• Mail
  • Twitter
  • Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Suche
  • Menü Menü

Haft für fahrlässige Tötung

Straftaten gegen das Leben, Straßenverkehrsdelikte

Im März stand ein 51-jähriger Mann vor dem Amtsgericht Dachau, dem vorgeworfen worden war, im Dezember 2009 erheblich alkoholisiert im Auto in Dachau unterwegs gewesen zu sein, um Zigaretten zu kaufen und Lotto spielen zu gehen. Nach den Feststellungen des Amtsgerichts Dachau hatte der Mann damals 1,5 Promille im Blut. Als auf drei Passanten traf, die die Krankenhausstraße überqueren wollten, hatte er eine der 3 Fußgänger, eine 70-jährige Frau, mit seinem Auto erfaßt, durch die Luft geschleudert und getötet. Dann sei der Angeklagte, so das Amtsgericht Dachau, nach Hause gerannt, anstatt sich um die schwerverletzte Frau zu kümmern und Hilfe zu holen. Der Angeklagte hatte dies so erklärt, daß er von zu Hause habe Hilfe holen wollen. Der in der Verhandlung anwesende Unfallsachverständige hatte angegeben, daß der Zusammenstoß mit der Fußgängerin für den Angeklagten vermeidbar gewesen sei: Die Straße sei breit und gut einsehbar gewesen.

Der Angeklagte hatte sich in der Verhandlung weitgehend geständig gezeigt und über seinen Anwalt eine Entschuldigung und zwei Wiedergutmachungszahlungen an den Ehemann und den Sohn des Opfers angeboten. Der Sohn der getöteten Frau hatte jedoch ebenso wie ihr Ehemann die Entschuldigung ebenso abgelehnt wie die Wedergutmachungszahlung abgelehnt.

Das Amtsgericht Dachau hatte den Angeklagten daraufhin im März 2011 zu einer Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 6 Monaten verurteilt, für eine Bewährung sah das Amtsgericht keine Möglichkeit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

17. Mai 2011/von Florian Schneider
Eintrag teilen
  • Per E-Mail teilen
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-05-17 16:28:372015-02-01 15:41:56Haft für fahrlässige Tötung

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Freispruch vom Betrug 12. März 2023
  • Haftstrafe für Internetbetrug 9. Februar 2023
  • Schmerzensgeld für Tatopfer 13. Januar 2023
  • Gewahrsam nach BayPAG 30. Dezember 2022
  • Rat vom Verteidiger bei Btm 22. Dezember 2022
  • Führerschein weg bei Kokain 24. November 2022
  • Haft für Steuerhinterziehung 9. November 2022
  • Ohne Führerschein geblitzt 28. Oktober 2022
  • Anwalt für Opfervertretung 29. September 2022
  • Freispruch wegen KV 16. August 2022

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung BtmG Cannabis diebstahl Drogen durchsuchung ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein geldstrafe Giesing Haft haftbefehl Haftstrafe körperverletzung landgericht Mord Nebenklage opfer Opferanwalt Opfervertretung polizei raub Revision Staatsanwalt Strafantrag strafanzeige Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Prälat-Zistl-Straße 6, 80331 München (Direkt am Viktualienmarkt, Ecke Schrannenhalle/Rosental – 4. OG)
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

Bewährung für AutoeinbruchGeldstrafe für fahrlässige Tötung
Nach oben scrollen