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Fast 500 Seiten Anklage gegen Zschäpe und 4 weitere wegen Mordes in 10 Fällen

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Straftaten gegen das Leben, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, Waffengesetze

In dem Hauptverfahren gegen Beate Zschäpe und vier weitere Angeklagte, das am 17.April vor dem Oberlandesgericht München beginnt, werden den 5 Angeklagten, die mutmaßlich der NSU nahestanden, vom Generalbundesanwalt nicht nur 10 vollendete und 20 versuchte Morde vorgeworfen, sondern auch Banküberfälle und eine Brandstiftung in Zwickau. Einer der Angeklagte ist der NPD-Funktionär Ralf Wohlleben, der nach Meinung des Generalbundesanwaltes Beihilfe zu insgesamt 9 Morden wegen der Beschaffung der Tatwaffe geleistet haben soll, mit der die beiden verstorbenen Haupttäter Bönhardt und Mundlos ihre ausländischen Opfer getötet haben sollen. Auf der Angeklagebank sitzen auch zwei Unterstützer der NSU von 2004 bis 2011, Holger G. und Carsten S., die aus der Jenaer Naziszene stammen sollen: Holger G. soll amtliche Dokumente organisiert, Carsten S. die Tatwaffe geliefert haben. Schließlich ist noch als zentrale Figur des NSU-Netzwerkes Andre E. wegen Beihilfe zum Mord in 5 Fällen angeklagt.

Alle Angeklagten bestreiten eine Mitwisserschaft im Hinblick auf die Morde, der Strafsenat am OLG München wird also zu prüfen haben, ob die Beweise der Bundesanwaltschaft im Hinblick auf die angeklagten Unterstützungshandlungen ausreichen, die 5 Angeklagten wegen Beihilfe zum Mord oder gar wegen mittäterschaftlich begangenem Mord zu verurteilen. Im schlimmsten Fall droht den Fünfen also lebenslange Freiheitsstrafe.

Es wird sich erst in diesem Verfahren herausstellen, ob sich die jahrelange Schlamperei bei den Ermittlungen, die ja lange Zeit in eine völlig falsche Richtung gelaufen waren, nicht doch noch bitter rächen wird, was sich darin zeigen könnte, dass den Angeklagten die Beihilfe zum Mord doch nicht mit letzter Sicherheit nachgewiesen werden kann. Übrig blieben in diesem Falle Verurteilungen wegen Verstosses gegen das Waffengesetz und ähnlichem und eine böse Blamage der Bundesanwaltschaft vor der Welt.

25. März 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-03-25 11:13:432020-01-28 12:03:53Fast 500 Seiten Anklage gegen Zschäpe und 4 weitere wegen Mordes in 10 Fällen

Haftbefehl gegen Rumänen wegen Handelns mit gefälschten iPhones

Allgemein, Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, etc., Vermögensdelikte

Der Versuch, seine Reise nach Deutschland und wieder zurück nach Rumänien mit dem Verkauf gefälschter IPhones zu finanzieren, brachte einen Familienvater ohne Umwege in den Knast: Der 34-jährige Rumäne hatte vor drei Wochen in der Fußgängerzone am Stachus versucht, 2 gefälschte IPhones 4S zu verkaufen, die er (nach eigenen Angaben bei der Polizei) kurz zuvor in Rumänien für rund 300 ? erworben haben will. Nach seiner Einreise nach Deutschland hatte er sofort sein Glück bei einem Passanten versucht und hatte einem ihm völlig unbekannten Mann ein weißes IPhone 4S zum Preis von 150 ? angeboten. Dem Passanten waren jedoch 150 ? zuviel gewesen und er hatte abgelehnt. Kurzerhand hatte der Verkäufer den Preis auf 50 ? reduziert. Jetzt allerdings war der Passant mißtrauisch geworden, nur zum Schein hatte er eingewilligt. Er hatte vorgegeben, zur Bank gehen zu müssen, um Geld zu holen Allerdings hatte er sich nicht auf den Weg zur Bank gemacht, sondern zu zwei Polizisten in der Fußgängerzone.

