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Einstellung und Freispruch bei Einbruchsdiebstählen

Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Zwei junge Männer mußten sich am Donnerstag vor dem Schöffengericht des Amtsgerichts München wegen des Vorwurfs des gemeinschaftlichen und zweifachen versuchten Wohnungseinbruchsdiebstahls verantworten, den sie nach Meinung der Staatsanwaltschaft angeblich Ende vorletzten und Anfang letzten Jahres verübt haben sollten. Die Beiden waren verdächtigt worden, als sie sich in der Nähe eines großen Mietshauses in München aufgehalten hatten, in dem kurz zuvor zwei Einbrüche in Wohnungen angezeigt worden waren. Da Beide trotz ihres jungen Alters von etwa 25 Jahren schon lange Vorstrafenregister hatten und sogar einer der Beiden (Verteidiger RA Florian Schneider) wegen mehrerer Einbrüche in Wohnungen in genau demselben Anwesen ein paar Jahre zuvor schon mal verurteilt worden war und eine lange Jugendstrafe abgesessen hatte hielten sowohl Polizei als auch Staatsanwaltschaft die Beiden für die Täter. SIe bestritten jedoch jede Täterschaft und gaben an, in dem für alle öffentlich zugänglichen Haus durchaus einige Male gewesen zu sein, da sie die öffentliche Sauna sowie die großartige Dachterrasse öfters mal besucht hätten. In der Hauptverhandlung zeigte sich dann, dass es außer dem Verdacht buchstäblich keinen einzigen Beweis gegen die Beiden gab: DIe zwei Wohnungsbesitzer schieden als Zeugen aus, denn der eine war aufgrund seines hohen Alters kurz vor der Verhandlung verstorben, der andere hatte keine genaue Erinnerung an ein Tätergesicht. Da es auch keine Spuren und erst recht kein Geständnis gab mußte das Amtsgericht das Verfahren am Donnerstag einstellen bzw. freisprechen.

30. Juli 2015/von Florian Schneider
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