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Bewährung für Autoeinbrüche

Eigentumsdelikte

Das Amtsgericht Starnberg hatte vergangene Woche einen 55-jährigen Angeklagten zu einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten auf Bewährung verurteilt und ihm 100 Sozialstunden auferlegt, dem die Staatsanwaltschaft München II vorgeworfen hatte, von 2007 bis einschließlich Januar 2011 insgesamt 16 mal in Autos eingebrochen zu sein, die auf Ausflugsparkplätzen in Andechs und Pähl abgestellt gewesen waren. Nach der Anklage der Staatsanwaltschaft München II hatte der Angeklagte dabei einen Schaden von Euro 14.000 verursacht und knapp Euro 3.000 bei Kreditkartenabhebungen erbeutet. Der Angeklagte war kurz nach dem letzten Einbruch in ein Auto bei Andechs am 10.1.11 der Polizei aufgefallen, die in seinem Wagen die Tatbeute des Einbruches fand. Der Angeklagte gab bei seiner Festnahme und vor Gericht diesen letzten Einbruch im Januar zu, bestritt jedoch jegliche Beteiligung an den 15 vorangegangenen Taten.

Mangels ausreichendem Tatnachweis mußte der Angeklagte wegen der 15 vorangegangenen Fällen freigesprochen werden, nur die letzte Tat im Januar konnte ihm nachgewiesen werden. Der Freispruch für die 15 übrigen Taten war kein Freispruch erster Klasse, sondern wegen Restzweifeln an der Schuld des Angeklagten erfolgt: Auffällig war nämlich nach Auffassung des Amtsgerichts Starnberg, daß die Einbrüche immer dann stattgefunden hatten, wenn sich der aus Dortmund stammende Angeklagte für seine Einbrüche wieder in Wolfratshausen in einem Hotel einquartiert hatte: Die Buchungen hier und die Anzeigen der Geschädigten deckten sich nach Auffassung des Amtsgerichts auffällig.

Im Falle einer Verurteilung auch wegen der 15 anderen Einbrüche wäre der Angeklagte ohne Zweifel zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilt worden, zumal ihm dann ein Geständnis nicht hätte gutgeschrieben werden können.

17. Mai 2011/von Florian Schneider
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