• Link zu Mail
  • Link zu X
  • Link zu Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü

Ehefrau nach Messerstich gegen Ehemann in Haft

Allgemein, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Straftaten gegen das Leben, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Die Ermittlungsrichterin am Amtsgericht München hat vor kurzem gegen eine Mittvierzigerin aus München Haftbefehl wegen versuchten Mordes gegen ihren Ehemann erlassen. Hintergrund dieses Haftbefehls ist ein bereits seit langem währender Streit zwischen zwei Eheleuten, einer ursprünglich aus den USA stammenden Frau und einem Münchner, die bereits seit 15 Jahren verheiratet sind und zwei Kinder im Teenageralter haben. Die Beiden hatten sich in den letzten 2, 3 Jahren zunehmend in die Haare gekriegt und sich ganz offenkundig immer wieder weniger verstanden, was dazu geführt hatte, dass die Ehefrau sich mehr und mehr dem Alkohol zugewandt hatte und der Ehemann ihr auch deshalb mehr und mehr den Rücken gekehrt hatte. Einzig die beiden Kinder waren noch als etwas Verbindendes angesehen worden, darüber hinaus hatte man ganz eindeutig nicht mehr viel gemeinsam.

Vor gut 3 Wochen eskalierte der Streit dermaßen, dass die Ehefrau ihrem Mann mitteilte, er brauche zu Hause nicht mehr aufzutauchen, sie habe das Schloss ausgewechselt, er wohne jetzt nicht mehr in der Wohnung. Als sie ihn kurz darauf bat, doch noch einmal vorbei zu kommen, da es ihr schlecht ginge, kam es zur Katastrophe: Als der Ehemann zu Hause eintraf und seine total alkoholisierte Ehefrau daran hindern wollte, seine gesamten Habseligkeiten aus dem Fenster zu werfen, war es handgreiflich geworden zwischen den Beiden: Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft soll die Ehefrau mit einem Alkoholpegel von über 2 Promille ein Küchenmesser genommen haben und versucht haben, es in den Rücken ihres Mannes zu rammen, als der sich von ihr abgewandt hatte. Wie durch ein Wunder war jedoch nichts passiert, der Ehemann hatte lediglich einen leichten Druck auf der rechten Seite seines Rückens verspürt und, als er sich umgedreht hatte, soll er seine Frau mit einem Messer in der Hand gesehen haben, dessen Klinge abgebrochen war. Die Klinge selbst soll irgendwo anders gelegen sein. Tatsache ist aber definitiv, dass er noch nicht einmal eine geringfügige Verletzung davongetragen hatte, was sich sehr schlecht mit dem Tatvorwurf laut Haftbefehl vereihnbaren läßt, dass die Beschuldigte ihren Mann versucht haben soll, zu ermorden. Tatsache ist nämlich auch, dass das Opfer keine Panzerweste getragen hatte, sondenr eine normale Daunenjacke, durch die ein Küchenmesser buttterweich durchgegange wäre, wenn die Beschuldigte wirklich richtig zugestochen hätte.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft liegt jedoch trotzdem im Moment der Tatbestand des versuchten Mordes vor, da nach ihrer Auffassung die Beschuldigte einen Messerstich in Richtung Rumpf ihres Mannes geführt hatte, – den allerdings keiner gesehen und auch keiner bemerkt hatte, – der aber nur durch einen Zufall nicht zu einer schweren Verletzung geführt hatte, ohne dass die Beschuldigte für diesen Zufall etwas gekonnt haben soll: Denn, – nach Meinung der Ermittler, – sei es doch wohl so, dass der FRau nicht zugute gehalten werden könne, dass das Messer nicht funktioniert habe! Die Beschuldigte sitzt damit seit 3 Wochen in Untersuchungshaft, ein Gutachter wird nun klären müssen, weshalb es hier nicht zu einer großen Katastrophe gekommen war und der Mann unverletzt geblieben ist und ob es womöglich doch der Ehefrau zu Gute zu halten ist, dass nichts weiter passiert war. Im Falle einer Mordanklage vor dem Münchner Schwurgericht würde sie mit vielen Jahren Haft rechnen müssen.

