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Jugendstrafe vor AG Freising wegen Dienstähle aus Umkleidekabinen

Jugendliche - Heranwachsende

Fälschung von Überweisungsformularen und Diebstähle aus Umleidekabinen von Sporthallen führten soeben zur Verurteilung einer 21-jährigen Freisingerin: Wie der Presse zu entnehmen war wurde sie zu einer Jugendstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt. Das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Freising sah es als erwiesen an, daß die Angeklagte schon kurz nach ihrer Entlassung aus einer Strafhaft in anderer Sache zusammen mit einem 16-jährigen Mittäter mehrfach das Konto ihrer Mutter mittels gefälschter Überweisungsformulare zu erleichtern versucht hatte und zudem mehrere Diebstähle begangen hatte. Einige der Fälschungsversuche scheiterten an der Aufmerksamkeit von Bankangestellten, die entweder die Fälschung der Unterschriften erkannten oder denen die Überweisungsbeträge zu hoch erschienen und die deshalb die Vornahme der Überweisungen ablehnten.

Der deutlich jüngere Mittäter kam vor dem Jugendschöffengericht am Amtsgericht Freising mit einem Jahr Jugendstrafe auf Bewährung davon. Ihn hatte sein Geständnis vor einer höheren Strafe bewahrt, während die 21-Jährige beharrlich geleugnet hatte. da das Strafmaß des Urteils gege die Hauptangeklagte die Grenze von zwei Jahren überstieg konnte ihr Urteil nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden.

Das beharrliche Leugnen der Tatvorwürfe seitens der Angeklagten war wohl besonders unangenehm aufgefallen seitens des Jugendschöffengerichts am Amtsgericht Freising, das die Tatvorwürfe als durchaus erwiesen ansah. Deutlich straferschwerend wirkte natürlich auch der Umstand, daß sie kurz vor der Begehung der neuen Straftaten aus der Haft entlassen worden war.

19. April 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-04-19 16:21:082015-02-01 15:53:46Jugendstrafe vor AG Freising wegen Dienstähle aus Umkleidekabinen

Anklage wegen Mordes in Krailling

Allgemein, Straftaten gegen das Leben

Nach Mitteilung der Medien hat die Staatsanwaltschaft München aufgrund der Ergebnisse der aktuellen Spurengutachten keinerlei Zweifel mehr an der Täterschaft des inhaftierten Beschuldigten aus Peißenberg und will nun schnell Anklage zum Schwurgericht am Landgericht München erheben: Wie in den letzten Tagen bekannt wurde sollen sich Spuren des Beschuldigten sowohl an den mutmaßlichen Tatwerkzeugen Hantelstange, Messer und Seil gefunden haben als auch vor allem unter den Fingernägeln eines der beiden toten Kinder, wo sich Hautpartikel des Beschuldigten gefunden haben sollen.

Es ist allerdings immer noch völlig unklar, welches Motiv den derzeit in Haft befindlichen Peißenberger bei dem Doppelmord in Krailling geleitet haben soll, auch ein Geständnis liegt immer noch nicht vor. Für die Staatsanwaltschaft München ist alleine die Spurenlage ausschlaggebend und auch ausreichend für eine Anklageerhebung.

Das Gesetz legt die Hürden für die Anklageerhebung recht niedrig und scheibt in § 170 Absatz I der Strafprozeßordnung nur vor, daß Anklage nur dann erhoben werden kann, wenn die Ermittlungen genügenden Anlaß zur Anklageerhebung bieten.

