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Verwarnung wegen Beleidigung

Angriffe auf die persönliche Freiheit, Ehre, Rechtspflege, etc.

Am Dienstag wurde ein Münchner Klatschreporter wegen Beleidigung vom Amtsgericht München verwarnt sowie mit einer Geldstrafe in Höhe von Euro 5000 auf zwei Jahren Bewährung versehen. Der Gesellschaftskollumnist soll sich voriges Jahr im Dezember beim „Monti-Lüftner-Gedächtnis-Tennisturnier abfällig gegenüber einem Marketingmanager geäußert haben. Laut der Aussage eines Musikproduzenten soll folgende Verbalinjurie gefallen sein: „Sag mal, wie kommst du dazu, hier Verbrecher einzuladen?“ Dabei soll der Reporter außerdem eine auffällige Kopfbewegung in Richtung des Managers gemacht haben. Vor Gericht Zeigte sich der Angeklagte jedoch wenig schuldeinsichtig und bestritt die Beleidigung, – lediglich einen „gesellschaftlichen Underdog“ habe er den Manager genannt, – und beharrte auf einer Einstellung des Verfahrens.

Wegen der zahlreichen Eintragungen im Bundeszentralregister, – der Angeklagte war bereits einmal inhaftiert gewesen und hatte innerhalb offener Bewährung gehandelt, – war eine Einstellung nach Auffassung von Gericht und Staatsanwaltschaft nicht in Frage gekommen. Nach knapp einer Stunde Verhandlung verhängte der Richter gegen den Klatschreporter wegen Beleidigung eine Verwarnung mit Strafvorbehalt und erlegte ihm eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen a Euro 100 auf zwei Jahre Bewährungszeit.

Die offene Bewährung ist nach den üblichen Gepflogenheiten der Münchner Justiz durch eine derart geringfügige Verurteilung nicht gefährdet, bei weiterer Straffälligkeit jedoch sehr wohl. Der Rat des Richters am Schluß der Verhandlung soll gewesen sein: „Einfach mal den Mund halten.“

12. August 2011/von Florian Schneider
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