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Ermittlungsverfahren gegen 3 Studenten wegen des Vorwurfes des Abfalldiebstahls

Allgemein, Eigentumsdelikte, Jugendliche - Heranwachsende

Drei Münchner Studenten aus unterschiedlichen Fachbereichen (einer von ihnen verteidigt von Jugendstrafrechtsanwalt Florian Schneider) machen gerade die Erfahrung, dass auch durchaus sinnvolle und gut gemeinte Aktionen strafbar sein können: Die 3 waren vor Kurzem spät nachts in den Müllraum eines Supermarktes in München eingestiegen, um dort in den Müllcontainern nach Verwertbarem zu suchen, das den Weg in den Müll eigentlich noch gar nicht verdient hat. Sie beteiligen sich damit an dem inzwischen weit verbreiteten Trend, nicht länger zu akzeptieren, dass tonnenweise Lebensmittel weggeworfen werden, – zum Beispiel, weil das Haltbarkeitsdatum abgelaufen ist oder Obst und Gemüse einfach nicht mehr so gut aussehen, – obwohl sie durchaus noch zu genießen wären. Die weltweit übliche Verschwendung wertvoller Lebensmittel stößt auf immer größeren Widerspruch auch und gerade bei Menschen, die aufs Geld schauen und jeden Euro umdrehen müssen.

Da sich dieser Trend, „Containern“ genannt, immer weiter verbreitet sind inzwischen erste Reaktionen seitens der betroffenen Unternehmen und der Polizei feststellbar: Supermärkte sichern ihre Müllräume inzwischen mit schweren Türen und Videokameras, – als gäbe es hier keinen Müll, – den der Supermarkt ja schließlich selbst weggeworfen hat, – sondern Goldschmuck. Die Polizei wiederum läßts auch nicht mehr gut sein, sondern kommt tatsächlich sofort vorbei, wenn sie gerufen wird, und leitet gegen die Mülldiebe Strafverfahren ein. Der Supermarkt selbst legt sogar großen Wert auf die Strafverfolgung und hat Strafantrag gestellt.

Die Drei können also nicht damit rechnen, dass die Justiz ihren Einstieg in den Müllraum als sinnvolle Verwertung von Müll ansieht. Sie müssen im Gegenteil damit rechnen, dass sie eine Strafe erhalten, denn ihre Handlungsweise erfüllt zumindest den Tatbestand des Hausfriedensbruchs, der üblicherweise mit einer Geldstafe geahndet wird. Je nach Konstellation des Falles wäre es sogar möglich, dass ihnen auch eine Verurteilung wegen Diebstahls droht, wenn der Supermarkt behauptet, die in den Containern befindlichen Lebensmittel seien gar nicht weggeworfen worden, sondern hätten noch einem weiteren Zweck zugeführt werden sollen. Diese Behauptung des Supermarktes, – sollte sie wirklich erfolgen, – wird aus Verteidigersicht einer besonders genauen Prüfung zu unterziehen sein, da den Beschuldigten hier eine besonders hohe Geldstrafe drohen würde. Es wird also Sache der Strafverfolger sein, nachzuweisen, dass der Müll letztlich doch keiner war.

13. Juni 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-06-13 11:20:512015-03-20 10:52:43Ermittlungsverfahren gegen 3 Studenten wegen des Vorwurfes des Abfalldiebstahls

Ermittlungsverfahren gegen 60-Jährigen und gegen 5 Jugendliche wegen Körperverletzung

