• Mail
  • Twitter
  • Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Suche
  • Menü Menü

Bewährung für Tierquäler

Allgemein

Das Amtsgericht München hat am Dienstag einen 74-jährigen Rentner wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz zu 10 Monaten Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Nach den Feststellungen des Amtsgerichts München hatte der Angeklagte an Weihnachten 2010 in Moosach eine Katze zu Tode gequält: Nachdem der Angeklagte den Kater „Rocco“ mit Fischstücken in eine Marderfalle gelockt hatte, hatte er das Tier in eine Wassertonne geworfen und es mit einem Wasserstrahl solange gequält, bis es tot war. Erst auf die Androhung eines Durchsuchungsbeschlusses zweier Polizisten hin hatte der 74-jährige mit der Polizei kooperiert und den sterbenden „Rocco“ in einem Müllsack zu den Polizisten gebracht. Laut Aussage des Angeklagten habe es sich um eine Kurzschlusshandlung gehandelt, die er nur deshalb begangen habe, weil er Vögel in seinem Garten vor „Rocco“ habe schützen wollen. Das Strafgericht kam jedoch zu ganz anderer Auffassung und verurteilte ihn wegen seiner Rohheit.

Normalerweise sieht das deutsche Recht bei derartigen Sachverhalten Freiheitsstrafen von bis zu 3 Jahren vor. Die Milde der Strafe von nur 10 Monaten auf Bewährung ist auf die „öffentliche Hetzkampagne“ von Tierschützern gegen den Rentner während der turbulenten Prozesstage zurückzuführen:

Dabei kam es nach diversen Verbalinjurien zum Saalverweis gegen eine Zuhörerin. Der Angeklagte war unter anderem als „Mörder“ von den Zuschauern im Publikum beschimpft worden. Aus diesem Grund beließ es das Amtsgericht, nicht zuletzt wegen Morddrohungen gegen den Angeklagten und handgreiflichen Attacken im Gerichtsgebäude bei der Bewährungsstrafe. Außerdem tragen fehlende Vorstrafen sowie der schlechte Gesundheitszustand zum Strafmaß bei. Neben der Bewährungsstrafe wurde der Mann zu einer Geldstrafe von Euro 1500 verurteilt, die er in Raten an einen Tierschutzverein bezahlen muss.

10. August 2011/von Florian Schneider
Eintrag teilen
  • Per E-Mail teilen
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-08-10 16:51:472014-08-19 16:52:03Bewährung für Tierquäler

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Schmerzensgeld für Tatopfer 13. Januar 2023
  • Gewahrsam nach BayPAG 30. Dezember 2022
  • Rat vom Verteidiger bei Btm 22. Dezember 2022
  • Führerschein weg bei Kokain 24. November 2022
  • Haft für Steuerhinterziehung 9. November 2022
  • Ohne Führerschein geblitzt 28. Oktober 2022
  • Anwalt für Opfervertretung 29. September 2022
  • Freispruch wegen KV 16. August 2022
  • Maßregel statt Haft 8. August 2022
  • 4 Jahre für versuchten Totschlag 17. Juni 2022

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung BtmG Cannabis diebstahl Drogen durchsuchung ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein Führerscheinentzug Giesing Haft haftbefehl Haftstrafe körperverletzung landgericht Mord Nebenklage opfer Opferanwalt Opfervertretung polizei raub Revision Staatsanwalt Strafantrag strafanzeige Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Prälat-Zistl-Straße 6, 80331 München (Direkt am Viktualienmarkt, Ecke Schrannenhalle/Rosental – 4. OG)
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

Haft für SteuerhinterziehungHaftbefehl wegen versuchten Totschlags
Nach oben scrollen