Der Passant war davon ausgegangen, dass das IPhone geklaut ist, deshalb führte er die Beamten zu dem Handyverkäufer. Die Polizisten durchsuchten den Mann und fanden insgesamt zwei IPhones 4S in schwarz und weiß, die dem Originalprodukt auf den ersten Blick täuschend ähnlich sahen. Bei genauerer Prüfung der beiden Geräte erkannten die Beamten jedoch, dass die Bedienung und die Grafikqualität nicht dem Originalprodukt entsprachen und dass es sich deshalb um Billigfälschungen handeln mußte. Die beiden Polizisten nahmen den Mann (Verteidiger RA Florian Schneider) fest, vom Haftrichter wurde sofort Haftbefehl erlassen. Da der Beschuldigte mit seiner Familie in Rumänien wohnt und keinen festen Wohnsitz und keinerlei soziale Bindungen in Deutschland hat, besteht bei ihm nach Ansicht des Richters Fluchtgefahr.

Die eigentliche Tragödie des Falles besteht jedoch darin, dass der Mann krank ist und letztlich nur zum Zwecke eines Arztbesuches nach Deutschland eingereist war. Um die Reise- und Arztkosten aufzubringen war er auf die Idee verfallen, gefälschte Handys, die er in seiner Heimat billig erworben hatte, möglichst teuer zu verkaufen. Statt im Krankenhaus sitzt er nun im Knast und wird womöglich die drei bis vier Monate auf seine Gerichtsverhandlung warten müssen. In Stadelheim wird er übrigens ärztlich versorgt, was sein Hauptproblem etwas lindern dürfte.

20. März 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-03-20 11:14:472015-01-28 18:00:22Haftbefehl gegen Rumänen wegen Handelns mit gefälschten iPhones

Heftig: Trotz rechtzeitiger Abmeldung vom ALG Geldstrafe

Allgemein, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Vermögensdelikte

Ein knapp dreißigjähriger Münchner kann sich nicht genug wundern: Nachdem er letztes Jahr im April arbeitslos geworden war hatte er bei der Bundesagentur Arbeitslosengeld beantragt und erhalten. Schon einen Monat nach Beginn des Bezugs des ALG, also im Mai, hatte er es dann geschafft, wieder ein Vorstellungsgespräch in der Gastronomie zu bekommen und kurz darauf auch eine neue Stelle. Sofort nach Erhalt der Stellenzusage in der neueröffneten Kneipe hatte er bei der Bundesagentur in München angerufen und der Sachbearbearbeiterin mitgeteilt, dass er wieder eine Stelle habe. Damit war für ihn die Sache logischerweise erledigt. Zu seiner großen Verwunderung hatte er dann aber bis Mitte August ALG erhalten. Die Überweisungen endeten erst, als er ein Schreiben der Bundesagentur im Briefkasten gefunden hatte, in dem ihm mitgeteilt worden war, wegen seiner neuen Stelle bekomme er nun nix mehr, er solle die gesamte Überzahlung seit Mai zurückzahlen. Das tat er auch sofort.

Damit schien ihm die Sache aber nun wirklich erledigt zu sein, doch er täuschte sich. Kurz nach dem Schreiben mit der Aufforderung zur Rückzahlung erhielt er einen Brief des Hauptzollamtes, gegen ihn werde wegen Sozialbetrugs ermittelt. Angesichts seines sofortigen Anrufs und seiner sofortigen Rücküberweisung hielt er dieses Schreiben für einen Irrtum. Doch er täuschte sich wieder! Denn Anfang des Jahres hielt er einen Strafbefehl des Amtsgerichts über eine Geldstrafe über 50 Tagessätze wegen Sozialbetrugs in Händen, gegen das sofort Einspruch eingelegt wurde.