Allgemein, Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc., Eigentumsdelikte, Jugendliche - Heranwachsende, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, etc., Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Die Starnberger Polizei hat vor Kurzem gegen einen 60-jährigen Starnberger Handwerker, gegen dessen Frau sowie gegen 5 Jugendliche aus Starnberg Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung zu Beginn der Pfingstferien in der Ortsmitte von Starnberg eingeleitet. Hintergrund dieser Verfahren ist eine ziemlich aus allen Fugen geratene Sauferei von 5 Jugendlichen in Starnberg in der Nacht vor den Pfingst-Schulferien: Mitten in der Nacht wurde das Handwerker-Ehepaar jäh aus dem Bett gerissen, als es im Hof ihres Hauses, das direkt an der Hauptstrasse in Starnberg liegt, und an ihrem Zaun krachte und schepperte. Als sie aus dem Fenster sahen bemerkten sie fünf Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren, die randalierten, grölten, Zaunlatten aus ihrem Zaun heraus rissen und Bretter mit Veranstaltungshinweisen, die am Zaun befestigt waren, abrissen und wie Frisbeescheiben in den Hof des Ehepaares schleuderten, wo die Fahrzeuge der Handwerksfirma parkten.

Die Ehelaute, die Ärger wie diesen schon von früher kannten und die Beschädigung ihrer Autos befürchtete, rannten hinunter und stellten die 5 auf der Strasse vor dem Haus, wo die Jugendlichen auf das Ehepaar los gingen und die Beiden ihre zahlenmäßige Überlegenheit spüren ließen. Erst die hinzu gerufene Polizei konnte weitere Eskalationen stoppen. Eine sofort von der Polizei an Ort und Stelle durchgeführte Alkoholkontrolle bei allen Beteiligten ergab bei den Jugendlichen eine ganz erhebliche Alkoholisierung, bei dem Handwerker-Ehepaar dagegen 0 Promille. Gegen die Jugendlichen wurden sofort Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet und trotz der offenkundigen Notwehrsituation des Ehepaares zeigten die eigentlichen Täter das Ehepaar ebenfalls wegen Körperverletzung an.

Die Jugendlichen werden sich nach Lage der Dinge im Sommer oder Herbst vor dem Starnberger Jugendrichter wiederfinden und hier erklären müssen, weshalb sie zunächst fremdes Eigentum zerstören und dann auch noch auf einen 60-Jährigen (Verteidiger Jugendstrafrechtsanwalt Florian Schneider) losgehen, der unbestreitbar in Notwehr sein Eigentum verteidigt. Interessant wird auch die Beantwortung der Frage, was 15-Jährige mitten in der Nacht alkoholisiert auf der Straße verloren haben und dies wird wohl eine Sache für das Jugendamt.

30. Mai 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-05-30 11:20:292020-01-28 12:03:18Ermittlungsverfahren gegen 60-Jährigen und gegen 5 Jugendliche wegen Körperverletzung

Fahrraddiebe aus Bulgarien erhalten Geldstrafe und kommen gegen Kaution aus Haft frei

Allgemein, Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

3 Männer aus Bulgarien haben eine realistische Perspektive, nach etwa einem Monat Untersuchungshaft ihre Heimat und ihre Familien wiedersehen zu können. Die Drei waren im Rahmen ihrer regulären Arbeit bei einer bulgarischen Spedition vor rund einem Monat nach München gekommen. Nach Beendigung der Ladetätigkeit waren sie auf die glorreiche Idee verfallen, im Umland von München 8 Fahrräder zu stehlen, die sie am Straßenrand fanden, und diese dann bin ihren Lkw einzuladen. Da alle Drei über eine feste Anstellung bei der Spedition und damit über ein festes Einkommen verfügen dürfte die Wurzel für die Idee im Alkohol liegen, den sie an ihrem Feierabend ausgiebig genossen hatten. Was auch zu sehen ist an der mangelhaften Ausführung der Idee, denn kaum hatten sie die Räder eingeladen war schon die Polizei da. Alle Drei waren sofort verhaftet und am nächsten Tag dem Haftrichter im Münchner Polizeipräsidium vorgeführt worden, der sie auch gleich nach Stadelheim verfrachtet hatte.

Da sie nicht vorbestraft und geständig waren und der Wert der 8 Räder nicht sehr hoch war war die Chance für einen Abschluß der Sache mit einer Geldstrafe offen, eine Anklage und damit auch eine Hauptverhandlung vor dem Münchner Amtsgericht ist damit ebenso kein Thema mehr wie der weitere Vollzug der Untersuchungshaft, die Männer (einer von ihnen verteidigt von RA Florian Schneider) könnten im Prinzip sofort entlassen werden.