19. Dezember 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-12-19 11:28:482015-01-27 14:11:05Ehefrau nach Messerstich gegen Ehemann in Haft

Freispruch für Arbeitgeber in Führerscheinsache

Allgemein, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Straßenverkehrsdelikte

Ein Unternehmer aus dem Raum Starnberg konnte sich letzte Woche vor dem Verkehrsgericht des Amtsgerichts München über einen Freispruch freuen: Der Mittdreißiger, der eine Landschaftsbaufirma betreibt, hatte im Sommer diesen Jahres vom Amtsgericht München einen Strafbefehl über eine Geldstrafe erhalten, weil er es angeblich seinem Mitarbeiter fahrlässigerweise gestattet hatte, einen Transporter mit Anhänger zu führen, obwohl der Mitarbeiter hierfür gar keine Fahrerlaubnis gehabt hatte. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft München I, die den Strafbefehl beim Amtsgericht München beantragt hatte, habe der Angeklagte einen seiner Mitarbeiter damit beauftragt, mit dem Firmen-Sprinter einen Minibagger nach seiner Reparatur bei der Firma Caterpillar auf den Anhänger zu laden und von München Richtung Starnberger See zu fahren. Bei einer Verkehrskontrolle in München war der Polizei dann aufgefallen, dass der Fahrer des Sprinters mit dem Minibagger nur Klasse B hatte.

Der Angeklagte soll es angeblich verabsäumt haben, zu überprüfen, ob sein Mitarbeiter nur, – wie meistens, – nur die Fahrerlaubnis der Klasse B hatte, oder einen ausreichenden Führerschein zum Führen auch eines solch großen Gespanns. Gegen den Mitarbeiter des Angeklagten war daraufhin ein Strafbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erlassen worden, den dieser sofort akzeptiert hatte. Als das Verfahren gegen den Mitarbeiter abgeschlossen war, war man dann auch gegen den angeklagten Arbeitgeber vorgegangen. Auf Anraten seines Verteidigers RA Florian Schneider war gegen den Strafbefehl des Unternehmers sofort Einspruch eingelegt worden und im Rahmen einer Einspruchsbegründung ausführlich dargelegt worden, weshalb der Strafbefehl zu Unrecht ergangen war. Als das Amtsgericht München auf den Einspruch hin Termin zur Hauptverhandlung anberaumte und den Fahrer des Sprinters als Zeugen lud, belastete dieser den Angeklagten zunächst schwer und behauptete, der Angeklagte habe eigentlich ganz genau gewusst, dass er, der Fahrer, gar keine ausreichende Fahrerlaubnis gehabt habe, er habe ihn aber trotzdem dazu veranlasst, das Gespann von München Richtung Starnberger See zu ziehen.

Bei der Befragung dieses Zeugen war es dann allerdings im weitern Verlauf gelungen, herauszuarbeiten, dass der Zeuge log, weil er stinksauer war auf den Angeklagten, denn der hatte ihn nicht nur gekündigt, sondern ihm auch die Geldstrafe für seinen eigenen Strafbefehl nicht bezahlt. Außerdem konnte dieser Zeuge mit seinen eigenen Angaben bei der Polizei konfrontiert werden, wo er selbst noch ausgesagt hatte, er habe seinen früheren Arbeitgeber auf dessen Frage hin angelogen und behauptet, er habe die richtige Fahrerlaubnis, nur um die Arbeitsstelle nicht zu riskieren. Dem Amtsgericht München blieb daraufhin nichts anderes übrig, als den Angeklagten freizusprechen und ihm die Kosten für seine Verteidigung der Staatskasse aufzuerlegen.

19. Dezember 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-12-19 11:28:252015-01-27 14:12:04Freispruch für Arbeitgeber in Führerscheinsache

23-Jähriger angeklagt wegen Handeltreibens mit Cannabis

Allgemein, Betäubungsmittelgesetz, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Am Mittwoch vorletzter Woche musste sich ein 23-jähriger Münchner vor einer Strafrichterin des Amtsgerichts München wegen des Vorwurfes des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln sowie wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln und außerdem wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. Die Staatsanwaltschaft München hatte dem Mann vorgeworfen, im Dezember letzten Jahres ein Gramm Marihuana zum Preis von EURO 15 an einen Bekannten verkauft zu haben und im Juli diesen Jahres in seiner Wohnung Cannabis samen mit etwa 5% Wirkstoffgehalt besessen zu haben. Außerdem soll der Angeklagte zwei Schrotpatronen zuhause aufbewahrt haben. Die Ermittlungen gegen ihn waren in Gang gesetzt worden, als ein 22-Jähriger Bekannter von ihm bei seiner Festnahme behauptete, er habe ein Gramm Cannabis von ihm gekauft. Bei der darauf folgenden Durchsuchung seiner Wohnung hatte dann die Polizei zwar kein Cannabis gefunden, aber 8 Cannabissamen sowie zwei Schrotpatronen.