Kaum zu fassen: Bei Überprüfung der Akte stellten der Angeklagte und sein Verteidiger (RA Florian Schneider) fest, dass die Bundesagentur tatsächlich vier Tage nach Beginn der neuen Beschäftigung des Angeklagten einen Anruf des Angeklagten aufgezeichnet hat. Der genaue Wortlaut seines Anrufs ist jedoch ebensowenig aufgezeichnet wie seine sofortige Rückzahlung. So bleibt jetzt nix Anderes übrig, als dem Angeklagten in einer Gerichtsverhandlung zu seinem Recht zu verhelfen und den Strafbefehl aufheben zu lassen. – Die Lehre aus der Geschichte: Mit der Bundesagentur immer nur schriftlich und nur per Einschreiben verkehren. Nur Anrufen nutzt, so scheint es, gar nix, weil man keinen Nachweis darüber hat!

20. März 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-03-20 11:14:242015-01-28 18:02:18Heftig: Trotz rechtzeitiger Abmeldung vom ALG Geldstrafe

Bewährung bei gefährlicher Körperverletzung wegen Pfeffersprayens

Allgemein, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit, Waffengesetze

Eine etwa vierzigjährige Frau (Verteidiger RA F. Schneider) hatte am Mittwoch Erfolg mit ihrer Verteidigung gegenüber einer Anklage der Staatsanwaltschaft wegen gefährlicher Körperverletzung. Ihr war zur Last gelegt worden, letztes Jahr im Juli in einer großen Münchner Firma zwei Arbeitskolleginnen mit gezielten Sprühstößen aus ihrer Pfefferspraydose an den Augen verletzt zu haben und sich dann aus dem Staub gemacht zu haben. Hintergrund dieses Vorfalls war der Besuch der beiden Arbeitskolleginnen im Zimmer der Frau mit dem Ziel, sie zum Chef zwecks Übergabe der Kündigung zu begleiten. Nach ihren eigenen Angaben hatte sich die Angeklagte gegen die beiden Kolleginnen zur Wehr gesetzt, als die übergriffig geworden seien und sie angegriffen hätten, nach den Angaben der beiden Kolleginnen hatten die ihr aber gar nix getan, die Angeklagte habe sich mit dem Pfefferspray nur genau gegen die Übergabe der Kündigung wehren wollen. Beide Frauen waren dabei verletzt worden.

Die Staatsanwaltschaft München beantragte im herbst letzten Jahres gegen die Frau den Erlaß eines Haftbfehls, da sie der Meinung war, die Frau sei flüchtig, die Angeklagte war Mitte Januar in der Münchner Frauenhaftanstalt in Untersuchungshaft gegangen, wo sie bis Mitte Februar geblieben war, da hatte das Münchner Amtsgerichts dann vorläufig freigelassen.

Am Mittwoch hatte nun das Amtsgericht München über die Anklage wegen der Vorfälle letzten Juli gegen die Frau verhandelt, es wurde die Angeklagte ebenso wie die beiden Arbeitskolleginnen angehört. Am Schluß glaubte der Strafrichter dann zwar den beiden Zeuginnen, dass sie die Angeklagte nicht angegriffen hätten, gestand der Angeklagten aber zu, dass sie sich bedrängt gefühlt hatte. Er verurteilte die Frau daher wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von 1 Jahr und 3 Monaten. Als sie erleichtert aufstand und gehen wollte traten plötzlich zwei Polizeibeamte vor, die sie unter Berufung auf einen anderen Haftbefehl eines anderen Amtsgerichts wieder festnahmen. Wie sich herausstellte hatte die Angeklagte noch ein anderes Strafverfahren bei einem anderen Amtsgericht, das sie deshalb festnehmen ließ, weil sie zu einer Hauptverhandlung nicht erschienen war. Sie ging also sofort wieder in Haft.