Da bei ausländischen Tätern aber nach einer Haftentlassung und sofortigen Ausreise die Bezahlung der Geldstrafe nicht mehr sichergestellt wäre könnten die Haftbefehle erst dann außer Vollzug gesetzt werden wenn Kautionen in Höhe der Geldstrafen bezahlt worden sind. Dies ist nun in die Wege geleitet, sodass die Drei noch diese Woche heimfahren können.

27. Mai 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-05-27 11:20:012015-01-28 17:35:19Fahrraddiebe aus Bulgarien erhalten Geldstrafe und kommen gegen Kaution aus Haft frei

3 Jahre und 2 Monate für Handtaschenraub und Handeltreiben mit Drogen

Allgemein, Betäubungsmittelgesetz, Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Jugendliche - Heranwachsende

Das Schöffengericht am Amtsgericht München hat am Mittwoch einen 23-Jährigen für schuldig befunden, letztes Jahr zwei alten Ladys die Handtaschen geklaut bzw geraubt zu haben, mit Marihuana Handel getrieben zu haben und drei 15-Jährigen einen Joint verabreicht zu haben, und ihn deshalb zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten verurteilt. Die Besonderheit des Falles lag darin, dass der Angeklagte letztes Jahr im Sommer gerade erst aus der Strafhaft entlassen worden, wo er eine andere Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten verbüßt hatte. 2 Monate nach Entlassung aus der Strafhaft hatte er ohne Schwierigkeiten überstanden und hatte sogar eine gute Arbeit gefunden. Dann war er jedoch wieder mit Drogen in Kontakt gekommen, die vorher schon die Ursache für Straftaten gewesen waren, weshalb er wieder dazu gezwungen war, erneut einen geradezu gigantischen Konsum von gleichzeitig Kokain, Marihuana, LSD und Heroin finanzieren zu müssen.

Da sein Arbeitslohn bei Weitem für diesen enormen Drogenbedarf nicht ausreichte, verfiel er wieder, wie auch früher schon, auf die schlechte Idee, seinen Konsumdruck mit dem Verkauf von Drogen und mit Handtaschendiebstählen und dieses Mal sogar mit dem Raub einer Handtasche zu finanzieren. Da er bei der Polizei in seiner Heimat, dem Münchner Hasenbergl, bereits als Intensivtäter geführt wurde, war schnell klar, wer den alten Damen die Handtaschen geklaut hatte, und fand er sich noch nicht einmal ein halbes Jahr nach seiner Haftentlassung in Stadelheim wieder.

Ein Gutachter hatte ihn noch vor der Verhandlung darauf untersucht, inwieweit bei ihm der Hang zur Begehung schwerer Straftaten aus seiner Drogensucht gegeben ist und er deshalb in einer Entziehungsanstalt (also zum Beispiel im BKH Haar) unterzubringen ist, verneinte dies aber. Vom Schöffengericht wurde ihm aber zugute gehalten, dass er nicht nur geständig war, sondern sich auch therapiewillig gezeigt hat, und verhängte deshalb die Freiheitsstrafe so, dass er von der Vorschrift des 35 BtmG Gebrauch machen konnte, also Therapie statt Strafe, und damit seine Haftzeit nun erstmals für eine Therapie nutzen kann. Sollte er jetzt also eine Drogentherapie erfolgreich absolvieren würde ihm die Strafhaft erspart bleiben und die Strafe auf Bewährung ausgesetzt werden.

22. Mai 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-05-22 11:19:342015-02-05 11:02:403 Jahre und 2 Monate für Handtaschenraub und Handeltreiben mit Drogen

Vollzugsstrafe für 31-jährigen Letten wegen Einbruchsdiebstählen

Allgemein, Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, etc.

