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Haftbefehl gegen Drogendealer

Betäubungsmittelgesetz

Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Dachau hat soeben einen Haftbefehl gegen zwei Drogenhändler erlassen: Am 5. August hatten Drogenfahnder der Kriminalpolizei Fürstenfeldbruck zwei Männer beim Drogenhandel in Dachau beobachtet und einen 26- und einen 31-Jährigen dingfest machen können. Dabei soll es sich um einen großen Schlag gegen die Rauschgiftszene gehandelt haben nach Angaben der Strafverfolger: Demnach hätten mehrere Kilogramm Marihuana sowie geringere Mengen an Kokain und Amphetaminen sichergestellt werden können. Der Marktwert der Drogen in Dealerkreisen werde auf rund Euro 45 000 geschätzt. Dank mehrerer anonymer Hinweise sei der 31-Jährige durch Fahnder observiert worden, so dass dieser schließlich bei der Übergabe einer Tasche an den 26-jährigen Beschuldigten habe beobachtet beobachtet werden können. In der Tasche sei ein großer Anteil der oben genannten Betäubungsmittel gefunden worden.

Bei den daraufhin erfolgten Hausdurchsuchungen habe man dann große Mengen Rauschgift sowie eine Aufzuchtanlage für Cannabis gefunden. Außerdem sei ein ganzes Arsenal an Waffen im Keller des 31-jährigen Beschuldigten sichergestellt und beschlagnahmt worden: Baseballschläger, ein Luftgewehr, eine Machete und ein Elektroschocker. Skurrilerweise seien die Beamten bei der Durchsuchung auf den zweiten Sohn des Beschuldigten im Alter von 21 Jahren aufmerksam geworden, der zusammen mit einem 20-jährigen Freund in seinem Zimmer Marihuana konsumiert habe. Als auch in der Schublade im Wohnzimmer ein Brocken Haschisch des 54-jährigen Vaters aufgefunden wurde, war für die Beamten klar, dass es sich um eine „reine Drogenfamilie“ handle.

Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Dachau hatte daher auf Antrag der Staatsanwaltschaft München II einen Untersuchungshaftbefehl erlassen, die beiden Beschuldigten seien in die Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim verbracht worden. Gegen die Beiden solle nun Anklage wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie des illegalen Besitzes von Waffen erhoben werden. Den Tätern droht, – wenn sich die Vorwürfe erhärten sollten, – eine Mindestfreiheitstrafe von 5 Jahren wegen des Handeltreibens mit Drogen unter Einsatz von Waffen. Der 21-jährige Bruder und sein 20-jähriger Freund sowie der 54-jährige Vater haben wegen des Verstoßes gegen das BtMG mit einer Maximalstrafe von bis zu 5 Jahren zu rechnen.

26. August 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-08-26 16:52:592015-02-01 12:29:54Haftbefehl gegen Drogendealer

Weisungsbetreuung für jugendlichen Btm-Dealer

Betäubungsmittelgesetz, Jugendliche - Heranwachsende

Vergangenen Mittwoch mußte sich vor dem Amtsgericht München eine 16-Jährige (Verteidiger RA F. Schneider) verantworten, der die Staatsanwaltschaft München I vorwarf, Marihuana in größten Mengen angekauft zu haben, um es mit Gewinn weiter zu verkaufen. Nach den Ermittlungen der Kripo hatte die Angeklagte noch als 15-Jährige über Freunde zweimal jeweils 40 Gramm Marihuana erworben und dann in kleinen Mengen weiterverkauft, unstreitig unter Anderem auch deshalb, um ihren eigenen Konsum zu finanzieren. der Gewinn war sehr überschaubar und die Sache flog schon nach dem zweiten Einkauf auf. Die Angeklagte hatte sofort nach ihrer Festnahme weit überschießend ausgesagt und dabei mehr gestanden, als man ihr zunächst nachweisen konnte: nur durch diese ihre Ausage war dem Mädchen ihr Handeltreiben nachzuweisen, da die Polizei hiervon noch gar nix gewußt hatte.