13. März 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-03-13 11:13:262015-01-28 18:04:51Bewährung bei gefährlicher Körperverletzung wegen Pfeffersprayens

Anklage gegen zwei türkischstämmige Münchner wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Für zwei türkischstämmige Münchner hatte ein gemeinsamer Weggehabend mit einem ebenfalls türkischstämmigen Bekannten letztes Jahr ein unangenehmes Ende: Nach dem gemeinsamen Genuß einer Flasche Raki zog es den Bekannten noch zu einer anderen Kneipe. Was er seinen beiden Begleitern mitteilte war lediglich, dass von einem Mann in der Kneipe noch Geld bekommen sollte, was die Beiden aber nicht wußten war, dass der Bekannte vorhatte, notfalls auch grob zu werden und Gewalt einzusetzen, um sein Geld zurückzukriegen und seine Begleiter als Drohkulisse zu mißbrauchen. Als man vor Ort war war der Älteste des Trios (Verteidiger RA Florian Schneider) gerade damit beschäftigt, sich mit einem Mann aus der Kneipe zu unterhalten, als es plötzlich laut wurde und ein Schmerzensschrei zu hören war. Als der Mann sich umsah sah er, wie sich ein ihm Unbekannter das Auge hielt und offenbar verletzt war. Der Bekannte hatte es plötzlich eilig und wollte schnellstmöglich mit dem Taxi weg und nach Hause.

Bei den nachfolgenden Ermittlungen wurde dann natürlich nicht nur nach dem Bekannten gefahndet, sondern auch nach seinen beiden Begleitern, obwohl die an der Auseinandersetzung gar nicht beteiligt waren. Der Verletzte hatte bei der Polizei jedoch behauptet, er sei nicht nur geschlagen worden, sondern einer der beiden Begleiter des Täters hätte ihn während der Schläge festgehalten. Die Polizei ermittelte einen der beiden Begleiter, die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung, der dritte Mann blieb bislang unerkannt.

Der eine der beiden Begleiter wußte zwar den Namen des Dritten, hatte aber bei seiner Vernehmung bei der Polizei noch keine Veranlassung gesehen, den Namen zu nennen, da weder er selber noch der Dritte in irgendeiner Weise an den Tätlichkeiten beteiligt waren und er (wohl nicht ganz ohne Hintergedanken der Polizei) nur als Zeuge vernommen worden war. Da er aber plötzlich Mitangeschuldigter ist und sich nun vor Gericht verantworten muß wird er den Dritten nennen, um einen Zeugen zu haben dafür, dass der Geschädigte ihn zu Unrecht belastet. Im Falle einer Verurteilung droht ihm nämlich genauso wie dem Haupttäter eine empfindliche Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe, der Strafrahmen liegt bei der gefährlichen Körperverletzung zwischen 6 Monaten und 10 Jahren. Denn nach der Darstellung des Opfers sind beide Begleiter als Mittäter anzusehen und werden Beiden die Grobheiten des Haupttäters zugerechnet, sie sollen nach Meinung der Staatsanwaltschaft letztlich also genauso verurteilt werden wie der Schläger.

8. März 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-03-08 10:59:422020-01-28 12:04:13Anklage gegen zwei türkischstämmige Münchner wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung

Geldstrafe für Beamtenbeleidigung trotz offener Bewährung

Allgemein, Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Seine Wut auf Polizeibeamte hätte einen knapp vierzigjährigen Münchner am Mittwoch fast in den Knast gebracht. Der Rollstuhlfahrer war im August letzten Jahres im Restaurant am Olympiaturm mit anderen Gästen in Streit geraten, da die ihn seiner Meiung nach abfällig behandelt und ihm den Zutritt zum Behinderten-WC verweigert hatten. Als die Polizei auf seinen Wunsch hin erschienen war soll er sich zwar zunächst wieder beruhigt haben, soll aber gleichzeitig extreme Stimmungsschwankungen gezeigt und einen stark alkoholisierten Eindruck gemacht haben. Entsprechend gereizt soll er die Aufforderung der Polizei aufgenommen haben, das Lokal mit ihnen zu verlassen und draußen seine Personalien anzugeben. Gleichzeitig soll er die beiden Beamten ständig damit zu provozieren versucht haben, dass er ihnen mit dem Rollstuhl gegen die Beine fuhr. Da den Beamten die Sache eher unproblematisch erschien hatten sie es gut sein lassen wollen und ihm lediglich einen Platzverweis erteilt.