Ein einunddreißigjähriger Familienvater aus Lettland mußte am Montag vor dem Strafgericht des Amtsgerichts München die Erfahrung machen, dass für ausländische Angeklagte andere Maßstäbe gelten als für deutsche: Der Mann war 2009 zum ersten Mal als Begleiter eines Freundes nach Deutschland gekommen und hier nach dem Konsum von etwa 1 Liter Wodka und einigen Bier auf die nicht so gute Idee verfallen, in eine Halle bei Dachau einzubrechen, die mit einem Rolltor gesichert war. Das Werkzeug für den Einbruch hatte er sich aus einer Hütte hinter der Halle organisiert. Trotz der starken Alkoholisierung war es ihm gelungen, das Rolltor aufzubrechen und aus einem in der Halle geparkten Wohnmobil einen Kompressor und eine Batterie auszubauen. Und weil das so einfach gewesen war war er auch gleich noch in die benachbarte Halle eingedrungen und hatte hier einen Elektro-Außenbordmotor entwendet. Für all diese Gegenstände habe er eigentlich gar keine Verwendung gehabt, gab er später vor Gericht an.

Er habe die Dinge deshalb einfach in der Umgebung der Halle abgelegt, weil das ganze letztlich nur eine dumme Idee im Suff gewesen sei, so versuchte er seine Tat am Montag vor Gericht zu rechtfertigen. Tatsache war jedoch, dass die Dinge letztlich wie auch immer verschwunden waren und die Eigentümer in Höhe von 4.400 Euro geschädigt waren. Aufgeflogen ist der Angeklagte nur dadurch, dass man damals am Wohnmobil und am Rolltor Fingerspuren gesichert hatte, die dieses Jahr im Januar zu ihm als Täter führten, als er erneut in Deutschland aufgetaucht war und in der Nähe von Hannover in ein Eigenheim eingebrochen war, wo er festgenommen wurde. Seit Januar sitzt er deshalb in Untersuchungshaft, der Einbruch in Hannover wurde dort verhandelt (und gilt übrigens nicht als Vorstrafe, da dieser Einbruch nach der Tat von 2009 begangen worden war).

Obwohl der Angeklagte geständig und nicht vorbestraft war (die Verurteilung in Hannover gilt übrigens nicht als Vorstrafe, da der Einbruch in das Haus nach der Tat von 2009 begangen worden war) und vor allem zum ersten Mal in seinem Leben in Haft war mußte er in der Hauptverhandlung feststellen, dass er im Gegensatz zu allen Üblichkeiten in derartigen Verfahren, – auch in Bayern, – eine Vollzugsstrafe von 8 Monaten bekam, was für Ersttäter absolut ungewöhnlich ist, da eine derartige Strafe regelmäßig zur Bewährung ausgesetzt wird. Er muß daher im Wege der Berufung dieses übertrieben harte Urteil korrigieren lassen.

13. Mai 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-05-13 11:18:472015-01-28 17:46:45Vollzugsstrafe für 31-jährigen Letten wegen Einbruchsdiebstählen

Inhaftierung von 3 Bulgaren wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Fahrraddiebstahls

Allgemein, Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage

Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht München hat soeben gegen 3 junge Bulgaren Haftbefehl erlassen, die im Verdacht stehen, nach ihrer Einreise nach Deutschland vor ein paar Tagen 8 Fahrräder geklaut zu haben. Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sollen die Drei als Angestellte einer Spedition ihren neuesten Fahrauftrag mit dem Lkw in eine Umlandgemeinde von München dazu genutzt haben, insgesamt 8 Fahrräder zu stehlen. Der Wert der Fahrräder soll eher überschaubar gewesen sein, daher ist auch der Gesamtschaden überschaubar, außerdem wurden die 3 auf frischer Tat erwischt, sodass tatsächlich kein Fahrrad abhanden gekommen ist. Sofort nach dem Einschreiten der Polizei wurden die jungen Männer festgenommen und dem Haftrichter vorgeführt, der sie nach Stadelheim verfrachtete. Der Haftbefehl gründet sich auf Fluchtgefahr wegen der hohen Straferwartung, die mit dem Tatbestand des schweren Bandendiebstahls verbunden ist.

