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Hohe Haftstrafe für Vater wegen Kastration des Liebhabers der Tochter

Allgemein, Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit

Soeben wurde ein rabiater Vater, der den Liebhaber seiner 17-jährigen Tochter in dessen Wohnung überfallen und ihm mit Hilfe von zwei Komplizen die Hoden abgeschnitten hatte, vom Landgericht Bielefeld wegen schwerer Körperverletzung zu einer Haftstrafe von 6 Jahren verurteilt. Gleichzeitig wurde dem Angeklagten eine Schmerzensgeldzahlung von Euro 80.000 auferlegt. Der Angeklagte hatte bereits von sich aus vorab eine Schmerzensgeldzahlung in Höhe von Euro 15.000 an das Opfer bezahlt. Das Landgericht war mit dem Urteil über den Antrag der Staatsanwaltschaft hinausgegangen, die nur 5 Jahre beantragt hatte. Die Verteidiger hatten eine Bewährungsstrafe beantragt. Zu Gunsten des Angeklagten war von seiten des Gerichts gewertet worden, daß das Opfer den lebensgefährlichen Angriff nur deshalb überlebt hatte, weil der Angeklagte selbst nach der Tat den Notarzt verständigt hatte.

Hintergrund der zunächst nur schwer nachvollziehbaren Tat war zum Einen der Umstand, daß die Tochter des Angeklagten 41 Jahre jünger war als ihr 58-jähriger Liebhaber war, zum anderen der Umstand, daß der Angeklagte den Eindruck gewonnen haben wollte, das Opfer habe seine Tochter zum Sex genötigt.

Vor einer noch höheren Freiheitsstrafe hatte den Angeklagten wohl nicht nur sein Geständnis bewahrt, sondern auch sein völlig untadeliges Vorleben und seine sofortige Verständigung des Notarztes: Normalerweise könnte ein solches Verhalten womöglich sogar als strafbefreiender Rücktritt gewertet werden, wäre durch den Vollzug der Entmannung nicht schon Vollendung eingetreten.

16. April 2011/von Florian Schneider
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