Dies soll für den Rollstuhlfahrer (Verteidiger RA Florian Schneider) dann aber zuviel gewesen sein, da er wieder ins Lokal zurück wollte, da er dringend aufs WC mußte und sich in dem Lokal das einzige Behinderten-WC weit und breit befand. Als sich die Beamten abwandten, um wegzugehen, soll er ihnen ein „Halts Maul“ und ein „Leck mich am Arsch“ nachgerufen haben. Damit war der Friede mit den Polizisten endgültig vorbei und es wurde ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet.

Das wäre eigentlich für den Mann kein Problem gewesen, wäre da nicht ein langes Vorstrafenregister mit vielen Voreintragungen aus früheren Jahren unter Anderem wegen Beleidigung, aber auch wegen Körperverletzungen. Vor allem gab es da aber noch eine offene Bewährung aus 2010. Dies war der Grund, warum der Mann sich über die Geldstrafe eigentlich freute, da er natürlich als Bewährungsversager anzusehen war und er eigentlich mit einer Haftstrafe hatte rechnen müssen, – wäre da nicht die Gnade des Gerichts gewesen.

5. März 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-03-05 10:58:452020-01-28 12:04:38Geldstrafe für Beamtenbeleidigung trotz offener Bewährung

Haft für 3 Spanier wegen des Verdachts des Raubes in München

Allgemein, Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, etc.

Ein kurzer Besuch auf dem Münchner Viktualienmarkt Ende Januar brachte drei in Spanien wohnhafte Chilenen unangenehmen Kontakt mit der Münchner Kripo und dem Ermittlungsrichter: Die Drei, zwei Männer und eine Frau, waren frisch aus dem Ausland eingetroffen beim Schlendern über den Viktualienmarkt von Zivilbeamten überwältigt und verhaftet worden. Als sie dem Ermittlungsrichter im Polizeipräsidium vorgeführt wurden wurde ihnen ein Haftbefehl ausgehändigt, der auf Raub lautete. Nach den Meinung der Staatsanwaltschaft München I soll das Trio vorletztes Jahr in München insgesamt 15 Raubzüge bei Münchner Geschäften und Passanten veranstaltet und dabei erhebliche Beträge an Geld, Wertsachen und Kreditkarten erbeutet haben, um ihr Leben damit zu finanzieren. Um keine Probleme zu bekommen sollen bei der Einreise falsche EU-Ausweise im Einsatz gewesen sein, da sie wegen ihrer chilenischen Staatsangehörigkeiten ansonsten nicht in den Genuß der europäischen Reisefreiheit gekommen wären.

Die drei Chilenen befinden sich damit seit ihrer Verhaftung Ende Januar in Untersuchungshaft und müssen sich nach vorläufiger Einschätzung auf weitere Monate in Haft einrichten. Nach Meinung der Staatsanwaltschaft waren allerdings die beiden Männer die Haupttäter, die 33-jährige Frau (Verteidiger RA Florian Schneider) soll nur als Gehilfin tätig gewesen sein. Sie soll Schmiere gestanden und dem Männerduo bei der Begehung der Raubzüge ein bürgerliches Aussehen verliehen haben. Das ändert aber natürlich nichts an einer eventuellen Strafbarkeit Beihilfe zum Raub, falls sich der Tatverdacht der Staatsanwaltschaft bestätigen sollte.

Für die Beschuldigte, die Mutter von drei Kindern ist, wird sich nun als Nächstes die Frage stellen, wie sie die Untersuchungshaft abkürzen kann, um schnellstmöglich wieder zu ihren Kindern zu gelangen, die sie alleine erzieht. Schwer zu ihrem Nachteil wirkt sich aus, dass sie nicht nur mit einem falschen Ausweis unterwegs gewesen sein soll, sondern natürlich auch in Deutschland keinen Wohnsitz hat. Da die Staatsanwaltschaft davon ausgeht, dass sie eine erhebliche Strafe zu erwarten hat im Falle eines Schuldspruchs, wird es angesichts dieser Umstände schwierig werden, den Haftgrund der Fluchtgefahr auszuhebeln.