Der Fall weicht nach dem ersten Eindruck deutlich von vergleichbaren Fällen ab, denn hier handelt es sich nicht um Arbeitslose aus den neuen Beitrittsländern wie Rumänien oder Bulgarien, sondern um bürgerlich lebende Männer, die in Bulgarien eine feste Arbeit bei einer Spedition haben. Angaben der Beschuldigten liegen derzeit keine vor, denn die Erinnerung des einen der drei beschuldigten Fahrer (Verteidiger RA Florian Schneider) ist ziemlich schlecht, sodass eine Rekonstruktion der Ereignisse und damit eine Ursachenforschung schwierig ist.

Möglicherweise ist die Ursache für die Erinnerungsschwierigkeiten darin zu sehen, dass bei der Tat viel Alkohol im Spiel war, was zugleich eine Erklärung für die Tat, – sollten die Tatvorwürfe zutreffen, – sein könnte, da nach Lage der Dinge keiner der Drei Fahrraddiebstähle finanziell nötig hat, wie dies bei den vielen anderen Straftätern aus den neuen Beitrittsländern der Fall ist. Die Beschuldigten werden sich dennoch mit dem Umstand auseinandersetzen müssen, dass sie die nächsten zwei bis vier Monate in Haft bleiben müssen, bis sie eventuell im Wege eines Schnellgerichtsverfahrens aus der Haft entlassen werden können.

30. April 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-04-30 11:18:222015-01-28 17:48:37Inhaftierung von 3 Bulgaren wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Fahrraddiebstahls

Haftbefehl für versuchten Wohnungseinbruch gegen 3 Rumänen

Allgemein, Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Jugendliche - Heranwachsende

Der Versuch von drei jungen Rumänen vor vier Wochen, in eine Münchner Wohnung einzubrechen, hat die Drei nicht zu Bargeld, sondern direkt in die JVA München-Stadelheim gebracht. Die Männer waren, – wie eine Menge andere vor ihnen, – einem eher unsicheren Arbeitsangebot aus Deutschland gefolgt und hatten ihre ganze Barschaft in die Reise nach München investiert. Hier angekommen stellte sich jedoch heraus, dass das Arbeitsangebot eher unseriös war und es für sie nix zu arbeiten gab. Sie standen also ohne Arbeit, ohne jegliche Deutschkenntnisse und vor allem ohne einen Cent in der Tasche in München auf der Straße und verfielen auf die glorreiche Idee, sich durch einen Einbruch in die nächstgelegene Wohnung die Mittel für ihre Heimreise nach Deutschland zu verschaffen. Mit nicht mehr als einem Schraubenzieher ausgerüstet drangen sie in den Hausflur ein und versuchten, das Türschloß einer der in diesem Haus gelegenen Wohnungen aufzuhebeln, was jedoch nicht gelang.

Denn die Türe war so gut gesichert, deshalb klappten ihre Versuche nicht, stattdessen stand plötzlich die Polizei vor ihnen, die sie wohl schon eine ganze Weile beobachtet hatte, und nahm sie sofort fest. Der Emittlungsrichter im Münchner Polizeipräsidium erließ sofort gegen sie Haftbefehl und verfrachtete sie nach Stadelheim.

Hier werden sie nun zumindest die nächsten vier bis fünf Monate verbringen müssen, denn vor Erhebung der Anklage und vor der Hauptverhandlung vor dem Münchner Amtsgericht werden sie keine Chance haben, den Knast wieder zu verlassen. Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft lautet auf Bandendiebstahl, der mit einer Mindeststrafe von 6 Monaten geahndet wird, der Strafrahmen reicht bis zu einer Freiheitsstrafe von 10 Jahren. Praktisch jedoch werden sie wohl, – sofern sie nicht vorbestraft sind, was noch nicht klar ist, – sich in der Hauptverhandlung eine Bewährungsstrafe von maximal 2 Jahren einfangen, sodass sie nach der Verhandlung wohl nach Hause werden fahren können.

