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Haftbefehl wegen versuchten Totschlags

Straftaten gegen das Leben

Das Amtsgericht München hat am Montag zwei Haftbefehle gegen einen 28-und einen 29-Jährigen wegen des Verdachts des versuchten Totschlags erlassen: Die beiden Männer sollen am Sonntagmorgen gegen 5 Uhr in der Wilhelm-Hale-Straße einen 21-Jährigen so brutal geschlagen und dabei so massiv verletzt haben, dass die Polizei von einem versuchten Tötungsdelikt ausgeht. In der Nacht vom Samstag soll ein Zeuge die Polizei gerufen haben, die noch in der Nähe des Tatorts drei Männer festgenommen hatte. Zur Tatzeit sollen alle Beteiligten deutlich unter Alkoholeinfluss gestanden haben.

Später wurde festgestellt, dass der 21-Jährige mehrere Gesichts- und Schädelskelett-Frakturen sowie eine Hirnblutung erlitt. Momentan befindet sich der Mann noch stationär in einem Münchner Krankenhaus ist aber außer Lebensgefahr. Die Münchner Mordkommission hatte zunächst die Ermittlungen gegen drei Verdächtige im Alter von 28, 29 und 45 Jahren aufgenommen, aber dann den 45-Jährigen vorläufig wieder entlassen, weil kein dringender Tatverdacht gegen ihn mehr bestanden hatte. Genaue Informationen zu den Hintergründen des Konflikts sowie zu dem Aufenthaltsort, an dem die Beteiligten den Abend verbracht hatten, konnte die Polizei noch nicht mitteilen.

Sollte die Staatsanwaltschaft München I Anklage zum Schwurgericht erheben, droht den mutmaßlichen Tätern eine Mindeststrafe von 5 Jahren und eine Maximalstrafe von 15 Jahren wegen versuchten Totschlags. Sieht das Gericht die Tat als versuchten Mord an, so haben die beiden Beschuldigten mit einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe zu rechnen.

11. August 2011/von Florian Schneider
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