Dieses ihr Aussageverhalten war dann wohl auch der Grund, sie nicht länger bei der Polizei festzuhalten und sie dann in der Gerichtsverhandlung am Mittwoch schonend zu behandeln: Das Gericht verhängte als einzige Sanktion gerade mal eine Weisungsbeteuung, da offenkundig war, daß sie erhebliche Probleme zuhause hatte und externe Hilfe benötigte.

Nicht nur nach dem Gesetz wäre es mühelos möglich gewesen, das Handeltreiben mit Arrest zu bestrafen, auch nach der täglichen Praxis des Jugendgerichts in München wäre eher ein Arrest zu erwarten gewesen.

19. August 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-08-19 17:02:362015-02-01 12:31:01Weisungsbetreuung für jugendlichen Btm-Dealer

Verwarnung wegen Beleidigung

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Am Dienstag wurde ein Münchner Klatschreporter wegen Beleidigung vom Amtsgericht München verwarnt sowie mit einer Geldstrafe in Höhe von Euro 5000 auf zwei Jahren Bewährung versehen. Der Gesellschaftskollumnist soll sich voriges Jahr im Dezember beim „Monti-Lüftner-Gedächtnis-Tennisturnier abfällig gegenüber einem Marketingmanager geäußert haben. Laut der Aussage eines Musikproduzenten soll folgende Verbalinjurie gefallen sein: „Sag mal, wie kommst du dazu, hier Verbrecher einzuladen?“ Dabei soll der Reporter außerdem eine auffällige Kopfbewegung in Richtung des Managers gemacht haben. Vor Gericht Zeigte sich der Angeklagte jedoch wenig schuldeinsichtig und bestritt die Beleidigung, – lediglich einen „gesellschaftlichen Underdog“ habe er den Manager genannt, – und beharrte auf einer Einstellung des Verfahrens.

Wegen der zahlreichen Eintragungen im Bundeszentralregister, – der Angeklagte war bereits einmal inhaftiert gewesen und hatte innerhalb offener Bewährung gehandelt, – war eine Einstellung nach Auffassung von Gericht und Staatsanwaltschaft nicht in Frage gekommen. Nach knapp einer Stunde Verhandlung verhängte der Richter gegen den Klatschreporter wegen Beleidigung eine Verwarnung mit Strafvorbehalt und erlegte ihm eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen a Euro 100 auf zwei Jahre Bewährungszeit.

Die offene Bewährung ist nach den üblichen Gepflogenheiten der Münchner Justiz durch eine derart geringfügige Verurteilung nicht gefährdet, bei weiterer Straffälligkeit jedoch sehr wohl. Der Rat des Richters am Schluß der Verhandlung soll gewesen sein: „Einfach mal den Mund halten.“

12. August 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-08-12 16:52:332020-01-28 12:09:45Verwarnung wegen Beleidigung

Bewährung für falschen Arzt

Allgemein

Seit dieser Woche Freitag hat sich die Große Strafkammer am Landgericht München I mit einem 32-jährigen Zahnmedizinstudenten zu befassen, dem die Staatsanwaltschaft München I vorwirft, Insgesamt 20 Männer und Frauen schönheitschirurgisch behandelt und entstellt zu haben: Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hatte sich der Student als Doktor ausgegeben, ohne es zu sein, und seinen Patienten, die ihm die daran glaubten, daß er approbierter Arzt sei, Botox gespritzt. Dabei wurden alle Patienten schwer entstellt und müssen sich seit der „Behandlung“ bei dem falschen Doktor zahlreichen chirurgischen Eingriffen unterziehen, um die Entstellungen zu beseitigen. Auch die Apotheke, aus der der falsche Doktor das Botox bezogen hatte, hatte ihm leichtgläubig den Arzt abgenommen und das Botox in der gewünschten Menge geliefert. Der Anklagevorwurf lautet angesichts der schweren Entstellungen der Opfer vor allem auf gefährliche Körperverletzung.

Der Angeklagte räumte im ersten Hauptverhandlungstermin am vergangenen Freitag den Tatvorwurf umfassend ein, bestritt aber, sich als Arzt ausgegeben zu haben, seine Opfer hätten ihn einfach dafür gehalten, ohne daß er diesem Glauben Vorschub geleistet habe.