18. April 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-04-18 16:20:462015-02-01 15:54:24Anklage wegen Mordes in Krailling

Lebenslang vor Schwurgericht

Allgemein, Straftaten gegen das Leben

Zwei Schüsse auf einen Landsmann brachten dem Vorsitzenden eines Münchner Hilfsvereins für Türken am vergangenen Donnerstag vor dem Landgericht Traunstein eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes ein: Das Schwurgericht am Landgericht Traunstein sah es als erwiesen an, daß der Angeklagte einen Vorstandskollegen seines Vereins mit zwei Schüssen getötet hatte, als der herausgefunden hatte, daß der Angeklagte die Vereinskasse um insgesamt Euro 56.000 erleichtert hatte. Als der 52-jährige Vereinskollege und Familienvater die Unterschlagungen aufdecken wollte soll der Angeklagte nach der Überzeugung des Landgerichts Traunstein sein Opfer erschossen und in einem Straßengraben abgelegt haben.

Das Landgericht Traubstein hatte den Angeklagten deshalb wegen Mordes und nicht nur wegen Totschlags verurteilt, da der Angeklagte bei seiner Tat zusätzlich zum Totschlag das Mordmerkmal der Tötung zur Verdeckung einer anderen Straftat verwirklicht hatte, der Versuch, die Unterschlagungen zu verheimlichen, also Motiv für seine beiden Schüsse waren.

Damit hatte nach der Überzeugung des Schwurgerichts am Landgericht Traunstein der Angeklagte ein Mordmerkmal der 3. Gruppe des § 211 des Strafgesetzbuches verwirklicht, was nur eine Verurteilung wegen Mordes und eine lebenslange Freiheitsstrafe für ihn bedeuten kann. Der Angeklagte kann gegen dieses Urteil in Revision gehen, um eine Überprüfung des Urteils durch den Bundesgerichtshof zu erreichen.

17. April 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-04-17 16:19:462015-02-01 15:54:48Lebenslang vor Schwurgericht

Hohe Haftstrafe für Vater wegen Kastration des Liebhabers der Tochter

Allgemein, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Soeben wurde ein rabiater Vater, der den Liebhaber seiner 17-jährigen Tochter in dessen Wohnung überfallen und ihm mit Hilfe von zwei Komplizen die Hoden abgeschnitten hatte, vom Landgericht Bielefeld wegen schwerer Körperverletzung zu einer Haftstrafe von 6 Jahren verurteilt. Gleichzeitig wurde dem Angeklagten eine Schmerzensgeldzahlung von Euro 80.000 auferlegt. Der Angeklagte hatte bereits von sich aus vorab eine Schmerzensgeldzahlung in Höhe von Euro 15.000 an das Opfer bezahlt. Das Landgericht war mit dem Urteil über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinausgegangen, die nur 5 Jahre beantragt hatte. Die Verteidiger hatten eine Bewährungsstrafe beantragt. Zu Gunsten des Angeklagten war von seiten des Gerichts gewertet worden, daß das Opfer den lebensgefährlichen Angriff nur deshalb überlebt hatte, weil der Angeklagte selbst nach der Tat den Notarzt verständigt hatte.

Hintergrund der zunächst nur schwer nachvollziehbaren Tat war zum Einen der Umstand, daß die Tochter des Angeklagten 41 Jahre jünger war als ihr 58-jähriger Liebhaber war, zum anderen der Umstand, daß der Angeklagte den Eindruck gewonnen haben wollte, das Opfer habe seine Tochter zum Sex genötigt.

Vor einer noch höheren Freiheitsstrafe hatte den Angeklagten wohl nicht nur sein Geständnis bewahrt, sondern auch sein völlig untadeliges Vorleben und seine sofortige Verständigung des Notarztes: Normalerweise könnte ein solches Verhalten womöglich sogar als strafbefreiender Rücktritt gewertet werden, wäre durch den Vollzug der Entmannung nicht schon Vollendung eingetreten.

