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BGH hebt Nürnberger Urteil auf

Straftaten gegen das Leben

Im Juli letzten Jahres war die Angeklagte Denise R im Prozeß vor dem Schwurgericht am Landgericht Nürnberg-Fürth, dem sog. „Jessica-Prozeß“, unter anderem wegen Totschlags zu einer zeitigen Freiheitsstrafe von 14 Jahren und 3 Monaten verurteilt worden. Eine Verurteilung wegen Mordes, wie von der Staatsanwaltschaft beantragt, hatte das Landgericht Nürnberg-Fürth abgelehnt: Das Schwurgericht am Landgericht Nürnberg-Fürth hatte es als erwiesen angesehen, daß die damals 29-jährige Angeklagte ihre Schulfreundin Jessica mit 40 Messerstichen getötet hatte. Hintergrund der Tat soll nach den Feststellungen des Schwurgerichts die Furcht der Angeklagten vor einer Entdeckung ihrer strafbaren Unterschlagung von Euro 7.000 vom Konto des Ehemannes der Jessica gewesen sein, die kurz bevorgestanden sein soll. Das Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth hatte nur deshalb nur auf Betrug, Urkundenfälschung und eben Totschlag gelautet, da die Richter von einer Spontantat ausgegangen waren.

Die Staatsanwaltschaft hatte auf Mord plädiert und war in Revision gegangen, wo sie Recht bekommen hatte.

Der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf und verwies es zur erneuten Verhandlung an das Landgericht Nürnberg-Fürth zurück. Hier muß nun in einem neuen Verfahren geprüft werden, ob sich die Angeklagte Denise R nicht doch wegen Mordes strafbar gemacht hatte.

17. Mai 2011/von Florian Schneider
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