Strafvereitelung im Amt durch Justizminister
Wer verhindert, dass ein Anderer wegen einer rechtswidrigen Tat strafrechtlich verfolgt wird, wird mit Freiheitsstrafe bis 5 Jahren oder Geldstrafe bestraft. Wer das als Amtsträger tut, dessen Amt darin besteht, an der Strafverfolgung mitzuwirken, der kommt nicht mehr mit einer Geldstrafe davon, sondern muß mit einer Freiheitsstrafe von mindestens 6 Monaten rechnen. So wollen es […]