Aufgrund einer Absprache zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Verteidigung wird der Angeklagte am Ende des Verfahrens mit einer Freiheitsstrafe von maximal 1 Jahr und 9 Monaten auf Bewährung bestraft werden, nachdem er ein Geständnis abgelegt hat. Wegen der Höhe der Strafe dürfte es allerdings unwahrscheinlich sein, daß er jemals als Zahnarzt eine Zulassung erhalten wird, da er wegen der Höhe der Strafe schon keine Zulassung zum Staatsexamen bekommen wird.

11. August 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-08-11 16:56:232014-08-19 16:56:41Bewährung für falschen Arzt

Haftbefehl wegen versuchten Totschlags

Straftaten gegen das Leben

Das Amtsgericht München hat am Montag zwei Haftbefehle gegen einen 28-und einen 29-Jährigen wegen des Verdachts des versuchten Totschlags erlassen: Die beiden Männer sollen am Sonntagmorgen gegen 5 Uhr in der Wilhelm-Hale-Straße einen 21-Jährigen so brutal geschlagen und dabei so massiv verletzt haben, dass die Polizei von einem versuchten Tötungsdelikt ausgeht. In der Nacht vom Samstag soll ein Zeuge die Polizei gerufen haben, die noch in der Nähe des Tatorts drei Männer festgenommen hatte. Zur Tatzeit sollen alle Beteiligten deutlich unter Alkoholeinfluss gestanden haben.

Später wurde festgestellt, dass der 21-Jährige mehrere Gesichts- und Schädelskelett-Frakturen sowie eine Hirnblutung erlitt. Momentan befindet sich der Mann noch stationär in einem Münchner Krankenhaus ist aber außer Lebensgefahr. Die Münchner Mordkommission hatte zunächst die Ermittlungen gegen drei Verdächtige im Alter von 28, 29 und 45 Jahren aufgenommen, aber dann den 45-Jährigen vorläufig wieder entlassen, weil kein dringender Tatverdacht gegen ihn mehr bestanden hatte. Genaue Informationen zu den Hintergründen des Konflikts sowie zu dem Aufenthaltsort, an dem die Beteiligten den Abend verbracht hatten, konnte die Polizei noch nicht mitteilen.

Sollte die Staatsanwaltschaft München I Anklage zum Schwurgericht erheben, droht den mutmaßlichen Tätern eine Mindeststrafe von 5 Jahren und eine Maximalstrafe von 15 Jahren wegen versuchten Totschlags. Sieht das Gericht die Tat als versuchten Mord an, so haben die beiden Beschuldigten mit einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe zu rechnen.

11. August 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-08-11 16:52:062015-02-01 12:36:38Haftbefehl wegen versuchten Totschlags

Bewährung für Tierquäler

Allgemein

Das Amtsgericht München hat am Dienstag einen 74-jährigen Rentner wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu 10 Monaten Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Nach den Feststellungen des Amtsgerichts München hatte der Angeklagte an Weihnachten 2010 in Moosach eine Katze zu Tode gequält: Nachdem der Angeklagte den Kater „Rocco“ mit Fischstücken in eine Marderfalle gelockt hatte, hatte er das Tier in eine Wassertonne geworfen und es mit einem Wasserstrahl solange gequält, bis es tot war. Erst auf die Androhung eines Durchsuchungsbeschlusses zweier Polizisten hin hatte der 74-jährige mit der Polizei kooperiert und den sterbenden „Rocco“ in einem Müllsack zu den Polizisten gebracht. Laut Aussage des Angeklagten habe es sich um eine Kurzschlusshandlung gehandelt, die er nur deshalb begangen habe, weil er Vögel in seinem Garten vor „Rocco“ habe schützen wollen. Das Strafgericht kam jedoch zu ganz anderer Auffassung und verurteilte ihn wegen seiner Rohheit.

