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Anklage wegen Handeltreibens mit Gras in großem Stil

Betäubungsmittelgesetz

Fünf junge Leute aus dem Süden Bayerns haben dieser Tage unangenehme Post erhalten: Die Jugendkammer des Landgerichts München II hatte ihnen eine Anklage der Staatsanwaltschaft München II geschickt, in denen ihnen vorgeworfen wird, im letzten Jahr in ganz großem Umfang mit Marihuana Handel getrieben zu haben. Die Mengen, um die es laut Anklage geht, bewegen sich im Bereich von mehreren Kilogramm THC. Hintergrund ist im Grunde wieder mal nichts Anderes als die Aussage eines kleinen Endkonsumenten, der von der Polizei festgenommen worden war und in höchster Bedrängnis ausgepackt hatte. Die von ihm genannten beiden Lieferanten wurden dann zunächst telefonisch überwacht und dann, als sich die Angaben des Konsumenten bestätigt hatten, ebenfalls festgenommen und vernommen. Einer der Beiden, der zur Tatzeit noch als Heranwachsender gelten muß (Verteidiger RA Florian Schneider), entschloß sich dazu, ebenfalls in großem Umfang auszusagen und zu gestehen. Erst durch seine Aussage sowie seiner parallel zu ihm vernommenen Freundin kam ans Tageslicht, dass die insgesamt 5 Verdächtigen Handel mit Cannabis im Bereich von mehreren Kilo getrieben hatten. Angesichts des weit überschießenden Geständnisses des Paares verzichtete die Staatsanwaltschaft auf die Beantragung eines Haftbefehls und ließ sie auf freiem Fuß. In der bevorstehenden Hauptverhandlung wird es die Hauptaufgabe für die Verteidigung werden, eine unbedingte Freiheitsstrafe zu vermeiden: In der Regel werden von den Gerichten derart überschießende Geständnisse, die weit über das hinausgehen, was die Polizei selbst ermittelt hatte, hoch honoriert.

27. August 2015/von Florian Schneider
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