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BGH hebt Nürnberger Urteil auf

Straftaten gegen das Leben

Im Juli letzten Jahres war die Angeklagte Denise R im Prozeß vor dem Schwurgericht am Landgericht Nürnberg-Fürth, dem sog. „Jessica-Prozeß“, unter anderem wegen Totschlags zu einer zeitigen Freiheitsstrafe von 14 Jahren und 3 Monaten verurteilt worden. Eine Verurteilung wegen Mordes, wie von der Staatsanwaltschaft beantragt, hatte das Landgericht Nürnberg-Fürth abgelehnt: Das Schwurgericht am Landgericht Nürnberg-Fürth hatte es als erwiesen angesehen, daß die damals 29-jährige Angeklagte ihre Schulfreundin Jessica mit 40 Messerstichen getötet hatte. Hintergrund der Tat soll nach den Feststellungen des Schwurgerichts die Furcht der Angeklagten vor einer Entdeckung ihrer strafbaren Unterschlagung von Euro 7.000 vom Konto des Ehemannes der Jessica gewesen sein, die kurz bevorgestanden sein soll. Das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth hatte nur deshalb nur auf Betrug, Urkundenfälschung und eben Totschlag gelautet, da die Richter von einer Spontantat ausgegangen waren.

Die Staatsanwaltschaft hatte auf Mord plädiert und war in Revision gegangen, wo sie Recht bekommen hatte.

Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf und verwies es zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Nürnberg-Fürth zurück. Hier muß nun in einem neuen Verfahren geprüft werden, ob sich die Angeklagte Denise R nicht doch wegen Mordes strafbar gemacht hatte.

17. Mai 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-05-17 16:30:162015-02-01 15:40:09BGH hebt Nürnberger Urteil auf

Bewährung für Autoeinbrüche

Eigentumsdelikte

Das Amtsgericht Starnberg hatte vergangene Woche einen 55-jährigen Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten auf Bewährung verurteilt und ihm 100 Sozialstunden auferlegt, dem die Staatsanwaltschaft München II vorgeworfen hatte, von 2007 bis einschließlich Januar 2011 insgesamt 16 mal in Autos eingebrochen zu sein, die auf Ausflugsparkplätzen in Andechs und Pähl abgestellt gewesen waren. Nach der Anklage der Staatsanwaltschaft München II hatte der Angeklagte dabei einen Schaden von Euro 14.000 verursacht und knapp Euro 3.000 bei Kreditkartenabhebungen erbeutet. Der Angeklagte war kurz nach dem letzten Einbruch in ein Auto bei Andechs am 10.1.11 der Polizei aufgefallen, die in seinem Wagen die Tatbeute des Einbruches fand. Der Angeklagte gab bei seiner Festnahme und vor Gericht diesen letzten Einbruch im Januar zu, bestritt jedoch jegliche Beteiligung an den 15 vorangegangenen Taten.

Mangels ausreichendem Tatnachweis mußte der Angeklagte wegen der 15 vorangegangenen Fällen freigesprochen werden, nur die letzte Tat im Januar konnte ihm nachgewiesen werden. Der Freispruch für die 15 übrigen Taten war kein Freispruch erster Klasse, sondern wegen Restzweifeln an der Schuld des Angeklagten erfolgt: Auffällig war nämlich nach Auffassung des Amtsgerichts Starnberg, daß die Einbrüche immer dann stattgefunden hatten, wenn sich der aus Dortmund stammende Angeklagte für seine Einbrüche wieder in Wolfratshausen in einem Hotel einquartiert hatte: Die Buchungen hier und die Anzeigen der Geschädigten deckten sich nach Auffassung des Amtsgerichts auffällig.

Im Falle einer Verurteilung auch wegen der 15 anderen Einbrüche wäre der Angeklagte ohne Zweifel zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden, zumal ihm dann ein Geständnis nicht hätte gutgeschrieben werden können.

17. Mai 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-05-17 16:29:562015-02-01 15:40:31Bewährung für Autoeinbrüche

Geldstrafe für fahrlässige Tötung

Straßenverkehrsdelikte

Vor dem Strafgericht am Amtsgericht Dachau war am vergangenen Montag eine Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Tötung verhandelt worden: Angeklagt war ein heute 30-jähriger Autofahrer, der im Juni 2010 beim Überholen eines Lastwagens auf der Landstraße Nähe Dachau mit seinem BMW in einen entgegenkommenden Ford gekracht war und dabei die 60-jährige Fahrerin getötet und eine weitere hinterher fahrende Auofahrerin verletzt hatte. Der Angeklagte hatte sich vor dem Amtsgericht Dachau am Montag dergestalt eingelassen, dass er an jenem Tag im Juni zu seiner Freundin in München unterwegs gewesen sei, der er einen Heiratsantrag habe machen wollen. Er sei sehr aufgeregt gewesen und habe zudem ein Lied geplant, das er während der Fahrt geübt habe. Dadurch sei er dermaßen abgelenkt gewesen, dass er beim Überholen ins Schleudern geraten und in die entgegenkommenden Fahrzeuge gekracht sei.

