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Anklage wegen Mordes in Krailling

Allgemein, Straftaten gegen das Leben

Nach Mitteilung der Medien hat die Staatsanwaltschaft München aufgrund der Ergebnisse der aktuellen Spurengutachten keinerlei Zweifel mehr an der Täterschaft des inhaftierten Beschuldigten aus Peißenberg und will nun schnell Anklage zum Schwurgericht am Landgericht München erheben: Wie in den letzten Tagen bekannt wurde sollen sich Spuren des Beschuldigten sowohl an den mutmaßlichen Tatwerkzeugen Hantelstange, Messer und Seil gefunden haben als auch vor allem unter den Fingernägeln eines der beiden toten Kinder, wo sich Hautpartikel des Beschuldigten gefunden haben sollen.

Es ist allerdings immer noch völlig unklar, welches Motiv den derzeit in Haft befindlichen Peißenberger bei dem Doppelmord in Krailling geleitet haben soll, auch ein Geständnis liegt immer noch nicht vor. Für die Staatsanwaltschaft München ist alleine die Spurenlage ausschlaggebend und auch ausreichend für eine Anklageerhebung.

Das Gesetz legt die Hürden für die Anklageerhebung recht niedrig und scheibt in § 170 Absatz I der Strafprozeßordnung nur vor, daß Anklage nur dann erhoben werden kann, wenn die Ermittlungen genügenden Anlaß zur Anklageerhebung bieten.

18. April 2011/von Florian Schneider
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