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3.600 Euro Geldstrafe für Fausthieb und Kopfstoß

Allgemein, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Das Amtsgericht München hatte am Dienstag über einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft München I gegen einen etwa 30-jährigen Münchner zu verhandeln, der dem Mann vor etwa 2 Monaten zugestellt worden war und gegen den der Mann über seinen Verteidiger (RA Florian Schneider) rechtzeitig, – also innerhalb von 2 Wochen ab der Zustellung an ihn, – Einspruch eingelegt hatte. Der Tatvorwurf lautete, dass der Angeklagte auf einer Ü30-Party vor einigen Monaten einen alten Bekannten aus seiner früheren Schule zunächst immer wieder kleine Boxhiebe dann plötzlich einen Kopfstoß und einen Faustschlag versetzt habe. Dabei habe er ihm regelrecht ein Veilchen geschlagen. Weder der Angeklagte noch sein Opfer konnten sagen, warum das passiert war, da es keinerlei Streit vorher gegeben habe und man eigentlich in einer lustigen Gruppe miteinander unterwegs gewesen sei. Die einzige Erklärung fand sich schließlich in der heftigen Alkoholisierung des Angeklagten, der jede Menge Bier und Schnaps intus hatte

Der Angeklagte war nicht zum ersten Mal auffällig in dieser Weise: 7 Jahre zuvor hatte der Trockenbauer sich schon einmal eine Freiheitsstrafe von 10 Monaten auf Bewährung eingefangen, als er sich sternhagelvoll geprügelt hatte. Er hatte diese Bewährung jedoch erfolgreich durchgestanden und war seitdem nicht mehr auffällig geworden.

Das Amtsgericht hielt ihm zugute, dass er sich nach eingetretener Ernüchterung eine Woche später sofort und von sich aus bei dem Opfer entschuldigt hatte und damit ein erfolgreicher Täter-Opfer-Ausgleich vorlag. Wegen der Heftigkeit der Schläge war aber an eine Einstellung nicht zu denken, so dass schließlich eine sehr moderate Geldstrafe von 120 Tagessätzen a Euro 30 herauskam.

30. Juli 2013/von Florian Schneider
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