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Haftbefehl wegen Mordverdachts

Straftaten gegen das Leben

Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht hat gegen einen 66-jährigen Rentner in Dillingen, einen ehemaligen Manager des AKW Gundremmingen, soeben Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des Mordes erlassen: Der Beschuldigte steht unter Verdacht, am Mittwoch seine 55-jährige Ehefrau getötet zu haben. Nach den Mitteilungen der Polizei soll der Beschuldigte selbst die Polizei davon verständigt haben, daß er seine Frau leblos zu Hause vorgefunden habe. Angeblich soll der Beschuldigte schon seit Längerem im Streit mit seiner Frau gelebt haben, von dem offenkundig auch die Umgebung Kenntnis erlangt hatte. Ein Unfall ist nach Angaben der Polizei deshalb unwahrscheinlich, weil die Tote am ganzen Körper und auch am Kopf schwerste Blutergüsse aufweise.

Der Beschuldigte soll sich bislang weder bei der Polizei noch beim Ermittlungsrichter geäußert haben zu dem Tatverdacht, wegen dem er sich nun in Untersuchungshaft befindet.

Grundsätzlich ist die Verweigerung der Aussage für den Beschuldigten eine widerst ratsame Vorgehensweise, wenn er sich am Anfang eines schwer belastenden Ermittlungsverfahrens steht, da er damit seine Rechte bestmöglich wahrt. Angaben kann er schließlich jederzeit später auch noch machen.

4. August 2011/von Florian Schneider
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