Der Angeklagte selber (Verteidiger RA Florian Schneider) hatte von Anfang an alles richtig gemacht und nichts zu dem Vorwurf gesagt, was sich für ihn im weiteren Verlauf als äußerst positiv herausstellen sollte: Tatsächlich war es nämlich wohl so gewesen, dass der er den Bekannten zwar aus der Schule kannte, ihn aber jahrelang nicht mehr gesehen hatte und ihm erst nichts verkauft hatte. Wie häufig bei Beschuldigten aus diesem Bereich werden quer Beet alle belastet, die man kennt, um möglichst viel Rabatt bei Staatsanwaltschaft und Gericht herauszuschlagen, um in den Genuß der sog. Kronzeugenregelung des BtmG zu kommen.

Da der Angeklagte dann auch bei Gericht jegliche Aussage verweigerte wurde es in der Verhandlung für den Staatsanwalt schwierig, ihm etwas nachzuweisen, denn plötzlich entschied sich der Bekannte, – der als Zeuge geladen war, – dazu, von nun an eine Aussage zu verweigern. Damit fehlte dem Gericht plötzlich der Zeuge und so mußte ausgesetzt werden, wobei nun absehbar ist, dass kein Weg mehr zu einer Verurteilung des Angeklagten führen wird, da auch sonst bei der neuen Verhandlung im nächsten Jahr kein besserer Zeuge zur Verfügung stehen wird. So wird sich der Angeklagte bald über einen Freispruch freuen können.

18. Dezember 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-12-18 11:28:012015-02-05 11:01:1923-Jähriger angeklagt wegen Handeltreibens mit Cannabis

32 Arbeitsstunden für Heranwachsende wegen Einbruchs

Allgemein, Eigentumsdelikte, Jugendliche - Heranwachsende

Das Münchner Jugendgericht hatte am Dienstag über eine Anklage der Staatsanwaltschaft München gegen zwei Heranwachsende zu verhandeln, denen vorgeworfen wurde, eines Nachts im Mai diesen Jahres in ein Münchner Café eingebrochen zu sein. Die Zwei waren spät in der Nacht auf dem Nachhauseweg von einem Fest und an einem Café vorbeigekommen, das natürlich noch geschlossen war. Die Beiden hatten sich, so die Überzeugung des Münchner Jugendgerichts, spontan dazu entschlossen, in das Café einzubrechen, um nach Stehlenswertem zu suchen. Der Ältere soll daraufhin eingestiegen sein, der Jüngere (Verteidiger RA Florian Schneider) soll draußen Schmiere gestanden und gepfiffen haben, als sich jemand näherte. Der Einbruch war nämlich nicht unbemerkt geblieben sein: Ein Paar, das einige Meter entfernt auf einer Parbank saß, beobachtete den Einbruch und rief die Polizei.

Die kam sofort und nahm den Einen, der draußen stand, genauso fest wie den Älteren, den sie irgendwo im Laden hinter der Theke versteckt auffand. Bei der Durchsuchung des Älteren wurden jede Menge Schlüssel und 50 Euro sichergestellt, die aus dem Laden stammten. Bei der Vernehmung der Zeugen stellte sich dann heraus, dass die Beiden Minuten vor dem Einbruch in das Café auch noch versucht hatten, in eine daneben liegende Bäckerei einzusteigen, was nur an der Vergitterung gescheitert war. Die Staatsanwaltschaft hatte daher Anklage wegen versuchten und vollendeten Diebstahls jeweils in einem besonders schweren Fall Anklage erhoben.

Die beiden Neunzehnjährigen hatten bei der polizeilichen Vernehmung noch jede Einbruchsabsicht bestritten, in der Hauptverhandlung am Dienstag aber alles zugegeben. Die Jugendrichterin verurteilte sie daher als geständige Ersttäter zu Sozialstunden, den Älteren, der als Azubi schon Geld verdient, zusätzlich auch zu einer kleinen Geldstrafe. Die Beiden nahmen das Urteil sofort an.