Nach Mitteilung der Presse hatte sich der Angeklagte bereits im Vorhinein bei der Familie der getöteten Frau entschuldigt und seine Tat eingestanden und bereut.

Das Amtsgericht Dachau glaubte dem Angeklagten seine Einlassung und verurteilte ihn wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 180 Tagessätzen. Gleichzeitig entzog es die Fahrerlaubnis des Angeklagten und verhängte eine Sperrzeit für die Wiedererteilung von 14 Monaten. Der Angeklagte akzeptierte das Urteil sofort.

17. Mai 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-05-17 16:28:562015-02-01 15:41:15Geldstrafe für fahrlässige Tötung

Haft für fahrlässige Tötung

Straftaten gegen das Leben, Straßenverkehrsdelikte

Im März stand ein 51-jähriger Mann vor dem Amtsgericht Dachau, dem vorgeworfen worden war, im Dezember 2009 erheblich alkoholisiert im Auto in Dachau unterwegs gewesen zu sein, um Zigaretten zu kaufen und Lotto spielen zu gehen. Nach den Feststellungen des Amtsgerichts Dachau hatte der Mann damals 1,5 Promille im Blut. Als auf drei Passanten traf, die die Krankenhausstraße überqueren wollten, hatte er eine der 3 Fußgänger, eine 70-jährige Frau, mit seinem Auto erfaßt, durch die Luft geschleudert und getötet. Dann sei der Angeklagte, so das Amtsgericht Dachau, nach Hause gerannt, anstatt sich um die schwerverletzte Frau zu kümmern und Hilfe zu holen. Der Angeklagte hatte dies so erklärt, daß er von zu Hause habe Hilfe holen wollen. Der in der Verhandlung anwesende Unfallsachverständige hatte angegeben, daß der Zusammenstoß mit der Fußgängerin für den Angeklagten vermeidbar gewesen sei: Die Straße sei breit und gut einsehbar gewesen.

Der Angeklagte hatte sich in der Verhandlung weitgehend geständig gezeigt und über seinen Anwalt eine Entschuldigung und zwei Wiedergutmachungszahlungen an den Ehemann und den Sohn des Opfers angeboten. Der Sohn der getöteten Frau hatte jedoch ebenso wie ihr Ehemann die Entschuldigung ebenso abgelehnt wie die Wedergutmachungszahlung abgelehnt.

Das Amtsgericht Dachau hatte den Angeklagten daraufhin im März 2011 zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt, für eine Bewährung sah das Amtsgericht keine Möglichkeit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

17. Mai 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-05-17 16:28:372015-02-01 15:41:56Haft für fahrlässige Tötung

Bewährung für Autoeinbruch

Eigentumsdelikte

Das Amtsgericht Starnberg hat diese Woche einen 55-jährigen Dortmunder zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten zur Bewährung verurteilt und ihm 100 Sozialstunden auferlegt, dem die Staatsanwaltschaft München II vorgeworfen hatte, seit 2007 bis einschließlich Januar 2011 insgesamt 16 mal in Autos eingebrochen zu sein, die auf Ausflugsparkplätzen in Andechs und Pähl abgestellt waren. Nach der Anklage der Staatsanwaltschaft München II hatte der Angeklagte dabei einen Schaden von Euro 14.000 verursacht und knapp Euro 3.000 bei Kreditkartenabhebungen erbeutet. Der Angeklagte war kurz nach dem letzten Einbruch in ein Auto bei Andechs am 10.1.11 der Polizei aufgefallen, die in seinem Wagen die Tatbeute des Einbruches fand. Der Angeklagte gab bei seiner Festnahme und vor Gericht diesen letzten Einbruch im Januar zu, bestritt jedoch jegliche Beteiligung an den 15 vorangegangenen Taten.

Mangels ausreichenden Tatnachweises mußte der Angeklagte wegen der 15 vorangegangenen Fällen freigesprochen werden, nur die letzte Tat im Januar konnte ihm nachgewiesen werden.

Im Falle einer Verurteilung auch wegen der 15 anderen Einbrüche wäre der Angeklagte ohne Zweifel zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden, zumal ihm dann kein Geständnis nicht hätte gutgeschrieben werden können.

