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Geldstrafe für fahrlässige Tötung

Straßenverkehrsdelikte

Vor dem Strafgericht am Amtsgericht Dachau war am vergangenen Montag eine Anklage wegen fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Tötung verhandelt worden: Angeklagt war ein heute 30-jähriger Autofahrer, der im Juni 2010 beim Überholen eines Lastwagens auf der Landstraße Nähe Dachau mit seinem BMW in einen entgegenkommenden Ford gekracht war und dabei die 60-jährige Fahrerin getötet und eine weitere hinterher fahrende Auofahrerin verletzt hatte. Der Angeklagte hatte sich vor dem Amtsgericht Dachau am Montag dergestalt eingelassen, dass er an jenem Tag im Juni zu seiner Freundin in München unterwegs gewesen sei, der er einen Heiratsantrag habe machen wollen. Er sei sehr aufgeregt gewesen und habe zudem ein Lied geplant, das er während der Fahrt geübt habe. Dadurch sei er dermaßen abgelenkt gewesen, dass er beim Überholen ins Schleudern geraten und in die entgegenkommenden Fahrzeuge gekracht sei.

Nach Mitteilung der Presse hatte sich der Angeklagte bereits im Vorhinein bei der Familie der getöteten Frau entschuldigt und seine Tat eingestanden und bereut.

Das Amtsgericht Dachau glaubte dem Angeklagten seine Einlassung und verurteilte ihn wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 180 Tagessätzen. Gleichzeitig entzog es die Fahrerlaubnis des Angeklagten und verhängte eine Sperrzeit für die Wiedererteilung von 14 Monaten. Der Angeklagte akzeptierte das Urteil sofort.

17. Mai 2011/von Florian Schneider
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