28. Februar 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-02-28 10:53:222015-01-30 13:14:13Haft für 3 Spanier wegen des Verdachts des Raubes in München

1 Jahr 8 Monate für Beleidigung mit sexuellem Hintergrund in 15 Fällen

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Obszöne Sprüche verbunden mit massivster Anmache haben einen 56-Jährigen aus München nun für fast zwei Jahre in den Knast gebracht. Der arbeitslose Schlosser war Anfang letzten Jahres in verschiedene Münchner Mietshäuser gegangen und hatte sich nach reiferen Frauen umgeguckt, die alleine lebten. Nachdem er bei den Frauen geklingelt hatte war er gleich wieder verschwunden und die Frauen hatten nach dem Öffnen ihrer Wohnungstüre auf dem Fußabstreifer handgeschriebene Zettel gefunden, die obszönste Sprüche der heftigsten Art sowie unmißverständliche Angebote enthalten hatten, wie das zum Beispiel, sie sollten doch mit ihm in den Lift oder in den Keller kommen. Die Frauen waren teilweise schon über 80 Jahre alt und bekamen den Schock ihres Lebens über die Brutalanmache eines ihnen völlig Unbekannten, von dem sie nun befürchteten, er würde ihnen vor der Wohnungstüre auflauern und ihnen etwas antun. Die Polizei hatte zunächst etwas Mühe, den Täter zu finden.

In 15 Fällen war es der Polizei aber gelungen, den Angeklagten als Täter zu überführen und ihn sofort in Haft zu nehmen, der Angeklagte befindet sich damit zum gegenwärtigen Zeitpunkt seit 9 Monaten ununterbrochen in Haft. In der Hauptverhandlung am Mittwoch vor dem Amtsgericht München zeigte der Angeklagte nicht die geringste Reue und konnte mit keinem Wort erklären, warum er das ganze Theater mit den Zetteln veranstaltet hatte und warum er gerade ältere Damen in Furcht und Schrecken versetzt hatte. Es blieb der Eindruck, er hatte die Aktionen nur deshalb veranstaltet, um die Frauen zu terrorisieren und seinen Frauenhaß auszuleben. Dieser Umstand sowie der Punkt, dass er eine lange Liste an Vorstrafen mitbrachte und schon etwa 25 Jahre seines Lebens in Haft verbracht hatte, wurden sehr zu seinen Lasten gewertet.

Entlastend wurde gewertet, dass der Angeklagte geständig war und es den 15 Frauen damit erspart hatte, als Zeugen vor Gericht erscheinen und eine Aussage machen zu müssen. Außerdem bescheinigte ihm der Gutachter, nur eingeschränkt schuldfähig zu sein und an einer psychischen Störung zu leiden. Das Amtsgericht blieb mit seinem Urteil 4 Monate unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, der Angeklagte hat ebenso wie die Staatsanwaltschaft angekündigt, in Berufung gehen zu wollen.

20. Februar 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-02-20 10:52:592020-01-28 12:01:441 Jahr 8 Monate für Beleidigung mit sexuellem Hintergrund in 15 Fällen

Außervollzugsetzung des Haftbefehls trotz gefährlicher Köperverletzung

Allgemein, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Eine etwa vierzigjährige Frau (Verteidiger RA F. Schneider) hatte am Mittwoch Erfolg mit dem Antrag auf Überprüfung der Untersuchungshaft ihres Verteidigers: Gegen die Frau war vergangenen Dezember vom Münchner Amtsgericht ein Haftbefehl erlassen worden, der im Januar von der Polizei vollzogen worden war. Der Hafbefehl war mit hinreichendem Tatverdacht der gefährlichen Körperverletzung sowie mit Fluchtgefahr begründet worden. Der Frau wurde zur Last gelegt, letztes Jahr im Juli in einer großen Münchner Firma zwei Arbeitskolleginnen mit gezielten Sprühstößen aus ihrer Pfefferspraydose an den Augen verletzt und sich dann aus dem Staub gemacht zu haben. Hintergrund dieses Vorfalls soll der Besuch der beiden Arbeitskolleginnen im Zimmer der Frau gewesen sein mit dem Ziel, sie zum Chef zwecks Übergabe der Kündigung zu begleiten. Nach den Angaben der beiden Kolleginnen soll sie sich mit dem Pfefferspray genau gegen die Übergabe der Kündigung gewehrt haben und dann verschwunden sein.