15. Mai 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-05-15 16:28:122015-02-01 15:42:27Bewährung für Autoeinbruch

Kein Haftbefehl für jugendlichen Serieneinbrecher

Betäubungsmittelgesetz, Jugendliche - Heranwachsende

Die Staatsanwaltschaft München I hat davon abgesehen, den Erlaß eines Haftbefehls gegen einen 18-jährigen Beschuldigten zu beantragen, dem vorgeworfen wird, durch Serieneinbrüche in Autos seinen Drogenkonsu finanziert zu haben. Seit Januar 2011 waren die Einbrüche in Autos in Germering und Unterpfaffenhofen sprunghaft angestiegen, ohne daß die Polizei des Täters habhaft werden konnte. Erst am Dienstag der vergangenen Woche war die Festnahme des Verdächtigen gelungen, nachdem der bei einem „Besuch“ eines Carport gefilmt worden war und ein Bekannter ihn angezeigt hatte, auch ihn beklaut zu haben. Bei einer Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten wurde jede Menge Tatbeute und Geld gefunden. Bei dem Beschuldigten handelt es sich um einen amtsbekannten arbeitslosen Drogensüchtigen.

Obwohl dem Beschuldigten insgesamt 27 Einbrüche und Diebstähle angelastet werden mit einer Tatbeute im Wert von insgesamt Euro 9.000 bleibt der Beschuldigte auf freiem Fuß.

Den Beschuldigten hatten wohl nur sein sofortiges Geständnis und sein fester Wohnsitz vor einer Inhaftierung bewahrt: Er hatte angegeben, seine Drogen- und Spielsucht mit den Einbrüchen finanziert zu haben.

15. Mai 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-05-15 16:27:542015-02-01 15:44:30Kein Haftbefehl für jugendlichen Serieneinbrecher

Bewährung für Raub

Jugendliche - Heranwachsende

Das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Dachau verurteilte am Mittwoch der vergangenen Woche einen mittlerweilen 20-Jährigen wegen seiner Beteiligung an einem mittäterschaftlich begangenen Raub vor knapp 2 Jahren zu einer Jugendstrafe zu 1 Jahr. Dem Angeklagten war von der Staatsanwaltschaft München II vorgeworfen worden, vor knapp zwei Jahren zusammen mit 4 weiteren Tätern einen Mann am Bahnhof überfallen und ausgeraubt zu haben. Die Tatbeute hatte nach den Feststellungen des Amtsgerichts Dachau aus Euro 1.500 und 150 Gramm Marihuana bestanden haben und zwischen allen nach gelungener Flucht aufgeteilt worden sein. Der Tatbeitrag des Angeklagte soll nach der Überzeugung des Amtsgerichts Dachau darin bestanden haben, das Fluchtfahrzeug gelenkt zu haben. Der Angeklagte hatte lange Zeit seinen Tatbeitrag schön zu reden versucht und hatte behauptet, nur Beihilfe geleistet zu haben.

Die anderen vier Angeklagten sind wegen derselben Tat bereits verurteilt worden: 2 der Täter hatten vom selben Gericht, dem Amtsgericht Dachau, ebenfalls Jugendstrafen zur Bewährung erhalten, zwei weitere waren wegen weiterer Straftaten durch das Landgericht München II zu Jugendstrafen ohne Bewährung verurteilt worden und sitzen derzeit ihre Strafen ab.

Der Angeklagte war vom Jugendschöffengericht Dachau als Jugendlicher eingestuft worden,nur deshalb hatte auf ihn Jugendstrafrecht angewendet werden können. Wäre auf ihn Erwachsenenstrafrecht angewendet worden hätte ihn ein wesentlich härterer Strafrahmen getroffen.

15. Mai 2011/von Florian Schneider
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Bewährung für BND-Angehörigen für Geheimnisverrat

Allgemein

Nach mehrjährigem Ermittlungsverfahren ist nun durch das Oberlandegericht München das Urteil gegen den BND-Agenten gesprochen worden, dem vorgeworfen wurde, 2005 im Kosovo Geheimnisse an seinen Dolmetscher, mit dem liiert war, verraten zu haben: Das OLG München verhängte gegen den Oberstleutnant 1 Jahr und 10 Monate, die zur Bewährung ausgesetzt wurden. Das Ermittlungsverfahren hatte zunächst als Hauptgegenstand einen mutmaßlichen Geheimnisverrat des Angeklagten an seinen 14 Jahre jüngeren albanischen Dolmetscher, mit dem der BND-Agent nach seiner Versetzung in den Kosovo eine Beziehung begonnen hatte. Nach Abschluß der Ermittlungen war allerdings hiervon nicht mehr viel übrig geblieben, lediglich der Verrat einiger Namen. Hauptpunkt der Hauptverhandlung vor dem OLG und der Verurteilung vergangenen Woche war jedoch der Vorwurf des Betrugs: Dem Oberstleutnant war nämlich zusätzlich vorgeworfen worden, dem Freund ungerechtfertigt Gelder aus der Staatskasse zugewendet zu haben.

