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5 Jahre Haft für Mißhandlung

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Die 1. Jugendkammer am Landgericht München I hat eine 23-jährige Senegalesin wegen schwerer Kindsmißhandlung zu einer Jugendstrafe von 5 Jahren verurteilt. Der Frau war von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen worden, ihre 6-jährige Stieftochter wiederholte Male für kleinste Fehler mit nahezu unvorstellbarer Brutalität bestraft zu haben: So soll sie ihre Stieftochter zur Strafe unter der Dusche mit viel zu heißem Wasser verbrüht haben, was zu schwersten Verbrennungen bei dem Kind und zu ihrer Verhaftung geführt hatte. Die Angeklagte soll allerdings schon früher das Mädchen schwer mißhandelt haben: Im Jahre 2008 soll sie das Kind bereits einmal unter der Dusche mit heißem Wasser verbrüht haben. Ein weiteres Mal soll sie das Kind zur Strafe in die Luft geworfen haben, um es auf den Boden stürzen zu lassen, nach den Feststellungen des Ladgerichts München I soll sie die Hand des Kindes auf eine heiße Herdplatte gedrückt haben, um die Hand zu verbrennen.

Das Kind habe, so die 1. Jugendkammer am Landgericht München I, schwerste Verbrennungen an etwa 10 Prozent seiner Haut bei der brutalen „Duschaktion“ davon getragen haben. Es benötigt Hauttransplatationen.

Der ebenfalls angeklagte leibliche Vater des Kindes soll das Kind erst fünf Tage nach der Tat ins Krankenhaus gebracht haben, was die Folgen der Mißhandlungen fürdas Kind verschlimmert hatte. Der Vater wurde zu 3 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt.

8. Mai 2011/von Florian Schneider
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