26. September 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-09-26 11:27:392015-03-20 10:46:4832 Arbeitsstunden für Heranwachsende wegen Einbruchs

Vollzugsstrafe für 31-jährigen Letten wegen Einbrüchen in Deutschland

Allgemein, Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Ein 31-jähriger Familienvater aus Lettland (Verteidiger RA Florian Schneider) bekam am Dienstag vor dem Landgericht München I die ganze Strenge der bayrischen Justiz zu spüren: Der Mann war 2009 mit einem Freund nach Deutschland gekommen und hier im Suff (etwa 1 Liter Wodka und einige Bier) auf die nicht so gute Idee verfallen, in der Nähe von Dachau in eine Halle einzubrechen, in der ein Wohnmobil, ein Boot und Anderes abgestellt war. Das Werkzeug für den Einbruch hatte er nicht dabei gehabt, sondern aus einer Hütte hinter der Halle organisiert. Trotz der starken Alkoholisierung war es ihm gelungen, das Rolltor aufzubrechen und aus dem Wohnmobil einen Kompressor und eine Batterie auszubauen. Und weil das so einfach gewesen war war er auch gleich noch in die benachbarte Halle eingedrungen und hatte hier einen Elektro-Außenbordmotor entwendet. Für all diese Gegenstände habe er eigentlich gar keine Verwendung gehabt, deshalb hatte er die entwendeten Teile neben der Halle liegen lassen.

Nach der Tat war er wieder verschwunden, jedoch im Januar diesen Jahres erneut in Deutschland aufgetaucht und in der Nähe von Hannover in ein Eigenheim eingebrochen, wo er dieses Mal festgenommen wurde. Nun flog auch die alte Sache von 2009 auf, denn man hatte damals am Wohnmobil und am Rolltor Fingerspuren gesichert, die ihn nun als Täter überführten. Nach dem 2. Einbruch war er sofort verhaftet worden und sitzt damit seit Januar in Untersuchungshaft. Für den Einbruch in Hannover hatte er im Frühsommer 10 Monate ohne Bewährung bekommen, für die Sache 2009 kurz darauf in München 8 Monate, ebenfalls ohne Bewährung. Da er dies nicht hatte akzeptieren wollen war er in Berufung gegangen, über die vergangenen Dienstag vor der Berufungskammer in München verhandelt worden war.

Obwohl der Angeklagte geständig und zum Zeitpunkt der 1. Tat in Dachau nicht vorbestraft war (die Verurteilung in Hannover gilt nicht als Vorstrafe, der Einbruch in das Haus war ja erst nach dieser Tat 2013 begangen worden) und vor allem zum ersten Mal in seinem Leben in Haft war konnte er jedoch auch die Berufungskammer nicht davon überzeugen, ihm eine Bewährung zu geben. Sein Erfolg in der Berufungsverhandlung vor dem Landgericht bestand jedoch darin, dass er die fast gleichzeitige Verurteilung in Hannover mit der in München zusammengezogen wurde und er durch die Bildung einer Gesamtstrafe einen großen Strafrabatt bekommen konnte. So muss er insgesamt nun deutlich weniger absitzen, als wenn beide Strafen nebeneinander stehen geblieben wären. Da zudem nun der Drittelzeitpunkt näher rückt kann er davon ausgehen, entweder abgeschoben zu werden oder jedenfalls das restliche Drittel auf Bewährung ausgesetzt zu bekommen.

26. September 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-09-26 11:27:082015-01-27 14:45:50Vollzugsstrafe für 31-jährigen Letten wegen Einbrüchen in Deutschland

Aussagebereitschaft bei der Polizei zahlt sich oft nicht aus

Allgemein, Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Der Versuch eines 27-jährigen Mannes, in einem Münchener Kaufhaus ein teures Parfüm für seine Freundin zu entwenden, führte nicht nur zum Scheitern, sondern auch direkt in die Untersuchungshaft in der JVA München-Stadelheim. Der Rumäne hatte vor zwei Wochen das Kaufhaus mit der Absicht betreten, ein Parfüm im Wert von Euro 65 zu klauen. Hierzu hatte er sich mit Alufolie ausgerüstet, die dazu dienen sollte, die Alarmanlage am Ausgang zu überlisten: Das in Alufolie gewickelte Diebesgut hätte von den Alarmmeldern an den Türen nicht entdeckt werden können. Dummerweise wurde er noch vorher ertappt und von der Polizei vorläufig festgenommen. Die Staatsanwaltschaft München beantragte beim Amtsgericht München den Erlaß eines Haftbefehls, den der Ermittlungsrichter dann dem Mann eröffnete. Seitdem sitzt der Beschuldigte in Stadelheim ein. Zwei Wochen nach seiner Inhaftierung wurde ihm als Verteidiger RA Florian Schneider beigeordnet.