29. April 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-04-29 11:17:392015-01-28 17:50:10Haftbefehl für versuchten Wohnungseinbruch gegen 3 Rumänen

Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Trunkenheitsfahrt mit dem Rad

Allgemein, Straßenverkehrsdelikte

Eine etwa fünfzigjährige Erzieherin aus München wird gar nicht fertig damit, ihre Versuche zu bedauern, nach einem Wiesn-Besuch vorletztes Jahr mit dem Rad nach Hause zu fahren. Nachdem sie deutlich alkoholisiert aufs Rad gestiegen war war sie wenige Meter später wegen ihrer schwankenden Radelei von Polizisten aufgehalten worden. Nachdem sie zähneknirschend einen Strafbefehl über Euro 1.000 akzeptiert und gedacht hatte, dass damit nun endlich der ganze Ärger überstanden sei, war jedoch letztes Jahr noch die Münchner Führerscheinstelle an sie herangetreten und mit der Aufforderung, eine MPU zu machen. Die Begründung: mit 1,7 Promille auf dem Rad ist eine MPU fällig! Die Münchnerin, die damals noch nicht anwaltlich vertreten war, war zwar dem Ratschlag gefolgt, ein Seminar für alkoholauffällige Kraftfahrer zur Vorbereitung auf die MPU zu machen, hatte jedoch sonst auf jegliche weitere Vorbereitung verzichtet und war infolgedessen bei der MPU durchgefallen.

Die Münchnerin (nun anwaltlich vertreten von RA Florian Schneider) will nun als erstes vermeiden, dass ihr jetzt der Führerschein entzogen wird, wie ihr das die Führerscheinstelle mit aktuellem Schreiben von vergangener Woche angedroht hat, nachdem sie innerhalb der gesetzten Frist kein positives Gutachten vorgelegt hat. Das ungünstige Gutachten selbst hat sie vernünftigerweise nicht an die Führerscheinstelle weiter geleitet, wozu sie ja auch nicht verpflichtet ist.

Nachdem ihr die Münchner Führerscheinstelle in dem letzten Schreiben nicht nur die Entziehung der Fahrerlaubnis angedroht hatte, sondern ihr auch Gelegenheit zur Anhörung gegeben hat, wird hierzu Stellung genommen werden. Gleichzeitig wird sie sich dieses Mal aber auch vorsorglich richtig vorbereiten auf eine zweite MPU, was die Gewähr bietet, dass sie dieses Mal auch besteht.

20. April 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-04-20 11:15:352015-01-28 17:51:34Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Trunkenheitsfahrt mit dem Rad

Folgenreiche Anlageberatung für Münchner

Allgemein, Eigentumsdelikte, Haftbefehl - Durchsuchung - Anklage, Vermögensdelikte

Der Versuch, einer älteren Dame in ihrer finanziell völlig aussichtslosen Lage behilflich zu sein, hat einen knapp sechzigjährigen Münchner am Montag auf die Anklagebank des Amtsgerichts München gebracht. Der Mann hatte in seinem Bekanntenkreis den Ruf, in Finanzdingen recht findig zu sein, obwohl er keinerlei Ausbildung im Finanzsektor hatte. Als eine rund 70-jährige Münchnerin kurz vor der Insolvenz und der Versteigerung ihrer Wohnung und ihrer kleinen Läden stand, weil sie einen Riesenberg Schulden angehäuft hatte, den sie nie und nimmer abtragen konnte, hatte sie händeringend Hilfe gesucht, nachdem ihre Bank abgewunken hatte. Eine Bekannte hatte ihr den Angeklagten empfohlen, der nun schnellstmöglich eine Umschuldung versuchen sollte. Da er nicht umsonst arbeiten wollte hatte er mit der älteren Dame vereinbart, dass sie ihm Euro 50 Stundenlohn zahlen sollte. Sie zahlte die gewünschten Beträge, zeigte den Angeklagten aber wegen Betrugs an, als der Erfolg sich nicht einstellte.

