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Kein Haftbefehl für jugendlichen Serieneinbrecher

Betäubungsmittelgesetz, Jugendliche - Heranwachsende

Die Staatsanwaltschaft München I hat davon abgesehen, den Erlaß eines Haftbefehls gegen einen 18-jährigen Beschuldigten zu beantragen, dem vorgeworfen wird, durch Serieneinbrüche in Autos seinen Drogenkonsu finanziert zu haben. Seit Januar 2011 waren die Einbrüche in Autos in Germering und Unterpfaffenhofen sprunghaft angestiegen, ohne daß die Polizei des Täters habhaft werden konnte. Erst am Dienstag der vergangenen Woche war die Festnahme des Verdächtigen gelungen, nachdem der bei einem „Besuch“ eines Carport gefilmt worden war und ein Bekannter ihn angezeigt hatte, auch ihn beklaut zu haben. Bei einer Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten wurde jede Menge Tatbeute und Geld gefunden. Bei dem Beschuldigten handelt es sich um einen amtsbekannten arbeitslosen Drogensüchtigen.

Obwohl dem Beschuldigten insgesamt 27 Einbrüche und Diebstähle angelastet werden mit einer Tatbeute im Wert von insgesamt Euro 9.000 bleibt der Beschuldigte auf freiem Fuß.

Den Beschuldigten hatten wohl nur sein sofortiges Geständnis und sein fester Wohnsitz vor einer Inhaftierung bewahrt: Er hatte angegeben, seine Drogen- und Spielsucht mit den Einbrüchen finanziert zu haben.

15. Mai 2011/von Florian Schneider
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