16. April 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-04-16 16:19:272015-02-01 15:56:14Hohe Haftstrafe für Vater wegen Kastration des Liebhabers der Tochter

Haftbefehl wegen Raubüberfalls

Straftaten gegen das Leben

Das Amtsgericht Freising hat gegen einen 22-Jährigen Haftbefehl wegen des Verdachts des schweren Raubs und versuchten Mordes erlassen, der im Verdacht steht, zusammen mit einem derzeit noch unbekannten Mittäter im Januar eine Spielhalle in Neufahrn überfallen und ausgeraubt zu haben: Der Beschuldigte und sein Mittäter sollen bei dem Überfall am Morgen des 23. Januar gegen die zwei Angestellten der Spielhalle mit Baseballschlägern eingeschlagen und Euro 5.000 erbeutet haben. Der Beschuldigte soll zudem nicht nur für diesen Überfall verantwortlich sein, sondern auch für zwei weitere Raubüberfälle, nämlich für einen Überfall auf eine Spielhalle in Weixerau und eine Tankstelle in Achering im letzten Herbst. Da sich die Vorgehensweisen ähneln ud die Täter auch bei den beiden vorangegangenen Überfällen ähnlich brutal vorgegangen sein sollen vermutet die Kripo Erding, daß der Beschuldigte auch für diese beiden Überfälle zur Rechenschaft zu ziehen sein wird.

Nach Angebn der Polizei schweigt der Beschuldigte zu den Vorwürfen. Dies ist nicht nur sein gesetzliches Recht, sondern in der gegebenen Situation aus seiner Sicht auch durchaus sinnvoll und ratsam, da er darauf spekulieren muß, daß die Polizei ohne seine Auskünfte letztlich keine ausreichenden Beweise gegen ihn haben wird.

Desungeachtet hat die Polizei bei einer Durchsuchung der Wonung des Beschuldigten doch wohl einige als Indizien zu wertende Hinweise auf eine Täterschaft des Beschuldigten gefunden, die wohl für den Erlaß des Haftbefehls urch das Amtsgericht ausgereicht haben müssen. Der Beschuldigte wird sich daher wohl auf einige Zeit auf Untersuchungshaft einrichten müssen, da es es vorstellbar ist, daß die Polizei darauf hofft, daß er im Laufe der Untersuchungshaft womöglich mürbe wird und doch eine Aussage macht.

16. April 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-04-16 16:18:542015-02-01 15:56:47Haftbefehl wegen Raubüberfalls

Strafbefehl gegen Sepp Krätz

Allgemein

Nach Mitteilung der Presse hat die Staatsanwaltschaft München I gegen den Wiesn-Wirt Sepp Krätz beim Amtsgericht München den Erlaß eines Strafbefehls wegen des Verdachts der vorsätzlichen Körperverletzung beantragt. Nach dem Antrag der Staatsanwaltschaft soll der Strafbefehl eine Geldstrafe über 60 Tagessätze ? Euro 300 beinhalten und dem Wirt des Hippodrom damit eine Geldstrafe über Euro 18.000 auferlegen. Dem Antrag der Staatsanwaltschaft sollen eine Strafanzeige und ein Strafantrag eines Studenten aus Kamerun zugrunde liegen, der bei seiner Arbeit als Putzkraft im Hippodrom im September 2010 von Sepp Krätz zweimal mit voller Wucht getreten worden sein soll. Ein Zeuge soll die Vorwürfe der Putzkraft bestätigt haben. Der Wirt soll nicht bereit dazu sein, den Strafbefehl zu akzeptieren.

Nach der geltenden Rechtslage ist das Amtsgericht durchaus nicht dazu verpflichtet, dem Antrag der Staatsanwaltschaft Folge zu leisten und den Strafbefehl antragsgemäß zu erlassen. Es kann den Erlaß auch ablehnen oder der Staatsanwaltschaft auch weitere Ermittlungen auferlegen.

Die in den Medien berichtete Höhe des Strafbefehlsantrages von 60 Tagessätzen legt jedoch den Verdacht nahe, daß sich der ursprüngliche Vorwurf des Anzeigeerstatters letztendlich als doch nicht so schwerwiegend erwiesen hatte, denn mit 60 Tagessätzen liegt die Geldstrafe durchaus im unteren Bereich, was bei mutmaßlich zwei Fußtritten mit voller Wucht eigentlich nicht zu erwarten wäre.

15. April 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-04-15 16:18:262014-08-19 16:18:45Strafbefehl gegen Sepp Krätz

Anklage wegen Brandstiftung

Vermögensdelikte

Nach Mitteilung der Presse hat die Staatsanwaltschaft Deggendorf gegen einen Freisinger Szene-Wirt und dessen Mitarbeiter Anklage wegen des Verdachts des Betrugs und der Brandstiftung zur Großen Strafkammer am Landgericht Deggendorf erhoben. Hintergrund dieser Anklage gegen die Beiden ist der Brand der Discothek MGM am 28. September vergangenen Jahres im Plattlinger Luna-Park. Nach den Feststellungen der Staatsanwaltschaft waren bei dem Feuer in der Discothek absichtlich unter Verwendung von Brandbeschleuniger gelegt worden, die Brandmeldeanlagen waren ausgeschaltet, sodaß kein Alarm bei der Polizei erfolgen konnte. Dem Wirt wird insofern also zusätzlich zur schweren Brandstiftung auch Betrug vorgeworfen, da er bei der Brandversicherung Leistungen einforderte, seinem 41-jährigen Mitarbeiter Beihilfe zum Betrug. Der Schaden soll sich auf insgesamt 4 Millionen Euro belaufen.

Der Mitarbeiter des Wirts befindet sich in Untersuchungshaft, der Wirt selber nach kurzer Untersuchungshaft auf freiem Fuß nach Zahlung einer Kaution.

Das Landgericht Deggendorf hat die Anklage gegen die Beiden noch nicht zugelassen. Im Falle eines Schuldspruches haben Beide lange Freiheitsstrafen zu gewärtigen.

14. April 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-04-14 16:18:012015-02-01 15:57:25Anklage wegen Brandstiftung

Deal vor Jugendgericht Starnberg in Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung

Jugendliche - Heranwachsende

Das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Starnberg hatte bereits im September 2010 einen 19-jährigen Wiederholungstäter aus Feldafing wegen gefährlicher Körperverletzung und Volksverhetzung sowie wegen Verwendung verfassungswidriger Symbole zu einer Jugendstrafe von 16 Monaten ohne Bewährung verurteilt. Der Angeklagte, der eigentlich aus Cottbus stammt, war hiergegen in Berufung gegangen, mußte sich allerdings soeben erneut vor demselben Jugendschöffengericht am Amtsgericht Starnberg wegen eines Kopfstosses verantworten. Bereits 2009 hatte er sich seine erste Jugendstrafe wegen zwei Fällen von Körperverletzung durch das Amtsgericht Starnberg eingefangen, als er zwei Kopfstöße in das Gesicht seiner Kontrahenten versetzt hatte. Hier war er noch mit einer Bewährung davongekommen. Das Urteil von September 2010 hatte diese Strafe miteinbezogen, allerdings wegen des offenkundigen Bewährungsversagens die bereits zitierte Jugendstrafe von 16 Monaten ohne Bewährung verhängt.

Als der mittlerweilen 19-jährige Angeklagte das dritte Mal vor demselben Jugendschöffengericht wegen derselben Tatvorwürfe stand drohte erst recht eine lange Jugendstrafe. Er sah es daher wohl als sinnvoller an, auf ein Angebot des Amtsgerichts einzugehen und seine Berufung gegen das 2. Urteil zurück zu nehmen und im Gegenzug einer dritten Verurteilung zu entgehen, denn das Amtsgericht war im Gegenzug bereit dazu, die dritte Anklage einzustellen.

Der Angeklagte hatte ganz offenkundig von einem Deal mit dem Gericht profitiert: Sein Risiko hatte darin bestanden, auch wegen der dritten und neuen Anklage zu einer empfindlichen Jugendstrafe verurteilt zu werden und kurz darauf mit seiner Berufung am Landgericht München II zu scheitern. In der Folge wären dann womöglich alle drei Verurteilungen zu einer langen Einheitsjugendstrafe verbunden worden. So entschied er sich daher lieber für das Angebot, die 16 Monate doch anzunehmen.

12. April 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-04-12 16:17:372015-02-01 15:58:19Deal vor Jugendgericht Starnberg in Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung

Haftbefehl wegen Drogenhandels

Betäubungsmittelgesetz

Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Erding hat gegen einen 28- und einen 29-Jährigen wegen des Verdachts der Abgabe von Drogen an Minderjährige Haftbefehl erlassen: Die Beiden sollen einer vierzehnjährigen Hauptschülerin mehrmals Haschisch geschenkt bzw. verkauft haben und ihr auch Joints überlassen haben, obwohl sie das sehr jugendliche Alter des Mädchens gekannt haben sollen. Die Drei sollen sich auf einer Party kennengelernt haben. Die Rechtslage sieht so aus: § 29a Absatz I des Gesetzes über den Verkehr mit Betäubungsmitteln (BtmG) schreibt vor, dass die Abgabe oder der Verkauf von Drogen durch Leuten von mindestens 21 Jahren an Leute von unter 18 Jahren als Verbrechen anzusehen ist und ein Strafrahmen von 1 Jahr bis 15 Jahre gilt.

Sollte die Staatsanwaltschaft Landshut nach Abschluß des nun folgenden Ermittlungsverfahrens Anklage gegen die Beiden erheben wollen hätte sie die Wahl zwischen zwei Gerichten: Sollte sie zum Schöffengericht anklagen wollen wäre das Amtsgericht Erding zuständig und es stünde ein Strafrahmen von bis zu 4 Jahren zur Verfügung. Sollte dieser Strafrahmen aus der Sicht der Staatsanwaltschaft Landshut nicht ausreichen könnte sie die Beiden auch zur Großen Strafkammer anklagen, hier wäre dann das Landgericht Landshut zuständig. Hier stünde dann der maximale Strafrahmen von bis zu 15 Jahre zur Verfügung.

Strafschärfend wird für den 28-jährigen Beschuldigten zu werten sein im Falle einer Anklageerhebung und Verhandlung dieses Schuldvorwurfes, dass er die verfahrensgegenständlichen Taten innerhalb offener Bewährung wegen Handeltreibens mit Btm gestanden haben soll. Er muss daher im Falle eines Schuldspruches mit einer unbedingten Freiheitsstrafe und gleichzeitig mit dem Widerruf seiner Bewährung rechnen.

11. April 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-04-11 16:16:372015-02-01 15:58:56Haftbefehl wegen Drogenhandels

Versuchter Mord an Mutter

Straftaten gegen das Leben

Das Amtsgericht Kempten hat soeben gegen einen 41-jährigen Mann aus dem Allgäu Haftbefehl erlassen wegen des Verdachts des versuchten Mordes an seiner 65-jährigen pflegebedürftigen Mutter: Nach Mitteilung der Medien soll der Mann letzten Freitag versucht haben, seine Mutter zu vergiften. Der Beschuldigte befindet sich nun in Untersuchungshaft.

Da sich der Beschuldigte wenige Stunden nach der Tat selbst bei der Polizei anzeigte ergab sich die Chance für die Polizei, das Leben des Opfers zu retten. Die Frau befindet sich nun in sehr kritischem Zustand im Krankenhaus.

Der Beschuldigte hat nun trotz des sehr gravierenden Tatvorwurfes eine gewisse Chance, einen strafmildernden Rücktritt vom Versuch des Mordes für sich in Anspruch zu nehmen, da man seine Selbstanzeige bei der Polizei durchaus so werten kann. Er hätte dann auch Chancen auf Strafmilderung.

11. April 2011/von Florian Schneider
https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png 0 0 Florian Schneider https://www.strafrechtsberatung.de/wp-content/uploads/2020/09/anwaltskanzlei-florian-schneider-muenchen.png Florian Schneider2011-04-11 16:16:192015-02-01 15:59:29Versuchter Mord an Mutter
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