Der Umstand, dass der Beschuldigte bei seiner Verhaftung nicht verteidigt war und er gerade als Ausländer keine Kenntnis von seinen Rechten bei der Polizei hatte, führte dazu, dass er einen folgenreichen Fehler machte: Bei einer sofort durchgeführten Vernehmung hatte er sich nämlich dazu verleiten lassen, nicht, wie es sein Recht gewesen wäre, die Klappe zu halten und zu schweigen zum Tatvorwurf, sondern unumwunden seinen Plan einzuräumen und seinen gescheiterten Diebstahlsversuch zugegeben. Wie in den meisten Fällen redete er sich um Kopf und Kragen, seine Hoffnung erfüllte sich dagegen nicht, denn er bekam für sein Geständnis nichts, er wanderte ein. Unglücklicherweise hatte er sich mit seiner Aussage erheblich selbst belastet und sich einer effektiven Verteidigung selbst begeben. Alle Erfahrung zeigt, man hält bei einer polizeilichen Vernehmung besser den Mund!

Als Ausländer ohne Wohnsitz in Deutschland hatte der Beschuldigte nämlich nicht die geringste Chance auf Außervollzugsetzung des Haftbefehls, sondern muß realistischerweise damit rechnen, bis zur Hauptverhandlung in geschätzt drei bis vier Monaten in Untersuchungshaft verbringen zu müssen. Erst hier kann er dann darauf hoffen, dass sich seine unumwundene Offenheit bei seiner Verhaftung auszahlen wird: Da er nicht vorbestraft ist kann er nämlich wenigstens dann mit einer Haftentlassung aufgrund einer Bewährungsstrafe rechnen.

27. August 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-08-27 11:25:342015-01-27 14:46:44Aussagebereitschaft bei der Polizei zahlt sich oft nicht aus

AG München erläßt gegen Diebstahlsverdächtigen Haftbefehl nur wegen fehlenden Wohnsitzes

Allgemein, Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Das Amtsgericht München hat gegen einen etwa 30-jährigen Münchner Haftbefehl wegen Fluchtgefahr erlassen, dem nichts Anderes zur Last liegt, als dass er verdächtig ist, vor längerer Zeit an zwei Diebstählen beteiligt gewesen zu sein. Dies befremdet auf den ersten Blick, zumal der Mann nur geringfügig vorbestraft ist und ein geregeltes bürgerliches Leben mit fester Arbeitsstelle und Lebensgefährtin führt. Von der Ausgangssituation her also eigentlich eher ungewöhnlich, auch ist der Wert des in Rede stehenden Diebesgutes gering und es ist noch gar nicht ganz sicher, dass der Mann an den beiden Taten beteiligt war. Einziges Indiz ist eine Fingerspur, die man dem Beschuldigten zuordnen kann. Der Mann wurde ungeachtet seines Protestes letzten Freitag in der Haftanstalt des Polizeipräsidiums München festgesetzt und Sonntagabend nach Stadelheim verbracht, wo er nun einsitzt. Denn auch der Ermittlungsrichter, dem der Beschuldigte am Samstagvormittag vorgeführt worden war, ließ ihn nicht frei.

Der Ermittlungsrichter hatte schon vor Monaten den Haftbefehl erlassen, letztlich nur mit der Begründung, dass der Beschuldigte nirgendwo fest angemeldet war, – auch wenn er jeden Tag einer festen Arbeit nachgeht. Alleine wegen des fehlenden festen Wohnsitzes war Fluchtgefahr bejaht worden.

Der Beschuldigte hatte die Sache bei seiner Verhaftung am Freitag viel zu leicht genommen und war davon ausgegangen, dass sich alles leicht aufklären lassen würde. Deshalb hatten weder er noch seine Freundin sich zunächst um einen Anwalt gekümmert, was sich bei der Haftbefehlseröffnung am Samstag als schwerer Fehler herausstellte. Denn erst als auch der Haftrichter am Samstagvormittag im Münchner Polizeipräsidium ihn nicht aus der Haft entlassen hatte war ihm der Ernst der Sache klar geworden. Nun muß er sich etwa ein bis zwei Wochen gedulden, bis sein Verteidiger (RA Florian Schneider) beim Amtsgericht einen Termin zur Haftprüfung bekommen hat, bei dem der Beschuldigte nachweisen kann, dass er bei der Schwester seiner Freundin Wohnsitz nehmen und sich anmelden kann.