Die Staatsanwaltschaft München beantragte im Herbst letzten Jahres gegen die Frau den Erlaß eines Haftbfehls, da sie der Meinung war, die Frau sei flüchtig. An dieser Auffassung änderte auch die Tatsache nix, dass die Polizei sie genau in ihrer Münchner Wohnung verhaften konnte, wo sie regulär gemeldet war. Sie ging also Mitte Januar in der Münchner Frauenhaftanstalt in Untersuchungshaft, wo sie bis Mittwoch blieb.

Da inzwischen die Anklage wegen der Vorfälle letzten Juli gegen die Inhaftierte zugestellt worden war war nun nicht mehr der Ermittlungsrichter zuständig, sondern der Strafrichter am Amtsgericht München, der im März über die Anklage verhandeln wird. Er ließ sich von den Argumenten der Verteidigung überzeugen, dass die Frau ganz unbestreitbar nicht flüchtig gewesen sein konnte, da sie einen festen Wohnsitz hatte und zudem auch einer geregelten Arbeit in München nachging.

14. Februar 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-02-14 10:52:422015-01-30 13:17:35Außervollzugsetzung des Haftbefehls trotz gefährlicher Köperverletzung

Haftbefehl gegen Serben wegen Automatenaufbrüchen in München

Allgemein, Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Die Münchner Polizei hat vor Kurzem einen Haftbefehl des Amtsgerichts München gegen einen Serben vollzogen, der lediglich aufgrund seiner Fingerspuren auf zwei Automaten überführt worden war. Der etwa vierzigjährige Serbe war im Januar in München verhaftet worden, nachdem er schon vor Weihnachten mit Frau und Kindern nach München eingereist war, um seine Geschwister zu besuchen. Der Mann war früher bereits in Deutschland wohnhaft gewesen und hier vielfältig wegen verschiedener Strataten inhaftiert gewesen, bis ihn die Ausländerbehörde vor mehr als 10 Jahren ausgewiesen und nach Serbien abgeschoben hatte. Seitdem war er nicht mehr strafrechtlich aufgefallen, bis Datenbanken der Polizei eine Übereinstimmung seiner von damals gespeicherten Fingerabdrücke mit denen abglich, die bei zwei Automatenaufbrüchen vorletztes Jahr in München gesichert worden waren. Die Übereinstimmung war so hundertprozentig, dass ein Zweifel nicht möglich war.

Das Amtsgericht München erließ daraufhin vorletztes Jahr im Dezember einen Haftbefehl gegen den Serben, der über ein Jahr später im Januar diesen Jahres vollzogen werden konnte, als der Beschuldigte wieder bei seinen Geschwistern in München zum Weihnachtsbesuch aufgetaucht war. Als die Identität feststand wurde er in der JVA München inhaftiert.

Dem Beschuldigten (Verteidiger RA Florian Schneider) wird konkret vorgeworfen, im April 2011 zwei Waschmünzenautomaten in den Anwesen in der Nachbarschaft zu den Wohnungen seiner Geschwister aufgebrochen und das Waschgeld entwendet zu haben. Der Schaden ist zwar vergleichsweise gering, allerdings hat der Beschudligte in Deutschland keinen Wohnsitz und bis vor etwa 15 Jahren in Berlin vielfach strafrechtlich in Erscheinung getreten. Er wird sich nun wegen dieser erneuten Straftaten vor dem Amtsgericht München verantworten müssen. Da der Schaden sehr gering ist wird nun die Haftprüfung betrieben.

14. Februar 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-02-14 10:51:332015-01-30 13:19:08Haftbefehl gegen Serben wegen Automatenaufbrüchen in München
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