Infolge seines Geständnisses war dem Angeklagten gerade noch eine Bewährungsstrafe zuerkannt worden. Die Folgen des Urteils wiegen schwerer als das Urteil selbst: Da die Freiheitsstrafe 6 Monate übersteigt wird der Oberstleutnant aus dem Dienst entlassen werden.

Sein Freund, der albanische Dolmetscher (bis 2010 verteidigt von Rechtsanwalt Florian Schneider), war vorher bereits zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

15. Mai 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-05-15 16:27:122015-02-01 15:45:20Bewährung für BND-Angehörigen für Geheimnisverrat

Bewährung für Körperverletzung

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Das Schöffengericht des Amtsgerichts Dachau verurteilte soeben einen 43-jährigen Bordellbesitzer aus Dachau wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren auf Bewährung, dem die Staatsanwaltschaft beim Landgericht München II vorgeworfen hatte, letztes Jahr im Juli einen 35-jährigen ziemlich betunkenen Besucher seines Bordells in Dachau mit einer Eisenstange brutal zusammen geschlagen zu haben, als der angefangen hatte, zu pöbeln und zu randalieren: Der Angeklagte soll den Besucher mit einer Eisenstange viermal auf den Kopf und zweimal auf den Oberkörper geschlagen haben, sodaß der schwer verletzt ins Krankehaus eingeliefert worden war. Der Angeklagte hatte den Tatvorwurf bestritten: Er habe sich nur gegen einen Angriff des schwer alkoholisierten Opfers zur Wehr gesetzt. Das Amtsgericht Dachau schenkte ihm jedoch keinen Glauben, sondern verurteilte ihn nach einer siebeneinhalb Stunden dauernden Verhandlung gemäß Anklage.

Wegen des Bestreitens des Angeklagten war die ziemlich bunte Beweisaufnahme erforderlich geworden, in der nicht nur das Opfer, sondern auch die Prostituierten des Bordells vernommen wurden. Das Opfer selbst hatte sich an so gut wie nichts mehr erinnern können, lediglich der Begleiter des Opfers konnte einen für das Amtsgericht glaubhaften Bericht der Ereignisse des Bordellbesuchs in Dachau abliefern, der schlußendlich für das Schöffengericht die Grundlage des Urteils bildete.

Der Angeklagte ist nach Lage der Dinge mit diesem Urteil mehr als gut bedient: Der Strafrahmen für die gefährliche Körperverletzung reicht von einem bis zu zehn Jahren, Schläge mit einer Eisenstange müssen als schwerste Tätlichkeiten am obersten Rand der Skala angesehen werden. Derartige Einwirkungen auf ein Opfer werden in anderen Verfahren mühelos als versuchter Totschlag angeklagt und abgeurteilt. Angesichts des Umstandes, daß der Angeklagte noch nicht einmal geständig war, geschweige denn, von sich aus sein Opfer entschädigt hatte, muß das Urteil als außerordentlich milde angesehen werden.

8. Mai 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-05-08 16:26:522015-02-01 15:45:55Bewährung für Körperverletzung

5 Jahre Haft für Mißhandlung

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Die 1. Jugendkammer am Landgericht München I hat eine 23-jährige Senegalesin wegen schwerer Kindsmißhandlung zu einer Jugendstrafe von 5 Jahren verurteilt. Der Frau war von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden, ihre 6-jährige Stieftochter wiederholte Male für kleinste Fehler mit nahezu unvorstellbarer Brutalität bestraft zu haben: So soll sie ihre Stieftochter zur Strafe unter der Dusche mit viel zu heißem Wasser verbrüht haben, was zu schwersten Verbrennungen bei dem Kind und zu ihrer Verhaftung geführt hatte. Die Angeklagte soll allerdings schon früher das Mädchen schwer mißhandelt haben: Im Jahre 2008 soll sie das Kind bereits einmal unter der Dusche mit heißem Wasser verbrüht haben. Ein weiteres Mal soll sie das Kind zur Strafe in die Luft geworfen haben, um es auf den Boden stürzen zu lassen, nach den Feststellungen des Ladgerichts München I soll sie die Hand des Kindes auf eine heiße Herdplatte gedrückt haben, um die Hand zu verbrennen.

Das Kind habe, so die 1. Jugendkammer am Landgericht München I, schwerste Verbrennungen an etwa 10 Prozent seiner Haut bei der brutalen „Duschaktion“ davon getragen haben. Es benötigt Hauttransplatationen.

Der ebenfalls angeklagte leibliche Vater des Kindes soll das Kind erst fünf Tage nach der Tat ins Krankenhaus gebracht haben, was die Folgen der Mißhandlungen fürdas Kind verschlimmert hatte. Der Vater wurde zu 3 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

8. Mai 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-05-08 16:26:352015-02-01 15:46:315 Jahre Haft für Mißhandlung
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