sowie jede Menge Unterlagen. Im Briefkasten fand er eine Nachricht der Beamten vor, die den Bericht über die Durchsuchung und eine Verzeichnis der sichergestellten Gegenstände enthielt. Ausweislich des Durchsuchungsberichts lautete der Tatvorwurf auf Urkundenfälschung. Der Familienvater ist einer der wohl nicht so ganz wenigen Betroffenen der nun strenger werdenden Überprüfung der vielen Mitglieder (etwa 251.000) des an Mitgliedern zweitstärksten Fußballvereins der Welt, des FC Bayern München: Der Verein gewährt (wie wohl alle Vereine) seinen Mitgliedern vergleichsweise großzügig Zugang zu verbilligten Ticktes zu seinen Spielern und hat damit das Problem, dass diese Mitgliedschaften mißbraucht werden für den Erwerb der sehr gefragten Tickets, die auf dem Markt gut zu verkaufen sind. Wie der Beschuldigte aufgeflogen ist, ist noch nicht ganz klar, er muss sich jetzt jedenfalls dafür vor der Polizei verantworten. Haupttatvorwurf ist natürlich Urkundenfälschung (im Hinblick auf gefälschte Mitgliedsanträge) in einer größeren Zahl von Fällen, auf die pro Einzeltat Geldstrafe oder bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe steht. Ein weiterer Tatvorwurf könnte sich noch ergeben durch den Weiterverkauf der Tickets, da der FC Bayern München in seinen Regularien den Verkauf der über die Mitgliedschaft erworbenen Tickets verbietet und dies zu unterbinden versucht dadurch, dass er auf das Ticket den Inhabernamen aufdruckt, so dass bei einer der stichporbenartigen Einlaßkontrollen vor der Allianz-Arena der auffliegt, der gar nicht der Inhaber des Tickets ist. Da der Erwerber eines solchen Tickets den Kaufpreis umsonst ausgegeben hat läge zusätzlich auch ein Betrug vor, sofern der Erwerber des Tickets tatsächlich getäuscht worden ist (und nicht genau wußte, was er tut, was wohl in den meisten Fällen gegeben sein dürfte).

23. September 2015/von Florian Schneider
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