6. August 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-08-06 11:25:142015-01-27 14:47:18AG München erläßt gegen Diebstahlsverdächtigen Haftbefehl nur wegen fehlenden Wohnsitzes

200 Euro Geldstrafe für Einsteigen in Supermarkt-Müllraum

Allgemein, Eigentumsdelikte

Letzte Woche haben drei Münchner Studenten (2x Lehramt und 1 angehender Ingenieur, – Verteidiger RA Florian Schneider) Post vom Amtsgericht München erhalten mit wenig erfreulichem Inhalt: Das Gericht hatte auf Antrag der Münchner Staatsanwaltschaft gegen die Drei Strafbefehle wegen des Vorwurfs des Hausfriedensbruchs mit einer Geldstrafe von jeweils 20 Tagessätzen a Euro 10 und damit über Euro 200 erlassen. Die 3 Studenten waren Anfang des Jahres mitten in der Nacht in den Müllraum eines Münchner Supermarktes eingestiegen, der lediglich mit einer unversperrten Türe gesichert war. Die Studenten waren (und sind) der Auffassung, dass in Deutschland viel zu viel weggeworfen wird, denn die Ware, die im Müll landet, muß durchaus nicht verdorben, sondern, – gerade was Obst und Gemüse angeht, – kann einfach nur nicht mehr so schön sein wie ganz frische Ware oder das Verfallsdatum erreicht haben, ohne aber deshalb schon kaputt zu sein.

Um diesen wenig positiven Auswirkungen der Konsumgesellschaft entgegen zu steuern und auch, weil sie selbst sparen müssen, wurden sie aktiv und stiegen nachts in einen Müllcontainer, um sich die verwertbaren Waren herauszuholen. Viel fanden sie nicht, denn ihr Eindringen war über die Videoüberwachung bemerkt worden und die Polizei verhinderte durch ihr schnelles und entschlossenes Auftreten Schlimmeres.

Da der Supermarkt bei einem persönlichen Besuch der 3 am nächsten Tag direkt beim Filialleiter nicht mit sich reden ließ und Strafantrag stellte mußte die Justiz tätig werden. Denn unbestreitbar haben die Studenten den Tatbestand des Hausfriedensbruchs erfüllt. Richtigerweise gehen aber weder Staatsanwaltschaft noch Amtsgericht von einem Versuch des Diebstahls aus, da die Waren wegen ihres Platzes im Müll völlig wertlos waren. Da die Schuld der 3 angesichts ihres Idealismus als gering anzusehen ist soll nun versucht werden, eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen.

2. August 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-08-02 11:24:082015-01-27 14:49:02200 Euro Geldstrafe für Einsteigen in Supermarkt-Müllraum

7 bis 9 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung für 3 Türken wegen Schlägerei im Westend

Allgemein, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Ein sehr lauter Abend im Spätsommer letzten Jahres im Münchner Westend endete so richtig erst am Montagnachmittag vor dem Amtsgericht München, als drei Türken zwischen 30 und 40 wegen gefährlicher Körperverletzung zu Freiheitsstrafen zwischen 7 und 9 Monaten verurteilt wurden. Die 3, die sich erst damals in einer Kneipe kennengelernt hatten und gemeinsam Raki getrunken hatten, waren infolge eines lautstarken Streits mit dem Wirt vor der Türe einer Gaststätte um 3 Uhr morgens mit einem etwa 50-jährigen Anwohner zusammengerumpelt, der sich zunächst aus dem Fenster seiner Wohnung über ihren Krach beschwert hatte. Als das nix geholfen hatte und seine Versuche unter Einsatz von Beleidigungen („Scheißtürken“) nur auf entsprechend laute und aggressive Antworten gestoßen waren war der Anwohner auf die Straße herunter gekommen und von einem der Dreien mit einem so kräftigen Fautschlag bedient worden, dass er Sternchen sah und den Rückzug nach Hause antrat. Ein anderer Nachbar rief die Polizei.

