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Haftbefehl gegen Drogendealer

Betäubungsmittelgesetz

Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Dachau hat soeben einen Haftbefehl gegen zwei Drogenhändler erlassen: Am 5. August hatten Drogenfahnder der Kriminalpolizei Fürstenfeldbruck zwei Männer beim Drogenhandel in Dachau beobachtet und einen 26- und einen 31-Jährigen dingfest machen können. Dabei soll es sich um einen großen Schlag gegen die Rauschgiftszene gehandelt haben nach Angaben der Strafverfolger: Demnach hätten mehrere Kilogramm Marihuana sowie geringere Mengen an Kokain und Amphetaminen sichergestellt werden können. Der Marktwert der Drogen in Dealerkreisen werde auf rund Euro 45 000 geschätzt. Dank mehrerer anonymer Hinweise sei der 31-Jährige durch Fahnder observiert worden, so dass dieser schließlich bei der Übergabe einer Tasche an den 26-jährigen Beschuldigten habe beobachtet beobachtet werden können. In der Tasche sei ein großer Anteil der oben genannten Betäubungsmittel gefunden worden.

Bei den daraufhin erfolgten Hausdurchsuchungen habe man dann große Mengen Rauschgift sowie eine Aufzuchtanlage für Cannabis gefunden. Außerdem sei ein ganzes Arsenal an Waffen im Keller des 31-jährigen Beschuldigten sichergestellt und beschlagnahmt worden: Baseballschläger, ein Luftgewehr, eine Machete und ein Elektroschocker. Skurrilerweise seien die Beamten bei der Durchsuchung auf den zweiten Sohn des Beschuldigten im Alter von 21 Jahren aufmerksam geworden, der zusammen mit einem 20-jährigen Freund in seinem Zimmer Marihuana konsumiert habe. Als auch in der Schublade im Wohnzimmer ein Brocken Haschisch des 54-jährigen Vaters aufgefunden wurde, war für die Beamten klar, dass es sich um eine „reine Drogenfamilie“ handle.

Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Dachau hatte daher auf Antrag der Staatsanwaltschaft München II einen Untersuchungshaftbefehl erlassen, die beiden Beschuldigten seien in die Justizvollzugsanstalt München-Stadelheim verbracht worden. Gegen die Beiden solle nun Anklage wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie des illegalen Besitzes von Waffen erhoben werden. Den Tätern droht, – wenn sich die Vorwürfe erhärten sollten, – eine Mindestfreiheitstrafe von 5 Jahren wegen des Handeltreibens mit Drogen unter Einsatz von Waffen. Der 21-jährige Bruder und sein 20-jähriger Freund sowie der 54-jährige Vater haben wegen des Verstoßes gegen das BtMG mit einer Maximalstrafe von bis zu 5 Jahren zu rechnen.

26. August 2011/von Florian Schneider
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