Normalerweise sieht das deutsche Recht bei derartigen Sachverhalten Freiheitsstrafen von bis zu 3 Jahren vor. Die Milde der Strafe von nur 10 Monaten auf Bewährung ist auf die „öffentliche Hetzkampagne“ von Tierschützern gegen den Rentner während der turbulenten Prozesstage zurückzuführen:

Dabei kam es nach diversen Verbalinjurien zum Saalverweis gegen eine Zuhörerin. Der Angeklagte war unter anderem als „Mörder“ von den Zuschauern im Publikum beschimpft worden. Aus diesem Grund beließ es das Amtsgericht, nicht zuletzt wegen Morddrohungen gegen den Angeklagten und handgreiflichen Attacken im Gerichtsgebäude bei der Bewährungsstrafe. Außerdem tragen fehlende Vorstrafen sowie der schlechte Gesundheitszustand zum Strafmaß bei. Neben der Bewährungsstrafe wurde der Mann zu einer Geldstrafe von Euro 1500 verurteilt, die er in Raten an einen Tierschutzverein bezahlen muss.

10. August 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-08-10 16:51:472014-08-19 16:52:03Bewährung für Tierquäler

Haft für Steuerhinterziehung

Allgemein

Am 10.08.11 hat vor dem AG München/Ermittlungsgericht ein Haftprüfungsverfahren gegen einen 41-jährigen Goldhändler stattgefunden. Ihm wird zur Last gelegt, in ganz erheblichem Umfange Umsatzsteuern hinterzogen zu haben und zudem einem Verwandten, der ebenfalls mit Gold gehandelt hat, bei dessen Steuerhinterziehung Hilfe geleistet zu haben. Seit August 2008 war dem Beschuldigten die Gewerbeerlaubnis für den gewerblichen Goldhandel durch das Kreisverwaltungsreferat entzogen worden. Daraufhin soll zunächst dessen Bruder den Goldhandel weiter betrieben haben, ab März 2009 die Ehefrau des Beschuldigten, tatsächlich soll der Beschuldigte aber weiterhin den Goldhandel selbst weiter betrieben haben. Seinen Verpflichtungen, Umsatzsteuervoranmeldungen beim Finanzamt einzureichen, soll er als faktischer Betriebsinhaber über 1 Jahr lang nicht nachgekommen sein und in gleicher Weise seinem Cousin Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet haben.

Der Beschuldigte hatte diese Vorwürfe im Wesentlichen bestritten. Da jedoch zum Zeitpunkt des Haftprüfungstermins noch weitere Zeugenaussagen ausstanden und auch eine Vernehmung des Mitbeschuldigten wurde vereinbart, im schriftlichen Verfahren zu entscheiden.

Der Beschuldigte ist bereits seit 5 Monaten in der JVA Stadelheim inhaftiert. Im Falle einer Anklage zur Großen Strafkammer und eines Schuldspruches erwartet den Beschuldigten und seinen Cousin eine empfindlichen Freiheitsstrafe, da der Steuerschaden nach derzeitiger Berechnung 1 Mio übersteigt.

10. August 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-08-10 16:51:242014-08-19 16:51:44Haft für Steuerhinterziehung

Haftbefehl wegen Mordverdachts

Straftaten gegen das Leben

Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht hat gegen einen 66-jährigen Rentner in Dillingen, einen ehemaligen Manager des AKW Gundremmingen, soeben Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des Mordes erlassen: Der Beschuldigte steht unter Verdacht, am Mittwoch seine 55-jährige Ehefrau getötet zu haben. Nach den Mitteilungen der Polizei soll der Beschuldigte selbst die Polizei davon verständigt haben, daß er seine Frau leblos zu Hause vorgefunden habe. Angeblich soll der Beschuldigte schon seit Längerem im Streit mit seiner Frau gelebt haben, von dem offenkundig auch die Umgebung Kenntnis erlangt hatte. Ein Unfall ist nach Angaben der Polizei deshalb unwahrscheinlich, weil die Tote am ganzen Körper und auch am Kopf schwerste Blutergüsse aufweise.

Der Beschuldigte soll sich bislang weder bei der Polizei noch beim Ermittlungsrichter geäußert haben zu dem Tatverdacht, wegen dem er sich nun in Untersuchungshaft befindet.

Grundsätzlich ist die Verweigerung der Aussage für den Beschuldigten eine widerst ratsame Vorgehensweise, wenn er sich am Anfang eines schwer belastenden Ermittlungsverfahrens steht, da er damit seine Rechte bestmöglich wahrt. Angaben kann er schließlich jederzeit später auch noch machen.

4. August 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-08-04 16:55:162015-02-01 14:15:51Haftbefehl wegen Mordverdachts
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