Die kam sofort, hatte allerdings zunächst einige Schwierigkeit, den Täter zu ermitteln, da die inzwischen mit dem Taxi zur nächsten Kneipe weiterzogen waren. Über den Taxifahrer gelang dann allerdings die Ermittlung der Drei, die daraufhin eine Anklage wegen gemeinschaftlicher und damit gefährlicher Körperverletzung bekamen.

In der Hauptverhandlung war der Schläger sofort geständig, die anderen Beiden bestritten jedoch, auch nur das allergeringste mit dem Faustschlag zu tun gehabt zu haben. Das Gericht glaubte jedoch nicht ihnen, sondern dem Anwohner, der behauptet hatte, 2 hätten ihn bedrängt und festgehalten und einer habe ihn geschlagen. Wer was gemacht haben soll hatte der Zeuge nicht mehr sagen können. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

1. August 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-08-01 11:23:402015-01-27 14:50:447 bis 9 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung für 3 Türken wegen Schlägerei im Westend

3.600 Euro Geldstrafe für Fausthieb und Kopfstoß

Allgemein, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Das Amtsgericht München hatte am Dienstag über einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft München I gegen einen etwa 30-jährigen Münchner zu verhandeln, der dem Mann vor etwa 2 Monaten zugestellt worden war und gegen den der Mann über seinen Verteidiger (RA Florian Schneider) rechtzeitig, – also innerhalb von 2 Wochen ab der Zustellung an ihn, – Einspruch eingelegt hatte. Der Tatvorwurf lautete, dass der Angeklagte auf einer Ü30-Party vor einigen Monaten einen alten Bekannten aus seiner früheren Schule zunächst immer wieder kleine Boxhiebe dann plötzlich einen Kopfstoß und einen Faustschlag versetzt habe. Dabei habe er ihm regelrecht ein Veilchen geschlagen. Weder der Angeklagte noch sein Opfer konnten sagen, warum das passiert war, da es keinerlei Streit vorher gegeben habe und man eigentlich in einer lustigen Gruppe miteinander unterwegs gewesen sei. Die einzige Erklärung fand sich schließlich in der heftigen Alkoholisierung des Angeklagten, der jede Menge Bier und Schnaps intus hatte

Der Angeklagte war nicht zum ersten Mal auffällig in dieser Weise: 7 Jahre zuvor hatte der Trockenbauer sich schon einmal eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten auf Bewährung eingefangen, als er sich sternhagelvoll geprügelt hatte. Er hatte diese Bewährung jedoch erfolgreich durchgestanden und war seitdem nicht mehr auffällig geworden.

Das Amtsgericht hielt ihm zugute, dass er sich nach eingetretener Ernüchterung eine Woche später sofort und von sich aus bei dem Opfer entschuldigt hatte und damit ein erfolgreicher Täter-Opfer-Ausgleich vorlag. Wegen der Heftigkeit der Schläge war aber an eine Einstellung nicht zu denken, so dass schließlich eine sehr moderate Geldstrafe von 120 Tagessätzen a Euro 30 herauskam.

30. Juli 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-07-30 11:23:192015-02-05 11:02:073.600 Euro Geldstrafe für Fausthieb und Kopfstoß
Seite 8 von 22«‹678910›»
Search Search

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Dreieinhalb Jahre für Sechzehnjaehrigen wegen Raubes 21. Mai 2025
  • Widerspruch gegen Gewaltschutzanordnung 6. Mai 2025
  • Führerscheinentzug bei Kokainkonsum 3. März 2025
  • Nach Fristversäumung Ladung zum Haftantritt 21. Februar 2025
  • Anklage gegen 15-Jährigen wegen Drogenhandels 26. Januar 2025
  • Jugendgerichtsweisung wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Scooter 21. Januar 2025
  • Strafanzeige und Unterlassungsklage wegen Beleidigung 28. November 2024
  • Verteidigung gegen Strafbefehl wegen Unfallflucht 22. Oktober 2024
  • Anklage wegen Trunkenheitsfahrt auf E-Roller 7. Oktober 2024
  • Bewährung für gefährliche Körperverletzung 31. Mai 2024

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt anzeige beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung BtmG Cannabis diebstahl Drogen ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein Führerscheinentzug Giesing Haft haftbefehl Haftstrafe Hauptverhandlung jugendstrafe körperverletzung landgericht Mord opfer Opfervertretung polizei raub Staatsanwalt Strafantrag Strafanwalt strafanzeige Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Dachauer Straße 201 / EG, 80637 München
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen