• Mail
  • Twitter
  • Facebook
24/7-Notruf: 0162 - 42 46 843
Fachanwalt für Strafrecht | München
  • Rechtsberatung
  • Strafrecht
    • Anwalt für Drogenstrafrecht
    • Strafverteidigung
    • Jugendstrafrecht
    • Wirtschaftsstrafrecht
    • Verkehrsstrafrecht
  • Opfervertretung
  • Strafrechtskanzlei
    • Pressearchiv
  • Kontakt
  • Blog
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Suche
  • Menü Menü

Bewährung für Körperverletzung

Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Das Schöffengericht des Amtsgerichts Dachau verurteilte soeben einen 43-jährigen Bordellbesitzer aus Dachau wegen gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren auf Bewährung, dem die Staatsanwaltschaft beim Landgericht München II vorgeworfen hatte, letztes Jahr im Juli einen 35-jährigen ziemlich betunkenen Besucher seines Bordells in Dachau mit einer Eisenstange brutal zusammen geschlagen zu haben, als der angefangen hatte, zu pöbeln und zu randalieren: Der Angeklagte soll den Besucher mit einer Eisenstange viermal auf den Kopf und zweimal auf den Oberkörper geschlagen haben, sodaß der schwer verletzt ins Krankehaus eingeliefert worden war. Der Angeklagte hatte den Tatvorwurf bestritten: Er habe sich nur gegen einen Angriff des schwer alkoholisierten Opfers zur Wehr gesetzt. Das Amtsgericht Dachau schenkte ihm jedoch keinen Glauben, sondern verurteilte ihn nach einer siebeneinhalb Stunden dauernden Verhandlung gemäß Anklage.

Wegen des Bestreitens des Angeklagten war die ziemlich bunte Beweisaufnahme erforderlich geworden, in der nicht nur das Opfer, sondern auch die Prostituierten des Bordells vernommen wurden. Das Opfer selbst hatte sich an so gut wie nichts mehr erinnern können, lediglich der Begleiter des Opfers konnte einen für das Amtsgericht glaubhaften Bericht der Ereignisse des Bordellbesuchs in Dachau abliefern, der schlußendlich für das Schöffengericht die Grundlage des Urteils bildete.

Der Angeklagte ist nach Lage der Dinge mit diesem Urteil mehr als gut bedient: Der Strafrahmen für die gefährliche Körperverletzung reicht von einem bis zu zehn Jahren, Schläge mit einer Eisenstange müssen als schwerste Tätlichkeiten am obersten Rand der Skala angesehen werden. Derartige Einwirkungen auf ein Opfer werden in anderen Verfahren mühelos als versuchter Totschlag angeklagt und abgeurteilt. Angesichts des Umstandes, daß der Angeklagte noch nicht einmal geständig war, geschweige denn, von sich aus sein Opfer entschädigt hatte, muß das Urteil als außerordentlich milde angesehen werden.

8. Mai 2011/von Florian Schneider
Eintrag teilen
  • Per E-Mail teilen
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-05-08 16:26:522015-02-01 15:45:55Bewährung für Körperverletzung

Kategorien

Neueste Beiträge

  • Schmerzensgeld für Tatopfer 13. Januar 2023
  • Gewahrsam nach BayPAG 30. Dezember 2022
  • Rat vom Verteidiger bei Btm 22. Dezember 2022
  • Führerschein weg bei Kokain 24. November 2022
  • Haft für Steuerhinterziehung 9. November 2022
  • Ohne Führerschein geblitzt 28. Oktober 2022
  • Anwalt für Opfervertretung 29. September 2022
  • Freispruch wegen KV 16. August 2022
  • Maßregel statt Haft 8. August 2022
  • 4 Jahre für versuchten Totschlag 17. Juni 2022

Schlagwörter

amtsgericht angeklagter Anklage anwalt beleidigung Berufung beschuldigter betrug Betäubungsmittelgesetz Bewährung BtmG Cannabis diebstahl Drogen durchsuchung ermittlungsrichter Fachanwalt freiheitsstrafe freispruch Führerschein Führerscheinentzug Giesing Haft haftbefehl Haftstrafe körperverletzung landgericht Mord Nebenklage opfer Opferanwalt Opfervertretung polizei raub Revision Staatsanwalt Strafantrag strafanzeige Strafrecht Strafrechtsanwalt strafverteidiger Strafverteidigung Untersuchungshaft Verleumdung verteidiger
Link zu: Freispruch vor dem Amtsgericht Bad Aibling trotz Trunkenheit

Sie haben noch Fragen?

 Gerne dürfen Sie uns anrufen oder uns eine E-Mail senden.

Anschrift

Prälat-Zistl-Straße 6, 80331 München (Direkt am Viktualienmarkt, Ecke Schrannenhalle/Rosental – 4. OG)
Notruf: 0162 – 42 46 843
Tel.: 089/ 5491340
Fax: 089/ 54913411
E-Mail: info@strafrechtsberatung.de

Staat der Zulassung

Bundesrepublik Deutschland Zulassung erworben in München 1994

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München

Impressum | Datenschutzerklärung | Fachanwalt für Strafrecht München

5 Jahre Haft für MißhandlungBewährung für BND-Angehörigen für Geheimnisverrat
Nach oben scrollen