Als auch noch eine Anlage für seine Lebensgefährtin in Höhe von Euro 20.000 schiefging und das Geld verloren war und auch die ihn anzeigte nahm die Polizei die Ermittlungen gegen den Münchner wegen gewerbsmäßigen Betrugs auf, die vor eineinhalb Jahren in eine Anklage mündeten. Sein Versuch, die Dinge klarzustellen, waren von Polizei und Staatsanwaltschaft als Ausreden aufgenommen worden.

Nach einem Wechsel seines Verteidigers mußte in der Hauptverhandlung vor der Strafrichterin des Amtsgerichts München Schadensbegrenzung betrieben werden. Nach entsprechender Absprache konnte für den Angeklagten (Verteidiger RA Florian Schneider) eine Haftstrafe verhindert und stattdessen 1 Jahr und 8 Monate auf Bewährung erreicht werden.

17. April 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-04-17 11:15:092015-01-28 17:53:22Folgenreiche Anlageberatung für Münchner

Ermittlungsverfahren gegen 14-jährige Schüler wegen Sachbeschädigung

Allgemein, Eigentumsdelikte, Jugendliche - Heranwachsende, Sachbeschädigung, Urkundenfälschung, etc.

Die Rache an ihrem Direktor hat einigen 13- und 14-jährigen Schülern ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft München I eingebracht. Die Jugendlichen hatten letztes Jahr in Sommer beschlossen, ihrem Direktor klarzumachen, dass sie ihn nicht mögen. Deshalb entschieden sechs von ihnen, sich zusammenzutun und unter Einsatz von Sekundenkleber die Türschlösser in ihrer Schule zu verkleben. Die großen Mengen an Kleber sollten im Supermarkt organisiert werden, wobei klar war, dass man vom seinem Taschengeld nicht alles kaufen kann, sondern einen erheblichen Teil klauen muß. Mitte Juli letzten Jahres schlugen sie dann zu und verklebten zunächst 10 Türschlösser so gründlich, dass eine Reparatur nicht mehr möglich war. Als diese Aktion zu ihrer Zufriedenheit verlaufen war drängte sich eine Wiederholung förmlich auf. 4 Tage später wurde ein weiterer Mittäter organisiert und weiterer Sekundenkleber. Diesmal allerdings wurden nicht nur 15 weitere Schlösser demoliert.

Nach dem Eindringen in ihr abendlich leeres Gymnasium fand sich zur großen Freude eine Spraydose, mit der der neu angeworbene Mitschüler (Verteidiger RA Florian Schneider) Schmähparolen auf eine Hauswand und einen Container sprühte, zusammen mit Penissymbolen und dem Namen des Schulleiters.

Die sofort eingeschaltete Polizei hatte in den folgenden Tagen leichtes Spiel. Während der Älteste der Truppe, der neu Angeworbene, alles richtig machte und die Aussage verweigerte fing einer der 13-Jährigen sofort nach einer entsprechenden Ansprache durch die Polizei an, ausgiebig zu texten und die anderen Mitverschwörer zu benennen. Schnell waren alle Täter aufgespürt. Nun droht allen, die schon 14 Jahre alt waren zur Tatzeit und damit strafmündig, eine Anklage und eine Verhandlung vor dem Münchner Jugendgericht. Hauptärgernis für diese älteren Beschuldigten dürfte vor allem die Schadenswiedergutmachung werden, da viele Tausend Euros an Schaden zusammengekommen sind, die der Jugendrichter sicherlich den Jugendlichen auferlegen wird. Die 13-Jährigen dagegen kommen ungeschoren davon, obwohl sie voll mitgemacht hatten. Außerdem wirds wohl Sozialstunden geben.

3. April 2013/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2013-04-03 11:18:002015-01-28 17:55:22Ermittlungsverfahren gegen 14-jährige Schüler wegen Sachbeschädigung
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