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Entziehung der Fahrerlaubnis bei positivem Befund im Screening

Allgemein, Betäubungsmittelgesetz, Straßenverkehrsdelikte

Nun droht es einen Münchner doch noch zu erwischen: Als er letztes Jahr von der Polizei im Auto angehalten worden war war einer der beiden Polizeibeamten mißtrauisch geworden. Der Anfang Sechziger hatte an Ort und Stelle eine Urinprobe abgeben müssen, die THC angezeigt hatte, auch die Blutprobe hatte Cannabiskonsum bewiesen. Die daraufhin erfolgte Führerscheinmaßnahme im Bußgeldverfahren war sehr überschaubar ausgefallen, da dem Autofahrer keinerlei Fahrfehler nachzuweisen gewesen war, es war lediglich ein Fahrverbot verhängt worden, das leicht zu verschmerzen war. Der Umstand des vor Fahrtantritt erfolgten Konsums hatte dann zwar auch die Münchner Führerscheinstelle auf den Plan gerufen, allerdings waren hier als Auflagen nur eine ärztliche Untersuchung über den Umfang des Konsums herausgekommen, – die keinen aktuellen Konsum erwiesen hatte, – und ein Drogenscreening, bei dem die ersten zwei Screenings keinen Befund erbracht hatten.

Der Mann (Verteidiger RA Florian Schneider) konnte deshalb seinen Führerschein, den er schon mehr als vierzig Jahre hatte, behalten. Vor dem dritten Drogenscreening, – sechs muss der Mann insgesamt absolvieren, um seinen Führerschein wirklich ganz sicher zu haben, – war der Mann für drei Wochen in Urlaub gefahren und hatte dies der Führerscheinstelle auch rechtzeitig mitgeteilt, da er das dritte Screening nicht wie geplant hatte antreten können. Gleich als er aus dem Urlaub zurück war, – und zwar sofort am nächsten Tag, – war er zur Urinprobe geladen worden beim Drogenlabor und hier hatte es dann das böse Erwachen gegeben: Als er den Befund bekam wies die Probe THC auf. Die Führerscheinstelle reagierte sofort und drohte die sofortige Entziehung an, gab lediglich noch kurz Gelegenheit zur Stellungnahme.

Nachdem also bislang alles gut geschafft zu sein schien sieht es nun so, als wäre der Mann kurz vor dem Ziel gescheitert. Die entscheidende Frage war nun, wie das THC ins Blut gekommen sein konnte. Die Rekonstruktion der Ereignisse im Urlaub brachte den Verdacht auf eine Party, auf der es verdächtig nach Cannabis gerochen hatte, der Mann mußte das THC wohl eingeatmet und es so in die Probe gebracht haben. Nun steht der Kampf mit der Führerscheinstelle in einer entscheidenden Runde an, die diese Rekonstruktion nicht glauben will und sofort entziehen will. Nötigenfalls muß das Verwaltungsgericht helfen, da man es dem Mann nicht anlasten kann, wenn er in seinem Urlaub und damit ohne jeden Kontakt mit dem Straßenverkehr Cannabisdämpfe eingeatmet hatte.

27. März 2013/von Florian Schneider
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