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7 bis 9 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung für 3 Türken wegen Schlägerei im Westend

Allgemein, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Ein sehr lauter Abend im Spätsommer letzten Jahres im Münchner Westend endete so richtig erst am Montagnachmittag vor dem Amtsgericht München, als drei Türken zwischen 30 und 40 wegen gefährlicher Körperverletzung zu Freiheitsstrafen zwischen 7 und 9 Monaten verurteilt wurden. Die 3, die sich erst damals in einer Kneipe kennengelernt hatten und gemeinsam Raki getrunken hatten, waren infolge eines lautstarken Streits mit dem Wirt vor der Türe einer Gaststätte um 3 Uhr morgens mit einem etwa 50-jährigen Anwohner zusammengerumpelt, der sich zunächst aus dem Fenster seiner Wohnung über ihren Krach beschwert hatte. Als das nix geholfen hatte und seine Versuche unter Einsatz von Beleidigungen („Scheißtürken“) nur auf entsprechend laute und aggressive Antworten gestoßen waren war der Anwohner auf die Straße herunter gekommen und von einem der Dreien mit einem so kräftigen Fautschlag bedient worden, dass er Sternchen sah und den Rückzug nach Hause antrat. Ein anderer Nachbar rief die Polizei.

Die kam sofort, hatte allerdings zunächst einige Schwierigkeit, den Täter zu ermitteln, da die inzwischen mit dem Taxi zur nächsten Kneipe weiterzogen waren. Über den Taxifahrer gelang dann allerdings die Ermittlung der Drei, die daraufhin eine Anklage wegen gemeinschaftlicher und damit gefährlicher Körperverletzung bekamen.

In der Hauptverhandlung war der Schläger sofort geständig, die anderen Beiden bestritten jedoch, auch nur das allergeringste mit dem Faustschlag zu tun gehabt zu haben. Das Gericht glaubte jedoch nicht ihnen, sondern dem Anwohner, der behauptet hatte, 2 hätten ihn bedrängt und festgehalten und einer habe ihn geschlagen. Wer was gemacht haben soll hatte der Zeuge nicht mehr sagen können. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

1. August 2013/von Florian Schneider
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