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Haftbefehl wegen Raubüberfalls

Straftaten gegen das Leben

Das Amtsgericht Freising hat gegen einen 22-Jährigen Haftbefehl wegen des Verdachts des schweren Raubs und versuchten Mordes erlassen, der im Verdacht steht, zusammen mit einem derzeit noch unbekannten Mittäter im Januar eine Spielhalle in Neufahrn überfallen und ausgeraubt zu haben: Der Beschuldigte und sein Mittäter sollen bei dem Überfall am Morgen des 23. Januar gegen die zwei Angestellten der Spielhalle mit Baseballschlägern eingeschlagen und Euro 5.000 erbeutet haben. Der Beschuldigte soll zudem nicht nur für diesen Überfall verantwortlich sein, sondern auch für zwei weitere Raubüberfälle, nämlich für einen Überfall auf eine Spielhalle in Weixerau und eine Tankstelle in Achering im letzten Herbst. Da sich die Vorgehensweisen ähneln ud die Täter auch bei den beiden vorangegangenen Überfällen ähnlich brutal vorgegangen sein sollen vermutet die Kripo Erding, daß der Beschuldigte auch für diese beiden Überfälle zur Rechenschaft zu ziehen sein wird.

Nach Angebn der Polizei schweigt der Beschuldigte zu den Vorwürfen. Dies ist nicht nur sein gesetzliches Recht, sondern in der gegebenen Situation aus seiner Sicht auch durchaus sinnvoll und ratsam, da er darauf spekulieren muß, daß die Polizei ohne seine Auskünfte letztlich keine ausreichenden Beweise gegen ihn haben wird.

Desungeachtet hat die Polizei bei einer Durchsuchung der Wonung des Beschuldigten doch wohl einige als Indizien zu wertende Hinweise auf eine Täterschaft des Beschuldigten gefunden, die wohl für den Erlaß des Haftbefehls urch das Amtsgericht ausgereicht haben müssen. Der Beschuldigte wird sich daher wohl auf einige Zeit auf Untersuchungshaft einrichten müssen, da es es vorstellbar ist, daß die Polizei darauf hofft, daß er im Laufe der Untersuchungshaft womöglich mürbe wird und doch eine Aussage macht.

16. April 2011/von Florian Schneider
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